Rechtsprechung
| VG Düsseldorf, 24.03.2005 - 3 L 585/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,24569) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Theateraufführung an Sonntagen und Feiertagen; Eignung zur Störung der Ruhe in der Öffentlichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 1489/16
Nichtannahmebeschluss: Störung der Feiertagsruhe durch Vorführung eines nicht …
Allenfalls ein bloßes wirtschaftliches Interesse genügt nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung nicht für den Erhalt einer Ausnahmegenehmigung (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 23. März 2015 - 4 B 135/15 -, juris, Rn. 17; VG Aachen…, Urteil vom 26. April 2006 - 3 K 128/06 -, juris, Rn. 33; VG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2005 - 3 L 585/05 -, juris, Rn. 8). - VG Aachen, 26.04.2006 - 3 K 128/06
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach dem Gesetz über die Sonntage und …
Rn. 36 vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2005 - 3 L 585/05 -, in juris. - VG Düsseldorf, 14.02.2006 - 3 K 4249/05
Aufführungsverbot und Zwangsgeld für Theater an der Kö zu Karfreitag
-Der Kläger erhob am 23. März 2005 Widerspruch und beantragte beim Verwaltungsgericht Düsseldorf im Verfahren 3 L 585/05 vorläufigen Rechtsschutz.Rn. 11 Wegen des Sachverhaltes im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, der Akten 3 L 585/05, der Verwaltungsvorgänge des Beklagten und der Widerspruchsakte der Bezirksregierung E Bezug genommen.
dejure.org
Übersicht VG Düsseldorf
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.