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Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 30.03.2015 - 3 L 94/15.DA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,18126
VG Darmstadt, 30.03.2015 - 3 L 94/15.DA (https://dejure.org/2015,18126)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 30.03.2015 - 3 L 94/15.DA (https://dejure.org/2015,18126)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 30. März 2015 - 3 L 94/15.DA (https://dejure.org/2015,18126)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 11 HSOG, § 14 HuV HE, § 8 HuV HE
    Führen eines "gefährlichen Hundes" außerhalb des eingefriedeten Besitztums

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Führen eines "gefährlichen Hundes" außerhalb des eingefriedeten Besitztums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • VG Kassel, 23.07.2008 - 4 L 988/08

    Einstufung als gefährlicher Hund

    Auszug aus VG Darmstadt, 30.03.2015 - 3 L 94/15
    Darf der Antragsteller deshalb seine Hündin "U." bis zur (vorläufigen) Erteilung einer Genehmigung ohnehin nicht außerhalb seines eingefriedeten Besitztums führen, stoßen die "Anordnungen" in Nr. 1., 3. und 4. der Verfügung derzeit nicht nur ins Leere (…VG Darmstadt, Beschl. v. 03.12.2012, a.a.O.; Beschl. v. 11.11.2013 - 3 L 1371/13 - vgl. VG Kassel, Beschl. v. 23.07.2008 - 4 L 988/08.Ks -, LKRZ 2008, 478), sondern sie widersprechen auch der Hundeverordnung und entbehren damit einer rechtlichen Grundlage.

    Eine solche liegt für die hier fragliche Konstellation mit der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden aber vor, so dass für den Rückgriff auf die polizeiliche Generalklausel kein Raum ist (…VG Darmstadt, Beschl. v. 03.12.2012, a.a.O.; Beschl. v. 11.11.2013 - 3 L 1371/13 - vgl. VG Kassel, Beschl. v. 23.07.2008 - 4 L 988/08.Ks -, LKRZ 2008, 478).

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2012 - 11 ME 423/11

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes aufgrund vorherigen Beißens eines …

    Auszug aus VG Darmstadt, 30.03.2015 - 3 L 94/15
    Zu berücksichtigen ist grundsätzlich jede Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit des gebissenen Hundes unabhängig von der Schwere; außer Betracht bleiben nur ganz geringfügige Verletzungen wie etwa einzelne herausgerissene Haare oder sehr kleine oberflächliche Kratzer (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 18.01.2012 - 11 ME 423/11 -, [...]).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83

    Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener - …

    Auszug aus VG Darmstadt, 30.03.2015 - 3 L 94/15
    Eine derartige Rechtsgrundlage bedarf indes keiner ausdrücklichen Normierung, sondern kann im Wege der Auslegung aus den entsprechenden Vorschriften hergeleitet werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.11.1985 -8 C 105.83 -, BVerwGE 72, 265; Beschl. v. 10.10.1990 - 1 B 131.90 -, NVwZ 1991, 267; Beschl. v. 02.07.1991 - 1 B 64.91 -, NVwZ-RR 1992, 192; VG Darmstadt, ständige Rechtsprechung, vgl. nur Beschl. v. 03.12.2012 - 3 L 1509/12.DA -).
  • BVerwG, 10.10.1990 - 1 B 131.90

    Regelungszweck des § 34c GewO

    Auszug aus VG Darmstadt, 30.03.2015 - 3 L 94/15
    Eine derartige Rechtsgrundlage bedarf indes keiner ausdrücklichen Normierung, sondern kann im Wege der Auslegung aus den entsprechenden Vorschriften hergeleitet werden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 29.11.1985 -8 C 105.83 -, BVerwGE 72, 265; Beschl. v. 10.10.1990 - 1 B 131.90 -, NVwZ 1991, 267; Beschl. v. 02.07.1991 - 1 B 64.91 -, NVwZ-RR 1992, 192; VG Darmstadt, ständige Rechtsprechung, vgl. nur Beschl. v. 03.12.2012 - 3 L 1509/12.DA -).
  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 B 64.91

    Heimrecht: Erlaubnisbedürftigkeit des Betriebes eines Heims als feststellender …

    Auszug aus VG Darmstadt, 30.03.2015 - 3 L 94/15
    Eine derartige Rechtsgrundlage bedarf indes keiner ausdrücklichen Normierung, sondern kann im Wege der Auslegung aus den entsprechenden Vorschriften hergeleitet werden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 29.11.1985 -8 C 105.83 -, BVerwGE 72, 265; Beschl. v. 10.10.1990 - 1 B 131.90 -, NVwZ 1991, 267; Beschl. v. 02.07.1991 - 1 B 64.91 -, NVwZ-RR 1992, 192; VG Darmstadt, ständige Rechtsprechung, vgl. nur Beschl. v. 03.12.2012 - 3 L 1509/12.DA -).
  • VG Frankfurt/Main, 26.10.2021 - 5 L 2736/21

    Feststellung als gefährlicher Hund

    Beschluss vom 30. März 2015 - 3 L 94/15.DA - VG Gießen, Urteil vom 5. Juli 2016 - 4 K 414/16.GI -).

    Zwar sieht die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) keine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage für eine Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes vor, jedoch ergibt sich aus dem Zweck der Erlaubnisregelung des § 3 HundeVO und ihrem Zusammenhang mit den §§ 14 und 15 HundeVO , dass die Erlaubnisvorschrift nicht nur die Grundlage für die Erteilung und Versagung einer beantragten Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes enthält, sondern auch für die Feststellung, dass es sich bei dem betreffenden Tier um einen gefährlichen Hund handelt (vgl. VG Kassel…, Beschluss vom 23. Juli 2008 - 4 L 988/08.KS -, juris Rn. 4 = BeckRS 2008, 40117; VG Darmstadt, Beschluss vom 30. März 2015 - 3 L 94/15.DA -, juris Rn. 9 = LKRZ 2015, 277 ; VG Gießen…, Urteil vom 5. Juli 2016 - 4 K 414/16.GI -, juris Rn. 16).

  • VG Kassel, 27.01.2022 - 7 K 431/20

    Gefährlicher Hund = feststellender Dauerverwaltungsakt; Leinenzwang + …

    Vor diesem Hintergrund ist es aus Gründen der Verhältnismäßigkeit geboten, der Behörde zunächst die Möglichkeit des Erlasses eines feststellenden Verwaltungsakts einzuräumen, um den Halter vor die oben geschilderte Wahl zu stellen (ständige Kammerrechtsprechung: z.B. VG Kassel, Urteil vom 10.03.2021 - 7 K 1630/18.KS -, n.v.; vgl. zudem: VG Kassel…, Beschluss vom 23.07.2008 - 4 L 988/08.KS -, juris Rn. 4; VG Darmstadt, Beschluss vom 30.03.2015 - 3 L 94/15.DA -, juris Rn. 9).
  • VG Frankfurt/Main, 29.10.2021 - 5 L 2309/21
    Zwar sieht die Hundeverordnung keine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage für eine Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes vor, jedoch ergibt sich aus dem Zweck der Erlaubnisregelung des § 3 HundeVO und ihrem Zusammenhang mit den §§ 14 und 15 HundeVO, dass die Erlaubnisvorschrift nicht nur die Grundlage für die Erteilung und Versagung einer beantragten Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes enthält, sondern auch für die Feststellung, dass es sich bei dem betreffenden Tier um einen gefährlichen Hund handelt (vgl. VG Kassel…, Beschluss vom 23. Juli 2008 - 4 L 988/08.KS -, juris Rn. 4; VG Darmstadt, Beschluss vom 30. März 2015 - 3 L 94/15.DA -, juris Rn. 9; VG Gießen…, Urteil vom 5. Juli 2016 - 4 K 414/16.GI -, juris Rn. 16; ihnen folgend VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26. Oktober 2021 - 5 L 2736/21.F -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • VG Frankfurt/Main, 01.02.2019 - 5 L 4868/18
    Wie die Antragstellerin in dem Entwurf des Eilantrages selbst dargelegt hat, sieht die Hundeverordnung zwar keine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage für eine Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes vor, jedoch ergibt sich aus dem Zweck der Erlaubnisregelung des § 3 HundeVO und ihrem Zusammenhang mit den §§ 14 und 15 der HundeVO sich, dass die Erlaubnisvorschrift nicht nur die Grundlage für die Erteilung und Versagung einer beantragten Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes enthält, sondern auch für die Feststellung, dass es sich bei dem betreffenden Tier um einen gefährlichen Hund handelt (vgl. VG Kassel…, Beschluss vom 23. Juli 2008 - 4 L 988/08.KS -, Rn. 4 ; VG Darmstadt, Beschluss vom 30. März 2015 - 3 L 94/15.DA -, Rn. 9 ; VG Gießen…, Urteil vom 5. Juli 2016 - 4 K 414/16.GI -, Rn. 16 - jeweils nach juris).
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