Rechtsprechung
| VG Neustadt, 04.07.2012 - 3 L 571/12.NW |
Volltextveröffentlichungen (6)
- zvr-online.com
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 61 BauO RP, § 62 Abs 2 Nr 5 BauO RP, § 81 BauO RP, § 1 ProstG
Untersagung der Nutzung einer Wohnung zur Ausübung der Prostitution
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine "Tantra-Massage" in Wohngebiet!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- lto.de (Kurzinformation)
Zu Massagesalon - Prostitutionsähnliche Nutzung in Wohngebieten ist unzulässig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wohnung mit prostitutionsähnlicher Nutzung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Keine erotischen Massagen im Wohngebiet
- juraforum.de (Kurzinformation)
Nichtmedizinischer Massagesalon im Wohngebiet abgelehnt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Nichtmedizinischer Massagesalon im allgemeinen Wohngebiet unzulässig - Prostitutionsähnliche Nutzung einer Eigentumswohnung als gewerbliche Tätigkeit weder allgemein noch ausnahmsweise zulässig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit einer prostitutionsähnlichen Nutzung einer Eigentumswohnung als gewerbliche Tätigkeit in einem allgemeinen Wohngebiet
Besprechungen u.ä.
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Nichtmedizinischer Massagesalon im allgemeinen Wohngebiet unzulässig
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (6)
- VG Berlin, 01.12.2000 - 35 A 570.99
Felicitas Schirow
Auszug aus VG Neustadt, 04.07.2012 - 3 L 571/12
"Handelsware" ist nicht die Person selbst, auch nicht ihr Körper, sondern eine Dienstleistung (VG Berlin, Urteil vom 1. Dezember 2000 - 35 A 570/99 -, NJW 2001, 983 [986]). - VGH Baden-Württemberg, 24.07.2002 - 5 S 149/01
Wohnungsprostitution - bordellartiger Betrieb - Mischgebiet
Auszug aus VG Neustadt, 04.07.2012 - 3 L 571/12
Rn. 14 Die jedenfalls prostitutionsähnliche Nutzung der Eigentumswohnung der Antragstellerin ist als gewerbliche Tätigkeit in Wohngebieten aber weder allgemein noch ausnahmsweise zulässig (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 8 B 11983/03.OVG - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Juli 2002 - 5 S 149/01 -, juris), weil sie mit Störungen einhergeht, die mit dem Charakter eines Baugebiets als allgemeines Wohngebiet nicht vereinbar sind. - BVerwG, 29.10.1997 - 4 B 8.97
Bauplanungsrecht - Einfügen eines Vorhabens in den unbeplanten Innenbereich, …
Auszug aus VG Neustadt, 04.07.2012 - 3 L 571/12
In einer solchen Umgebung besteht schon generell die Gefahr, dass durch eine gewerbliche Nutzung, insbesondere in der Form der Ausübung der Prostitution oder eines prostitutionsähnlichen Gewerbes, bodenrechtlich beachtliche Spannungen begründet werden (BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 1997 - 4 B 8/97 - NVwZ-RR 1998, 540 ff.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.2004 - 8 B 11983/03
Keine Prostitution im Wohngebiet
Auszug aus VG Neustadt, 04.07.2012 - 3 L 571/12
Rn. 14 Die jedenfalls prostitutionsähnliche Nutzung der Eigentumswohnung der Antragstellerin ist als gewerbliche Tätigkeit in Wohngebieten aber weder allgemein noch ausnahmsweise zulässig (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 8 B 11983/03.OVG - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Juli 2002 - 5 S 149/01 -, juris), weil sie mit Störungen einhergeht, die mit dem Charakter eines Baugebiets als allgemeines Wohngebiet nicht vereinbar sind. - OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2007 - 8 B 10019/07
Untersagung der bordellartigen Nutzung einer Wohnung im Mischgebiet
Auszug aus VG Neustadt, 04.07.2012 - 3 L 571/12
Die mittlerweile auch aufgenommene Nutzung verstößt damit gegen die formell-rechtliche Vorschrift des § 61 LBauO über den Genehmigungsvorbehalt, was in aller Regel zum Erlass einer Nutzungsuntersagung nach § 81 Satz 1 LBauO berechtigt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. Februar 2007 - 8 B 10019/07 -, juris, Rn. 10). - OLG Köln, 17.01.1996 - 11 W 86/95
Abgrenzung von Wohnraum- und Gewerbemiete
Auszug aus VG Neustadt, 04.07.2012 - 3 L 571/12
Rn. 15 Gegen die Zwangsmittelandrohung werden keine substantiierten Einwände erhoben und Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Androhung des unmittelbaren Zwangs bestehen nicht, insbesondere ist im Falle einer aktuellen gewerblichen Vermietung eine Berufung auf das Wohnraumkündigungsschutzrecht verwehrt, da Mietzweck (siehe § 26 des auszugsweise vorgelegten Mietvertrages) die gewerbliche Nutzung der Räumlichkeiten ist (zum Kündigungsschutz vgl. OLG Köln, Beschluss vom 17. Januar 1996 - 11 W 86/95 -, juris).
- VG Neustadt, 11.09.2024 - 5 K 427/24
Minischweine im allgemeinen Wohngebiet unzulässig
Deshalb kommt es bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung auf die materielle Rechtslage an (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 1. September 2003 - 8 B 11389/03.OVG - und Beschluss vom 15. April 2024 - 8 B 11136/23.OVG - VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 4. Juli 2012 - 3 L 571/12.NW -, juris;… Kerkmann, in: Jeromin Landesbauordnung RhPf, 5. Auflage 2022, § 81, Rn. 87). - VG Düsseldorf, 17.11.2021 - 29 K 8461/18
Tantramassage ist sexuelle Dienstleistung
Rn. 63 Zum Baurecht: VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 4. Juli 2012 - 3 L 571/12.NW -, juris, Rn. 12; VG Minden, Urteil vom 3. März 2015 - 1 K 2113/13 -, juris, Rn. 19; zum Coronaschutzrecht: VG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 7 L 1186/20 -, juris, Rn. 40. - VG Neustadt, 18.01.2016 - 3 K 890/15
Haltung von neun Huskys im allgemeinen Wohngebiet unzulässig
Rn. 35 Da vorliegend jedoch der Beklagte die in seinem Ermessen stehende Nutzungsuntersagungsverfügung vom 16. September 2014 nicht allein mit der formellen Illegalität der Nutzung begründet hat, sondern auch auf die materielle Baurechtswidrigkeit der hier vorliegenden Hundehaltung abgestellt hat, kommt es bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Nutzungsuntersagung ebenfalls auf die materielle Rechtslage an (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 1. September 2003 - 8 B 11389/03.OVG - VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 4. Juli 2012 - 3 L 571/12.NW -, juris).
- VG Karlsruhe, 23.07.2014 - 6 K 2252/13
Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung; Untersagung der Nutzung
Entscheidend ist vielmehr, dass es sich um eine Dienstleistung handelt, die ihrer Art nach erkennbar auf die sexuelle Stimulation des Kunden ausgerichtet ist (vgl. hierzu Oberverwaltungsgericht Berlin…, Beschluss vom 09.04.2003 - 2 S 5.03, Rdnr. 6; Verwaltungsgericht Köln…, Urteil vom 07.01.2014 - 2 K 3358/13, Rdnr. 26; Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße, Beschluss vom 04.07.2012 - 3 L 571/12.NW, Rdnrn. 10 ff. siehe auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2014 - 2 S 3/14 , Rdnrn. 31 ff. zur Erhebung von Vergnügungssteuer für Tantra-Massagen aufgrund einer Einordnung als gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen). - VG Neustadt, 23.07.2012 - 4 L 625/12
Taubenhaltung mit mehr als 60 Brieftauben in reinem Wohngebiet unzulässig
Insoweit kommt es bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung ebenfalls auf die materielle Rechtslage an (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 1. September 2003 - 8 B 11389/03.OVG - VG Neustadt, Beschluss vom 4. Juli 2012 - 3 L 571/12.NW -, juris). - VG Gelsenkirchen, 29.08.2019 - 5 K 4649/18
Massagesalon; Tantra-Massage; bordellartiger Betrieb; Abgrenzung zu …
Rn. 37 Vgl. zur Einordnung eines "Massagesalons" als bordellartiger Betrieb OVG NRW, Beschluss vom 24. Juni 2015 - 2 A 326/15 - OVG Berlin, Beschluss vom 9. April 2003 - 2 S 5.03 - VG Köln, Urteil vom 7. Januar 2014 - 2 K 3358/13 - VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 4. Juli 2012 - 3 L 571/12.NW -, alle juris. - VG Neustadt, 10.09.2024 - 5 K 249/24
Bordellartiger Betrieb in einem Mischgebiet bzw. allgemeinen Wohngebiet; formelle …
Rn. 25 2.3. Hat die Bauaufsichtsbehörde die Nutzungsuntersagung allerdings - wie im Falle der Beklagten - nicht allein mit der formellen Illegalität der Nutzung begründet, sondern auch auf die materielle Baurechtswidrigkeit abgestellt, kommt es bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung auch auf die materielle Rechtslage an (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 1. September 2003 - 8 B 11389/03.OVG - und Beschluss vom 15. April 2024 - 8 B 11136/23.OVG - VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 4. Juli 2012 - 3 L 571/12.NW -, juris;… Kerkmann, in: Jeromin Landesbauordnung RhPf, 5. Auflage 2022, § 81, Rn. 87). - VG Köln, 07.01.2014 - 2 K 3358/13
Genehmigungsbedürftigkeit einer Nutzungsänderung beim Angebot erotischer …
Rn. 29 Zu vergleichbaren Fällen vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 9. April 2003 - 2 S 5.03 - juris-Rn. 5 ff.; VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 4. Juli 2012 - 3 L 571/12.NW - juris-Rn. 10 ff. Zur Einstufung als "bordellartiger Betrieb" bzw. zum Begriff der Prostitution vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 9. Oktober 2008 - 2 Wx 76/08 - juris-Rn. 18. - OVG Rheinland-Pfalz, 24.04.2024 - 8 A 10815/23
Werbeanlage am Ortsrand
Rn. 27 Der Beklagte hat seine Beseitigungsanordnung jedoch nicht nur auf die formelle, sondern auch die materielle Illegalität der Anlage gestützt, so dass auch diese zu überprüfen ist (ThürOVG…, Beschluss vom 7. Juli 1994 - 1 EO 182/93 -, juris Rn. 25; in Bezug auf eine Nutzungsuntersagung OVG RP, Beschluss vom 1. September 2003 - 8 B 11389/03.OVG -, n.v. und VG Neustadt a.d.W., Beschluss vom 4. Juli 2012 - 3 L 571/12.NW -, juris Rn. 9 ).
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