Rechtsprechung
| AG Strausberg, 07.07.2003 - 3 L 738/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erinnerung gegen die Anweisung eines Zwangsverwalters zur Bestellung eines externen Verwalters nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG); Aufgaben und Verpflichtungen eines Zwangsverwalters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 2004, 115
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 23.12.2020 - 2 U 14/17
- VG Neustadt, 28.11.2005 - 3 K 1549/05
Wasserrechtliche Verantwortlichkeit eines Zwangsverwalters hinsichtlich eines im …
Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ist vielmehr Sache eines Verwalters nach § 26 Abs. 1 WEG oder der Wohnungseigentümergemeinschaft insgesamt (zu allem Vorstehenden vgl. Amtsgericht Strausberg, Beschluss vom 7. Juli 2003 - 3 L 738/02 - in: RPfleger 2004, 115; BGH in: WM 2003, 1098 u.a. zur unterschiedlichen Behandlung der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und des Sondereigentums; Drasdo, Der Zwangsverwalter - Rechte und Pflichten in der Beurteilung der jüngeren Rechtsprechung und Literatur in: NJW 2005, 1549 ff., 1551).
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