Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 12.11.1999 - 3 L 400/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 26.09.1996 - 4 A 4350/94
- OVG Niedersachsen, 12.11.1999 - 3 L 400/97
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.12.1990 - 3 K 21/89
Baumschutzsatzung; Geltungsbereich; Bebauungsplan; Im Zusammenhang bebaute …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.11.1999 - 3 L 400/97
Das Erfordernis der textlichen "Grobbeschreibung" ist nur dann erfüllt, wenn die Gebietsgrenzen aus dem Verordnungstext selbst "in etwa" hervorgehen, die Beschreibung der Gebietsgrenzen also auch ohne Zurhilfenahme von Karten aus sich heraus verständlich ist (Senatsbeschl. v. 6.12.1990 - 3 K 21/89 - NVwZ 1991 S. 1012).
- OVG Niedersachsen, 24.08.2001 - 8 KN 41/01
Bauliche Anlage; Bauverbot; Bekanntmachung; Bekanntmachungsfehler; Heilung; …
Denn das Erfordernis der textlichen "Grobbeschreibung" ist nur dann erfüllt, wenn die Gebietsgrenzen im Verordnungstext selbst grob beschrieben werden und diese Gebietsbeschreibung auch ohne Zuhilfenahme von Karten aus sich heraus verständlich ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 10.2.2000 - 3 K 3887/99 - NVwZ-RR 2001 S. 233, v. 9.12.1999 - 3 K 2046/99 -, v. 12.11.1999 - 3 L 400/97 - u. v. 6.12.1990 - 3 K 21/89 - NVwZ 1991 S. 1012;… Louis, Niedersächsisches Naturschutzgesetz, Kommentar, § 30 Rn. 7).Eine Übersichtskarte ist gleichwohl ein aliud zur groben Beschreibung der Örtlichkeiten im Verordnungstext, die der Gesetzgeber ausdrücklich vorgeschrieben und ausweislich der Gesetzesmaterialien (…vgl. LT-Drs. 9/2275, S. 26;… 9/2300, S. 10 f.) auch gewollt hat (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 10.2.2000, v. 9.12.1999 u. v.12.11.1999, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 10.02.2000 - 3 K 3887/99
Geltungsbereich; Landschaftsschutzgebiet; Landschaftsschutzgebietsverordnung; …
Daher entspricht es § 30 Abs. 5 Satz 5 NNatSchG nicht, wenn zur groben Beschreibung des unter Schutz gestellten Gebiets lediglich auf eine im Verkündungsblatt abgedruckte Übersichtskarte verwiesen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 9.12.1999, aaO., und 12.11.1999 - 3 L 400/97 -) oder anstelle einer textlichen Grobbeschreibung eine Übersichtskarte bekannt gemacht wird.Bei einer Übersichtskarte handelt es sich gleichwohl um ein aliud zur groben Beschreibung der Örtlichkeiten im Verordnungstext, die der Gesetzgeber ausdrücklich vorgeschrieben und ausweislich der Gesetzesmaterialien (…vgl. LT-Drs. 9/2275, S. 26;… 9/2300, S. 10 f) gewollt hat (Beschlüsse des Senats vom 9.12.1999 und 12.11.1999, aaO.).
- OVG Niedersachsen, 09.12.1999 - 3 K 2046/99
Landschaftsschutzverordnung; Beschreibung des; Beschreibung; Geltungsbereich; …
Daher genügt es nicht, wenn zur groben Beschreibung des unter Schutz gestellten Gebiets auf eine bekannt gemachte Übersichtskarte verwiesen wird (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 12.11.1999 - 3 L 400/97 -).Bei der Verweisung auf eine Übersichtskarte handelt es sich gleichwohl um ein aliud zur groben Beschreibung der Örtlichkeiten im Verordnungstext, die der Gesetzgeber ausdrücklich vorgeschrieben und ausweislich der Gesetzesmaterialien (vgl. LT-Drs. 9/2275 S. 26; 9/2300 S. 10 f.) auch gewollt hat (Beschluss des erkennenden Senats vom 12.11.1999, aaO).
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