Rechtsprechung
| VG Berlin, 25.01.2019 - 3 L 516.18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1 KapVO BE, § 10 S 1 KapVO BE, § 11 KapVO BE, § 13 Abs 1 S 1 KapVO BE, § 14 KapVO BE
Vorläufige Zulassung zum Studium im Bachelorstudiengang Psychologie - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- VG Berlin, 23.05.2018 - 3 L 1075.17
Vorläufige Zulassung zum Bachelorstudium der Psychologie im Eilverfahren; …
Auszug aus VG Berlin, 25.01.2019 - 3 L 516.18
Dabei ist - wie schon in den vorangegangenen Beschlüssen der Kammer (vgl. bspw. den Beschluss vom 23. Mai 2018 - VG 3 L 1075.17 - Rn. 14, juris) - auch die W1-Stelle (1...) aus der Lehreinheit Erziehungswissenschaften zu berücksichtigen, die durch die Jun.Gegenüber dem Wintersemester 2017/2018, für das die Kammer wegen der Jahreszulassung die Kapazitätsberechnung der Antragsgegnerin für den vorliegenden Studiengang zuletzt überprüft hat (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 23. Mai 2018, a. a. O.), hat das Lehrangebot aus Stellen damit eine Verminderung um (248,68 LVS - 245, 68 LVS =) 3 LVS erfahren.
- OVG Hamburg, 24.08.2012 - 3 Nc 163/11
Vorläufige Zulassung zum Masterstudium der Betriebswirtschaftslehre außerhalb der …
Auszug aus VG Berlin, 25.01.2019 - 3 L 516.18
Ein anderes Ergebnis ergibt sich auch dann nicht, wenn man der Rechtsprechung des OVG Hamburg (vgl. Beschluss vom 24. August 2012 - 3 NC 163/11 - juris) folgen würde, wonach frei gebliebene Kapazitäten in einzelnen Studiengängen einer Lehreinheit bei gleichzeitiger Überbeanspruchung eines anderen Studiengangs der Lehreinheit stets dazu zwingen, durch die Berücksichtigung der gerichtlichen Rechtsschutz suchenden Bewerber zu verhindern, dass freigebliebene Studienplätze endgültig ungenutzt bleiben und sich insoweit das Kapazitätserschöpfungsgebot gegenüber der staatlichen Widmungsbefugnis in Gestalt der Anteilquoten durchsetzt. - VG Berlin, 28.02.2017 - 3 L 445.16
Vorläufige Zulassung zu einem Studium im Wege der einstweiligen Anordnung; …
Auszug aus VG Berlin, 25.01.2019 - 3 L 516.18
Dieser geringere Curriculareigenanteil ( § 13 Abs. 4 KapVO ) trägt der durch den erhöhten Import eingetretenen Entlastung der Lehreinheit Rechnung (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2017 - VG 3 L 445.16 -, juris Rn. 54).
- VG Cottbus, 06.03.2019 - 3 L 85/19
Duldung
Der Durchsetzung der Ausreisepflicht kommt in diesen Fällen der Vorrang zu; das wirtschaftliche Interesse daran, aus dem Kreis ausreisepflichtiger Ausländer Auszubildende gewinnen zu können, muss demgegenüber zurücktreten (…vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 5. Januar 2017 - 7 B 11589/16 -, juris, Rn. 7;… VG Neustadt (Weinstraße), Beschl. v. 4. November 2016 - 2 L 867/16.NW -, juris, Rn. 2; Beschl. der Kammer v. 10 Oktober 2018 - 3 L 516.18 -, juris, Rn. 13). - VG Berlin, 06.04.2020 - 3 L 543.19
Vorläufige Zulassung zum Studium der Öffentlichen Verwaltung
Eine horizontale "Verrechnung" freigebliebener Studienplätze (vgl. zur Möglichkeit einer solchen Verrechnung zwischen mehreren Studiengängen einer Lehreinheit: Beschluss der Kammer vom 25. Januar 2019 - VG 3 L 516.18 -, juris Rn. 60) kam hier bereits deshalb nicht in Betracht, da die Kapazität in allen Studiengängen der Lehreinheit nach Angaben der Antragsgegnerin vollständig ausgelastet ist. - VG Berlin, 18.04.2019 - 3 L 549.18
Vorläufige Zulassung zum Studiengang der Pharmazie; Kapazitätsermittlung; …
36 Eine horizontale "Verrechnung" freigebliebener Studienplätze (vgl. zur Möglichkeit einer solchen Verrechnung zwischen mehreren Studiengängen einer Lehreinheit: Beschluss der Kammer vom 25. Januar 2019 - VG 3 L 516.18, juris Rn. 60) kam hier bereits deshalb nicht in Betracht, da die Kapazität in beiden Studiengängen der Lehreinheit vollständig ausgelastet ist. - VG Berlin, 22.04.2020 - 3 L 671.19 Eine horizontale "Verrechnung" freigebliebener Studienplätze (vgl. zur Möglichkeit einer solchen Verrechnung zwischen mehreren Studiengängen einer Lehreinheit: Beschluss der Kammer vom 25. Januar 2019 - VG 3 L 516.18 -, juris Rn. 60) kommt bereits deshalb nicht in Betracht, weil die Kapazität in allen Studiengängen der Lehreinheit nach der Einschreibestatistik der Antragsgegnerin vollständig ausgelastet ist.
- VG Berlin, 22.04.2020 - 3 L 436.19 Eine horizontale "Verrechnung" freigebliebener Studienplätze (vgl. zur Möglichkeit einer solchen Verrechnung zwischen mehreren Studiengängen einer Lehreinheit: Beschluss der Kammer vom 25. Januar 2019 - VG 3 L 516.18 -, juris Rn. 60) kommt bereits deshalb nicht in Betracht, weil die Kapazität in allen Studiengängen der Lehreinheit nach der Einschreibestatistik der Antragsgegnerin vollständig ausgelastet ist.
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