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Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 22.12.2021 - 3 L 675/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,75529
VG Darmstadt, 22.12.2021 - 3 L 675/21 (https://dejure.org/2021,75529)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 22.12.2021 - 3 L 675/21 (https://dejure.org/2021,75529)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 22. Dezember 2021 - 3 L 675/21 (https://dejure.org/2021,75529)
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2023 - 3 M 14/23

    Nebenbestimmungen zu einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum virtuelle …

    Dagegen wurden etwa Anzeigepflicht bzw. Zustimmungsvorbehalt bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Zustimmungsvorbehalt bei Produktänderungen, Regelungen zur Einschaltung zuverlässiger Dritter, Anzeigepflicht bzw. Erlaubnisvorbehalt bei Änderungen der Rechtsform der Spielervermittlerin oder beauftragten Dritten, Vorgabe einer geschlossenen Benutzergruppe, Berichtspflichten, Vorgaben eines Technikstandards zur Datensicherheit, Verpflichtung, ggf. beauftragten Dritten die dem Beklagten zustehenden Rechte zu gewähren und Auflagenvorbehalt (…HambOVG, a.a.O. juris Rn. 67), Regelungen zum Spieler-Monitoring, zur individuellen Limiterhöhung und zur Identifizierung von Bestandskunden (VG Darmstadt, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 3 L 675/21.DA) als isoliert anfechtbare Nebenbestimmungen angesehen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2023 - 3 M 6/23

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Beschränkungen; Inhalts- oder Nebenbestimmungen; …

    Dagegen wurden etwa Anzeigepflicht bzw. Zustimmungsvorbehalt bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Zustimmungsvorbehalt bei Produktänderungen, Regelungen zur Einschaltung zuverlässiger Dritter, Anzeigepflicht bzw. Erlaubnisvorbehalt bei Änderungen der Rechtsform der Spielervermittlerin oder beauftragten Dritten, Vorgabe einer geschlossenen Benutzergruppe, Berichtspflichten, Vorgaben eines Technikstandards zur Datensicherheit, Verpflichtung, ggf. beauftragten Dritten die dem Beklagten zustehenden Rechte zu gewähren und Auflagenvorbehalt (…HambOVG, a.a.O. juris Rn. 67), Regelungen zum Spieler-Monitoring, zur individuellen Limiterhöhung und zur Identifizierung von Bestandskunden (VG Darmstadt, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 3 L 675/21.DA) als isoliert anfechtbare Nebenbestimmungen angesehen.

    Rn. 10 Soweit das Verwaltungsgericht Darmstadt in dem von der Antragsgegnerin zitierten Beschluss vom 22. Dezember 2021 (3 L 675/21.DA) davon ausgegangen ist, dass die dort streitige Regelung über die Festlegung eines Einzahlungslimits nicht gesondert anfechtbar war, lassen sich die Erwägungen auf das vorliegende Verfahren nicht übertragen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2023 - 3 M 24/23

    Nebenbestimmungen zu einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis; Online-Poker; …

    Dagegen wurden etwa Anzeigepflicht bzw. Zustimmungsvorbehalt bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Zustimmungsvorbehalt bei Produktänderungen, Regelungen zur Einschaltung zuverlässiger Dritter, Anzeigepflicht bzw. Erlaubnisvorbehalt bei Änderungen der Rechtsform der Spielervermittlerin oder beauftragten Dritten, Vorgabe einer geschlossenen Benutzergruppe, Berichtspflichten, Vorgaben eines Technikstandards zur Datensicherheit, Verpflichtung, ggf. beauftragten Dritten die dem Beklagten zustehenden Rechte zu gewähren und Auflagenvorbehalt (…HambOVG, a.a.O. juris Rn. 67), Regelungen zum Spieler-Monitoring, zur individuellen Limiterhöhung und zur Identifizierung von Bestandskunden (VG Darmstadt, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 3 L 675/21.DA) als isoliert anfechtbare Nebenbestimmungen angesehen.
  • VG Halle, 19.02.2025 - 7 A 141/23

    Aufhebung von einzelnen Nebenbestimmungen in einem Bescheid über die Erlaubnis …

    Dagegen wurden etwa Anzeigepflicht bzw. Zustimmungsvorbehalt bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Zustimmungsvorbehalt bei Produktänderungen, Regelungen zur Einschaltung zuverlässiger Dritter, Anzeigepflicht bzw. Erlaubnisvorbehalt bei Änderungen der Rechtsform der Spielervermittlerin oder beauftragten Dritten, Vorgabe einer geschlossenen Benutzergruppe, Berichtspflichten, Vorgaben eines Technikstandards zur Datensicherheit, Verpflichtung, ggf. beauftragten Dritten die dem Beklagten zustehenden Rechte zu gewähren und Auflagenvorbehalt (…HambOVG, a.a.O. juris), Regelungen zum Spieler-Monitoring, zur individuellen Limiterhöhung und zur Identifizierung von Bestandskunden (VG Darmstadt, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 3 L 675/21.DA) sowie Regelungen zur Werbung und zur Registrierungspflicht (OVG LSA, bspw. Beschluss vom 15. Juni 2023 - 3 M 14/23 - juris) als isoliert anfechtbare Nebenbestimmungen angesehen.
  • VG Halle, 20.08.2025 - 7 A 180/23

    Sportwetten; Nebenbestimmungen zur glücksspielrechtlichen Erlaubnis; …

    Dagegen wurden etwa Anzeigepflicht bzw. Zustimmungsvorbehalt bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Zustimmungsvorbehalt bei Produktänderungen, Regelungen zur Einschaltung zuverlässiger Dritter, Anzeigepflicht bzw. Erlaubnisvorbehalt bei Änderungen der Rechtsform der Spielervermittlerin oder beauftragten Dritten, Vorgabe einer geschlossenen Benutzergruppe, Berichtspflichten, Vorgaben eines Technikstandards zur Datensicherheit, Verpflichtung, ggf. beauftragten Dritten die dem Beklagten zustehenden Rechte zu gewähren und Auflagenvorbehalt (…HambOVG, a.a.O. juris), Regelungen zum Spieler-Monitoring, zur individuellen Limiterhöhung und zur Identifizierung von Bestandskunden (VG Darmstadt, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 3 L 675/21.DA) sowie Regelungen zur Werbung und zur Registrierungspflicht (OVG LSA, bspw. Beschluss vom 15. Juni 2023 - 3 M 14/23 - juris) als isoliert anfechtbare Nebenbestimmungen angesehen.
  • VG Halle, 24.11.2025 - 7 A 274/23

    Aufhebung einzelner Nebenbestimmungen einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis zur …

    Dagegen wurden etwa Anzeigepflicht bzw. Zustimmungsvorbehalt bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Zustimmungsvorbehalt bei Produktänderungen, Regelungen zur Einschaltung zuverlässiger Dritter, Anzeigepflicht bzw. Erlaubnisvorbehalt bei Änderungen der Rechtsform der Spielervermittlerin oder beauftragten Dritten, Vorgabe einer geschlossenen Benutzergruppe, Berichtspflichten, Vorgaben eines Technikstandards zur Datensicherheit, Verpflichtung, ggf. beauftragten Dritten die dem Beklagten zustehenden Rechte zu gewähren und Auflagenvorbehalt (…HambOVG, a.a.O. juris), Regelungen zum Spieler-Monitoring, zur individuellen Limiterhöhung und zur Identifizierung von Bestandskunden (VG Darmstadt, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 3 L 675/21.DA) sowie Regelungen zur Werbung und zur Registrierungspflicht (OVG LSA, bspw. Beschluss vom 15. Juni 2023 - 3 M 14/23 - juris) als isoliert anfechtbare Nebenbestimmungen angesehen.
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