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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.10.2003 - 3 L 32/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,34191
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.10.2003 - 3 L 32/99 (https://dejure.org/2003,34191)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22.10.2003 - 3 L 32/99 (https://dejure.org/2003,34191)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22. Oktober 2003 - 3 L 32/99 (https://dejure.org/2003,34191)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.08.2005 - 1 M 84/05

    Bestimmtheit; Bestimmtheitsgebot, Satzung; Hauptsatzung; Bekanntmachung; …

    Den Entscheidungen des 3. Senats des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Oktober 2003 - 3 L 32/99 - (juris), vom 17. Dezember 2003 - 3 K 6/01 - (BRS 66 Nr. 41 - zitiert nach juris) und insbesondere vom 04. Mai 2004 - 3 L 179/00 - lassen sich entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts keine Grundsätze entnehmen, deren Anwendung im vorliegenden Fall die Schlussfolgerung rechtfertigte, die Bekanntmachungsregelung des § 11 HS sei unwirksam.

    Mit Blick auf die gebotene und begriffsimmanente enge Auslegung der Voraussetzungen zur Notbekanntmachung (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 22.10.2003 - 3 L 32/99 - Juris) dürfte anknüpfend an den Zweck der Bekanntmachungsvorschriften - die Ermöglichung schnellst zuverlässiger, keinen größeren Zeitaufwand beanspruchender Kenntnisnahme vom geltenden Ortsrecht - ein "unabwendbares Ereignis" nur dann anzunehmen sein, wenn ein die Regelbekanntmachung gemäß § 11 Abs. 1 HS ausschließendes Ereignis jenseits seiner absoluten Unvermeidbarkeit auch bei der äußerst möglichen Sorgfalt durch den Ortsgesetzgeber nicht hätte abgewehrt werden können.

    Der rechtliche Ausgangspunkt des Verwaltungsgerichts, demzufolge eine so genannte Alternativbekanntmachungsregelung unzulässig sei, ist zwar zutreffend (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 10.05.1995 - 6 M 72/93 -, NVwZ-RR 1996, 227, 228; Urteil vom 04.05.2004 - 3 L 179/00 - Urteil vom 22.10.2003 - 3 L 32/99 - Juris;… vgl. auch Stober, a.a.O., 492).

    § 9 Abs. 2 Satz 1 KV-DVO M-V spricht im Gegensatz davon, dass die (Not-) Bekanntmachung dazu dient, die Öffentlichkeit zu "unterrichten", verwendet demnach die Begriffe Bekanntmachung und Unterrichtung synonym (missverständlich insoweit möglicherweise im Sinne eines Gegensatzes von Unterrichtung und Bekanntmachung OVG Greifswald, Urteil vom 22.10.2003 - 3 L 32/99 - Juris, allerdings in einem Fall, in dem die Bekanntmachung der betreffenden Satzung noch vor In-Kraft-Treten der Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung vom 26. Januar 1995 erfolgt ist).

  • BVerwG, 07.04.2004 - 4 B 25.04

    Verfassungsmäßigkeit des in Landesrecht übergeleiteten Denkmalpflegegesetzes der …

    Das Berufungsgericht hat ausweislich der Gerichtsakte OVG 3 L 32/99 das von ihm initiierte Gutachten des Beigeladenen zu 2 vom 10. April 2001 den übrigen Beteiligten übersandt und angefragt, ob dazu noch Stellung genommen werden soll.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.12.2003 - 3 K 6/01

    Gewerbegebiet: Ausschluss der Branche "Einzelhandel"?

    Es stellt sich weiter die Frage, ob eine eventuelle Nichtigkeit des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung auch § 15 Abs. 1 der Hauptsatzung erfasst, in dem geregelt ist, dass öffentliche Bekanntmachungen der Stadt im Stadtanzeiger der Stadt N. erfolgen (vgl. zum Problem Urteil des Senats vom 22.10.2003 - 3 L 32/99 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2008 - 1 L 212/05

    Kampfhundesteuer

    Es sei - so wird unter Hinweis auf Entscheidungen des OVG Mecklenburg-Vorpommern (15.02.1995 - 6 L 71/94 - 10.05.1995 - 6 M 72/93 -, NVwZ-RR 1996, 227; 22.10.2003 - 3 L 32/99 -, juris; 04.05.2004 - 3 L 179/00 -) argumentiert - dem Bürger nicht zumutbar, mehr als ein Veröffentlichungsorgan verfolgen zu müssen, um das für ihn bedeutsame Ortsrecht zur Kenntnis nehmen zu können.
  • VG Schwerin, 15.04.2005 - 3 A 2704/02
    Denn mit einem solchen Regelungsinhalt wird im Sinne der o.g. Rechtsprechung des Gerichts im Ergebnis eine unzulässige alternative Bekanntmachungsregelung getroffen (vgl. dazu schon das Urteil des Senats vom 22.10.2003 - 3 L 32/99 - amtl.
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