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Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 12.12.2017 - 3 L 7658/17.FM.W17   

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https://dejure.org/2017,54554
VG Frankfurt/Main, 12.12.2017 - 3 L 7658/17.FM.W17 (https://dejure.org/2017,54554)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12.12.2017 - 3 L 7658/17.FM.W17 (https://dejure.org/2017,54554)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - 3 L 7658/17.FM.W17 (https://dejure.org/2017,54554)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (31)

  • VG Frankfurt/Main, 20.12.2016 - 3 L 2854/16
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.12.2017 - 3 L 7658/17
    Die Kammer hält an ihrer Auffassung aus früheren Berechnungszeiträumen fest, dass bei der Berechnung der patientenbezogenen Ausbildungskapazität gemäß § 17 Abs. 1 S. 2 Ziff. 1 KapVO die Privatpatienten nicht mitzuzählen sind (zuletzt Beschluss vom 20.12.2016 ( 3 L 2854/16.FM.W16 u.a.), weil der Begriff "tagesbelegte Betten" in § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KapVO nicht anders zu verstehen ist als in § 9 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 lit b) KapVO.

    Für die im hier streitbefangenen Wintersemester 2017/2018 im 3. Fachsemester befindliche Studentenkohorte hatte die Kammer in den bezüglich des Wintersemester 2016/2017 anhängig gewesenen Verfahren zunächst entschieden, dass die Aufnahmekapazität für das 1. Fachsemester 392 Studienplätze - bei ebenfalls 392 tatsächlich besetzten Studienplätzen - beträgt (Beschluss vom 20.12.2016 - 3 L 2854/16.FM.W16 u.a.).

    Der Berechnung des Deputatstundenangebots der Lehreinheit Vorklinische Medizin können daher nur die dieser Lehreinheit zugeordneten Stellen zugrunde gelegt werden (ständige Rechtsprechung der Kammer, Beschluss vom 20.12.2016 - 3 L 2854/16.FM.W16 u.a. - und des Hess. VGH, Beschlüsse vom 21.06.2011 - 10 B 988/11.FM.W0 - S. 9 ff., vom 07.04.2015 - 10 B 195/15.FM.W4 - S.5).

    Auch der Auffassung verschiedener Antragsteller, bei der Kapazitätsermittlung sei zu berücksichtigen, dass sogenannte "Drittmittelbedienstete" zu Lehrleistungen herangezogen werden müssten, folgt die Kammer in ständiger, vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof bestätigter Rechtsprechung nicht (Beschluss der Kammer vom 03.03.2006 - 3 FM 2887/05.W-; Beschluss vom 20.12.2016 - 3 L 2854/16.FM.W16 u.a. --; HessVGH, Beschluss vom 13.05.2013 - 10 B 744/13.FM.W12 - S. 10 f.) .

    Es obliegt vielmehr den Ländern, wie die zusätzlich bereitgestellten Finanzmittel zu verteilen sind (so ständige Rechtsprechung der Kammer, Beschluss vom 20.12.2016 - 3 L 2854/16.FM.W16 u.a. - sowie des HessVGH, zuletzt etwa Beschluss vom 07.04.2015 - 10 B 195/15.FM.W4 - S.6, mit Hinweis auf die weitere - insoweit offensichtlich einheitliche - obergerichtliche Rechtsprechung).

    Wie für den letzten Berechnungszeitraum (Beschluss vom 20.12.2016 - 3 L 2854/16.FM.W16 u.a.) folgt die Kammer insoweit dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 05.07.2011 - 10 B 735/11.MM.W0 -) und den dort getroffenen Feststellungen, dass die mittlere Jahrgangsbreite deutlich die Entwicklung der Studienanfängerzahlen in den zu Grunde zu legenden vergangenen Fachsemestern aufzeige.

    Wegen der Einzelheiten kann auf den Beschluss der Kammer vom 20.12.2016 (3 L 2854/16.FM.W16 u.a.) verwiesen werden.

  • VGH Hessen, 23.06.2015 - 10 B 201/15
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.12.2017 - 3 L 7658/17
    Das heißt, dass ein solcher Abzug nur für die Krankenversorgungstätigkeiten beansprucht werden kann, zu denen der Stelleninhaber im Rahmen seines Hauptamtes dienstrechtlich verpflichtet ist, nicht aber auch für die Behandlung von Privatpatienten, die für die Lehrpersonen eine entgeltliche Nebentätigkeit unter Benutzung der Einrichtungen des Klinikums darstellt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 23. Juni 2015 - 10 B 201/15.FM.W4 - Seiten 9 f. des amtlichen Umdrucks).

    Dies ist üblich (Hess. VGH, Beschluss vom 23.06.2015 - 10 B 201/15.FM.W4 - S. 8) und wird von der Kammer nicht beanstandet.

    Bei diesen Gegebenheiten ist der Abbau von Dienstleistungen außeruniversitärer Krankenanstalten auch unter Berücksichtigung der durch Art. 12 GG geschützten Interessen von Studienplatzbewerbern hinreichend begründet worden und nicht zu beanstanden (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 23.06.2015 - a.a.O. S.11f.).

    Die Antragsgegnerin hat diese Erhöhung nach den Vorgaben des Kapazitätserlasses des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst errechnet (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 23.06.2015 - 10 B 201/15.FM.W4 - juris, Rn. 29).

    Ein solcher Eingriff in das grundrechtlich verbürgte Recht auf informationelle Selbstbestimmung dieser unbeteiligten Studierenden könnte allenfalls gerechtfertigt sein, wenn Anhaltspunkte dafür vorhanden wären, dass die Angaben der Antragsgegnerin zu diesem Punkt unrichtig sein könnten (Hess. VGH, Beschluss vom 23.06.2015 - 10 B 201/15.FM.W4 - S. 13;… Urteil vom 24.09.2009 - 10 B 1142/09.MM.W8 - juris Rn. 64; jeweils m.w.N.).

  • VG Frankfurt/Main, 03.03.2006 - 3 FM 2887/05

    Anspruch auf Hochschulzulassung im Rahmen der Kapazität und Rechtmäßigkeit der …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.12.2017 - 3 L 7658/17
    Nach der Auskunft der Antragsgegnerin in den das Wintersemester 2005/2006 betreffenden Verfahren (3 FM 2887/05.W (1) u.a.) gibt es seit der rechtlichen Verselbständigung der Universitätskliniken in Hessen durch das Gesetz für die hessischen Universitätskliniken (UniKlinG) vom 26.06.2000 (GVBl. I S. 344) und der parallel durch das Hessische Hochschulgesetz vom 31.07.2000 (GVBl. I S. 374) erfolgten haushaltsrechtlichen Eingliederung des Fachbereichs Medizin in die Antragsgegnerin keinen (echten) Stellenplan der Beamten und Angestellten für den Fachbereich Medizin bzw. das Universitätsklinikum Frankfurt am Main mehr.

    Auch der Auffassung verschiedener Antragsteller, bei der Kapazitätsermittlung sei zu berücksichtigen, dass sogenannte "Drittmittelbedienstete" zu Lehrleistungen herangezogen werden müssten, folgt die Kammer in ständiger, vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof bestätigter Rechtsprechung nicht (Beschluss der Kammer vom 03.03.2006 - 3 FM 2887/05.W-; Beschluss vom 20.12.2016 - 3 L 2854/16.FM.W16 u.a. --; HessVGH, Beschluss vom 13.05.2013 - 10 B 744/13.FM.W12 - S. 10 f.) .

  • VGH Hessen, 10.08.1992 - Fa 11 G 117/91

    Kapazitätsermittlung - Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.12.2017 - 3 L 7658/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 99/81 - DVBl 1983, 842(843 f)) und des Hess. VGH (Beschluss vom 10.08.1992 - Fa 11 G 117/91 T - juris) sind diejenigen Studierenden von der Summe der Studierenden abzuziehen, die wegen eines Studiums der Humanmedizin den Dienstleistungsexport, den die Lehreinheit Vorklinik für die Lehreinheit Zahnmedizin erbringt, nicht in Anspruch nehmen.

    Der Hess. VGH ( Beschluss vom 10.08.1992 - Fa 11 G 117/91 T - juris, Rn. 13) führt in diesem Zusammenhang aus:.

  • OVG Niedersachsen, 09.09.2015 - 2 NB 368/14

    Kapazität; Kapazitätserschöpfungsgebot; Mitternachtszählung; Privatpatienten; …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.12.2017 - 3 L 7658/17
    Demgemäß vermag der Senat auch nicht der neuen Auffassung des OVG Lüneburg in seinem Beschluss vom 9. September 2015 - 2 NB 368/14 u. a. - zu folgen, das sich nunmehr der Gegenposition angeschlossen hat.

    Hier handelt es sich nicht nur um eine punktuelle Nachfrageverschiebung mit der Folge der Entstehung horizontaler Teilkapazitäten, sondern - da Lehrleistungen der Vorklinik komplett nicht mehr nachgefragt werden - um Nichtnutzung eines Teilstudienplatzes, was - wie dargelegt - bei einer pauschalierenden und von den Einzelheiten des Ausbildungsbetriebs abstrahierenden Betrachtungsweise des Kapazitätsrechts zu berücksichtigen ist (vgl OVG Lüneburg, Beschluss vom 09.09.2015 - 2 NB 368/14 - juris Rn. 70, 73).

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.12.2017 - 3 L 7658/17
    Der Gleichheitssatz verpflichtet nur dazu, innerhalb des Geltungsbereichs der Landesverfassung auf Gleichbehandlung zu achten (vgl. BVerfG, Urt. v. 18.07.1972 - 1 BvL 32/70 u.a. - BVerfGE 33, 303).
  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01

    Altenpflege

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.12.2017 - 3 L 7658/17
    Auch das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 24.10.2002 - BVerfGE 106, 62(131)) geht davon aus, dass die Regelung von Mindeststandards zur Sicherstellung eines bestimmten fachlichen Niveaus Teil der Gesetzgebungskompetenz aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG ist.
  • BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 580/83

    Hochschule Hannover

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.12.2017 - 3 L 7658/17
    Es entspricht dem Wesen des in diesen Regelungen zum Ausdruck kommenden Stellenprinzips, dass bei der Ermittlung des Lehrangebots einer Lehreinheit nicht von der tatsächlichen Zahl der Lehrpersonen und ihrer jeweils individuellen Lehrverpflichtung auszugehen ist, sondern von der Zahl der Personalstellen und der auf diese Stellen entfallenden Lehrverpflichtung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.02.1984 - BVerfGE 66, 155 [BVerfG 08.02.1984 - 1 BvR 580/83] (186 f)).
  • VGH Hessen, 24.09.2009 - 10 B 1142/09

    Erlass einer einstweiligen Anordnung - Zulassung zum Studiengang Medizin - …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.12.2017 - 3 L 7658/17
    Ein solcher Eingriff in das grundrechtlich verbürgte Recht auf informationelle Selbstbestimmung dieser unbeteiligten Studierenden könnte allenfalls gerechtfertigt sein, wenn Anhaltspunkte dafür vorhanden wären, dass die Angaben der Antragsgegnerin zu diesem Punkt unrichtig sein könnten (Hess. VGH, Beschluss vom 23.06.2015 - 10 B 201/15.FM.W4 - S. 13; Urteil vom 24.09.2009 - 10 B 1142/09.MM.W8 - juris Rn. 64; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 17.89

    Kapazitätsverordnung - Zulassung - Studienanfängerzahlen - Studiengang - …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.12.2017 - 3 L 7658/17
    Auch die Entwicklung der Studierendenzahlen in der Vergangenheit gibt demnach Aufschluss über die zukünftig zu erwartenden Studierendenzahlen (so schon Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.12.1989 - 7 C 17/89 - DVBl 1990, 531(532)).
  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 4.80

    Medizinstudium - Anrechnung von Studienzeiten - Fachfremder Studiengang - …

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2006 - 2 NB 347/06

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der durch eine …

  • VGH Bayern, 27.08.2010 - 7 CE 10.10278

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (LMU), WS 2009/2010; nachträgliche …

  • OVG Niedersachsen, 07.04.2016 - 2 LB 60/15

    Anrechnung; Curricularanteil; Curricularnormwert; Eigenanteil; Kapazität; …

  • OVG Hamburg, 15.10.2013 - 3 Nc 158/12

    Zulassung zum Masterstudium außerhalb der festgesetzten Kapazität

  • BVerwG, 17.12.1986 - 7 C 41.84

    Bemessung der Aufnahmekapazität zahnmedizinischer Lehreinheiten nach Maßgabe …

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 99.81

    Regellehrverpflichtung - Habilitierte wissenschaftliche Assistenten - …

  • VGH Hessen, 05.07.2011 - 10 B 735/11

    Numerus clausus

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2014 - 5 NC 120.13

    Charité-Universitätsmedizin Berlin, Humanmedizin, SS 2013, 1. FS, …

  • VGH Bayern, 29.06.2017 - 7 CE 17.10056

    Berechnung der Ausbildungskapazität - Einbeziehung von Privat- und tagesbelegten …

  • VGH Hessen, 03.03.1993 - Kk 12 G 4041/91

    Einstweilige Anordnung auf Zulassung zum Universitätsstudium - keine Erledigung …

  • OVG Sachsen, 27.04.2016 - 2 B 59/16

    Zahnmedizin; Diskrepanz von personeller und ausstattungsbedingter Kapazität; …

  • BVerwG, 29.02.1988 - 3 B 87.87

    Zusammensetzung eines Prüfungsausschusses - Anspruch auf Anerkennung der …

  • VG Berlin, 20.12.2013 - 3 L 640.13

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen Zulassung zum Studium der Veterinärmedizin

  • BVerwG, 09.04.1970 - II C 49.68

    Qualifizierung eines Schlaganfalls als Dienstunfall - Herabsetzende Reden und …

  • BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 385/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines leitenden Klinikarztes gegen …

  • VGH Hessen, 11.02.2004 - 1 UE 375/03

    Nebentätigkeit, Nutzungsentgelt, Privatliquidation, Vorteilsausgleich

  • VGH Hessen, 16.09.2014 - 10 C 1528/13

    Vergabe von Studienplätzen/Normenkontroll Hauptsacheentscheidung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2015 - 13 C 7/15

    Möglichkeiten eines Zweitstudienbewerbers auf einen Studienplatz außerhalb der …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.1993 - 2 N 10/93

    Sammelbeschluß; Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnungsgrund nach § 123 Abs. 1 S. 2 …

  • BVerwG, 26.03.1970 - II C 50.65

    Nebentätigkeit des beamteten Chefarztes

  • VG Frankfurt/Main, 03.12.2018 - 3 L 3439/18

    Sammelbeschluss Humanmedizin zum Wintersemester 2018/2019

    {RN: 22} Die Kammer hält an ihrer Auffassung aus früheren Berechnungszeiträumen, dass bei der Berechnung der patientenbezogenen Ausbildungskapazität gemäß § 17 Abs. 1 S. 2 Ziff. 1 KapVO die Privatpatienten nicht mitzuzählen sind (zuletzt Beschluss vom 12.12.2017 - 3 L 7658/17.FM.W17 u.a.) nicht fest.

    Der Berechnung des Deputatstundenangebots der Lehreinheit Vorklinische Medizin können daher nur die dieser Lehreinheit zugeordneten Stellen zugrunde gelegt werden (ständige Rechtsprechung der Kammer, Beschluss vom 12.12.2017 - 3 L 7658/17.FM.W17 u.a. - und des Hess. VGH, Beschlüsse vom 21.06.2011 - 10 B 988/11.FM.W0 - S. 9 ff., vom 07.04.2015 - 10 B 195/15.FM.W4 - S.5).

    {RN: 72} Auch der Auffassung verschiedener Antragsteller, bei der Kapazitätsermittlung sei zu berücksichtigen, dass sogenannte "Drittmittelbedienstete" zu Lehrleistungen herangezogen werden müssten, folgt die Kammer in ständiger, vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof bestätigter Rechtsprechung nicht (Beschluss der Kammer vom 03.03.2006 - 3 FM 2887/05.W-; Beschluss vom 12.12.2017 - 3 L 7658/17.FM.W17 u.a. --; HessVGH, Beschluss vom 13.05.2013 - 10 B 744/13.FM.W12 - S. 10 f.) .

    Es obliegt vielmehr den Ländern, wie die zusätzlich bereitgestellten Finanzmittel zu verteilen sind (so ständige Rechtsprechung der Kammer, Beschluss vom 12.12.2017 - 3 L 7658/17.FM.W17 u.a. - sowie des HessVGH, zuletzt etwa Beschluss vom 07.04.2015 - 10 B 195/15.FM.W4 - S.6, mit Hinweis auf die weitere - insoweit offensichtlich einheitliche - obergerichtliche Rechtsprechung).

  • VG Frankfurt/Main, 13.12.2018 - 3 L 4762/18

    Numerus clausus HUMANMEDIZIN WS 2018/19 - 3. FS

    {RN: 9} Für die im hier streitbefangenen Wintersemester 2018/2019 im 3. Fachsemester befindliche Studentenkohorte hatte die Kammer in den bezüglich des Wintersemesters 2017/2018 anhängig gewesenen Verfahren zunächst entschieden, dass die Aufnahmekapazität für das 1. Fachsemester 389 Studienplätze - bei 393 tatsächlich besetzten Studienplätzen - beträgt (Beschluss vom 12.12.2017 - 3 L 7658/17.FM.W17 u.a.).
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