Rechtsprechung
| VG Berlin, 24.01.2024 - 3 L 61.24 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (6)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Schlag ins Gesicht eines Mitschülers: Klassenfahrt fällt aus
- lto.de (Kurzinformation)
Ausschluss bestätigt: Prügelnder Schüler darf nicht mit auf Klassenfahrt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Schlag ins Gesicht eines Mitschülers - und der Ausschluss von der Klassenfahrt
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Schlag ins Gesicht eines Mitschülers: Klassenfahrt fällt aus
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Schlag ins Gesicht eines Mitschülers: Ausschluss von der Klassenfahrt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Klassenfahrt nach Schlag ins Gesicht - Ausschluss von der Klassenfahrt rechtmäßig
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- VG Berlin, 01.12.2017 - 3 L 1317.17
Keine Kursfahrt nach Schottland nach Graffiti-Aktion in der Schule
Auszug aus VG Berlin, 24.01.2024 - 3 L 61.24
Anknüpfungspunkt ist - anders als im Strafrecht - nicht die Schuld des Schülers oder der Schülerin an dem ordnungswidrigen Zustand, sondern dieser Zustand selbst, soweit ihn der Schüler oder die Schülerin in zurechenbarer Weise herbeigeführt hat (vgl. die ständige Rechtsprechung der Kammer, etwa VG Berlin, Beschluss vom 1. Dezember 2017 - VG 3 L 1317.17 -, juris;… Urteil vom 8. Oktober 2021 - VG 3 K 23/21 - ferner Rux, Schulrecht, 6. Aufl. 2018, Rn. 449). - VGH Bayern, 20.10.1998 - 7 ZB 98.2535
Auszug aus VG Berlin, 24.01.2024 - 3 L 61.24
Eine mehrtägige Klassenfahrt, zumal eine Schulauslandsfahrt, verlangt von den Schülern und Schülerinnen besondere Disziplin und stellt an die begleitenden Lehrkräfte erhöhte pädagogische Anforderungen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20. Oktober 1998 - 7 ZB 98.2535 -, juris). - VG Berlin, 14.06.2011 - 3 L 351.11
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ordnungsmaßnahme
Auszug aus VG Berlin, 24.01.2024 - 3 L 61.24
Damit geben diese zu erkennen, dass sie der auf Gewaltlosigkeit und verantwortungsbewusstes, soziales Handeln ausgerichteten Unterrichts- und Erziehungsarbeit gegenüber nicht aufgeschlossen sind, sondern dass sie auch deren Verwirklichung in Bezug auf ihre Mitschüler erschweren; denn bliebe derartiges Fehlverhalten sanktionslos, würde die Schule die zur Vermittlung der genannten Ziele erforderliche Glaubwürdigkeit und Durchsetzungsfähigkeit einbüßen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 14. Juni 2011 - VG 3 L 351.11).
- VG Berlin, 28.02.2025 - 3 L 47.25
Feuer entfacht in der Schul-Umkleide: Skifahrt nach Österreich fällt aus
Anknüpfungspunkt ist - anders als im Strafrecht - nicht die Schuld des Schülers oder der Schülerin an dem ordnungswidrigen Zustand, sondern dieser Zustand selbst, soweit ihn der Schüler oder die Schülerin in zurechenbarer Weise herbeigeführt hat (vgl. die ständige Rechtsprechung der Kammer, etwa VG Berlin, Beschluss vom 1. Dezember 2017 - VG 3 L 1317.17 -, juris; Urteil vom 8. Oktober 2021 - VG 3 K 23/21 - Beschluss vom 24. Januar 2024 - VG 3 L 61/24 - ferner Rux, Schulrecht, 6. Aufl. 2018, Rn. 449).Überdies sind die Lehrkräfte bei einer Klassen- bzw. Jahrgangsfahrt - insbesondere bei einer Skifahrt - darauf angewiesen, dass Schüler und Schülerinnen klare Anweisungen befolgen, damit die Lehrkräfte die ihnen obliegende Aufsichtspflicht erfüllen und die Sicherheit für alle gewährleisten können (vgl. Beschluss der Kammer vom 24. Januar 2024 - VG 3 L 61/24 -).
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