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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2006 - 3 LB 3/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,21971
OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2006 - 3 LB 3/05 (https://dejure.org/2006,21971)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.02.2006 - 3 LB 3/05 (https://dejure.org/2006,21971)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. Februar 2006 - 3 LB 3/05 (https://dejure.org/2006,21971)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Erhebung von Gebühren für Untersuchungen nach dem Fleischhygienerecht; Berücksichtigung von Gesetzesänderungen; Beachtung des Verbots der Doppelfinanzierung bei der Erhebung von Gebühren; Zulässigkeit der Einbeziehung von Verwaltungsgemeinkosten in die ...

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 09.09.1999 - C-374/97

    Feyrer - Richtlinie 85/73/EWG - Gebühren für Untersuchungen und Hygienekontrollen …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2006 - 3 LB 3/05
    Der Unterschied in der Gebührenhöhe ist darauf zurückzuführen, dass bei den Pauschalgebühren die im Gemeinschaftsgebiet durchschnittlich entstehenden und zu deckenden Kosten Berechnungsgrundlage sind, während die höheren oder niedrigeren Gebühren auf der Grundlage der den zuständigen Behörden auf nationaler, kommunaler oder betrieblicher Ebene tatsächlich entstandenen Kosten ermittelt werden (vgl. das den Beteiligten des Rechtsstreits bekannte Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2000 - 2 K 8/98 - unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 09.09.1999 - C-374/97 -).

    Es gibt keine Regelung in den hier einschlägigen Richtlinien, die es den Mitgliedstaaten untersagt, regionalen oder örtlichen Behörden die Befugnis zu übertragen, unter den vorgegebenen Voraussetzungen und in den gegebenen Grenzen des EG-Rechts von den Pauschalgebühren abzuweichen (vgl. EuGH, Urteil vom 09.09.1999, a.a.O.).

    Die Höhe der Gebühr ist nach EG-Recht und auch nach Bundesrecht allein durch das Kostenüberschreitungsverbot begrenzt (vgl. EuGH, Urteil vom 09.09.1999, a.a.O.).

    Der Gerichtshof hat bereits in seinem Urteil vom 09.09.1999 (a.a.O.) festgestellt, dass an die Ausgestaltung einzelfallbezogener Gebühren nach Anhang A Kapitel I Nr. 4 b der Richtlinie aus der Sicht des Europarechts keine weiteren Anforderungen zu stellen sind, soweit die Gebühren nur kostendeckend erhoben werden.

    Denn auch im Falle eines Umsetzungsdefizits könnte die Klägerin sich der Erhebung von höheren Gebühren als den EG-Pauschalbeträgen wegen des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts nur dann widersetzen, wenn die erhobenen Gebühren die tatsächlich entstandenen Kosten überschritten (vgl. OVG Münster, Urt. v. 14.12.2004 - 9 A 4056/02 - und OVG Saarlouis, Urt. v. 24.01.2003 - 3 R 7/01 - jeweils mit Hinweis auf Tz. 20 bis 29 des auch im vorliegenden Zusammenhang einschlägigen Urteils des EuGH v. 09.09.1999 - C-374/97 -).

  • VGH Bayern, 14.04.2003 - 4 ZB 02.3185
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2006 - 3 LB 3/05
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschl. v. 14.04.2003 - 4 ZB 02.3185 -) habe entschieden, dass die Kosten für bakteriologische Untersuchungen von frischem Fleisch und für Trichinenuntersuchungen auch bei Erhebung von kostendeckenden Gebühren in eine Gesamtgebühr als kalkulatorische Posten einfließen müssten und gemeinschaftsrechtlich die Erhebung einer besonderen Gebühr für die Trichinenuntersuchung unzulässig sei.

    Das ergebe sich unter anderem aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (…Urt. v. 30.05.2002 - C-284/00 und C-288/00 -), des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 28.06.2002 - 3 ?N 5.01 - …sowie Urt. v. 09.10.2002 - 3 C 17.02 - und 14.10.2002 - 3 C 16.02 -), des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschl. v. 14.04.2003 - 4 ZB 02.3185 - und 16.04.2003 - 4 ZB 03.198 -) sowie des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 28.04.2004 - 12 A 10431/04 -).

    Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 14. April 2003 - 4 ZB 02.3185 - die Auffassung vertreten, Gemeinschaftsrecht lasse die Erhebung von besonderen Gebühren für die bakteriologische Untersuchung von frischem Fleisch und für die Trichinenuntersuchung nicht zu.

  • BVerwG, 14.10.2002 - 3 C 16.02

    Erhebung von Gebühren für bakteriologische Untersuchungen neben allgemeiner …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2006 - 3 LB 3/05
    Das ergebe sich unter anderem aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (…Urt. v. 30.05.2002 - C-284/00 und C-288/00 -), des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 28.06.2002 - 3 ?N 5.01 - sowie Urt. v. 09.10.2002 - 3 C 17.02 - und 14.10.2002 - 3 C 16.02 -), des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschl. v. 14.04.2003 - 4 ZB 02.3185 - und 16.04.2003 - 4 ZB 03.198 -) sowie des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 28.04.2004 - 12 A 10431/04 -).

    Entsprechendes gilt für die in der Berufungsbegründung von der Klägerin angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 28.06.2002 - 3 BN 5.01 - sowie Urt. v. 09.10.2002 - 3 C 17.02 - und v. 14.10.2002 - 3 C 16.02 -).

  • BVerwG, 09.10.2002 - 3 C 17.02

    Amtliche Schlachttieruntersuchungen und Fleischuntersuchungen - Erhebung einer …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2006 - 3 LB 3/05
    Das ergebe sich unter anderem aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (…Urt. v. 30.05.2002 - C-284/00 und C-288/00 -), des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 28.06.2002 - 3 ?N 5.01 - sowie Urt. v. 09.10.2002 - 3 C 17.02 - und 14.10.2002 - 3 C 16.02 -), des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschl. v. 14.04.2003 - 4 ZB 02.3185 - und 16.04.2003 - 4 ZB 03.198 -) sowie des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 28.04.2004 - 12 A 10431/04 -).

    Entsprechendes gilt für die in der Berufungsbegründung von der Klägerin angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 28.06.2002 - 3 BN 5.01 - sowie Urt. v. 09.10.2002 - 3 C 17.02 - und v. 14.10.2002 - 3 C 16.02 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2004 - 9 A 4056/02

    Gebührenbescheid gegen einen Betreiber einer privatgewerblichen Schlachtstätte; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2006 - 3 LB 3/05
    Denn auch im Falle eines Umsetzungsdefizits könnte die Klägerin sich der Erhebung von höheren Gebühren als den EG-Pauschalbeträgen wegen des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts nur dann widersetzen, wenn die erhobenen Gebühren die tatsächlich entstandenen Kosten überschritten (vgl. OVG Münster, Urt. v. 14.12.2004 - 9 A 4056/02 - und OVG Saarlouis, Urt. v. 24.01.2003 - 3 R 7/01 - jeweils mit Hinweis auf Tz. 20 bis 29 des auch im vorliegenden Zusammenhang einschlägigen Urteils des EuGH v. 09.09.1999 - C-374/97 -).

    Doch auch unabhängig von den vorangehenden Ausführungen wäre der Gebührensatz von 0, 43 DM "pro Stück" - gegen die im Gebührenverzeichnis enthaltene Staffelung werden von der Klägerin keine (substantiierten) Einwände erhoben - nur dann zu beanstanden, wenn dieser Satz den Anforderungen der insoweit einschlägigen Rechtsvorschriften "im Ergebnis" nicht entspräche (vgl. OVG Münster, Urt. v. 14.12.2004 - 9 A 4056/02 -) und somit insbesondere gegen das Kostendeckungsprinzip (Kostenüberschreitungsverbot) verstieße.

  • VGH Bayern, 16.04.2003 - 4 ZB 03.198

    Fleischhygienegebühren; Zuschläge; Trichinenuntersuchungsgebühr; Bakteriologische …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2006 - 3 LB 3/05
    Das ergebe sich unter anderem aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (…Urt. v. 30.05.2002 - C-284/00 und C-288/00 -), des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 28.06.2002 - 3 ?N 5.01 - …sowie Urt. v. 09.10.2002 - 3 C 17.02 - und 14.10.2002 - 3 C 16.02 -), des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschl. v. 14.04.2003 - 4 ZB 02.3185 - und 16.04.2003 - 4 ZB 03.198 -) sowie des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 28.04.2004 - 12 A 10431/04 -).

    Auch der von der Klägerin in ihrer Berufungsbegründung zitierte Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 16. April 2003 - 4 ZB 03.198 - enthält keine zusätzlichen rechtlichen Gesichtspunkte, die im vorliegenden Zusammenhang berücksichtigt werden müssten.

  • BVerwG, 26.04.2001 - 3 BN 1.01

    Gebühren für Untersuchungen und Kontrollen nach dem Fleischhygienerecht - …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2006 - 3 LB 3/05
    Die gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil erhobene Beschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 26. April 2001 (BVerwG 3 BN 1.01) verworfen bzw. zurückgewiesen.

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 26. April 2001 - 3 BN 1.01 - festgestellt, wenn - wie in Schleswig-Holstein - die Erhebung von Gebühren angeordnet werde, die die tatsächlichen Kosten decken sollten, hänge die (gemeinschaftsrechtliche) Zulässigkeit der Erhebung solch gesonderter Gebühren (Gebühren für Trichinenuntersuchungen) lediglich von der Einhaltung des Verbotes der Doppelfinanzierung ab.

  • BVerwG, 28.06.2002 - 3 BN 5.01

    Befugnis zur flächendeckenden Abweichung von EG-Pauschalgebühren als Rechtssache …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2006 - 3 LB 3/05
    Entsprechendes gilt für die in der Berufungsbegründung von der Klägerin angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 28.06.2002 - 3 BN 5.01 - …sowie Urt. v. 09.10.2002 - 3 C 17.02 - und v. 14.10.2002 - 3 C 16.02 -).
  • BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95

    Gewerberecht - Fleischbeschau, Rahmengebührenregelung und Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2006 - 3 LB 3/05
    Er hat damit das EG-Recht in nationales Recht transformiert und von seiner konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 20 GG Gebrauch gemacht, aber nach §§ 24 Abs. 2 FlHG und 26 Abs. 2 GFlHG den Bundesländern die Ausgestaltung der Gebührenregelung und damit die Entscheidung über Erhebung der gemeinschaftsrechtlichen Pauschalgebühren oder die Möglichkeit der Abweichung und damit die Erhebung von Gebühren nach dem tatsächlichen Aufwand überlassen (vgl. BT-Drs. 13/118 S. 19; BVerwGE 102, 39).
  • VG Stade, 30.04.2010 - 6 A 806/09

    Gebühren für eine amtliche Untersuchung der Schlachtung von Schweinen, Rindern, …

    Die entsprechenden Prozentsätze beruhen auf den diesbezüglichen Ermittlungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle - KGSt - (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 10. Februar 2006 - 3 LB 3/05 -, bestätigt durch BVerwG…, Urteil vom 20. Dezember 2007, a.a.O.).
  • VG Schleswig, 02.02.2022 - 1 A 103/18

    Erhebung von Schlachttier- und Fleischuntersuchungsgebühren vom Betreiber eines …

    Soweit in der Rechtsprechung anerkannt ist, dass nicht bereits jeder Kalkulationsfehler zur Unwirksamkeit einer Gebühr führt (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 10. Februar 2006 - 3 LB 3/05 -, juris), gilt dies nur für sich nicht erheblich auswirkende fehlerhafte Prognoseannahmen, nicht jedoch für methodische Unrichtigkeiten (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 30. September 2014 - 1 A 112/09 -, unveröffentlicht).
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