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Rechtsprechung
   VG Cottbus, 17.11.2025 - 3 L 630/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,42655
VG Cottbus, 17.11.2025 - 3 L 630/25 (https://dejure.org/2025,42655)
VG Cottbus, Entscheidung vom 17.11.2025 - 3 L 630/25 (https://dejure.org/2025,42655)
VG Cottbus, Entscheidung vom 17. November 2025 - 3 L 630/25 (https://dejure.org/2025,42655)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    148 Abs. 1 InsO §, 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO §, 15 ff. OBG §§
    Einstweiliger Rechtsschutz, Fehlerhafte Störerauswahl, Kosten einer Beseitigungsverfügung, Zustandsverantwortlichkeit des Insolvenzverwalters

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (19)

  • VG Gelsenkirchen, 25.09.2018 - 9 K 5544/14

    Sanierungsanordnung, störender Hoheitsträger, Zuständigkeit der oberen …

    Auszug aus VG Cottbus, 17.11.2025 - 3 L 630/25
    Insofern hat die Behörde alle in Betracht kommenden Verantwortlichen zu ermitteln und in ihre Überlegungen zur Störerauswahl einzubeziehen (…vgl. etwa zur Störerauswahl im Umweltrecht: Beschluss der Kammer vom 12. Februar 2019 3 L 680/18 -, juris Rn. 16 ff.; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 24. Februar 2011 - OVG 11 B 10.09 -, juris Rn. 45), wobei in der Nichtberücksichtigung mindestens eines weiteren in Betracht zu ziehenden Verantwortlichen ein - zumindest teilweiser - Ermessensausfall zu sehen ist (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 24. Februar 2011 - OVG 11 B 10.09 -, juris Rn. 51; vgl. auch VG Gelsenkirchen Urteil vom 25. September 2018 - 9 K 5544/14 -, juris Rn. 215 f. m. w. N.).

    Geht die Behörde bei ihrer Auswahlentscheidung von falschen Tatsachen oder falschen rechtlichen Annahmen aus, liegt ein Ermessensfehlgebrauch vor (vgl. VG Gelsenkirchen Urteil vom 25. September 2018 - 9 K 5544/14 -, juris Rn. 217 f. m. w. N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2012 - 10 S 3.12

    Beseitigungsanordnung; Werbeanlage; Bestimmtheit; Handlungsverantwortlicher; …

    Auszug aus VG Cottbus, 17.11.2025 - 3 L 630/25
    Adressaten einer bauordnungsrechtlichen Beseitigungsverfügung können - wie bereits dargelegt - sämtliche ordnungsrechtlich Verantwortliche sein, vor allem die Handlungsverantwortlichen, wie der Bauherr, sowie die Zustandsverantwortlichen, wie etwa der Inhaber der tatsächlichen Gewalt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Juni 2012 - OVG 10 S 3.12 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 30. November 2015 - OVG 2 S 55.15 -, n. v., S. 2 des Entscheidungsabdrucks).

    Dabei ist es regelmäßig sachgerecht, den Handlungsstörer vor dem Zustandsverantwortlichen in Anspruch zu nehmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Juni 2012 - OVG 10 S 3.12 -, juris Rn. 15;… vgl. zur Beseitigungsanordnung nach § 74 Abs. 1 BbgBO a.F.: Urteil vom 8. Dezember 2016 - OVG 2 B 7.14 -, juris Rn. 35; vgl. auch VG Potsdam…, Urteil vom 9. Januar 2017 - 4 K 460/15 -, juris Rn. 31).

  • VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 460/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Auszug aus VG Cottbus, 17.11.2025 - 3 L 630/25
    Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Antragstellers und die damit verbundene Inbesitznahme des Grundstückes (§§ 80 Abs. 1, 148 Abs. 1 InsO) stellt die Störereigenschaft des Insolvenzschuldners, die sich aus dessen Verhaltensverantwortlichkeit als Bauherr ergibt, nicht in Frage, da allein das Ordnungsrecht, nicht aber das Insolvenzrecht regelt, wer als Störer in Anspruch genommen werden kann (vgl. VG Potsdam, Urteil vom 9. Januar 2017 4 K 460/15 -, juris Rn. 29 f.).

    Dabei ist es regelmäßig sachgerecht, den Handlungsstörer vor dem Zustandsverantwortlichen in Anspruch zu nehmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 20. Juni 2012 - OVG 10 S 3.12 -, juris Rn. 15;… vgl. zur Beseitigungsanordnung nach § 74 Abs. 1 BbgBO a.F.: Urteil vom 8. Dezember 2016 - OVG 2 B 7.14 -, juris Rn. 35; vgl. auch VG Potsdam, Urteil vom 9. Januar 2017 - 4 K 460/15 -, juris Rn. 31).

  • BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 22.03

    Bodenschutzrechtliche Anordnung; Ordnungspflichten; Insolvenz; schädliche …

    Auszug aus VG Cottbus, 17.11.2025 - 3 L 630/25
    Da für die Zustandsstörerhaftung nach § 17 Abs. 2 Satz 1 OBG das Innehaben der tatsächlichen Gewalt ausreicht, wird der Insolvenzverwalter mit dem Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis und der insoweit folgenden Inbesitznahme bzw. Besitzergreifung der Insolvenzmasse für den Zustand dieser entsprechend ordnungspflichtig (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 7 C 22.03 -, juris Rn. 10 ff.).

    Dass eine Freigabe des Grundstückes aus der Insolvenzmasse bzw. aus dem Insolvenzbeschlag - die zu einem Wiederaufleben der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzschuldners und zu einem Verlust der tatsächlichen Gewalt des Antragstellers geführt hätte (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 7 C 22.03 -, juris Rn. 15 f.) - erfolgt ist, wurde vom Antragsteller weder vorgetragen noch ist dies anderweitig ersichtlich.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2006 - 9 S 4.06

    Hundesteuer; vorläufiger Rechtschutz; Beschwerde; behördliches …

    Auszug aus VG Cottbus, 17.11.2025 - 3 L 630/25
    Dies ist erst anzunehmen, wenn die Behörde konkrete Vorbereitungshandlungen für die Durchführung der Vollstreckung getroffen hat und aus der Sicht eines objektiven Betrachters die Vollstreckung zeitlich so unmittelbar bevorsteht, dass es dem Antragsteller nicht zuzumuten ist, zunächst bei der Behörde statt unmittelbar bei Gericht die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2006 - OVG 9 S 4.06 -, juris Rn. 6 m. w. N.).

    Allein die Ankündigung im Widerspruchsbescheid, dass der geforderte Betrag bei nicht fristgemäßer Zahlung im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens beigetrieben werde, genügt insoweit nicht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2006 - OVG 9 S 4.06 -, juris Rn. 6 m. w. N.; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 9. Juli 2009 - 4 ME 163/09 -, juris Rn. 5 f.;… Beschluss der Kammer vom 19. November 2021 - 3 L 333/21 -, juris Rn. 10).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2020 - 12 S 50.20

    Vorläufiger Rechtsschutz: Anforderungen an den Ausnahmetatbestand des § 80 Abs 6 …

    Auszug aus VG Cottbus, 17.11.2025 - 3 L 630/25
    Hierbei handelt es sich um eine nicht nachholbare Zugangsvoraussetzung (vgl. OVG BerlinBrandenburg, Beschluss vom 30. Oktober 2020 - OVG 12 S 50/20 -, juris Rn. 2).

    Die Vollstreckung muss zudem bereits zum Zeitpunkt des Eingangs des Antrages nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO beim Verwaltungsgericht gedroht haben (vgl. OVG BerlinBrandenburg, Beschluss vom 30. Oktober 2020 - OVG 12 S 50/20 -, juris Rn. 3).

  • VG Cottbus, 19.11.2021 - 3 L 333/21
    Auszug aus VG Cottbus, 17.11.2025 - 3 L 630/25
    Zwar ist er insoweit statthaft, da der Klage gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO keine aufschiebende Wirkung zukommt, weil es sich bei der mit dem Widerspruchsbescheid festgesetzten Gebühr um öffentliche Kosten im Sinne dieser Vorschrift handelt (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 19. November 2021 - 3 L 333/21 -, juris Rn. 5, und vom 23. Januar 2024 - 3 L 325/23 -, n. v., S. 2 des Entscheidungsabdrucks).

    Allein die Ankündigung im Widerspruchsbescheid, dass der geforderte Betrag bei nicht fristgemäßer Zahlung im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens beigetrieben werde, genügt insoweit nicht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 3. August 2006 - OVG 9 S 4.06 -, juris Rn. 6 m. w. N.; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 9. Juli 2009 - 4 ME 163/09 -, juris Rn. 5 f.; Beschluss der Kammer vom 19. November 2021 - 3 L 333/21 -, juris Rn. 10).

  • BVerwG, 31.08.2006 - 7 C 3.06

    Abfallrechtliche Nachsorgeanordnung; Betriebsdeponie; Deponieinhaber; …

    Auszug aus VG Cottbus, 17.11.2025 - 3 L 630/25
    Unabhängig davon könnte insofern allenfalls ein Vollstreckungshindernis bestehen, das im Vollstreckungsverfahren durch Erlass einer Duldungsanordnung gegenüber dem Insolvenzverwalter ausgeräumt werden könnte (vgl. OVG BerlinBrandenburg, Beschluss vom 30. September 2015 - OVG 6 N 84.15 -, n. v., S. 6 des Entscheidungsabdrucks; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 31. August 2006 7 C 3.06 -, juris Rn. 14 a. E.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2024 - 10 A 5.19

    Brandenburgische Baugebührenordnung verstößt gegen Landesverfassung

    Auszug aus VG Cottbus, 17.11.2025 - 3 L 630/25
    Ob die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers auch deshalb anzuordnen gewesen wäre, weil die in Rede stehende Gebührenforderung vor dem Hintergrund der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts BerlinBrandenburg mit Urteil vom 10. Oktober 2024 (OVG 10 A 5.19) aller Voraussicht nach auf Grundlage eines rechtswidrigen Gebührenverzeichnisses erhoben worden ist (vgl. hierzu VG Potsdam…, Urteil vom 4. Dezember 2024 4 K 347/22 -, juris Rn. 18 ff.), kann nach alledem dahinstehen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - 2 B 7.14

    Bauaufsichtliche Beseitigungsanordnung bezüglich eines Wohnhauses und eines …

    Auszug aus VG Cottbus, 17.11.2025 - 3 L 630/25
    Dabei ist es regelmäßig sachgerecht, den Handlungsstörer vor dem Zustandsverantwortlichen in Anspruch zu nehmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 20. Juni 2012 - OVG 10 S 3.12 -, juris Rn. 15; vgl. zur Beseitigungsanordnung nach § 74 Abs. 1 BbgBO a.F.: Urteil vom 8. Dezember 2016 - OVG 2 B 7.14 -, juris Rn. 35; vgl. auch VG Potsdam…, Urteil vom 9. Januar 2017 - 4 K 460/15 -, juris Rn. 31).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 11 B 10.09

    Bodenschutzrechtliche Anordnung zur Grundwassersanierung; …

  • VG Cottbus, 12.02.2019 - 3 L 680/18

    Abfallbeseitigungsrecht

  • VG Köln, 22.12.2023 - 9 K 1267/20
  • VG Potsdam, 04.12.2024 - 4 K 347/22
  • BVerwG, 08.05.2014 - 1 C 3.13

    Abschiebung; Abschiebungskosten; Erstattung; Verjährung; Fälligkeitsverjährung; …

  • BVerwG, 14.06.2005 - 1 C 15.04

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Eltern; Kinder; …

  • VG Cottbus, 25.09.2015 - 3 K 273/13

    Bauvorbescheid

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2019 - 10 S 54.19

    Ausgleichsbetrag; ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Ausgleichsbetrags; …

  • OVG Niedersachsen, 09.07.2009 - 4 ME 163/09

    Auslegungsmaßstab bei der Auslegung der Ausnahmeregelung des § 80 Abs. 6 S. 2 Nr. …

  • VG Cottbus, 19.02.2026 - 3 L 685/25

    Behördliche Entscheidung über vermeintlichen Antrag auf Aussetzung der sofortigen …

    Hierbei handelt es sich um eine nicht nachholbare Zugangsvoraussetzung (vgl. Beschluss der Kammer vom 17. November 2025 - VG 3 L 630/25 -, juris Rn. 7; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 30. Oktober 2020 - OVG 12 S 50/20 -, juris Rn. 2).

    Die Vollstreckung muss zudem bereits zum Zeitpunkt des Eingangs des Antrags nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO beim Verwaltungsgericht gedroht haben (Beschluss der Kammer vom 17. November 2025 - VG 3 L 630/25 -, juris Rn. 10).

    Dass der Antragsgegner den Antragsteller in den streitgegenständlichen Festsetzungsbescheiden aufgefordert hat, den offenen Gesamtbetrag zur Vermeidung von Mahn- und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unverzüglich zu zahlen, führt noch nicht zu einer drohenden Zwangsvollstreckung im Sinne von § 80 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 VwGO, da mit diesem allgemeinen Hinweis ersichtlich noch keine konkrete und unmittelbar bevorstehende Vollstreckungsmaßnahme angekündigt wurde (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 17. November 2025 VG 3 L 630/25 , juris Rn. 11; …und vom 19. November 2021 - VG 3 L 333/21 -, juris Rn. 10).

    Ernstliche Zweifel im vorstehenden Sinne setzen voraus, dass ein Erfolg des Rechtsmittels im Hauptsacheverfahren wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (vgl. Beschluss der Kammer vom 17. November 2025 - VG 3 L 630/25 -, juris Rn. 14 unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg).

  • VG Cottbus, 30.01.2026 - 3 L 664/25

    Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung, Darlegungsanforderung für einen …

    Hierbei handelt es sich um eine nicht nachholbare Zugangsvoraussetzung (vgl. Beschluss der Kammer vom 17. November 2025 VG 3 L 630/25 , juris Rn. 7; OVG BerlinBrandenburg…, Beschluss vom 30. Oktober 2020 - OVG 12 S 50/20 -, juris Rn. 2).

    Die Vollstreckung muss zudem bereits zum Zeitpunkt des Eingangs des Antrags nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO beim Verwaltungsgericht gedroht haben (Beschluss der Kammer vom 17. November 2025 - VG 3 L 630/25 -, juris Rn. 10).

    Dass der Antragsgegner den Antragsteller in dem streitgegenständlichen Festsetzungsbescheid vom 1. August 2025 aufgefordert hat, den offenen Gesamtbetrag zur Vermeidung von Mahn- und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unverzüglich zu zahlen, führt noch nicht zu einer drohenden Zwangsvollstreckung im Sinne von § 80 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 VwGO, da mit diesem allgemeinen Hinweis ersichtlich noch keine konkrete und unmittelbar bevorstehende Vollstreckungsmaßnahme angekündigt wurde (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 17. November 2025 VG 3 L 630/25 , juris Rn. 11, …und vom 19. November 2021 - VG 3 L 333/21 -, juris Rn. 10).

    Ernstliche Zweifel im vorstehenden Sinne setzen voraus, dass ein Erfolg des Rechtsmittels im Hauptsachverfahren wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (vgl. Beschluss der Kammer vom 17. November 2025 VG 3 L 630/25 , juris Rn. 14 unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg).

  • VG Cottbus, 14.08.2026 - 3 L 335/26

    Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung, Kein Ausschluss der …

    Hierbei handelt es sich um eine nicht nachholbare Zugangsvoraussetzung (st. Rspr. der Kammer, vgl. etwa Beschluss vom 17. November 2025 VG 3 L 630/25 , juris Rn. 7; OVG BerlinBrandenburg…, Beschluss vom 30. Oktober 2020 - OVG 12 S 50/20 -, juris Rn. 2).

    Die Vollstreckung muss zudem bereits zum Zeitpunkt des Eingangs des Antrags nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO beim Verwaltungsgericht gedroht haben (Beschluss der Kammer vom 17. November 2025 - VG 3 L 630/25 -, juris Rn. 10; OVG BerlinBrandenburg…, Beschluss vom 30. Oktober 2020 - OVG 12 S 50/20 -, juris Rn. 3).

  • VG Cottbus, 14.08.2026 - 3 L 71/26

    Fehlender Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, Keine drohende Vollstreckung …

    Hierbei handelt es sich um eine nicht nachholbare Zugangsvoraussetzung (…vgl. Beschlüsse der Kammer vom 19. Februar 2026 - VG 3 L 685/25 -, juris Rn. 7, und vom 17. November 2025 - VG 3 L 630/25 -, juris Rn. 7; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 30. Oktober 2020 - OVG 12 S 50/20 -, juris Rn. 2).

    Die Vollstreckung muss zudem bereits zum Zeitpunkt des Eingangs des Antrags nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO beim Verwaltungsgericht gedroht haben (…Beschlüsse der Kammer vom 19. Februar 2026 - VG 3 L 685/25 -, juris Rn. 9, und vom 17. November 2025 - VG 3 L 630/25 -, juris Rn. 10; VG Potsdam…, Beschluss vom 21. Februar 2002 - 8 L 737/01 -, juris Rn. 8).

  • VG Cottbus, 27.02.2026 - 3 L 720/25

    Baueinstellungsverfügung, einstweiliger Rechtschutz, Ermessensfehlerhafte …

    Nach dem Ergebnis der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes allein möglichen, aber auch nur gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage spricht Alles dafür, dass die auf Grundlage von § 79 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) verfügte Baueinstellung mit Blick auf die Störerauswahl bzw. die Ausübung des diesbezüglichen Auswahlermessens als ermessensfehlerhaft (vgl. § 114 Satz 1 VwGO) anzusehen ist (vgl. zum Nachfolgenden auch schon: Beschluss der Kammer vom 17. November 2025 VG 3 L 630/25 , juris Rn. 15 ff.).

    Vielmehr hat die Kammer bereits in dem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 17. November 2025 (VG 3 L 630/25) darauf hingewiesen, dass es ungeachtet eines nicht bestehendes Rangverhältnisses zwischen den in Betracht kommenden Störern jedenfalls unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten regelmäßig sachgerecht ist, den Handlungsstörer vor dem Zustandsstörer zu Verantwortung zu ziehen, wenn dessen Verantwortlichkeit wie hier dem Grunde und dem Umfang nach eindeutig feststeht.

  • VG Cottbus, 16.06.2026 - 3 K 1803/20

    Hineinzwingen in den Abfallbesitz, Entsorgungsanordnung, Fehlerhafte …

    Die Annahme eines Ermessensfehlers würde nur dann ausscheiden, wenn infolge einer Ermessensreduzierung auf Null dieselbe Entscheidung hätte ergehen müssen oder wenn offensichtlich ist, dass der Fehler die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat (vgl. Beschluss der Kammer vom 17. November 2025 VG 3 L 630/25 , juris Rn. 29).
  • VG Cottbus, 20.04.2026 - 3 L 567/25

    Abgrenzung von § 80 Abs. 5 VwGO und § 123 VwGO, Bargeldlose Zahlung von …

    Ernstliche Zweifel im vorstehenden Sinne setzen voraus, dass ein Erfolg des Rechtsmittels im Hauptsacheverfahren wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (vgl. Beschluss der Kammer vom 17. November 2025 - VG 3 L 630/25 -, juris Rn. 14 unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg).
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