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| VG Cottbus, 27.05.2019 - 3 L 79/19 |
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Ordnungsrecht
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Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.08.2016 - 5 S 34.15
Folgen der Haltung eines gefährlichen Hundes ohne die dafür erforderliche …
Auszug aus VG Cottbus, 27.05.2019 - 3 L 79/19
Denn im Gegensatz zu den in § 8 Abs. 3 HundehV genannten Hunderassen, die auf Grund ihrer rassespezifischen Merkmale oder Zucht als widerleglich gefährlich gelten, wird die (konkrete) Gefährlichkeit eines als bissig geltenden Hundes nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 HundehV unwiderleglich vermutet (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 2. August 2016 - OVG 5 S 34.15 - juris Rn. 4, vom 17. November 2017 - OVG 5 S 51.17 - juris Rn.11, …und vom 4. Dezember 2018 - OVG 5 S 19.18 - juris Rn. 5). - OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - 10 S 67.17
Anforderungen an eine Verwirkung des Rechts auf bauordnungsrechtliches …
Auszug aus VG Cottbus, 27.05.2019 - 3 L 79/19
Rn. 5 Die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung der Leinen- und Maulkorbpflicht genügt den formellen Anforderungen des § 80 Abs. 3 S. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), wonach in den Fällen des § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts schriftlich zu begründen ist (…vgl. zu den Anforderungen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. Juni 2018 - OVG 10 S 37.18 - juris Rn. 6, und vom 19. Juli 2018 - OVG 10 S 67.17 - juris Rn. 5). - OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2018 - 10 S 37.18
Beschwerde; Nutzungsuntersagung; Nutzungsänderung; allgemeines Wohngebiet, …
Auszug aus VG Cottbus, 27.05.2019 - 3 L 79/19
Rn. 5 Die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung der Leinen- und Maulkorbpflicht genügt den formellen Anforderungen des § 80 Abs. 3 S. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), wonach in den Fällen des § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts schriftlich zu begründen ist (vgl. zu den Anforderungen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. Juni 2018 - OVG 10 S 37.18 - juris Rn. 6, …und vom 19. Juli 2018 - OVG 10 S 67.17 - juris Rn. 5).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2017 - 5 A 2529/15
Untersagung der Haltung eines Schäferhundmischlings wegen Gefährlichkeit; …
Auszug aus VG Cottbus, 27.05.2019 - 3 L 79/19
Die Feststellung der Gefährlichkeit kann - wie auch hier geschehen - inzident im Zusammenhang mit den von der Behörde gegenüber dem Halter eines gefährlichen Hundes angeordneten Maßnahmen überprüft werden (vgl. VG Potsdam…, Urteil vom 20. August 2013 - 3 K 134/10 - juris Rn. 18, siehe auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Oktober 2017 - 5 A 2529/15 - juris Rn. 7 ff.). - OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2018 - 5 S 19.18
Sofort vollziehbare Haltungsuntersagung und Verpflichtung zur Abgabe der Hunde; …
Auszug aus VG Cottbus, 27.05.2019 - 3 L 79/19
Denn im Gegensatz zu den in § 8 Abs. 3 HundehV genannten Hunderassen, die auf Grund ihrer rassespezifischen Merkmale oder Zucht als widerleglich gefährlich gelten, wird die (konkrete) Gefährlichkeit eines als bissig geltenden Hundes nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 HundehV unwiderleglich vermutet (…OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 2. August 2016 - OVG 5 S 34.15 - juris Rn. 4, vom 17. November 2017 - OVG 5 S 51.17 - juris Rn.11, und vom 4. Dezember 2018 - OVG 5 S 19.18 - juris Rn. 5). - OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2017 - 5 S 51.17
Untersagung der Haltung eines gefährlichen Hundes bei bestandskräftiger …
Auszug aus VG Cottbus, 27.05.2019 - 3 L 79/19
Denn im Gegensatz zu den in § 8 Abs. 3 HundehV genannten Hunderassen, die auf Grund ihrer rassespezifischen Merkmale oder Zucht als widerleglich gefährlich gelten, wird die (konkrete) Gefährlichkeit eines als bissig geltenden Hundes nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 HundehV unwiderleglich vermutet (…OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 2. August 2016 - OVG 5 S 34.15 - juris Rn. 4, vom 17. November 2017 - OVG 5 S 51.17 - juris Rn.11, …und vom 4. Dezember 2018 - OVG 5 S 19.18 - juris Rn. 5). - VG Potsdam, 20.08.2013 - 3 K 134/10
Der Schuß ins Knie: "Backanleitung" für die Behörde
Auszug aus VG Cottbus, 27.05.2019 - 3 L 79/19
Die Feststellung der Gefährlichkeit kann - wie auch hier geschehen - inzident im Zusammenhang mit den von der Behörde gegenüber dem Halter eines gefährlichen Hundes angeordneten Maßnahmen überprüft werden (vgl. VG Potsdam, Urteil vom 20. August 2013 - 3 K 134/10 - juris Rn. 18, siehe auch OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 12. Oktober 2017 - 5 A 2529/15 - juris Rn. 7 ff.). - OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2018 - 5 N 69.16
Einstufung eines Hundes als gefährlich; Beweiserhebung durch förmliche Vernehmung …
Auszug aus VG Cottbus, 27.05.2019 - 3 L 79/19
Auch wenn der Geschädigten keine offene Wunde zugefügt wurde, hat der Hund sie durch Biss geschädigt; ein Zuschnappen mit Verletzungsfolgen reicht aus (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juni 2018 - OVG 5 N 69.16 - juris Rn. 7; Urteil der Kammer vom 22. September 2016 - 3 K 281/13).
- VG Cottbus, 20.12.2024 - 3 L 147/24
Allgemeine Interessenabwägung bei offenen Erfolgsaussichten in der Hauptsache, …
Vielmehr kann die Gefährlichkeit des Hundes inzident im Zusammenhang mit ggfs. von der Behörde gegenüber dem Halter des gefährlichen Hundes angeordneten Maßnahmen überprüft werden (vgl. Beschluss der Kammer vom 27. Mai 2019 - 3 L 79/19 -, juris Rn. 16; VG Potsdam…, Urteil vom 20. August 2013 - 3 K 134/10 -, juris Rn. 18; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 12. Oktober 2017 - 5 A 2529/15 -, juris Rn. 7 ff.).Erfüllt er hingegen diese Voraussetzungen und gilt er infolge dessen als gefährlicher Hund, ergibt sich Folgendes: Nach der bis zum 1. Juli 2024 geltenden Rechtslage war diese Vermutung unwiderlegbar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 3. Juli 2015 - OVG 5 S 44.14 -, juris Rn. 5), so dass ein ausgestelltes Negativgutachten insofern unbeachtlich war und es auch nicht auf das Ergebnis einer etwaigen - vorliegend vom Antragsgegner aber ohnehin nicht veranlassten - Verhaltensbegutachtung durch das Veterinäramt ankam (vgl. Beschluss der Kammer vom 27. Mai 2019 - 3 L 79/19 -, juris Rn. 15;… Beschluss vom 23. September 2022 - 3 L 228/22 -, juris Rn. 11).
- VG Cottbus, 28.09.2021 - 3 L 259/21
Ohne bestandskräftige Gefährlichkeit des Hundes: Sofortvollzug von Anordnungen …
Dem steht nicht entgegen, dass die Hundehalterverordnung eine positive Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes nicht voraussetzt, sondern diese auch inzident erfolgen kann (vgl. Beschluss der Kammer vom 27. Mai 2019 - 3 L 79/19 - juris Rn. 16 m.w.N.). - VG Cottbus, 15.01.2026 - 3 L 649/25
Anordnung zur Beantragung einer Haltungserlaubnis, Bestimmtheit …
Nach früheren Rechtslage war eine positive Feststellung der Gefährlichkeit nicht erforderlich, sondern konnte vielmehr inzident erfolgen (vgl. Beschluss der Kammer vom 27. Mai 2019 - VG 3 L 79/19 -, juris Rn. 16; VG Potsdam…, Urteil vom 20. August 2013 - 3 K 134/10 -, juris Rn. 18), dies stand gleichwohl einer gesonderten Gefährlichkeitsfeststellung in der Gestalt eines feststellenden Verwaltungsakts durch die zuständige Behörde nicht entgegen (…vgl. Beschluss der Kammer vom 28. September 2021 VG 3 L 259/21 -, juris Rn. 9 ff.). - VG Cottbus, 11.02.2026 - 3 L 46/26
Einstweiliger Rechtsschutz, Haltungsuntersagung ohne vorherige …
Die Behörde hatte nach der Rechtsprechung der Kammer die Wahl, ob sie gleichwohl die Gefährlichkeit eines Hundes im Rahmen eines Verwaltungsakts feststellen oder unmittelbar verhaltensbezogene Anordnungen gegenüber dem Halter erlassen wollte, in deren Rahmen die Gefährlichkeit des Hundes dann inzident zu überprüfen war (…st. Rspr. der Kammer, vgl. Beschlüsse vom 15. Januar 2026 VG 3 L 649/25 , juris Rn. 22…, vom 28. September 2021 - VG 3 L 259/21 -, juris Rn. 9 ff., und vom 27. Mai 2019 - VG 3 L 79/19 -, juris Rn. 16).
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