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Rechtsprechung
   VG Berlin, 20.12.2013 - 3 L 640.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,44308
VG Berlin, 20.12.2013 - 3 L 640.13 (https://dejure.org/2013,44308)
VG Berlin, Entscheidung vom 20.12.2013 - 3 L 640.13 (https://dejure.org/2013,44308)
VG Berlin, Entscheidung vom 20. Dezember 2013 - 3 L 640.13 (https://dejure.org/2013,44308)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 1 LVerpflV BE, § 9 Abs 1 LVerpflV BE, § 9 Abs 4 LVerpflV BE
    Einstweiliger Rechtsschutz wegen Zulassung zum Studium der Veterinärmedizin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (22)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.04.2012 - 5 NC 2.12

    Zulassung zum Studium der Tiermedizin an der FU Berlin im Wintersemester …

    Auszug aus VG Berlin, 20.12.2013 - 3 L 640.13
    Rn. 22 Für die Professoren-Stelle 080018 (Klinik, WE 13, Prof. H... ) ist allerdings aufgrund des Kooperationsvertrages zwischen der Antragsgegnerin und dem Forschungsverbund Berlin e.V. vom 26. Mai 1993 wie bereits in den vorangehenden Berechnungszeiträumen (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 28. Juni 1995 - VG 3 A 360.95 u.a. - Sommersemester 1995 und Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg vom 28. Oktober 2005 - OVG 5 NC 107.05 und OVG 5 NC 108.05 - vom 19. Juli 2010 - OVG 5 NC 1.10 - und vom 5. April 2012 - OVG 5 NC 2.12) ein Lehrdeputat von nur 2 LVS anzusetzen.

    Rn. 24 Soweit antragstellerseits beansprucht wird, die befristeten Verträge der wissenschaftlichen Angestellten darauf zu überprüfen, ob diese wirksam befristet worden seien, und ansonsten eine Regellehrverpflichtung von jeweils 8 LVS anzusetzen sei, beruht dies auf einer Verkennung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, das keine Bestimmungen über den Umfang der Lehrverpflichtung bestimmter Stellengruppen enthält und dem mithin lediglich arbeitsrechtliche, nicht aber kapazitätsrechtliche Bedeutung zukommt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. April 2012, OVG 5 NC 2.12, m.w.N.).

    Im Übrigen ist weder vorgetragen noch sonst erkennbar, warum eine eventuelle Überschreitung der zulässigen Befristungsdauer ungeachtet der dienstrechtlichen Regellehrverpflichtung (vgl. § 9 Abs. 1 KapVO ) zum Ansatz eines Lehrdeputats von 8 LVS für die betroffenen Stellen führen sollte (vgl. Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 5. April 2012, a.a.O., m.w.N.).

    Im Übrigen begründet der Hochschulpakt 2020 ohnehin keine individuellen Ansprüche von Studienplatzbewerbern auf Verwendung der durch ihn zur Verfügung gestellten Mittel zum Ausbau oder zur Beibehaltung von Ausbildungsressourcen gerade in dem Fach, das sie studieren wollen (st. Rspr. OVG Berlin- Brandenburg, vgl. zuletzt Beschluss vom 5. April 2012 - OVG 5 NC 2.12).

    Da es keine ländereinheitliche dienstrechtliche Regelung für die Verminderung der Lehrverpflichtung für die Wahrnehmung dieser Aufgaben ( § 9 Abs. 3 S. 2 KapVO ) gibt, ist der insoweit erforderliche Personalbedarf nach § 9 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 KapVO in der Weise zu bestimmen, dass vor der Berechnung des Lehrangebots die Zahl der Stellen der wissenschaftlichen Einrichtungen, die Dienstleistungen für die unmittelbare Krankenversorgung und für diagnostische Untersuchungen einschließlich der Untersuchungen für das öffentliche Gesundheitswesen zu erbringen haben, um 30 % vermindert wird (st. Rspr., vgl. u.a. Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg vom 19. Juli 2010 - OVG 5 NC 1.10 - u.a.; vom 5. April 2012 - OVG 5 NC 2.12 - und vom 12. Juni 2013 - OVG 5 NC 9.13 -); die Verminderung hat entsprechend dem Anteil der Stellengruppe an der Gesamtzahl der betreffenden Stellen zu erfolgen; Stellen des wissenschaftlichen Personals ohne Lehrverpflichtung, das vorgenannte Dienstleistungen erbringt, sind zuvor abzuziehen.

    Rn. 39 Kapazitätsmindernd in die Berechnung einzubeziehen ist ferner die Dr. H... (Studienrätin im Hochschuldienst, Vorklinik, WE 01) mit Rücksicht auf die von ihr wahrzunehmenden organisatorischen und sonstigen Aufgaben in zulässiger Weise gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 LVVO gewährte Ermäßigung des Lehrdeputats um 4, 0 LVS (Bescheid vom 27. April 2012; vgl. bereits Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 28. Oktober 2005, OVG 5 NC 107.05, vom 19. Juli 2010, OVG 5 NC 101.09, und vom 5. April 2012, OVG 5 NC 2.12).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2009 - 5 NC 72.09

    FU/Tiermedizin; Sommersemester 2009; höhere Semester; Jahreszulassung; …

    Auszug aus VG Berlin, 20.12.2013 - 3 L 640.13
    Rn. 18 Die Kammer sieht - abgesehen von der oben erwähnten, ihrer bisherigen Rechtsprechung folgenden (st. Rspr.; vgl. auch OVG Berlin, Beschluss vom 20. November 2009, OVG 5 NC 72.09, S. 6) und nach den Anmerkungen der Antragsgegnerin zum Stellenplan mittlerweile auch von ihr anerkannten Zuordnung der Stellen 080240 und 081052 zum Klinikbereich - weiterhin keinen Anlass, die von der Antragsgegnerin vorgenommene Einteilung in Vorklinik- und Klinik-Stellen grundsätzlich in Frage zu stellen.

    Gegen die Ausrichtung an einem sog. Sollstellenplan bestehen ebenfalls nach wie vor keine Bedenken (vgl. Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 20. November 2009, a.a.O., S. 10 f.).

    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. zum Beispiel OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.11.2009 - 5 NC 72.09 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 16.7.2009 - 2 N 599/08 - VGH Kassel, Beschluss vom 24.9.2009 - 10 B 1142/09.MM.W8 - jew. zit. n. juris) ist nämlich davon auszugehen, dass beim Fehlen eines normativen Stellenplanes die Bezugnahme auf eine nachvollziehbare, über Jahre fortgeschriebene Stellenübersicht ausreichend ist, in der die der Lehreinheit zugeordneten Stellen aufgeführt sind.

    Rn. 37 Hinzu treten die bewilligten Lehrverpflichtungsverminderungen von 2, 25 LVS für die am Fachbereich Veterinärmedizin dauerhaft eingerichtete Funktion des Studiendekans, derzeit Prof. H... gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4a LVVO (Bescheid der Antragsgegnerin vom 24. August 2011 [Kapazitätsunterlagen WS 2012/2013] und 14. Juni 2013), von 1, 0 LVS für die dauerhaft eingerichtete Funktion eines Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für die Tierärztliche Vorprüfung, Dr. G... (Bescheid der Antragsgegnerin vom 30. Juli 2012), und von 2, 0 LVS für den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für die Tierärztliche Prüfung, Prof. S... (Bescheid der Antragsgegnerin vom 26. Juni 2008), jeweils gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6 LVVO (vgl. hierzu Beschluss auch des OVG Berlin-Brandenburg vom 20. November 2009, OVG 5 NC 72.09).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2013 - 5 NC 9.13

    Verminderung der Lehrverpflichtung für die Vorsitzendentätigkeit in zwei …

    Auszug aus VG Berlin, 20.12.2013 - 3 L 640.13
    Zu Recht hat die Antragsgegnerin weiterhin die seit dem 1. August 2012 bestehende Stiftungsprofessur (Klinik, WE 10, Prof. A... ; Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 12. Juni 2013 - OVG 5 NC 9.13) nach der maßgeblichen Regelung im Kooperationsvertrag kapazitätserhöhend in einem Umfang von 2 LVS berücksichtigt.

    Da es keine ländereinheitliche dienstrechtliche Regelung für die Verminderung der Lehrverpflichtung für die Wahrnehmung dieser Aufgaben ( § 9 Abs. 3 S. 2 KapVO ) gibt, ist der insoweit erforderliche Personalbedarf nach § 9 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 KapVO in der Weise zu bestimmen, dass vor der Berechnung des Lehrangebots die Zahl der Stellen der wissenschaftlichen Einrichtungen, die Dienstleistungen für die unmittelbare Krankenversorgung und für diagnostische Untersuchungen einschließlich der Untersuchungen für das öffentliche Gesundheitswesen zu erbringen haben, um 30 % vermindert wird (st. Rspr., vgl. u.a. Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg vom 19. Juli 2010 - OVG 5 NC 1.10 - u.a.; vom 5. April 2012 - OVG 5 NC 2.12 - und vom 12. Juni 2013 - OVG 5 NC 9.13 -); die Verminderung hat entsprechend dem Anteil der Stellengruppe an der Gesamtzahl der betreffenden Stellen zu erfolgen; Stellen des wissenschaftlichen Personals ohne Lehrverpflichtung, das vorgenannte Dienstleistungen erbringt, sind zuvor abzuziehen.

    Anlass dafür, wegen der dem befristet beschäftigten Lehrpersonal im Rahmen der Krankenversorgungs- und Diagnosetätigkeiten zugleich gebotenen Fort- und Weiterbildung einen geringeren Krankenversorgungsabzug anzunehmen, sieht die Kammer bei summarischer Prüfung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht; es spricht im Gegenteil einiges dafür, dass die für den Pauschalabzug relevanten Tätigkeiten durch die Fusion der tiermedizinischen Ausbildungsstätten der Antragsgegnerin und der Humboldt-Universität zu Berlin im Jahr 1992 eher noch zugenommen haben dürften, da mit dem aufgrund der allgemeinen Sparzwänge seit dem Wintersemester 1996/1997 stufenweise reduzierten wissenschaftlichen Personal (von 162 Planstellen im Jahr 1996 auf 126 im Jahr 2001) nunmehr auch das Berliner Umland zu versorgen war und ist (vgl. hierzu ausführlich OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juni 2007 - OVG 5 NC 1.07 - m.w.N.; zuletzt wiederholt mit Beschluss vom 12. Juni 2013 - OVG 5 NC 9.13).

  • VG Berlin, 28.11.2011 - 3 L 428.11

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; vorläufige Zulassung zum Studium …

    Auszug aus VG Berlin, 20.12.2013 - 3 L 640.13
    Rn. 17 Die Antragsgegnerin hat in diesen Stellenplan (für befristet beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiter) zu Recht nicht mehr - wie noch im Zulassungsverfahren für das 1. Fachsemester im Wintersemester 2012/2013 in Umsetzung der Beschlüsse der Kammer vom 28. November 2011 (VG 3 L 428.11 u.a. - Wintersemester 2011/2012) - zwei außerplanmäßige Stellen (ohne Stellennummer) für befristet beschäftigte Mitarbeiter mit einbezogen, die im Rahmen der Berufungszusage für Prof. Dr. A... (WE 07, Klinik) befristet auf höchstens vier Jahre eingerichtet wurden und seit dem 1. Januar 2010 mit der wissenschaftlichen Mitarbeiterin G... (Klinik) bzw. seit dem 1. Februar 2010 mit dem wissenschaftlichen Mitarbeiter H... (Klinik) besetzt wurden.

    Die Mitarbeiterin G... steht seit dem 1. August 2012 in einem forschungsbezogenen, drittmittelfinanzierten Beschäftigungsverhältnis, das keine Lehrverpflichtung vorsieht (VG Berlin, Beschluss vom 28. November 2011, a.a.O.).

    Rn. 31 3. Fiktives Lehrangebot - abgesehen vom Fall der Juniorprofessur (…Vorklinik, WE 03, 08052 8, a.a.O. I.1) - ist im Gegensatz zu früheren Berechnungszeiträumen nicht mehr anzurechnen (vgl. Beschlüsse vom 28. November 2011, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2007 - 5 NC 1.07

    Zulassung zum Studium der Tiermedizin unter Berücksichtigung des …

    Auszug aus VG Berlin, 20.12.2013 - 3 L 640.13
    Anlass dafür, wegen der dem befristet beschäftigten Lehrpersonal im Rahmen der Krankenversorgungs- und Diagnosetätigkeiten zugleich gebotenen Fort- und Weiterbildung einen geringeren Krankenversorgungsabzug anzunehmen, sieht die Kammer bei summarischer Prüfung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht; es spricht im Gegenteil einiges dafür, dass die für den Pauschalabzug relevanten Tätigkeiten durch die Fusion der tiermedizinischen Ausbildungsstätten der Antragsgegnerin und der Humboldt-Universität zu Berlin im Jahr 1992 eher noch zugenommen haben dürften, da mit dem aufgrund der allgemeinen Sparzwänge seit dem Wintersemester 1996/1997 stufenweise reduzierten wissenschaftlichen Personal (von 162 Planstellen im Jahr 1996 auf 126 im Jahr 2001) nunmehr auch das Berliner Umland zu versorgen war und ist (vgl. hierzu ausführlich OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juni 2007 - OVG 5 NC 1.07 - m.w.N.; zuletzt wiederholt mit Beschluss vom 12. Juni 2013 - OVG 5 NC 9.13).

    Eine solche Abweichung von der statistischen Erfassung nach formeller Zugehörigkeit zu einem bestimmten Semester würde nicht nur die Fiktion der Austauschbarkeit aller im Studienverlauf nachgefragten Lehre, die dem Schwundausgleich immanent ist, durchbrechen, sondern würde darüber hinaus die - nicht gerechtfertigte - Annahme voraussetzen, dass Studierende ihr Studium in aller Regel studienplanmäßig durchlaufen; ferner liefe eine Differenzierung der semesterweisen Erfassung nach Prüfungserfolgen dem Charakter des Hamburger Modells als einem rechentechnischen Mittel zur Prognostizierung der künftigen Ausbildungslast der Hochschule zuwider und würde es weitgehend entwerten (vgl. zur Ordnungsmäßigkeit des Modells der Antragsgegnerin zur Schwundquotenberechnung insgesamt OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - OVG 5 NC 29.08 - Beschluss vom 1. Juni 2007 - OVG 5 NC 1.07 - m.w.N. …und Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 4. November 2009, a.a.O).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2010 - 5 NC 1.10

    FU/Tiermedizin; Wintersemester 2009/10; Studienanfänger; Lehrangebot; …

    Auszug aus VG Berlin, 20.12.2013 - 3 L 640.13
    Rn. 22 Für die Professoren-Stelle 080018 (Klinik, WE 13, Prof. H... ) ist allerdings aufgrund des Kooperationsvertrages zwischen der Antragsgegnerin und dem Forschungsverbund Berlin e.V. vom 26. Mai 1993 wie bereits in den vorangehenden Berechnungszeiträumen (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 28. Juni 1995 - VG 3 A 360.95 u.a. - Sommersemester 1995 und Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg vom 28. Oktober 2005 - OVG 5 NC 107.05 und OVG 5 NC 108.05 - vom 19. Juli 2010 - OVG 5 NC 1.10 - und vom 5. April 2012 - OVG 5 NC 2.12) ein Lehrdeputat von nur 2 LVS anzusetzen.

    Da es keine ländereinheitliche dienstrechtliche Regelung für die Verminderung der Lehrverpflichtung für die Wahrnehmung dieser Aufgaben ( § 9 Abs. 3 S. 2 KapVO ) gibt, ist der insoweit erforderliche Personalbedarf nach § 9 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 KapVO in der Weise zu bestimmen, dass vor der Berechnung des Lehrangebots die Zahl der Stellen der wissenschaftlichen Einrichtungen, die Dienstleistungen für die unmittelbare Krankenversorgung und für diagnostische Untersuchungen einschließlich der Untersuchungen für das öffentliche Gesundheitswesen zu erbringen haben, um 30 % vermindert wird (st. Rspr., vgl. u.a. Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg vom 19. Juli 2010 - OVG 5 NC 1.10 - u.a.; vom 5. April 2012 - OVG 5 NC 2.12 - und vom 12. Juni 2013 - OVG 5 NC 9.13 -); die Verminderung hat entsprechend dem Anteil der Stellengruppe an der Gesamtzahl der betreffenden Stellen zu erfolgen; Stellen des wissenschaftlichen Personals ohne Lehrverpflichtung, das vorgenannte Dienstleistungen erbringt, sind zuvor abzuziehen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2005 - 5 NC 107.05
    Auszug aus VG Berlin, 20.12.2013 - 3 L 640.13
    Rn. 22 Für die Professoren-Stelle 080018 (Klinik, WE 13, Prof. H... ) ist allerdings aufgrund des Kooperationsvertrages zwischen der Antragsgegnerin und dem Forschungsverbund Berlin e.V. vom 26. Mai 1993 wie bereits in den vorangehenden Berechnungszeiträumen (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 28. Juni 1995 - VG 3 A 360.95 u.a. - Sommersemester 1995 und Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg vom 28. Oktober 2005 - OVG 5 NC 107.05 und OVG 5 NC 108.05 - vom 19. Juli 2010 - OVG 5 NC 1.10 - und vom 5. April 2012 - OVG 5 NC 2.12) ein Lehrdeputat von nur 2 LVS anzusetzen.

    Rn. 39 Kapazitätsmindernd in die Berechnung einzubeziehen ist ferner die Dr. H... (Studienrätin im Hochschuldienst, Vorklinik, WE 01) mit Rücksicht auf die von ihr wahrzunehmenden organisatorischen und sonstigen Aufgaben in zulässiger Weise gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 LVVO gewährte Ermäßigung des Lehrdeputats um 4, 0 LVS (Bescheid vom 27. April 2012; vgl. bereits Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 28. Oktober 2005, OVG 5 NC 107.05, vom 19. Juli 2010, OVG 5 NC 101.09, und vom 5. April 2012, OVG 5 NC 2.12).

  • VGH Hessen, 24.09.2009 - 10 B 1142/09

    Erlass einer einstweiligen Anordnung - Zulassung zum Studiengang Medizin - …

    Auszug aus VG Berlin, 20.12.2013 - 3 L 640.13
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. zum Beispiel OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.11.2009 - 5 NC 72.09 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 16.7.2009 - 2 N 599/08 - VGH Kassel, Beschluss vom 24.9.2009 - 10 B 1142/09.MM.W8 - jew. zit. n. juris) ist nämlich davon auszugehen, dass beim Fehlen eines normativen Stellenplanes die Bezugnahme auf eine nachvollziehbare, über Jahre fortgeschriebene Stellenübersicht ausreichend ist, in der die der Lehreinheit zugeordneten Stellen aufgeführt sind.
  • OVG Berlin, 20.10.2004 - 5 NC 44.04

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wege der einstweiligen Anordnung; …

    Auszug aus VG Berlin, 20.12.2013 - 3 L 640.13
    Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, dass der bereits in früheren Verfahren überreichte Beispielstudienplan von einer Betreuungsrelation von 180 für Vorlesungen ausgeht, auch wenn der Durchschnitt der bundesweit im Studiengang Veterinärmedizin festgesetzten Zulassungszahlen größer sein sollte (vgl. Beschluss des OVG Berlin vom 20. Oktober 2004 - OVG 5 NC 44.04 -, zum Studiengang Humanmedizin/Vorklinik WS 2003/04).
  • BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 103.86

    Errechnung der Schwundquote unter Einbeziehung der semesterlichen …

    Auszug aus VG Berlin, 20.12.2013 - 3 L 640.13
    Vielmehr bleibt es grundsätzlich dem die Zulassungszahl festsetzenden Satzungsgeber überlassen, den Modus der quantitativen Erfassung der Ausbildungsersparnisse zu bestimmen, die mit dem vorzeitigen Ausscheiden von Studierenden verbunden sind, und mit ihnen mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot erschöpfender Kapazitätsausnutzung durch Erhöhung der Studienanfängerzahl Rechnung zu tragen (BVerwG, NVwZ-RR 1989, 184).
  • OVG Saarland, 01.07.2011 - 2 B 45/11

    Vorläufige Zulassung zum Medizinstudium (WS 2010/2011, 1. Fachsemester)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2009 - 5 NC 25.09

    FU/Tiermedizin; WS 2008/09; Studienanfänger; Beschwerdebegründung; …

  • OVG Berlin, 26.07.2001 - 5 NC 13.01
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2007 - 5 NC 35.07

    Abbau von Ausbildungskapazitäten ist verfassungsgemäß

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2012 - 5 NC 49.12

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Tiermedizin an der FU Berlin im …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2011 - 5 NC 90.10

    Einstweilige Anordnung - vorläufige Zulassung als Studienanfängerin zum Studium …

  • OVG Berlin, 14.03.1988 - 7 S 446.87
  • VG Berlin, 04.12.2009 - 3 L 409.09

    Ermittlung der Aufnahmekapazität an einer Hochschule

  • VG Berlin, 21.12.2012 - 3 L 257.12

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; vorläufige Zulassung zum Studium …

  • VG Berlin, 06.12.2011 - 3 L 814.11

    Vorläufige Aufnahme zum Hochschulstudium

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2011 - 13 B 1212/11

    OVG gibt den Beschwerden der Stiftung für Hochschulzulassung gegen die vom VG …

  • VG Gelsenkirchen, 19.03.2013 - 6 K 4171/12

    Vorlage Normenkontrolle Studienplatz Vergabe Hochschulzulassung Abitur Wartezeit …

  • VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 6z K 4229/13

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (innerhalb der Kapazizät)

    OVG, Beschluss vom 22. August 2013 - 2 NB 394/12 -, juris, VG Sigmaringen, Beschluss vom 4. Februar 2011 - 6 K 2737/10 -, juris, VG Berlin, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 3 L 640.13 -, juris, und Mengden, Entscheidungsanmerkung [zu OVG NRW, Beschluss vom 6. Oktober 2011], ZJS 2011, 566 (570 f.).
  • VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 6z K 4455/13

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (innerhalb der Kapazizät)

    OVG, Beschluss vom 22. August 2013 - 2 NB 394/12 -, juris, VG Sigmaringen, Beschluss vom 4. Februar 2011 - 6 K 2737/10 -, juris, VG Berlin, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 3 L 640.13 -, juris, und Mengden, Entscheidungsanmerkung [zu OVG NRW, Beschluss vom 6. Oktober 2011], ZJS 2011, 566 (570 f.).
  • VG Karlsruhe, 19.04.2022 - NC 7 K 3106/21

    Zuordnung einzelner Stellen zu einem bestimmten Fachsemester; …

    Dem abstrakten Stellenplan ist nicht fiktiv eine Juniorprofessur der zweiten Phase (6 SWS) zu Grunde zu legen, wenn die W1-Stelle länger als drei Jahre mit einem befristet beschäftigten Akademischen Mitarbeiter besetzt ist (vgl. auch: VG Aachen, Beschluss vom 18.02.2022 - 10 Nc 1/21 -, juris; a.A. VG Berlin, Beschluss vom 20.12.2013 - VG 3 L 640.13 -, BeckRS 2014, 47842).

    Ist eine Juniorprofessorenstelle nicht oder - wie vorliegend - mit einem Akademischen Mitarbeiter mit der Möglichkeit der Weiterqualifikation besetzt, ist sie mit 4 SWS zu berücksichtigen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 15.10.2013 - 3 Nc 158/12 - VG Aachen, Beschluss vom 18.02.2022 - 10 Nc 1/21 - VG Minden, Beschlüsse vom 13.12.2018 - 10 Nc 3/18 - und vom 12.12.2018 - 10 L 1038/18 - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 06.03.2012 - 4 Nc 214/11 - VG Berlin, Beschluss vom 06.06.2011 - 30 L 919.10 -, jeweils juris).Die Kammer sieht auch keinen Anlass ausnahmsweise dem abstrakten Stellenplan fiktiv zwei Juniorprofessuren der zweiten Phase zu Grunde zu legen, weil der Lehreinheit durch die dauerhafte Besetzung mit Akademischen Mitarbeitern die Möglichkeit verloren gegangen sein könnte, dass auf den beiden Stellen beschäftigte Juniorprofessoren in die zweite Phase ihres Dienstverhältnisses gelangen und jeweils eine erhöhte Lehrverpflichtung von 6 SWS erbringen könnten (so im Ergebnis auch: VG Aachen, Beschluss vom 18.02.2022 - 10 Nc 1/21 -;VG Berlin, Beschluss vom 06.06.2011 - 30 L 919.10 -, jeweils juris; wohl auch: VG Minden, Beschluss vom 13.12.2018 - 10 Nc 3/18 -, juris; offen gelassen: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.01.2012 - 13 B 1537/11 -, juris; a.A. VG Berlin, Beschluss vom 20.12.2013 - VG 3 L 640.13 -, BeckRS 2014, 47842;wohl auch: VG Leipzig, Beschluss vom 10.01.2018 - 2 L 903/17.NC -, juris).

    Folglich kann nicht mit dem Verwaltungsgericht Berlin (vgl. Beschluss vom 20.12.2013 - VG 3 L 640.13 -, BeckRS 2014, 47842) angenommen werden, dass auf den Stellen beschäftigte Juniorprofessoren nach drei Jahren in die zweite Phase ihres Dienstverhältnisses gelangen und eine erhöhte Lehrverpflichtung von 6 SWS einbringen.

  • VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 6z K 4324/13

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (innerhalb der Kapazizät)

    OVG, Beschluss vom 22. August 2013 - 2 NB 394/12 -, juris, VG Sigmaringen, Beschluss vom 4. Februar 2011 - 6 K 2737/10 -, juris, VG Berlin, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 3 L 640.13 -, juris, und Mengden, Entscheidungsanmerkung [zu OVG NRW, Beschluss vom 6. Oktober 2011], ZJS 2011, 566 (570 f.).
  • VG Berlin, 13.02.2017 - 3 L 296.16

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Veterinärmedizin; Voraussetzungen der …

    Rn. 17 Weiterhin hat die Antragsgegnerin in ihrem Stellenplan berücksichtigt, dass die Stelle eines Juniorprofessors (Klinik, WE 20, W1, 08050 4) seit mehr als drei Jahren mit wissenschaftlichen Mitarbeitern besetzt ist und hat deshalb - in Umsetzung der Rechtsprechung der Kammer (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 2013 - VG 3 L 640.13 - juris Rn. 19) - für diese Stelle die Lehrverpflichtung eines Juniorprofessors in der zweiten Phase seines Dienstverhältnisse angesetzt (vgl. §§ 102a und 102b des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin - BerlHG - in der Fassung vom 26. Juli 2011, GVBl. S. 378, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. Mai 2016, GVBl. S 226; § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 lit. b der Lehrverpflichtungsverordnung - LVVO - vom 22. Januar 1993, GVBl. S. 58, zuletzt geändert am 22. Oktober 2008, GVBl. S. 294).

    Rn. 22 Für die Professoren-Stelle 080018 (WE 13, Klinik, Professor H...) ist allerdings aufgrund des Kooperationsvertrages zwischen der Antragsgegnerin und dem Forschungsverbund Berlin e.V. vom 26. Mai 1993 wie bereits in den vorangehenden Berechnungszeiträumen (vgl. zuletzt Beschluss der Kammer vom 20. Dezember 2013 - VG 3 L 640.13 -, a.a.O., Rn. 22, m.w.N.) ein Lehrdeputat von nur 2 LVS anzusetzen.

  • VG Frankfurt/Main, 12.12.2017 - 3 L 7658/17
    Anders als nach der Rechtslage im Land Berlin, die der Entscheidung des VG Berlin (Beschluss vom 20.12.2013 - 3 L 640.13 - juris Rn 19) zugrunde liegt, setzt der Ansatz von 6 SWS bei einem Juniorprofessor nicht nur die zweite Beschäftigungsphase voraus, sondern zusätzlich den "Schwerpunkt in der Lehre".
  • VG Frankfurt/Main, 03.12.2018 - 3 L 3439/18

    Sammelbeschluss Humanmedizin zum Wintersemester 2018/2019

    Anders als nach der Rechtslage im Land Berlin, die der Entscheidung des VG Berlin (Beschluss vom 20.12.2013 - 3 L 640.13 - juris Rn 19) zugrunde liegt, setzt der Ansatz von 6 SWS bei einem Juniorprofessor nicht nur die zweite Beschäftigungsphase voraus, sondern zusätzlich den "Schwerpunkt in der Lehre".
  • VG Karlsruhe, 28.03.2025 - NC 7 K 5435/24

    Vorläufige Zuweisung eines Studienplatzes im 1. Fachsemester des Studiengangs …

    Rn. 33 Dem können die Antragsteller nicht mit Erfolg entgegenhalten, durch diese langjährige "Unterbesetzung" werde das mit einer W1-Stelle verbundene Lehrangebot von 6 SWS nach positiver Evaluation unter Verstoß gegen das abstrakte Stellenprinzip negiert, sodass diese Stellen mit jeweils 5 oder gar 6 SWS in die Kapazitätsberechnung einzustellen seien (vgl. in diese Richtung VG Berlin, Beschluss vom 20.12.2013 - VG 3 L 640.13 -, juris).
  • VG Berlin, 19.12.2017 - 3 L 1035.17

    Vorläufige Zulassung zum Studium des Studiengangs Veterinärmedizin

    Rn. 28 Für die Professoren-Stelle 080018 (WE 13, Klinik, Professor H...) ist allerdings aufgrund des Kooperationsvertrages zwischen der Antragsgegnerin und dem Forschungsverbund Berlin e.V. vom 26. Mai 1993 wie bereits in den vorangehenden Berechnungszeiträumen (vgl. Beschluss der Kammer vom 20. Dezember 2013 - VG 3 L 640.13 -, juris, Rn. 22, m.w.N.) ein Lehrdeputat von nur 2 LVS anzusetzen.
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