Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 03.09.1992 - 3 L 380/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Neubewertung; Mündliche Abiturprüfung
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.1992 - 3 L 380/91
Auch auf andere Weise ließe sich eine Prüfungssituation nur in Umrissen rekonstruieren (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81, 213/83, 1529/84, 138/87 -, NJW 1991, 2005, 2008).Prüfungsspezifische Wertungen - vielfach mit fachlichen Urteilen untrennbar verknüpft - blieben der Letztentscheidungskompetenz der Prüfungsbehörden überlassen (vgl. BVerfG, Beschlüsse v. 17.04.1991 - 1 BvR 419/81, 213/83, 1529/84, 138/87 -, NJW 1991 2005, 2008).
- BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.1992 - 3 L 380/91
Dabei geht der Senat von der Erwartung aus, daß ein solches Gerichtsverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, auch wenn der geltend gemachte Anspruch erforderlichenfalls tatsächlich und rechtlich eingehend zu prüfen ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, E 79, 69), innerhalb eines nach Monaten zu berechnenden Zeitraumes abgeschlossen sein kann, so daß der Prüfungsausschuß auch tatsächlich noch in der Lage ist, die Bewertung zu korrigieren. - BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1308/82
Bewertung medizinischer Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.1992 - 3 L 380/91
Abgesehen von einem beschleunigten Hauptsacheverfahren bleibt ihm die Möglichkeit, eine Neubewertung im Wege einer einstweiligen Anordnung durchzusetzen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14.03.1989 - 1 BvR 1308/82 -, E 80, 40 ff. 47).
- BVerwG, 16.04.1980 - 7 B 58.80
Unmöglichkeit des Ausgleichs eines bei der Leistungserhebung unterlaufenen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.1992 - 3 L 380/91
Ein bei der Leistungserhebung unterlaufener Fehler läßt sich nicht durch eine Änderung des Bewertungsmaßstabes oder durch Zugrundelegung fiktiver Leistungen ausgleichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.04.1980 - 7 B 58.80 -, Buchholz 421 Nr. 127). - BVerwG, 23.05.1991 - 7 C 34.90
Unvollständiges Urteil - Urteilsgründe - Tatbestand - Entscheidungsgründe - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.1992 - 3 L 380/91
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 138 Nr. 6 VwGO reicht bereits ein Zeitraum von fünf Monaten, um die Erinnerung an die aufgrund der mündlichen Gerichtsverhandlung in der Beratung maßgebend gewesenen Erwägungen erheblich zu schwächen (BVerwG, Beschluß vom 23.05.1991 - 7 C 34.90 -, NVwZ 1991, 1185). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.1991 - 22 A 502/90
Prüfung; Prüfungsprotokoll; Prüfungsentscheidung; Überprüfung; Kontrolldichte
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.1992 - 3 L 380/91
Diese Einzelheiten entziehen sich einer vollständigen Protokollierung oder können dort allenfalls unvollkommen ihren Niederschlag finden (vgl. OVG Münster, Urteil vom 14.08.1991 - 22 A 502/90 -, DVBl. 1992, 1049). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.1985 - 15 A 2461/82
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.1992 - 3 L 380/91
Denn die einzelnen im Zeugnis ausgewiesenen Noten, die die ebenfalls gesondert ausgewiesene Durchschnittsnote einschließen, sind von erheblicher Bedeutung für den Zugang zu den Universitäten und damit letztlich zum Beruf und greifen somit in die durch Art. 12 GG geschützte Freiheit der beruflichen Betätigung ein (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 07.03.1991 - 13 O 2/91 - OVG Münster, Urt. v. 21.01.1985 - 15 A 2461/82 -, NVwZ 1985, 595, m. w. N).
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Rechtsprechung
| VG Schleswig, 03.09.1992 - 3 L 380/91 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Neubewertung von Prüfungsleistungen - Neubewertung oder erneute Prüfung
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 04.09.1991 - 9 A 529/90
- VG Schleswig, 03.09.1992 - 3 L 380/91
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus VG Schleswig, 03.09.1992 - 3 L 380/91
Auch auf andere Weise ließe sich eine Prüfungssituation nur in Umrissen rekonstruieren (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81, 213/83, 1529/84, 138/87 -, NJW 1991, 2005, 2008).Prüfungsspezifische Wertungen - vielfach mit fachlichen Urteilen untrennbar verknüpft - blieben der Letztentscheidungskompetenz der Prüfungsbehörden überlassen (vgl. BVerfG, Beschlüsse v. 17.04.1991 - 1 BvR 419/81, 213/83, 1529/84, 138/87 -, NJW 1991 2005, 2008).
- BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus VG Schleswig, 03.09.1992 - 3 L 380/91
Dabei geht der Senat von der Erwartung aus, daß ein solches Gerichtsverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, auch wenn der geltend gemachte Anspruch erforderlichenfalls tatsächlich und rechtlich eingehend zu prüfen ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, E 79, 69), innerhalb eines nach Monaten zu berechnenden Zeitraumes abgeschlossen sein kann, so daß der Prüfungsausschuß auch tatsächlich noch in der Lage ist, die Bewertung zu korrigieren. - BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1308/82
Bewertung medizinischer Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren
Auszug aus VG Schleswig, 03.09.1992 - 3 L 380/91
Abgesehen von einem beschleunigten Hauptsacheverfahren bleibt ihm die Möglichkeit, eine Neubewertung im Wege einer einstweiligen Anordnung durchzusetzen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14.03.1989 - 1 BvR 1308/82 -, E 80, 40 ff. 47).
- BVerwG, 16.04.1980 - 7 B 58.80
Unmöglichkeit des Ausgleichs eines bei der Leistungserhebung unterlaufenen …
Auszug aus VG Schleswig, 03.09.1992 - 3 L 380/91
Ein bei der Leistungserhebung unterlaufener Fehler läßt sich nicht durch eine Änderung des Bewertungsmaßstabes oder durch Zugrundelegung fiktiver Leistungen ausgleichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.04.1980 - 7 B 58.80 -, Buchholz 421 Nr. 127). - BVerwG, 23.05.1991 - 7 C 34.90
Unvollständiges Urteil - Urteilsgründe - Tatbestand - Entscheidungsgründe - …
Auszug aus VG Schleswig, 03.09.1992 - 3 L 380/91
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 138 Nr. 6 VwGO reicht bereits ein Zeitraum von fünf Monaten, um die Erinnerung an die aufgrund der mündlichen Gerichtsverhandlung in der Beratung maßgebend gewesenen Erwägungen erheblich zu schwächen (BVerwG, Beschluß vom 23.05.1991 - 7 C 34.90 -, NVwZ 1991, 1185). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.1991 - 22 A 502/90
Prüfung; Prüfungsprotokoll; Prüfungsentscheidung; Überprüfung; Kontrolldichte
Auszug aus VG Schleswig, 03.09.1992 - 3 L 380/91
Diese Einzelheiten entziehen sich einer vollständigen Protokollierung oder können dort allenfalls unvollkommen ihren Niederschlag finden (vgl. OVG Münster, Urteil vom 14.08.1991 - 22 A 502/90 -, DVBl. 1992, 1049). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.1985 - 15 A 2461/82
Auszug aus VG Schleswig, 03.09.1992 - 3 L 380/91
Denn die einzelnen im Zeugnis ausgewiesenen Noten, die die ebenfalls gesondert ausgewiesene Durchschnittsnote einschließen, sind von erheblicher Bedeutung für den Zugang zu den Universitäten und damit letztlich zum Beruf und greifen somit in die durch Art. 12 GG geschützte Freiheit der beruflichen Betätigung ein (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 07.03.1991 - 13 O 2/91 - OVG Münster, Urt. v. 21.01.1985 - 15 A 2461/82 -, NVwZ 1985, 595, m. w. N).
- VG Schleswig, 03.05.2011 - 9 A 68/10
Schulrecht - Anfechtung von Kursabschlussnoten in der Qualifikationsphase des …
Die gegebenen tatsächlichen Auswirkungen auf die Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung stellen einen Eingriff in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG dar (…vgl. dazu ausführlich OVG NW, Beschl. v. 22.01.2001 - 19 A 1901/00 - NVwZ-RR 2001, 384, in juris Rn. 6 ff m.w.N.; OVG Schleswig, Urt. v. 03.09.1992 - 3 L 380/91 - in juris Rn. 17).Es ist nach seinem diesbezüglichen Vortrag keineswegs auszuschließen, dass die Kursabschlussnoten und die Durchschnittsnote für seinen weiteren Werdegang noch Bedeutung erlangen werden (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 03.09.1992 - 3 L 380/91 - in juris Rn. 18).
Vielmehr müsste die Leistung in aller Regel wiederholt werden, auch wenn das für den Betroffenen einen Nachteil bedeutete, der seinen Ursprung nicht in seiner persönlichen Sphäre, sondern im Verantwortungsbereich der Schule hätte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.04.1980 - 7 B 58.80 - NJW 1980, 2208 und in juris; OVG Schleswig, Urt. v. 03.09.1992 - 3 L 380/91 - in juris Rn. 27;… VG Düsseldorf, Beschl. v. 11.09.2006 - 18 L 1625/06 - juris Rn. 15;… VG Berlin, Urt. v. 30.11.2010 - 3 A 843.07 - in juris Rn. 40;… Niehues/ Fischer, a.a.O. Rn. 127 ff., 500, 759 ff., 825).
Der Bewertungsfehler muss dann ebenfalls unbeachtet bleiben (OVG Schleswig, Urt. v. 03.09.1992 - 3 L 380/91 - in juris Rn. 28;… Niehues/ Fischer, a.a.O. Rn. 509), weil sich - wie ausgeführt - diese Fehler nur durch eine Wiederholungsprüfung korrigieren ließen.
Hierzu zählen etwa die Kontinuität der Mitarbeit, Art und die Gewichtung der Aufgaben und die davon abhängige Qualität der Beiträge, deren Vorzüge und Schwächen, die Gedankenführung, die sprachliche Ausdrucksfähigkeit und die Sicherheit in der Argumentation (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 03.09.1992 - 3 L 380/91 - in juris Rn. 22 zur unmöglichen Reproduzierbarkeit einer mündlichen Prüfung zwecks Neubewertung nach zwei Jahren).
- VG Würzburg, 20.02.2017 - W 2 E 17.96
Vorläufige Zulassung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien
Die Folgenabwägung muss dabei sowohl die grundrechtlich geschützte Position des Prüflings als auch den Umstand einbeziehen, dass die Teilnahme an der Prüfung aufgrund einer einstweiligen Anordnung auf eigenes Risiko erfolgt, da die vorläufig vermittelte Rechtsposition im Falle eines späteren Unterliegens in der Hauptsache wieder rückwirkend entfiele (…vgl. VG Meiningen, a.a.O.; OVG Lüneburg, B.v. 17.03.2003 - 2 ME 16/03 - juris;… BVerfG, B.v. 25.07.1996, a.a.O.; OVG Bremen, B.v. 04.07.1991 - 1 B 35/91 - juris; OVG Schleswig, U.v. 03.09.1992 - 3 L 380/91 - juris). - VG Magdeburg, 22.02.2012 - 9 B 30/12
Kommunalrecht: Vertragliche Regelungen eines Gemeindegebietsvertrags; …
Rn. 13 Ist diese Prüfung nicht möglich und der Ausgang des Widerspruchs- bzw. Klageverfahrens als offen einzustufen, ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Entscheidung auf Grund einer reinen Folgenabwägung geboten, wobei je nach Ausgestaltung des Einzelfalles die Art des Begehrens des Antragstellers, die Intensität des drohenden Rechtsverlustes sowie schutzwürdige Interessen Dritter von ausschlaggebender Bedeutung sein können (vgl. nur: OVG Schleswig, Urteil v. 03.09.1992, 3 L 380/91; VG Dresden, Beschl. v. 29.6.2005, 5 K 1149/05, beide juris).
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