Rechtsprechung
| VG Minden, 29.12.2005 - 3 L 469/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Begründung einer Anordnung der sofortigen Vollziehung; Anfechtung eines Feststellungsbescheides durch ein Krankenhaus; Anforderungen an die Darlegung der Befürchtung irreversibler Rechtsverluste
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Minden, 29.12.2005 - 3 L 469/05
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2006 - 13 B 65/06
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03
Zum Rechtsschutz des Konkurrenten bei der Aufnahme in den Krankenhausplan
Auszug aus VG Minden, 29.12.2005 - 3 L 469/05
Rn. 11 - vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 1 BvR 506/03 -, NVwZ 2004, 53 -,. - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2005 - 13 B 1626/05
Ausgestaltung der Rechtsschutzmöglichkeiten eines Krankenhauses gegen eine …
Auszug aus VG Minden, 29.12.2005 - 3 L 469/05
Rn. 8 - vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. November 2005 - 13 B 1626/05 - - .
- VG Minden, 17.04.2007 - 6 K 782/06
Krankenhausplan für Gütersloh muss in Teilbereichen neu festgestellt werden
Rn. 11 Die 3. Kammer des erkennenden Gerichts lehnte den vorläufigen Rechtsschutzantrag der Klägerin durch Beschluss vom 29.12.2005 - 3 L 469/05 - auf Grund einer Interessenabwägung ab.Rn. 25 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 3 L 469/05, 6 K 691/06, 6 K 2162/06 und 6 K 2467/06 sowie die jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten verwiesen.
Deshalb merkt die Kammer hierzu lediglich an, dass die Aufnahme allein des Beigeladenen mit unfallchirurgischen Betten (die zudem inzwischen tatsächlich - wie der Beigeladene im Verfahren 3 L 469/05 vorgetragen hat - nicht etwa in H. selbst, sondern in seiner "neuen" Betriebsstätte S. vorgehalten werden) in den Krankenhausplan zum Beispiel dann in der Sache rechtswidrig wäre, wenn das nicht berücksichtigte Krankenhaus der Klägerin im Abwägungsergebnis besser geeignet sein sollte oder - bei gleicher Eignung - mangels sachlich gerechtfertigter Unterschiede und mangels anderer Gesichtspunkte, die im Verhältnis zum Beigeladenen eine Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten, zumindest anteilmäßig auch mit unfallchirurgischen Planbetten in den Krankenhausplan hätte aufgenommen werden müssen.
- VG Minden, 17.04.2007 - 6 K 691/06 Zu einem jener Verfahren ist auch ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren anhängig gewesen (Beschlüsse des VG Minden vom 29.12.2005 - 3 L 469/05 - und nachfolgend des OVG NRW vom 6.4.2006 - 13 B 65/06 -, juris).
Rn. 29 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 3 L 455/05, 3 L 469/05, 6 K 782/06, 6 K 2162/06 und 6 K 2467/06 sowie die jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten verwiesen.
- VG Minden, 17.04.2007 - 6 K 2162/06 Zu einem jener Verfahren ist auch ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren anhängig gewesen (Beschlüsse des VG Minden vom 29.12.2005 - 3 L 469/05 - und nachfolgend des OVG NRW vom 6.4.2006 - 13 B 65/06 -, juris).
Rn. 15 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 3 L 455/05, 3 L 469/05, 6 K 691/06, 6 K 782/06 und 6 K 2467/06 sowie die jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten verwiesen.
- VG Minden, 17.04.2007 - 6 K 2467/06 Die 3. Kammer lehnte den vorläufigen Rechtsschutzantrag durch Beschluss vom 29.12.2005 - 3 L 469/05 - auf Grund einer Interessenabwägung ab.
Rn. 12 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand des zum Parallelverfahren 6 K 782/06 ergangenen Urteils, die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 3 L 469/05, 6 K 691/06, 6 K 782/06 und 6 K 2162/06 sowie die jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten verwiesen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2008 - 13 A 1571/07
Inhalt einer Änderung eines regionalen Planungskonzepts des Krankenhausplans; …
Rn. 16 Im zugehörigen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - 3 L 469/05 VG Minden, 13 B 65/06 OVG NRW -, das durch Beschluss des Senats vom 6. April 2006 erfolglos blieb, erklärte die Beklagte, die Ausweisung einer unfallchirurgischen Abteilung beim beigeladenen Klinikum diene ausschließlich der planungsrechtlichen Verifikation von dort bereits in der Vergangenheit nachfragegestützt vorgehaltenen Leistungsstrukturen.
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