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Weitere Entscheidung unten: OVG Schleswig-Holstein, 07.12.2017

Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2021 - 3 LB 2/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,6739
OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2021 - 3 LB 2/17 (https://dejure.org/2021,6739)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.03.2021 - 3 LB 2/17 (https://dejure.org/2021,6739)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. März 2021 - 3 LB 2/17 (https://dejure.org/2021,6739)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    Akteneinsicht in Unterlagen der Stiftungsaufsicht; maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erforderlichkeit der Akteneinsicht in die Unterlagen der Stiftungsaufsicht zur Klärung der Rechte als Destinatäre der Stiftung des bürgerlichen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (9)

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2018 - 4 LB 38/17

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Akteneinsicht gegenüber der Finanzbehörde

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2021 - 3 LB 2/17
    Denn maßgeblich für die Beurteilung des Bestehens eines Anspruchs auf Akteneinsicht ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24.01.1992 - 7 C 24.91 -, juris Rn. 8; OVG Schleswig, Urt. v. 25.01.2018 - 4 LB 38/17 -, juris Rn. 30;… vgl. Sodan/Ziekow, VwGO-Großkommentar, 5. Aufl. 2018, § 113 Rn. 102).

    Das voraussetzungslos jedermann gewährte Recht auf Informationszugang ist weder ein Ausschließlichkeitsrecht noch beruht es auf einer Eigenleistung (so auch OVG Schleswig, Urt. v. 25.01.2018 - 4 LB 38/17 -, juris Rn. 38).

    Unabhängig davon, dass die Klägerinnen und der Kläger keinen Grundrechtsverstoß geltend machen, bezieht sich der alle Personen betreffende gesetzliche Ausschluss bestimmter Verwaltungsvorgänge von dem allgemeinen und voraussetzungslosen Informationszugangsrecht nicht unmittelbar auf die Berufstätigkeit und hat auch keine berufsregelnde Tendenz (vgl. zur Beseitigung des Anspruchs auf Informationszugang gegenüber Landesfinanzbehörden: OVG Schleswig, Urt. v. 25.01.2018, a.a.O., juris Rn. 39;… zum Hamburgischen Landesrecht: OVG Hamburg, Urt. v. 17.12.2013 - 3 Bf 236/10 -, juris Rn. 25).

    Das Jedermann-Recht aus § 3 Satz 1 IZG dient jedoch nicht der Verwirklichung dieses Rechts (OVG Schleswig, Urt. v. 25.01.2018, a.a.O., juris Rn. 40).

    Daher ist § 15 Abs. 4 Satz 2 StiftG nur am Maßstab des Willkürverbots zu prüfen (vgl. erneut : OVG Schleswig, Urt. v. 25.01.2018 - 4 LB 38/17 -, juris Rn. 41 ff.).

  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2021 - 3 LB 2/17
    Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet, so wenn belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden (BVerfG, stattgebender Kammerbeschl. vom 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14 u.a. -, juris Rn. 41 f.).
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2021 - 3 LB 2/17
    Ein Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit liegt vielmehr erst vor, wenn die Regelung, gegen deren Erlass oder Anwendung sich der Einzelne wendet, berufsregelnde Tendenz hat (BVerfG, Urt. v. 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97 -, juris Rn. 149).
  • BVerfG, 13.12.2016 - 1 BvR 713/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung der gesetzlichen Bewertung von in der …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2021 - 3 LB 2/17
    Diese sind allerdings erst überschritten, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 13.12.2016 - 1 BvR 713/13 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 8.05

    Deutschkenntnisse, ausreichende; Einbürgerung, Zusicherung auf -; Schriftsprache, …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2021 - 3 LB 2/17
    Wird - wie hier - mit der Verpflichtungsklage der Erlass eines Verwaltungsakts begehrt, darf die Behörde zu dessen Erlass nur verpflichtet werden, wenn sie dazu nach der geltenden Rechtslage verpflichtet bzw. befugt ist; ändern sich die maßgeblichen Rechtsvorschriften, ist die neue Rechtslage vorbehaltlich abweichender Übergangsregelungen auch dann zu berücksichtigen, wenn sie dem Kläger nachteilig ist (BVerwG, Urt. v. 20.10.2005 - 5 C 8.05 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 24.91

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Anschluß an eine Verpflichtungsklage - …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2021 - 3 LB 2/17
    Denn maßgeblich für die Beurteilung des Bestehens eines Anspruchs auf Akteneinsicht ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.01.1992 - 7 C 24.91 -, juris Rn. 8;… OVG Schleswig, Urt. v. 25.01.2018 - 4 LB 38/17 -, juris Rn. 30;… vgl. Sodan/Ziekow, VwGO-Großkommentar, 5. Aufl. 2018, § 113 Rn. 102).
  • BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 9.10

    Lizenz; Mobilfunklizenz; Frequenzzuteilung; Frequenznutzungsrecht; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2021 - 3 LB 2/17
    Öffentlich-rechtliche Positionen genießen den Schutz der Eigentumsordnung, soweit sie nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts dem Rechtsträger als privatnützig zugeordnet und das Äquivalent einer nicht unerheblichen Eigenleistung sind (BVerwG, Urt. v. 17.08.2011 - 6 C 9.10 -, juris Rn. 29).
  • BVerfG, 29.11.2017 - 1 BvR 1784/16

    Nichtannahmebeschluss: Anwendung des Abrechnungsausschlusses gem Nr 40100 EBM-Ä …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2021 - 3 LB 2/17
    Entscheidend ist dabei auch, in welchem Maße sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 29.11.2017 - 1 BvR 1784/16 -, juris Rn. 10).
  • OVG Hamburg, 17.12.2013 - 3 Bf 236/10

    Einsichtnahme des Insolvenzverwalters in die den Insolvenzschuldner betreffende …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2021 - 3 LB 2/17
    Unabhängig davon, dass die Klägerinnen und der Kläger keinen Grundrechtsverstoß geltend machen, bezieht sich der alle Personen betreffende gesetzliche Ausschluss bestimmter Verwaltungsvorgänge von dem allgemeinen und voraussetzungslosen Informationszugangsrecht nicht unmittelbar auf die Berufstätigkeit und hat auch keine berufsregelnde Tendenz (…vgl. zur Beseitigung des Anspruchs auf Informationszugang gegenüber Landesfinanzbehörden: OVG Schleswig, Urt. v. 25.01.2018, a.a.O., juris Rn. 39; zum Hamburgischen Landesrecht: OVG Hamburg, Urt. v. 17.12.2013 - 3 Bf 236/10 -, juris Rn. 25).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2024 - 15 A 2286/20

    Anspruch der Betreiberin eines bundesweiten Tankstellennetzes auf Gewährung von …

    Rn. 211 Vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 2017 - 1 C 21.16 -, juris Rn. 22, und vom 30. März 2010 - 1 C 8.09 -, juris Rn. 68 f.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. März 2021 - 3 LB 2/17 -, juris Rn. 64, und Urteil vom 25. Januar 2018 - 4 LB 38/17 -, juris Rn. 49.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2024 - 12 B 1.23

    Attac: Klage auf Zugang zu Dokumenten des Bundesfinanzministeriums auch in …

    Rn. 20 Aus dem rechtsstaatlichen Gesetzesvorrang und der damit verbundenen vorbehaltsgleichen Wirkung folgt, dass im Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes über den dort geregelten Anspruch hinaus kein ungeschriebener Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung besteht (…vgl. Urteil des Senats vom 22. März 2018 - OVG 12 B 5.17 - juris Rn. 14 m.w.N.; OVG Schleswig, Beschluss vom 25. März 2021 - 3 LB 2/17 - npoR 2021, 307, juris Rn. 43;… Schoch, IFG, 2. Aufl., Einl. Rn. 38).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2024 - 6 LA 35/24

    Informationszugangsrecht Der Insolvenzverwalter hat keinen Anspruch auf Zugang zu …

    Rn. 25 ff) Fehlt es nach alledem an der Darlegung eines ermessensreduzierenden gewichtigen oder berechtigten Interesses des Klägers, kommt es auf die vom Verwaltungsgericht zusätzlich erörterte und vom Kläger thematisierte Frage, ob ein (ungeschriebener) Anspruch auf ermessensfehlerfreie behördliche Entscheidung außerhalb eines konkreten Verwaltungsverfahrens bzw. nach einem abgeschlossenen Verwaltungsverfahren überhaupt in Frage kommen kann, wenn das geschriebene Recht eine Regelung zum freien Informationszugang vorhält (unter Verweis auf OVG Schleswig, Urt. v. 25.03.2021 - 3 LB 2/17 - juris Rn 43 f.), nicht mehr an.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - 15 B 1285/20

    Antrag auf einstweilige Anordnung unter Schwärzung etwaiger personenbezogener …

    Rn. 79 Vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 2017 - 1 C 21.16 -, juris Rn. 22, und vom 30. März 2010 - 1 C 8.09 -, juris Rn. 68 f.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. März 2021 - 3 LB 2/17 -, juris Rn. 64, und Urteil vom 25. Januar 2018 - 4 LB38/17 -, juris Rn. 49.
  • VG Berlin, 13.12.2022 - 2 K 102.21

    Bundesfinanzministerium muss weitere Dokumente an Attac herausgeben - …

    Der Anwendung dieses Anspruchs steht der rechtsstaatliche Gesetzesvorrang entgegen, wenn der Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes - wie hier - eröffnet ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 22. März 2018 - OVG 12 B 5/17 - juris Rn. 12 ff.; OVG Schleswig, Beschluss vom 25. März 2021 - 3 LB 2/17 - juris Rn. 43).
  • VG Schleswig, 01.08.2022 - 10 A 7/22

    Rechtsweg bei Auskünften des Insolvenzverwalters gegenüber Finanzamt; kein Zugang …

    Eine solche Regelungslücke bestehe nicht; denn in Schleswig-Holstein gelte das Informationszugangsgesetz (IZGSH), das bezwecke, den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Informationen bei informationspflichtigen Stellen sowie für die Veröffentlichung und Verbreitung dieser Informationen zu schaffen ( § 1 Abs. 1 IZG-SH ) und für jede natürliche und juristische Person einen Anspruch auf freien Zugang zu den Informationen, über eine informationspflichtige Stelle verfügt ( § 3 Satz 1 IZG-SH ), normiert (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 25. März 2021 - 3 LB 2/17 - Rn 43 f.´, juris).
  • VG Schleswig, 11.04.2022 - 10 A 19/22

    Ansprüche gegen Finanzbehörden auf Akteneinsicht eines Insolvenzverwalters in …

    Eine solche Regelungslücke bestehe nicht; denn in Schleswig-Holstein gelte das Informationszugangsgesetz (IZGSH), das bezwecke, den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Informationen bei informationspflichtigen Stellen sowie für die Veröffentlichung und Verbreitung dieser Informationen zu schaffen (§ 1 Abs. 1 IZG-SH) und für jede natürliche und juristische Person einen Anspruch auf freien Zugang zu den Informationen, über eine informationspflichtige Stelle verfügt (§ 3 Satz 1 IZG-SH), normiert (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 25. März 2021 - 3 LB 2/17 - Rn 43 f.´, juris).
  • VG Schleswig, 25.05.2021 - 8 B 24/21

    Verfahren nach dem Informationszugangsgesetz (IZG-SH)

    Eine solche Regelungslücke besteht indes nicht; denn in Schleswig-Holstein gilt das Informationszugangsgesetz (IZG-SH) vom 19. Januar 2012 (GVOBl. S. 89), das bezweckt, den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Informationen bei informationspflichtigen Stellen sowie für die Veröffentlichung und Verbreitung dieser Informationen zu schaffen (§ 1 Abs. 1 IZG-SH) und für jede natürliche und juristische Person einen Anspruch auf freien Zugang zu den Informationen, über eine informationspflichtige Stelle verfügt (§ 3 Satz 1 IZG-SH), normiert (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. März 2021 - 3 LB 2/17 -, Rn. 42 - 44, juris).
  • VG Schleswig, 22.12.2022 - 10 A 42/22

    Verhältnis eines Auskunftsanspruchs nach dem IZG-SH zu Auskunftsansprüchen nach …

    Voraussetzung für eine Verdrängung des Informationszugangsanspruchs nach § 3 IZG-SH ist, dass der bereichsspezifische Informationszugang eine abschließende Regelung enthält (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 25. März 2021 - 3 LB 2/17 - juris, Rn 49 für die Regelung in § 15 Abs. 4 Stiftungsgesetz).
  • VG Schleswig, 13.12.2023 - 10 A 378/23

    Informationszugang in Angelegenheiten der Notaraufsicht

    Eine solche Regelungslücke bestehe nicht; denn in Schleswig-Holstein gelte das Informationszugangsgesetz (IZG-SH), das bezwecke, den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Informationen bei informationspflichtigen Stellen sowie für die Veröffentlichung und Verbreitung dieser Informationen zu schaffen ( § 1 Abs. 1 IZG-SH ) und für jede natürliche und juristische Person einen Anspruch auf freien Zugang zu den Informationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt ( § 3 Satz 1 IZG-SH ), normiert (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 25. März 2021 - 3 LB 2/17 - juris, Rn 43 f.).
  • VGH Bayern, 23.11.2021 - 15 C 21.2706

    Streitwert für eine Klage auf erneute öffentliche Auslegung eines Bebauungsplans

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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 07.12.2017 - 3 LB 2/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,47362
OVG Schleswig-Holstein, 07.12.2017 - 3 LB 2/17 (https://dejure.org/2017,47362)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.12.2017 - 3 LB 2/17 (https://dejure.org/2017,47362)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. Dezember 2017 - 3 LB 2/17 (https://dejure.org/2017,47362)
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