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Rechtsprechung
   VG Potsdam, 23.02.2010 - 3 L 572/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19374
VG Potsdam, 23.02.2010 - 3 L 572/09 (https://dejure.org/2010,19374)
VG Potsdam, Entscheidung vom 23.02.2010 - 3 L 572/09 (https://dejure.org/2010,19374)
VG Potsdam, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 3 L 572/09 (https://dejure.org/2010,19374)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 49 EGVtr, Art 12 GG, § 1 GlSpielWStVtr, § 3 GlSpielWStVtr, § 4 GlSpielWStVtr, § 9 GlSpielWStVtr, § 80 Abs 5 VwGO, § 24 GlSpielWStVtr, § 14 LottG BB
    Verbot des Angebots von Glücksspielen im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

    Auszug aus VG Potsdam, 23.02.2010 - 3 L 572/09
    Rn. 16 Durch das Verbot des Veranstaltens und Vermittelns von Glücksspielen im Internet wird der freie Dienstleistungsverkehr zwar beschränkt (vgl. EuGH, Urteile vom 6.11.2003 - Rs.C 243/01 - (Gambelli), Slg. 2003 I - 13031, vom 6.03.2007 - Rs.C - 338/04 - (Placanica), Slg. 2007 I - 1891, und vom 8.09.2009 - Rs.C 42/07 - (Liga Portuguesa), ZFWG 2009, 304).

    Als solche sind der Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung, die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen und die Verhütung von Störungen der sozialen Ordnung im Allgemeinen anerkannt (vgl. EuGH, Urteile vom 6.03.2007 - Rs.C - 338/04 - (Placanica) und vom 8.09.2009 Rs.C - 42/07 - (Liga Portuguesa), jeweils a. a. O.).

    Der Sache nach ist den Mitgliedstaaten damit ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, so dass die Mitgliedstaaten auf Grund der bisherigen Erkenntnisse über die Gefahren der Spielsucht zur nationalen Regelung des Glücksspielmarkts ermächtigt sind (EuGH, Urteile vom 6.11.2003 - Rs.C - 243/01 - (Gambelli) und vom 8.09.2009 - Rs.C - 42/07 - (Liga Portuguesa), jeweils a. a. O. und m. w. N.).

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …

    Auszug aus VG Potsdam, 23.02.2010 - 3 L 572/09
    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem grundlegenden Urteil vom 6.11.2003 - Rs. C - 243/01 - (Gambelli) den Mitgliedstaaten einen großen Spielraum zur Gestaltung ihrer Glücksspielpolitik eingeräumt.

    Rn. 16 Durch das Verbot des Veranstaltens und Vermittelns von Glücksspielen im Internet wird der freie Dienstleistungsverkehr zwar beschränkt (vgl. EuGH, Urteile vom 6.11.2003 - Rs.C 243/01 - (Gambelli), Slg. 2003 I - 13031, vom 6.03.2007 - Rs.C - 338/04 - (Placanica), Slg. 2007 I - 1891, und vom 8.09.2009 - Rs.C 42/07 - (Liga Portuguesa), ZFWG 2009, 304).

    Der Sache nach ist den Mitgliedstaaten damit ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, so dass die Mitgliedstaaten auf Grund der bisherigen Erkenntnisse über die Gefahren der Spielsucht zur nationalen Regelung des Glücksspielmarkts ermächtigt sind (EuGH, Urteile vom 6.11.2003 - Rs.C - 243/01 - (Gambelli) …und vom 8.09.2009 - Rs.C - 42/07 - (Liga Portuguesa), jeweils a. a. O. und m. w. N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2009 - 13 B 819/09

    Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen eine Ordnungsverfügung zur …

    Auszug aus VG Potsdam, 23.02.2010 - 3 L 572/09
    Aus dem weiten Beurteilungsspielraum der einzelnen Mitgliedstaaten folgt gerade auch in einem föderalen System wie dem der Bundesrepublik eine Berechtigung zu sektoralen Unterschieden zwischen den einzelnen Glücksspielbereichen (vgl. umfassend zur Regelung bezüglich der Pferdewetten OVG NRW, Beschluss vom 22.02.2008 - 13 B 1215/07 sowie Beschluss vom 8.12.2009 - 13 B 819/09).

    Rn. 20 Angesichts der nach alledem bereits im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes feststellbaren Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der Untersagungsverfügung ist deren sofortige Vollziehung (vgl. § 9 Abs. 2 GlüStV) zur effektiven Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen auch in Ansehung der erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen des Verbots für die Antragstellerin vorläufig zumutbar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08 - NVwZ 2009, 1221, OVG NRW, Beschluss vom 8.12.2009 - 13 B 819/09 -).

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN …

    Auszug aus VG Potsdam, 23.02.2010 - 3 L 572/09
    Rn. 16 Durch das Verbot des Veranstaltens und Vermittelns von Glücksspielen im Internet wird der freie Dienstleistungsverkehr zwar beschränkt (vgl. EuGH, Urteile vom 6.11.2003 - Rs.C 243/01 - (Gambelli), Slg. 2003 I - 13031, vom 6.03.2007 - Rs.C - 338/04 - (Placanica), Slg. 2007 I - 1891, und vom 8.09.2009 - Rs.C 42/07 - (Liga Portuguesa), ZFWG 2009, 304).

    Als solche sind der Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung, die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen und die Verhütung von Störungen der sozialen Ordnung im Allgemeinen anerkannt (vgl. EuGH, Urteile vom 6.03.2007 - Rs.C - 338/04 - (Placanica) …und vom 8.09.2009 Rs.C - 42/07 - (Liga Portuguesa), jeweils a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2008 - 13 B 1215/07

    Werbung für Glücksspiele im Internet

    Auszug aus VG Potsdam, 23.02.2010 - 3 L 572/09
    Eine Pflicht zur Anerkennung der von anderen Mitgliedstaaten erteilten Glücksspielerlaubnisse gibt es insoweit mangels Harmonisierung des Glücksspielrechts auf Gemeinschaftsebene nicht (OVG NRW, Beschluss vom 22.02.2008 - 13 B 1215/07 -, ZfWG 2008, 122, m. w. N.).

    Aus dem weiten Beurteilungsspielraum der einzelnen Mitgliedstaaten folgt gerade auch in einem föderalen System wie dem der Bundesrepublik eine Berechtigung zu sektoralen Unterschieden zwischen den einzelnen Glücksspielbereichen (vgl. umfassend zur Regelung bezüglich der Pferdewetten OVG NRW, Beschluss vom 22.02.2008 - 13 B 1215/07 sowie Beschluss vom 8.12.2009 - 13 B 819/09).

  • VGH Bayern, 22.07.2009 - 10 CS 09.1184

    Verbot von Sportwetten und Sportwettenwerbung im Internet in Bayern rechtmäßig

    Auszug aus VG Potsdam, 23.02.2010 - 3 L 572/09
    Wird das Unterlassen einer Handlung angeordnet, muss die Behörde dem Einzelnen grundsätzlich - wie vorliegend - nicht aufzeigen, auf welche Weise er dem Verbot Rechnung tragen kann (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22.07.2009, Az.: 10 CS 09.1184 und 10 CS 09.1185).

    Das Verbot, Glücksspiel im Internet zu veranstalten und zu vermitteln, gilt unterschiedslos sowohl für in Deutschland als auch für in anderen Mitgliedstaaten ansässige Wirtschaftsteilnehmer (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 22.07.2009 - 10 Cs 09.1184 und 10 Cs 09.1185 -).

  • BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen …

    Auszug aus VG Potsdam, 23.02.2010 - 3 L 572/09
    Rn. 20 Angesichts der nach alledem bereits im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes feststellbaren Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der Untersagungsverfügung ist deren sofortige Vollziehung (vgl. § 9 Abs. 2 GlüStV) zur effektiven Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen auch in Ansehung der erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen des Verbots für die Antragstellerin vorläufig zumutbar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08 - NVwZ 2009, 1221, OVG NRW, Beschluss vom 8.12.2009 - 13 B 819/09 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - 13 B 1161/09

    Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldfestsetzung zur Bestimmung einer Wochenfrist zur …

    Auszug aus VG Potsdam, 23.02.2010 - 3 L 572/09
    Die gegenteilige Ansicht (OVG NRW, Beschluss vom 9.12.2009, 13 B 1161/09 m. w. N.) vermag das Gericht nicht zu überzeugen.
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Potsdam, 23.02.2010 - 3 L 572/09
    Angesichts der eindeutigen, auf Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 (BVerfGE 115, 276/315) absehbaren und seit 1.01.2008 gültigen Gesetzeslage konnte die Antragstellerin kein schutzwürdiges Vertrauen darauf aufbauen, dass sie auf Dauer in Deutschland öffentliche Glücksspiele im Internet veranstalten oder vermitteln kann.
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus VG Potsdam, 23.02.2010 - 3 L 572/09
    Sie erweisen sich gegenüber gewerblichen Wettanbietern bzw. Wettvermittlern nicht als unzumutbar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 - zit. nach juris).
  • BVerwG, 05.11.1968 - I C 29.67

    Lärmbelästigung durch eine Kegelbahn in einer Gaststätte - Verbot eines …

  • OVG Niedersachsen, 17.03.2005 - 11 ME 369/03

    Rechtmäßigkeit der Vermittlung von Sportwetten in Form der Oddset-Wette; …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 1 S 213.08

    Verbot des Anbietens von Sportwetten über das Internet

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - 1 S 94.09

    Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; …

  • BFH, 10.07.1981 - VII R 101/80
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2010 - 13 B 646/10

    Glücksspielwerbung im Internet und Geolocation

    Rn. 45 vgl. Bay VGH, Beschluss vom 19. Mai 2010 a. a. O. und VG Potsdam, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 3 L 572/09 -.
  • VG Potsdam, 27.03.2012 - 6 K 1564/09

    Lotterierecht

    Mit Beschluss vom 23. Februar 2010 zum Aktenzeichen VG 3 L 572/09 hat das Gericht den Antrag abgelehnt.

    Rn. 10 Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten, auch im Verfahren VG 3 L 572/09 und OVG 1 S 22.10, und den beigezogenen Verwaltungsvorgang Bezug genommen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2010 - 13 B 645/10

    Hinreichend bestimmte Ordnungsverfügung bei einer durch den Verwaltungsakt …

    Rn. 58 vgl. Bay VGH, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 10 CS 09.2672 und VG Potsdam, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 3 L 572/09 -,.
  • VG Potsdam, 16.03.2010 - 3 L 546/09
    Ob die vom Antragsgegner gesetzte Frist von 14 Tagen nach Zustellung der Untersagungsverfügung zur Beseitigung des gesetzwidrigen Zustandes noch als ausreichen erachtet werden kann (vgl. insoweit Beschluss der Kammer vom 23. Februar 2010 - VG 3 L 572/09 -), bedarf hier keiner Klärung mehr, da der Antragsteller sein Internetangebot zwischenzeitlich selbst eingestellt hat.
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