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| VG Arnsberg, 24.01.2001 - 3 L 78/01 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 24.01.2001 - 3 L 78/01
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2001 - 5 B 115/01
- BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01
- BVerfG, 24.02.2003 - 1 BvQ 8/01
Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01
Einstweilige Anordnung - Sofort vollziehbares Versammlungsverbot - Durchführung …
unter Aufhebung der Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25. Januar 2001 - 5 B 115/01 - und des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 24. Januar 2001 - 3 L 78/01 - im Wege der einstweiligen Anordnung die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 22. Januar 2001 gegen den Verbotsbescheid des Landrats des Märkischen Kreises als Kreispolizeibehörde Lüdenscheid vom 15. Januar 2001 - VL 1.2 - 231-001/01 - wieder herzustellen,. - BVerfG, 24.02.2003 - 1 BvQ 8/01
Kostenfestsetzung nach einstweiligem Verfügungsverfahren vor dem …
unter Aufhebung der Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25. Januar 2001 - 5 B 115/01 - und des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 24. Januar 2001 - 3 L 78/01 - im Wege der einstweiligen Anordnung die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 22. Januar 2001 gegen den Verbotsbescheid des Landrats des Märkischen Kreises als Kreispolizeibehörde Lüdenscheid vom 15. Januar 2001 - VL 1.2 - 231-001/01 - wieder herzustellen,. - VG Arnsberg, 09.04.2001 - 3 L 400/01
Notwendigkeit der Anordnung eines Versammlungsverbots im Vorfeld einer …
Rn. 16 Gestützt auf den Gesichtspunkt eines Verstosses gegen die öffentliche Ordnung haben das erkennende Gericht (Beschluss vom 24. Januar 2001 - 3 L 78/01 -) und das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 25. Januar 2001 - 5 B 115/01 -) ein von der Lüdenscheider Versammlungsbehörde gegen die NPD ausgesprochenes Versammlungsverbot bestätigt. - VG Arnsberg, 11.04.2001 - 3 L 430/01
Ausgestaltung des einstweiligen Rechtsschutzes gegen ein sofort vollziehbares …
Rn. 13 Gestützt auf den Gesichtspunkt eines Verstosses gegen die öffentliche Ordnung haben das erkennende Gericht (Beschluss vom 24. Januar 2001 - 3 L 78/01 -) und das Oberverwaltungsgericht für das Land O (Beschluss vom 25. Januar 2001 - 5 B 115/01 -) ein von der M Versammlungsbehörde gegen die NPD ausgesprochenes Versammlungsverbot bestätigt.
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