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Rechtsprechung
   VG Potsdam, 25.11.2019 - 3 L 760/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,40939
VG Potsdam, 25.11.2019 - 3 L 760/19 (https://dejure.org/2019,40939)
VG Potsdam, Entscheidung vom 25.11.2019 - 3 L 760/19 (https://dejure.org/2019,40939)
VG Potsdam, Entscheidung vom 25. November 2019 - 3 L 760/19 (https://dejure.org/2019,40939)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2018 - 5 S 13.18

    (Keine) Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die …

    Auszug aus VG Potsdam, 25.11.2019 - 3 L 760/19
    Die Veräußerungsanordnung als rechtsgestaltender Verwaltungsakt lässt die rechtliche Befugnis zur Eigentumsübertragung auf die Behörde übergehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 12. November 2014 - OVG 5 S 26.14 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 8. Oktober 2018 - OVG 5 S 13.18 -, juris Rn. 3).

    Die allenfalls vage Aussicht, dass der Antragsgegner die Veräußerung mit den Erwerbern einvernehmlich rückabwickeln könnte, reicht für die Annahme eines Rechtsschutzbedürfnisses nicht aus (so bereits die erkennende Kammer in ihrem Beschluss vom 31. Mai 2018 - VG 3 L 237/18 -, Seite 2 des Urteilsumdrucks, bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2018 - OVG 5 S 13.18 -, juris Rn. 4).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2018 - 5 S 52.17

    Haltungsbedingungen bezüglich Rinder; Vertrauen in Amtstierärzte

    Auszug aus VG Potsdam, 25.11.2019 - 3 L 760/19
    Denn den fachlichen Beurteilungen von amtlichen Tierärzten in einem Gutachten, Protokoll oder Vermerk in Bezug auf die Einhaltung tierschutzrechtlicher Anforderungen kommt nach der Rechtsprechung der Kammer und des OVG Berlin-Brandenburg aufgrund der insoweit bei dieser Person vorhandenen vorrangigen Beurteilungskompetenz ein besonderes Gewicht zu (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Dezember 2018 - OVG 5 S 52.17 - Seite 7 des Entscheidungsabdrucks sowie VG Potsdam, Beschluss vom 14. September 2017 - VG 3 L 869/17 - Seiten 3 f. des Entscheidungsabdrucks).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.02.2010 - 5 S 28.09

    Tierschutzrechtliche Maßnahmen; Wegnahmeanordnung und generelles …

    Auszug aus VG Potsdam, 25.11.2019 - 3 L 760/19
    Der aus Art. 20 a Grundgesetz ableitbare Auftrag des Staates zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Tieren gebietet es, dass derjenige, der ein Tier hält oder betreut, die Folgen tierschutzrechtlicher Maßnahmen im Sinne von § 16 a TierSchG hinzunehmen hat, wenn hinreichender Anlass zu der Annahme besteht, dass aus der weiteren Haltung oder Betreuung von Tieren durch den Betroffenen eine Gefahr für deren angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung resultiert (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Februar 2010 - OVG 5 S 28.09 -, Seite 3 des Entscheidungsabdrucks).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2014 - 5 S 26.14

    Veräußerungsanordnung betreffend Schafe, Ziegen und Hunde; Verbot der Haltung und …

    Auszug aus VG Potsdam, 25.11.2019 - 3 L 760/19
    Die Veräußerungsanordnung als rechtsgestaltender Verwaltungsakt lässt die rechtliche Befugnis zur Eigentumsübertragung auf die Behörde übergehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. November 2014 - OVG 5 S 26.14 -, juris Rn. 4;… Beschluss vom 8. Oktober 2018 - OVG 5 S 13.18 -, juris Rn. 3).
  • VG Mainz, 10.07.2020 - 1 L 441/20

    Weiteres Vorgehen gegen tierschutzwidrige Haltung von Tieren zulässig

    Rn. 33 Schließlich reicht die allenfalls vage Aussicht, dass der Antragsgegner die Veräußerung mit den Erwerbern einvernehmlich rückabwickeln könnte, für die Annahme eines Rechtsschutzbedürfnisses nicht aus (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 25. November 2019 - 3 L 760/19 -, Rn. 6 f.; Beschluss vom 31. Mai 2018 - VG 3 L 237/18 -, BeckRS 2018, 24238, beck-online; bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 8. Oktober 2018 - OVG 5 S 13.18 -, juris, Rn. 4; vgl. auch VG Augsburg…, Beschluss vom 18. September 2009 - Au 5 S 09.985 -, juris, Rn. 20).
  • VG Mainz, 04.02.2020 - 1 L 1132/19
    Rn. 9 Die allenfalls vage Aussicht, dass der Antragsgegner die Veräußerung mit den Erwerbern einvernehmlich rückabwickeln könnte, reicht für die Annahme eines Rechtsschutzbedürfnisses nicht aus (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 25. November 2019 - 3 L 760/19 -, Rn. 6 f.; Beschluss vom 31. Mai 2018 - VG 3 L 237/18 -, BeckRS 2018, 24238, beck-online; bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 8. Oktober 2018 - OVG 5 S 13.18 -, juris, Rn. 4).
  • VG Cottbus, 21.01.2021 - 8 L 577/20

    Tierschutzrecht

    Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 2 VwGO besteht jedenfalls dann nicht, wenn eine Rückgängigmachung der Vollziehung offensichtlich ausgeschlossen ist und der Eintritt der aufschiebenden Wirkung der Antragstellerin auch sonst keinen Vorteil bringt (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 25. November 2019 - 3 L 760/19 -, juris Rn. 6;… Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 80 Rn. 136).
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