Rechtsprechung
| VG Aachen, 20.11.2008 - 3 L 383/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Gefährliche Feuerwehrstiefel - Bezirk Köln verbot den Verkauf - Schuhproduzentin erhebt Einspruch
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Schuhproduzent darf keine Feuerwehrstiefel verkaufen - Schuhe entsprechen nicht den Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- VG Aachen, 10.03.2009 - 3 K 1729/08
Untersagung des Inverkehrbringens von Feuerwehrstiefeln mangels Antistatik; …
Auszug aus VG Aachen, 20.11.2008 - 3 L 383/08
Rn. 3 die aufschiebende Wirkung der Klage gleichen Rubrums 3 K 1729/08 wiederherzustellen bzw. hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung anzuordnen,.
- VG Aachen, 10.08.2010 - 3 K 456/09
Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung mit dem Inhalt der Untersagung eines …
Den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage hatte die Kammer durch Beschluss vom 20. November 2008 - 3 L 383/08 - abgelehnt.Rn. 39 Wie die Kammer im Beschluss vom 20. November 2008 - 3 L 383/08 - sowie im inzwischen rechtskräftigen Urteil vom 10. März 2009 - 3 K 1729/08 - und das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen im Beschluss vom 25. März 2010 - 8 A 935/09 - im einzelnen ausgeführt haben, haben sowohl die von der Klägerin im Rahmen der Qualitätssicherung beauftragten Stellen als auch das im weiteren Verfahren von der Beklagten mit der Prüfung von 12 Paar Feuerwehrstiefeln aus diversen Produktionsreihen beauftragte BGIA hinsichtlich unterschiedlicher Parameter Normabweichungen festgestellt, die nach der Risikobewertung der Prüfstellen zu Gesundheitsgefahren der Benutzer führen und hinreichende Verdachtsmomente dafür liefern, dass es im laufenden Produktionsprozess der Klägerin immer wieder zu Normabweichungen kommt.
- VG Köln, 14.01.2009 - 1 L 1518/08
Untersagungsverfügung zum weiteren In-Verkehr-Bringen von Feuerwehrstiefeln
Aus den in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 20. November 2008 - 3 L 383/08 - genannten Gründen ist zumindest derzeit davon ausgehen, dass hinreichende Anhaltspunkte für die von der Antragsgegnerin geltend gemachten Sicherheitsbedenken bestehen. - VG Aachen, 10.03.2009 - 3 K 1729/08
Untersagung des Inverkehrbringens von Feuerwehrstiefeln mangels Antistatik; …
Den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage hat die Kammer durch Beschluss vom 20. November 2008 - 3 L 383/08 - abgelehnt. - VG Aachen, 18.05.2009 - 3 L 113/09
Ausstellungsverbot und Rückruf von Feuerwehrstiefeln vorläufig bestätigt
Rn. 11 Wie die Kammer im Beschluss vom 20. November 2008 - 3 L 383/08 - und im Urteil vom 10. März 2009 - 3 K 1729/08 - im einzelnen ausgeführt hat, haben sowohl die von der Antragstellerin im Rahmen der Qualitätssicherung gemäß Art. 11 A der Richtlinie beauftragten Stellen als auch das im weiteren Verfahren von der Antragsgegnerin mit der Prüfung von 12 Paar Feuerwehrstiefeln aus diversen Produktionsreihen beauftragte Institut für Arbeitsschutz der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (im Folgenden: BGIA) hinsichtlich unterschiedlicher Parameter Normabweichungen festgestellt, die nach der Risikobewertung der Prüfstellen zu Gesundheitsgefahren der Benutzer führen und hinreichende Verdachtsmomente dafür liefern, dass es im laufenden Produktionsprozess der Antragstellerin immer wieder zu Normabweichungen kommt.
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