Rechtsprechung
| VG Cottbus, 28.09.2018 - 3 L 492/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 80 BauO BB
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (20)
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2013 - 11 S 13.13
Beschwerde; Eilrechtsschutz gegen erteilte Genehmigung von Windkraftanlagen; …
Auszug aus VG Cottbus, 28.09.2018 - 3 L 492/18
Die durch den Antragsgegner in der Verfügung gegebene Begründung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung genügt den formellen Begründungsanforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, wonach in den Fällen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO - wie er hier vorliegt - das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes schriftlich zu begründen ist (vgl. zu den Anforderungen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. April 2015 - OVG 11 S 39.14 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. August 2013 - OVG 11 S 13.13 -, Rn. 11, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2011 - OVG 10 S 47.10 - OVG für das Land Brandenburg…, Beschluss vom 5. Februar 1998 - 4 B 134/97 -, juris Rn. 10;… Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 80 Rn. 84 ff.;… Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl. 2011, Rn. 745 ff.).6 Ob die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung inhaltlich zutrifft und ob sie die Anordnung zu rechtfertigen vermag, ist hingegen keine Frage des Begründungserfordernisses des § 80 Abs. 3 VwGO (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. August 2013 - OVG 11 S 13.13 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 10. Juni 2009 - OVG 1 S 97.09, Rn. 3, juris; Beschlüsse der Kammer vom 30. September 2016 - VG 3 L 207/16 - vom 2. September 2016 - VG 3 L 423/16 - und vom 13. Oktober 2016 - VG 3 L 325/16 - ).
- VG Saarlouis, 30.03.2016 - 3 L 163/16
Abschiebung nach Norwegen
Auszug aus VG Cottbus, 28.09.2018 - 3 L 492/18
Für die Überprüfung der Ermessensentscheidung ist anerkannt, dass bereits die formelle Illegalität des Vorhabens den Erlass einer Nutzungsuntersagung rechtfertigt und der Bauaufsichtsbehörde insoweit ein intendiertes Ermessen eingeräumt ist (vgl. nur: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - OVG 2 S 62.12 - und Beschluss der Kammer vom 6. Juni 2016 - VG 3 L 163/16 - ).Rn. 22 Das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Nutzungsuntersagung liegt hier einerseits in der Gefahr der negativen Vorbildwirkung, die von der illegalen Nutzung baulicher Anlagen ausgeht, andererseits darin zu verhindern, dass die präventive Kontrolle der Bauaufsicht unterlaufen wird sowie, dass derjenige, der ohne Beachtung des vorgeschriebenen Baugenehmigungsverfahrens eine bauliche Anlage nutzt, aus diesem Verhalten zeitliche Vorteile gegenüber denjenigen zieht, die das vorgeschriebene Baugenehmigungsverfahren beachten (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2003 - 3 B 185/02 - Beschluss der Kammer vom 19. November 2015 - VG 3 L 537/15 - und vom 6. Juni 2016 - VG 3 L 163/16 -).
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2015 - 10 S 14.15
Anordnung der sofortigen Vollziehung; Gebäude im Außenbereich; Landwirtschaft; …
Auszug aus VG Cottbus, 28.09.2018 - 3 L 492/18
Dabei muss die Vorbildwirkung eines illegal ausgeführten Vorhabens eine Nachahmung schon bis zum bestands- oder rechtskräftigen Abschluss der Hauptsache befürchten lassen, so dass im Einzelfall der Ausweitung der Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung rasch vorgebeugt werden muss (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Juli 2015 - OVG 10 S 14.15 -, juris Rn. 19 m.w.N.).
- VGH Bayern, 11.07.2001 - 1 ZB 01.1255
Anordnung zur Duldung des Abrisses baurechtswidriger Gebäude; Bestehen einer …
Auszug aus VG Cottbus, 28.09.2018 - 3 L 492/18
Rn. 35 Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldandrohung ist es unter anderem auch, dass der durch den zugrundeliegende Verwaltungsakt als Störer Verpflichtete in der Lage ist, die ihm auferlegten Pflichten innerhalb der ihm gesetzten angemessenen Frist nach § 28 Abs. 1 Satz 2 VwVGBbg zu erfüllen (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 22. Januar 2010 - OVG 11 S 17.09 -, juris Rn. 15; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11. Juli 2001 - 1 ZB 01.1255 -, juris Rn. 14;… Troidl, in: Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG/VwZG, 10. Aufl. 2014, § 13 VwVG Rn. 3). - OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2009 - 8 A 10502/09
Rechtswidrigkeit einer mit einer Beseitigungsverfügung verbundenen …
Auszug aus VG Cottbus, 28.09.2018 - 3 L 492/18
Muss der Pflichtige zur Erfüllung seiner Verpflichtungen in die Rechte Dritter eingreifen und ist der Dritte nicht bereit, den Eingriff in seine Rechte zu dulden, so besteht ein Vollzugshindernis (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. November 2009 - 8 A 10502/09 -, juris Rn. 18; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 13. September 2004 - 3 M 66/04 -, juris Rn. 20; VG Köln…, Beschluss vom 16. Juli 2014 - 2 L 1212/14 -, juris Rn. 20 ff.). - OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 11 S 17.09
Erfordernis einer Duldungsverfügung gegen Miteigentümer; zweifache Androhung …
Auszug aus VG Cottbus, 28.09.2018 - 3 L 492/18
Rn. 35 Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldandrohung ist es unter anderem auch, dass der durch den zugrundeliegende Verwaltungsakt als Störer Verpflichtete in der Lage ist, die ihm auferlegten Pflichten innerhalb der ihm gesetzten angemessenen Frist nach § 28 Abs. 1 Satz 2 VwVGBbg zu erfüllen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Januar 2010 - OVG 11 S 17.09 -, juris Rn. 15; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof…, Beschluss vom 11. Juli 2001 - 1 ZB 01.1255 -, juris Rn. 14;… Troidl, in: Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG/VwZG, 10. Aufl. 2014, § 13 VwVG Rn. 3). - VG Cottbus, 13.10.2016 - 3 L 244/16
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Auszug aus VG Cottbus, 28.09.2018 - 3 L 492/18
Der zugrundeliegende Verwaltungsakt kann in diesen Fällen nicht im Wege des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden, weil der Pflichtige rechtlich und tatsächlich nicht in der Lage ist, die Verpflichtung zu erfüllen (vgl. Beschluss der Kammer vom 13. Oktober 2016 - 3 L 244/16 -, zitiert nach juris). - VG Köln, 16.07.2014 - 2 L 1212/14
Möglichkeit des Ausspruchs der Duldungsverfügung von der Bauaufsichtsbehörde als …
Auszug aus VG Cottbus, 28.09.2018 - 3 L 492/18
Muss der Pflichtige zur Erfüllung seiner Verpflichtungen in die Rechte Dritter eingreifen und ist der Dritte nicht bereit, den Eingriff in seine Rechte zu dulden, so besteht ein Vollzugshindernis (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 25. November 2009 - 8 A 10502/09 -, juris Rn. 18; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 13. September 2004 - 3 M 66/04 -, juris Rn. 20; VG Köln, Beschluss vom 16. Juli 2014 - 2 L 1212/14 -, juris Rn. 20 ff.). - VG Cottbus, 24.06.2010 - 7 K 493/07
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Auszug aus VG Cottbus, 28.09.2018 - 3 L 492/18
Der Antragsteller hat auch nicht substantiiert dargelegt, dass die Behörde das illegal genutzte Bauvorhaben nicht nur geduldet, sondern darüber hinaus ein Verhalten gezeigt hat, nach dem der Bauherr darauf vertrauen konnte, eine bauordnungsrechtliche Verfügung werde nicht mehr ergehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. März 2008 - 2 S 11.08 - Beschluss vom 13. Juni 2005 - 3 E 197/04 - VG Cottbus, Urteil vom 24. Juni 2010 - 7 K 493/07 -). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2004 - 3 M 66/04
Auszug aus VG Cottbus, 28.09.2018 - 3 L 492/18
Muss der Pflichtige zur Erfüllung seiner Verpflichtungen in die Rechte Dritter eingreifen und ist der Dritte nicht bereit, den Eingriff in seine Rechte zu dulden, so besteht ein Vollzugshindernis (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 25. November 2009 - 8 A 10502/09 -, juris Rn. 18; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13. September 2004 - 3 M 66/04 -, juris Rn. 20; VG Köln…, Beschluss vom 16. Juli 2014 - 2 L 1212/14 -, juris Rn. 20 ff.). - BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66
Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung …
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - 1 S 97.09
Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaliger Einnahme von Kokain
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - 11 S 39.14
Sinn und Zweck sowie Anforderungen an das Begründungserfordernis gemäß § 80 Abs. …
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2011 - 2 S 76.11
Beschwerde; teilweise Erledigung des Rechtsstreits; Antrag auf Wiederherstellung …
- OVG Brandenburg, 05.02.1998 - 4 B 134/97
Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer …
- FG Thüringen, 17.06.2020 - 4 K 460/17
Steuerrechtliche Behandlung der im Rahmen eines Leasing-Restwertmodells von einem …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2010 - 2 S 15.10
(Keine) sozialethische Bewertung; Anhörung; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2017 - 3 L 207/16
Sachsen-Anhalt; Bemessung der Finanzhilfe für eine Ersatzschule
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - 2 S 62.12
Untersagung der Nutzung eines Grundstücks zur Herstellung von Holzhackschnitzeln
- VG Braunschweig, 31.07.2002 - 3 B 185/02
Amtsgericht; bereite Mittel; Selbsthilfe; Unterhaltsanspruch
- VG Cottbus, 25.01.2024 - 3 L 175/23
Klage auf Beseitigung
Dabei muss die Vorbildwirkung eines illegal ausgeführten Vorhabens eine Nachahmung schon bis zum bestands- oder rechtskräftigen Abschluss der Hauptsache befürchten lassen, so dass im Einzelfall der Ausweitung der Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung rasch vorgebeugt werden muss (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 17. Juli 2015 - OVG 10 S 14.15 -, juris Rn. 19 m.w.N.; Beschl. d. Kammer v. 28. September 2018 - 3 L 492/18 -, juris, Rn. 30; vgl. auch VG München, Beschluss vom 2. august 2023 - M 1 S 23.2032 - juris Rn 43 m.w.N.). - VG Cottbus, 20.12.2024 - 3 L 597/24
Zeitmodell des Bundesverwaltungsgerichts, Geltungsbereich der …
Das Vorhalten von Mobiliar und sonstigen Einrichtungsgegenständen kann Teil der in einer baulichen Anlage rechtswidrig ausgeübten Nutzung und darf Bestandteil einer Nutzungsuntersagung sein (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19. Januar 2017 - OVG 2 S 48.16 -, juris Rn. 4ff.; VG Cottbus, Beschl. v. 28. September 2018 - 3 L 492/18 -, juris Rn. 18;… Semtner/Langer/Frey, Die neue Brandenburgische Bauordnung, 5. Aufl. 2024, § 80 Rn. 21, m.w.N.).
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