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| VG Cottbus, 29.11.2019 - 3 L 505/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 62 KrWG, § 23 AbfG BB, § 24 AbfG BB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 05.11.2012 - 7 B 25.12
Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung; Abgrenzung von Bundes- und Landesrecht; …
Auszug aus VG Cottbus, 29.11.2019 - 3 L 505/19
Rn. 13 Einer Inanspruchnahme von Personen auf der Basis dieser landesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage zum Vollzug des Abfallrechts stehen die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes grundsätzlich nicht entgegen (vgl. zum Ganzen BVerwG…, Urteil vom 18. Oktober 1991 - 7 C 2.91 - juris Rn. 15; Beschluss vom 5. November 2012 - 7 B 25.12 - juris Rn. 10;… Urteil der Kammer vom 18. Juli 2018 - 3 K 1732/14 - juris Rn. 48).Insoweit kann auch eine Person, die keinen Besitz am Abfall hat, in die Position eines Abfallbesitzers und die damit verbundene Pflichtenstellung gewissermaßen "hineingezwungen" werden; erst im Anschluss hieran stellen sich Fragen der weiteren Abfallentsorgung (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 30. Oktober 1987 - 7 C 87.86 - juris Rn. 3;… Urteil vom 19. Januar 1989 - 7 C 82.87 - juris Rn. 11; Beschluss vom 5. November 2012 - 7 B 25.12 - juris Rn. 11).
- VG Cottbus, 18.07.2018 - 3 K 1732/14
Auszug aus VG Cottbus, 29.11.2019 - 3 L 505/19
Rn. 13 Einer Inanspruchnahme von Personen auf der Basis dieser landesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage zum Vollzug des Abfallrechts stehen die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes grundsätzlich nicht entgegen (vgl. zum Ganzen BVerwG…, Urteil vom 18. Oktober 1991 - 7 C 2.91 - juris Rn. 15;… Beschluss vom 5. November 2012 - 7 B 25.12 - juris Rn. 10; Urteil der Kammer vom 18. Juli 2018 - 3 K 1732/14 - juris Rn. 48).Während die Vorschrift der reinen Gefahrenabwehr dient, zielt § 62 KrWG auf die Sicherstellung der Erfüllung abfallrechtlicher Entsorgungspflichten ab; in diesem Sinne können Anordnungen nach § 24 Abs. 1 BbgAbfBodG und solche nach § 62 KrWG aufeinander aufbauen, indem eine Person zunächst über § 24 Abs. 1 BbgAbfBodG in die Rolle des Abfallbesitzers "hineingezwungen" wird und sie sodann potentieller Adressat einer Verfügung zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entsorgung nach § 62 KrWG ist (vgl. Urteil der Kammer vom 18. Juli 2018 - 3 K 1732/14 - juris Rn. 48 und 49).
- BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 82.87
Grundstückseigentum - Sachherrschaft - Abfallbesitz - Aufgedrängter Abfall - …
Auszug aus VG Cottbus, 29.11.2019 - 3 L 505/19
Insoweit kann auch eine Person, die keinen Besitz am Abfall hat, in die Position eines Abfallbesitzers und die damit verbundene Pflichtenstellung gewissermaßen "hineingezwungen" werden; erst im Anschluss hieran stellen sich Fragen der weiteren Abfallentsorgung (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 30. Oktober 1987 - 7 C 87.86 - juris Rn. 3; Urteil vom 19. Januar 1989 - 7 C 82.87 - juris Rn. 11;… Beschluss vom 5. November 2012 - 7 B 25.12 - juris Rn. 11).
- BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03
Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose; …
Auszug aus VG Cottbus, 29.11.2019 - 3 L 505/19
Wenn der Verwaltungsakt einen vollstreckbaren Inhalt hat, muss er eine geeignete Grundlage für seine zwangsweise Durchsetzung bilden (BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 - 4 C 18/03 - juris Rn. 53). - BVerwG, 18.10.1991 - 7 C 2.91
Verhältnis zwischen Abfall- und Wasserrecht bei der Anordnung zur Beseitigung …
Auszug aus VG Cottbus, 29.11.2019 - 3 L 505/19
Rn. 13 Einer Inanspruchnahme von Personen auf der Basis dieser landesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage zum Vollzug des Abfallrechts stehen die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes grundsätzlich nicht entgegen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1991 - 7 C 2.91 - juris Rn. 15;… Beschluss vom 5. November 2012 - 7 B 25.12 - juris Rn. 10;… Urteil der Kammer vom 18. Juli 2018 - 3 K 1732/14 - juris Rn. 48). - BVerwG, 30.10.1987 - 7 C 87.86
Reichweite - Voraussetzungen - Drittverpflichtung - Abfallbesitzer - Landesrecht …
Auszug aus VG Cottbus, 29.11.2019 - 3 L 505/19
Insoweit kann auch eine Person, die keinen Besitz am Abfall hat, in die Position eines Abfallbesitzers und die damit verbundene Pflichtenstellung gewissermaßen "hineingezwungen" werden; erst im Anschluss hieran stellen sich Fragen der weiteren Abfallentsorgung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1987 - 7 C 87.86 - juris Rn. 3;… Urteil vom 19. Januar 1989 - 7 C 82.87 - juris Rn. 11;… Beschluss vom 5. November 2012 - 7 B 25.12 - juris Rn. 11). - OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 11 B 10.09
Bodenschutzrechtliche Anordnung zur Grundwassersanierung; …
Auszug aus VG Cottbus, 29.11.2019 - 3 L 505/19
Ein "Hineinzwingen" in die Position eines Abfallbesitzers setzt voraus, dass der entscheidungserhebliche Sachverhalt einschließlich aller in Betracht kommenden Verantwortlichen zutreffend und möglichst erschöpfend ermittelt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2012 - OVG 11 B 10.09 - juris Rn. 45). - VGH Bayern, 12.04.1999 - 20 B 98.3564
Auszug aus VG Cottbus, 29.11.2019 - 3 L 505/19
Im Abfallrecht müssen zu entsorgende Gegenstände zumindest im groben Umriss beschrieben werden; wenngleich es ins Detail gehender Bezeichnungen nicht bedarf, wenn Verwechslungen ausscheiden oder die nähere Bezeichnung diversen Unrates schlechthin unmöglich ist (VGH Bayern, Beschlüsse vom 12. April 1999 - 20 B 98.3564 - juris Rn. 17 …und vom 17. Mai 2011 - 20 CS 11.907 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 17.05.2011 - 20 CS 11.907
Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung; hinreichende Bestimmtheit; …
Auszug aus VG Cottbus, 29.11.2019 - 3 L 505/19
Im Abfallrecht müssen zu entsorgende Gegenstände zumindest im groben Umriss beschrieben werden; wenngleich es ins Detail gehender Bezeichnungen nicht bedarf, wenn Verwechslungen ausscheiden oder die nähere Bezeichnung diversen Unrates schlechthin unmöglich ist (…VGH Bayern, Beschlüsse vom 12. April 1999 - 20 B 98.3564 - juris Rn. 17 und vom 17. Mai 2011 - 20 CS 11.907 - juris Rn. 6).
- VG Cottbus, 16.06.2026 - 3 K 1803/20
Hineinzwingen in den Abfallbesitz, Entsorgungsanordnung, Fehlerhafte …
Anordnungen nach § 24 Abs. 1 BbgAbfBodG und solche nach § 62 KrWG können lediglich in dem Sinne aufeinander aufbauen, dass eine Person zunächst über § 24 Abs. 1 BbgAbfBodG in die Rolle des Abfallbesitzers "hineingezwungen" wird und sie sodann potentieller Adressat einer Verfügung zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entsorgung nach § 62 KrWG sein kann (zu alledem: BVerwG…, Beschluss vom 5. November 2012 7 B 25.12 juris Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 9. Juni 2021 OVG 11 B 20.16 , juris Rn. 35; VG Cottbus…, Urteil vom 18. Juli 2018 VG 3 K 1732/14 , juris Rn. 47 ff.; Beschlüsse vom 29. November 2019 VG 3 L 505/19 , juris Rn. 13, …und vom 9. Oktober 2019 VG 3 L 442/19 , juris Rn. 9).Insoweit müsste sich dem angegriffenen Bescheid eine eigenständige Verfügung mit Regelungswirkung entnehmen lassen (vgl. zu solchen Fällen: Beschlüsse der Kammer vom 9. Oktober 2019 VG 3 L 442/19 , und vom 29. November 2019 VG 3 L 505/19 , beide juris), die vom Beklagten weder dem Tenor noch der Begründung nach getroffen worden ist.
In einer solchen Konstellation verbietet es sich schon aus Gründen der Rechtsklarheit, eine entsprechende Regelung gelichwohl konkludent in den Bescheid hineinzulesen (…so aber Beschluss der Kammer vom 6. Januar 2021 VG 3 L 523/20 , juris Rn. 20; dies ausdrücklich für möglich erachtend auch: Beschluss der Kammer vom 29. November 2019 VG 3 L 505/19 , juris Rn. 14, wobei es dort freilich nicht darauf ankam).
- VG Cottbus, 06.01.2021 - 3 L 523/20 Während § 24 Abs. 1 BbgAbfBodG der reinen Gefahrenabwehr dient, zielt § 62 KrWG auf die Sicherstellung der Erfüllung abfallrechtlicher Entsorgungspflichten ab; in diesem Sinne können Anordnungen nach § 24 Abs. 1 BbgAbfBodG und solche nach § 62 KrWG aufeinander aufbauen, indem eine Person zunächst über § 24 Abs. 1 BbgAbfBodG in die Rolle des Abfallbesitzers "hineingezwungen" wird und sie sodann potentieller Adressat einer Verfügung zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entsorgung nach § 62 KrWG ist (zu alledem VG Cottbus…, Urteil vom 18. Juli 2018 - 3 K 1732/14 - juris Rn. 47 ff.; Beschlüsse vom 29. November 2019 - 3 L 505/19 - juris Rn. 13 …und vom 9. Oktober 2019 - 3 L 442/19 - juris Rn. 9).
- VG Cottbus, 12.12.2019 - 3 K 1828/15
Streitigkeiten nach dem Bundesbodenschutzgesetz
Rn. 45 4. Die Klage ist ferner gegen die unter Ziffer 2. des Ausgangsbescheids angedrohte Ersatzvornahme begründet, da an einem rechtswidrigen Verwaltungsakt kein öffentliches Vollziehungsinteresse besteht (Beschluss der Kammer vom 29. November 2019 - 3 L 505/19 - juris Rn. 20). - VG Cottbus, 10.07.2020 - 3 L 133/20 Auch muss der Verwaltungsakt mit vollstreckbarem Inhalt so bestimmt sein, dass er Grundlage von Maßnahmen zu seiner zwangsweisen Durchsetzung sein kann (vgl. etwa Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20. April 2005 - 4 C 18/03; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Januar 1995 - 4 M 7/94; Beschluss der Kammer vom 29. November 2019 - 3 L 505/19 - jeweils zitiert nach juris).
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