Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.01.2011 - 3 L 451/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- milo.bamf.de
GG, Art 16a Abs 1; GG, Art 16a Abs 2; AsylVfG 1992, § 3 Abs 2; AsylVfG 1992, § 26 Abs 1; EGRL 83/2004, Art 2
Türkei: Berufung hat keinen Erfolg; Art. 16a Abs. 1 GG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.01.2011 - 3 L 451/04
- BVerwG, 01.06.2011 - 10 PKH 5.11
- BVerwG, 22.06.2011 - 10 B 12.11
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.01.2011 - 3 L 451/04
Dabei ist die Gerichtetheit dieser Maßnahmen nach ihrem inhaltlichen Charakter, also nach objektiven Kriterien, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven des Verfolgers zu beurteilen (BVerfG B.v. 01.07.1987 - 2 BvR 478 u. 926/86 -, BVerfGE 76, 143 [157,166 f.j; BVerfG B.v. 10.07.1989 - 2 BvR 50, 1000 u. 961/86 BVerfGE 80, 315 [355]).Dem Betroffenen müssen in Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale gezielt intensive und ihn aus der übergreifenden Friedensordnung des Staates ausgrenzende Rechtsverletzungen zugefügt worden sein, so dass er aus diesem Grunde gezwungen war, in begründeter Furcht vor einer ausweglosen Lage sein Land zu verlassen und im Ausland Schutz zu suchen (BVerfG B.v. 23.01.1991 - 2 BvR 920/85 BVerfGE 83, 216 [230]; B.v. 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85 BVerfGE 74, 51 [64); B.v. 10.07.1989 - 2 BvR 502, 1000 u. 961/86 - , BVerfGE 80, 315 [334 f.]).
Für das Asylrecht ist eine Verfolgung nur dann erheblich, wenn sie vom Staat ausgeht oder diesem wenigstens zurechenbar ist (BVerfG B.v. 0 2 . 0 7 . 1 9 8 0 - 1 B v R 1 4 7, 1 8 1 u. 182/80 -, BVerfGE 54, 341 [348]; B.v. 01.07.1987 - 2 BvR 478 u. 962/86 -, BVerfGE 76, 143 [169]; B.v. 10.07.1989 - 2 BvR 502, 1000 u. 961/86 BVerfGE 80, 315 [336]).
Dem Staat steht dabei gleich, wer ihn ersetzt oder verdrängt hat und damit faktisch die Staatsgewalt ausübt (BVerfG B.v. 10.07.1989 - 2 BvR 502, 1000 u. 961/86 -, BVerfGE 80, 315 [334]).
Die mangelnde Schutzfähigkeit allein genügt nicht, vielmehr muss der Staat die Übergriffe - zumindest - dulden (BVerfG B.v. 10.07.1989 - 2 BvR 502, 1000 u. 961/86 BVerfGE 80, 315 [336]).
Das setzt voraus, dass er in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und dass ihm dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylrechtlichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG B.v. 10.07.1989 -, 2 BvR 502, 1000 u. 961/86 -, BVerfGE 80, 315 [342 ff.]; B.v. 10.11.1989 - 2 BvR 403 u. 1501/84 BVerfGE 8 1, 58 [65 f.]; BVerwG U.v. 15.05.1990 - 9 C 17/89 -, BVerwGE 85, 138 [145 f.]).
Dabei ist zugunsten des Klägers der herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab anzulegen, wonach ihm eine Rückkehr in die Türkei nur zumutbar ist, wenn er in allen Landesteilen der Türkei hinreichend sicher vor (erneuter) Verfolgung ist (vgl. BVerfG B.v. 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 -, E 80, 315 [344]).
- BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.01.2011 - 3 L 451/04
Für die Prognose, ob diese Gefahr besteht, gilt nach der Rechtsprechung des BVerwG (U.v. 27.04.2010 ~ 10 C 5/09 -, juris) der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit.Dabei sind auch solche Verhaltensweisen gegenüber den Häftlingen zu berücksichtigen, die keine irreparablen körperlichen oder seelischen Folgen nach sich ziehen können (BVerwG U.v. 27.04.2010 - 10 C 5/09 -, juris).
- BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.01.2011 - 3 L 451/04
Für das Asylrecht ist eine Verfolgung nur dann erheblich, wenn sie vom Staat ausgeht oder diesem wenigstens zurechenbar ist (BVerfG B.v. 0 2 . 0 7 . 1 9 8 0 - 1 B v R 1 4 7, 1 8 1 u. 182/80 -, BVerfGE 54, 341 [348]; B.v. 01.07.1987 - 2 BvR 478 u. 962/86 -, BVerfGE 76, 143 [169]; B.v. 10.07.1989 - 2 BvR 502, 1000 u. 961/86 BVerfGE 80, 315 [336]).Handlungen privater Einzelner oder Gruppen werden dem Staat asylrechtlich dann zugerechnet, wenn dieser sie anregt, billigt oder tatenlos hinnimmt und damit dem betroffenen seinen Schutz versagt, weil er hierzu nicht willens oder nicht in der Lage ist (BVerfG B.v. 02.07.1980 -1 BvR 147, 181 u. 182/80 -, BVerfGE 54, 341 [358]).
- BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
Jeziden
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.01.2011 - 3 L 451/04
Unmittelbar drohende Verfolgung steht der Verfolgung gleich (BVerfG B.v. 23.01.1991 - 2 BvR 902/85 -, BVerfGE 83, 216 [230]).Dem Betroffenen müssen in Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale gezielt intensive und ihn aus der übergreifenden Friedensordnung des Staates ausgrenzende Rechtsverletzungen zugefügt worden sein, so dass er aus diesem Grunde gezwungen war, in begründeter Furcht vor einer ausweglosen Lage sein Land zu verlassen und im Ausland Schutz zu suchen (BVerfG B.v. 23.01.1991 - 2 BvR 920/85 BVerfGE 83, 216 [230]; B.v. 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85 BVerfGE 74, 51 [64); B.v. 10.07.1989 - 2 BvR 502, 1000 u. 961/86 - , BVerfGE 80, 315 [334 f.]).
- BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.01.2011 - 3 L 451/04
Dabei ist die Gerichtetheit dieser Maßnahmen nach ihrem inhaltlichen Charakter, also nach objektiven Kriterien, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven des Verfolgers zu beurteilen (BVerfG B.v. 01.07.1987 - 2 BvR 478 u. 926/86 -, BVerfGE 76, 143 [157,166 f.j; BVerfG B.v. 10.07.1989 - 2 BvR 50, 1000 u. 961/86 BVerfGE 80, 315 [355]).Für das Asylrecht ist eine Verfolgung nur dann erheblich, wenn sie vom Staat ausgeht oder diesem wenigstens zurechenbar ist (BVerfG B.v. 0 2 . 0 7 . 1 9 8 0 - 1 B v R 1 4 7, 1 8 1 u. 182/80 -, BVerfGE 54, 341 [348]; B.v. 01.07.1987 - 2 BvR 478 u. 962/86 -, BVerfGE 76, 143 [169]; B.v. 10.07.1989 - 2 BvR 502, 1000 u. 961/86 BVerfGE 80, 315 [336]).
- BVerwG, 14.10.2008 - 10 C 48.07
Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Refoulementverbot; Ausschluss; Terrorismus; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.01.2011 - 3 L 451/04
Eine Straftat im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 A- sylVfG liegt vor, wenn in einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt die eigenen politischen Ziele mit gemeingefährlichen Mitteln durchgesetzt werden sollen (BVerwG U.v. 30.03.1999 - 9 C 23/98 -, BVerwGE 109, 12 [20]; BVerwG B.v. 14.10.2008 - 10 C 48/07 -, BVerwGE 132, 79 [Rn. 20]). - BVerwG, 07.12.2004 - 1 C 14.04
Kalif von Köln; zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse; Foltergefahr; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.01.2011 - 3 L 451/04
Weiter kommt es grundsätzlich nicht darauf an, dass die Türkei Signatarstaat der europäischen Menschenrechtskonvention ist und damit für den Kläger die Möglichkeit besteht, seine Rechte gegen diese Arten von Konventionsverletzungen in der Türkei und von der Türkei aus zu verfolgen, vielmehr ist dies nur unter dem Aspekt von Bedeutung, ob dies ausreicht, einen effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. EuGH Entsch. v. 15.12.2009 - EuGRZ 2010, 285) Jedenfalls dann, wenn wie hier die unmenschliche oder erniedrigende Behandlung nicht erst durch Zeitablauf oder Wiederholung in den Schutzbereich des Art. 3 EMRK hineinwächst (vgl. BVerwG U.v. 07.12.2004 - 1 C 14/04 -, BVerwGE 122, 271), sondern bereits ihre erste Verwirklichung einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK darstellen kann, ist die Möglichkeit, sich innerhalb des Rechtssystems der Türkei dagegen zur Wehr zu setzen und schließlich den europäischen Gerichtshof anzurufen, ungeeignet, als stichhaltiger Grund gegen eine fortdauernde Gefahr im Sinne des § 60 Abs. 2 AufenthG herangezogen zu werden. - BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 23.98
Kein Asyl für Funktionäre der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.01.2011 - 3 L 451/04
Eine Straftat im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 A- sylVfG liegt vor, wenn in einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt die eigenen politischen Ziele mit gemeingefährlichen Mitteln durchgesetzt werden sollen (BVerwG U.v. 30.03.1999 - 9 C 23/98 -, BVerwGE 109, 12 [20];… BVerwG B.v. 14.10.2008 - 10 C 48/07 -, BVerwGE 132, 79 [Rn. 20]). - BVerwG, 26.06.2002 - 1 C 17.01
Auslegung des Klageantrags; Hauptantrag; Hilfsantrag; Rangverhältnis; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.01.2011 - 3 L 451/04
Denn allein ein solches umfassendes Klagebegehren entspricht dem Interesse des Klägers an einem rechtlich abgesicherten wenigstens zeitweiligen Verbleib in Deutschland (vgl. BVerwG U.v. 26.06.2002 - 1 C 17/01 -, BVerwGE 116, 326), wie es auch im schriftsätzlich angekündigten Klageantrag ausdrücklich formuliert wurde. - EuGH, 09.11.2010 - C-101/09
D
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.01.2011 - 3 L 451/04
Die vom EuGH als zweite Voraussetzung aufgestellte Verwechslungsgefahr (EuGH U.v. 0 9 . 1 1 . 2 0 1 0 - R s C-57/09u. Rs. C-101/09, Rn. 118 ff) verlangt keine vollständige Gleichstellung im Rechtsstatus von Asylberechtigtem und anerkanntem Flüchtling; es genügt eine weitgehende Annährung der beiden Rechtsstellungen, weil die Verwechslungsgefahr gerade keine Identität verlangt, sondern bereits dann vorliegen kann, wenn die Unterschiede nicht eindeutig sind. - BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52
Teuerungszulage
- BVerwG, 22.02.2005 - 1 C 17.03
Familienasyl; Begriff der Ehe; Zivilehe; religiöse Eheschließung; staatliche …
- BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85
Nachfluchttatbestände
- BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89
Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende …
- BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84
Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung - …
- BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81
Verfolgung - Gleichsetzung - Nichtstaatliche Dritte - Schutzbereitschaft - …
- BVerwG, 11.11.1986 - 9 C 316.85
Asylsuchender - Richterliche Überzeugung - Individuelles Verfolgungsschicksal - …
- OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 405/08
Aufhebung einer im Jahr 2000 vom Bundesamt ausgesprochenen Asylanerkennung und …
- VG München, 13.04.2011 - M 24 K 10.30073
Türkei
So führt das Gutachten ... vom 5. Mai 2010 an das OVG Mecklenburg-Vorpommern im dortigen Verfahren 3 L 451/04 (vgl. Erkenntnismittelliste) auf S. 6 unter anderem aus, dass die PKK keine systematische "Vernichtungspolitik" gegen Überläufer betrieben habe. - VG Bremen, 11.01.2013 - 2 K 506/08 Dazu nimmt er auf das Sachverständigengutachten von Serafettin Kaya vom 14.06.2010 an das OVG Mecklenburg-Vorpommern im Verfahren 3 L 451/04 und das Urteil des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 21.08.2012 - 3 L 218/08 Bezug.
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