Rechtsprechung
| VG Aachen, 03.03.2006 - 3 L 35/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Baunachbarklage; Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- VG Dresden, 15.11.2007 - 3 K 241/06
Auszug aus VG Aachen, 03.03.2006 - 3 L 35/06
Die aufschiebende Wirkung der von den Antragstellern erhobenen Baunachbarklage (3 K 241/06) gegen die der Beigeladenen erteilte 3. Teilbaugenehmigung (Variante 3 b) vom 21. November 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. Januar 2006 wird angeordnet.Rn. 2 die aufschiebende Wirkung der Baunachbarklage (3 K 241/06) gegen die der Beigeladenen erteilte 3. Teilbaugenehmigung (Variante 3 b) vom 21. November 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. Januar 2006 anzuordnen,.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2005 - 7 B 1351/05
Auszug aus VG Aachen, 03.03.2006 - 3 L 35/06
Rn. 15 Vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 27. Oktober 2005 - 7 B 1351/05 - m.w.N., juris. - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.1998 - 7 B 1850/98
Auszug aus VG Aachen, 03.03.2006 - 3 L 35/06
Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. Oktober 1998 - 7 B 1850/98 -, juris. - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1995 - 10 B 2661/95
Abstandsfläche; Schließung von Baulücken; Erleichterung des Bauens
Auszug aus VG Aachen, 03.03.2006 - 3 L 35/06
Rn. 11 Vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW, Beschluss vom 23. Oktober 1995 - 10 B 2661/95 -, juris.
- VG Aachen, 05.11.2008 - 3 K 372/08 Rn. 7 Die beigeladene Bauherrin verzichtete - zuletzt in der mündlichen Verhandlung vom 5. November 2008 - auf die Ausnutzung der vorgenannten Teilbaugenehmigungen, nachdem die Kammer in mehreren Eilbeschlüssen Nachbarrechtsschutz gewährt (vgl. - 3 L 35/06 -, - 3 L 36/06 -, - 3 L 542/06 -, - 3 L 543/06 -) und gegen eine offene Bauweise an der L.------ gasse versagt (- 3 L 7/07 - und OVG NRW - 7 B 1482/07 -) sowie ferner darauf hingewiesen hatte, dass inzwischen eine Genehmigungslage entstanden sei, die teils überholt und teils den nachbarrechtsrelevanten Anforderungen an eine hinreichende Klarheit, Bestimmtheit oder Überprüfbarkeit des Genehmigungsinhalts nicht mehr genügen dürfte.
Rn. 20 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte im vorliegenden Klageverfahren und im Parallelverfahren - 3 K 371/08 - sowie in den erledigten Klageverfahren (- 3 K 578/07 -, - 3 K 579/07 -, - 3 K 580/07 -, - 3 K 975/07 -) und in den erledigten Eilverfahren (- 3 L 289/05 -, - 3 L 306/05 -, - 3 L 240/06 -, - 3 L 241/06 -, - 3 L 242/06 -, - 3 L 35/06 -, - 3 L 36/06 -, - 3 L 140/06 -, - 3 L 201/06 -, - 3 L 202/06 -, - 3 L 258/06 -, - 3 L 353/06 -, - 3 L 542/06 -, - 3 L 543/06 -, - 3 L 7/07 -) sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten (einschließlich des Bebauungsplanes Nr. 66 "Stadtkern I. " mit Aufstellungsvorgängen) und des Landrats des Kreises I. verwiesen.
- VG Aachen, 05.11.2008 - 3 K 371/08 Rn. 7 Die beigeladene Bauherrin verzichtete - zuletzt in der mündlichen Verhandlung vom 5. November 2008 - auf die Ausnutzung der vorgenannten Teilbaugenehmigungen, nachdem die Kammer in mehreren Eilbeschlüssen Nachbarrechtsschutz gewährt (vgl. - 3 L 35/06 -, - 3 L 36/06 -, - 3 L 542/06 -, - 3 L 543/06 -) und gegen eine offene Bauweise an der L.------ gasse versagt (- 3 L 7/07 - und OVG NRW - 7 B 1482/07 -) sowie ferner darauf hingewiesen hatte, dass inzwischen eine Genehmigungslage entstanden sei, die teils überholt und teils den nachbarrechtsrelevanten Anforderungen an eine hinreichende Klarheit, Bestimmtheit oder Überprüfbarkeit des Genehmigungsinhalts nicht mehr genügen dürfte.
Rn. 21 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte im vorliegenden Klageverfahren und im Parallelverfahren - 3 K 372/08 - sowie in den erledigten Klageverfahren (- 3 K 578/07 -, - 3 K 579/07 -, - 3 K 580/07 -, - 3 K 975/07 -) und in den erledigten Eilverfahren (- 3 L 289/05 -, - 3 L 306/05 -, - 3 L 240/06 -, - 3 L 241/06 -, - 3 L 242/06 -, - 3 L 35/06 -, - 3 L 36/06 -, - 3 L 140/06 -, - 3 L 201/06 -, - 3 L 202/06 -, - 3 L 258/06 -, - 3 L 353/06 -, - 3 L 542/06 -, - 3 L 543/06 -, - 3 L 7/07 -) sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten (einschließlich des Bebauungsplanes Nr. 66 "Stadtkern I. " mit Aufstellungsvorgängen) und des Landrats des Kreises I. verwiesen.
- VG Aachen, 30.11.2006 - 3 L 542/06
Eilantrag auf Aussetzung der Vollziehung einer angefochtenen Teilbaugenehmigung; …
Rn. 10 Vor diesem Hintergrund streiten die Beteiligten im vorliegenden Verfahren, wie schon in zahlreichen vorausgegangenen Eilverfahren (VG Aachen - 3 L 289/05 -, - 3 L 35/06 -, - 3 L 36/06 -, - 3 L 140/06 -, - 3 L 201/06 -, - 3 L 202/06 -, - 3 L 258/06 -, - 3 L 353/06 -) u.a. darüber, ob, was in der Tat zweifelhaft erscheint, die vom Antragsgegner für die Bebauung an der Grenze erteilten Baugenehmigungen noch dem Gebot der Rücksichtnahme entsprechen oder aber eine Bebauung mit "erdrückender Wirkung" zulassen, die mit den Nachbarrechten der Antragsteller nicht mehr vereinbar ist. - VG Aachen, 20.03.2006 - 3 L 36/06
Baurechtlicher Nachbarschutz gegen erteilte Teilbaugenehmigungen wegen …
Rn. 8 Vgl. im Übrigen zum (bejahten) Baunachbarrechtsverstoß der Variante "b" der 3. Teilbaugenehmigung: Beschluss der Kammer vom 3. März 2006 - 3 L 35/06 -.
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