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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - 3 LB 720/21 OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,18743
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - 3 LB 720/21 OVG (https://dejure.org/2023,18743)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 28.03.2023 - 3 LB 720/21 OVG (https://dejure.org/2023,18743)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 28. März 2023 - 3 LB 720/21 OVG (https://dejure.org/2023,18743)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Ostseebad Baabe; Zweitwohnungsteuer als örtlicher Aufwandsteuer; Ermittlung der Steuerschuld anhand einer Schätzung des jährlichen Mietaufwands

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Ostseebad Baabe; Zweitwohnungsteuer als örtlicher Aufwandsteuer; Ermittlung der Steuerschuld anhand einer Schätzung des jährlichen Mietaufwands

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - 3 LB 720/21
    Rn. 40 b) Mit der 2. Änderungssatzung enthält die Satzung in § 5 Abs. 5 ff. zudem für Fälle zeitlich beschränkter Eigennutzungsmöglichkeit der Zweitwohnung den von der Rechtsprechung geforderten verhältnismäßigen Steuermaßstab ( OVG Greifswald…, Urteil vom 24. März 2015 - 1 L 90/13 -, NVwZ-RR 2015, 710 = juris Rn. 23, 26 f. unter Bezug auf BVerwG, Urteil vom 26. September 2001 - 9 C 1.01 -, BVerwGE 115, 165 = juris Rn. 36).

    Bundesverfassungsrecht erfordert auch insoweit keine "tagesgenaue" Verteilung, sondern erlaubt eine am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierte pauschalierende Aufsplittung des Jahresbetrags in wenigen Stufen (BVerwG, Urteil vom 26. September 2001, a. a. O. Rn. 36).

    Rn. 47 a) Für die verfassungsrechtlich gebotene Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerfreier reiner Kapitalanlage und zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung der Wohnung auch für die persönliche Lebensführung sowie für die Frage, ob die Zweitwohnungssteuer mit dem vollen Jahresbetrag oder nur anteilig erhoben werden darf, ist nicht auf das Ausmaß der tatsächlichen Vermietung, sondern allein darauf abzustellen, welche Dauer die rechtlich realisierbare Eigennutzungsmöglichkeit aufweist (BVerwG, Urteil vom 26. September 2001 - 9 C 1.01 -, BVerwGE 115, 165-173 = juris Rn. 32).

    Ob darüber hinaus auch die - tatsächlich offenbar häufig sehr geringen - Leerstandszeiten der Wohnung in der Zeit, in der der Kläger sie im Veranlagungsjahr zur Vermietung anbietet, kann dahinstehen (vgl. allerdings BVerwG…, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 9 C 5.13 -, juris Rn. 13 m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 26. September 2001, a. a. O. Rn. 29, BVerwG…, Urteil vom 27. Oktober 2004 - 10 C 2.04 -, juris Rn. 21 f.).

  • BVerwG, 15.10.2014 - 9 C 5.13

    Aufwandsteuer; Zweitwohnung; Zweitwohnungsteuer; Nutzung; Nutzungsmöglichkeit; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - 3 LB 720/21
    Ohnehin geht es bei dieser örtlichen Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG nicht um die Einhaltung eines Kostendeckungsprinzips, sondern um die Besteuerung auf die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende (besondere) wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die sich hier im Innehaben einer Zweitwohnung offenbart (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 529/09 -, BVerfGK 17, 44 ff. = juris Rn. 32 m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 9 C 5.13 -, NVwZ 2015, 376 = juris Rn. 12 m. w. N.; OVG Greifswald, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 1 LZ 764/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks; OVG Greifswald…, Urteil vom 24. März 2015, a. a. O. Rn. 24; OVG Münster…, Urteil vom 23. April 1993, a. a. O., Rn. 13 m. w. N.).

    Für diese Fälle ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass Bundesrecht lediglich aus Gründen der Verhältnismäßigkeit die Bestimmung der eigenen Nutzungszeiten im Veranlagungsjahr fordert, um eine, gemessen an der Eigennutzungsmöglichkeit, unverhältnismäßige Steuerbelastung auszuschließen (BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 9 C 5.13 -, juris Rn. 13 m. w. N.).

    Ob darüber hinaus auch die - tatsächlich offenbar häufig sehr geringen - Leerstandszeiten der Wohnung in der Zeit, in der der Kläger sie im Veranlagungsjahr zur Vermietung anbietet, kann dahinstehen (vgl. allerdings BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 9 C 5.13 -, juris Rn. 13 m. w. N.; BVerwG…, Urteil vom 26. September 2001, a. a. O. Rn. 29, BVerwG…, Urteil vom 27. Oktober 2004 - 10 C 2.04 -, juris Rn. 21 f.).

  • VGH Bayern, 04.03.2021 - 4 ZB 20.246

    Ermittlung der Zweitwohnungsteuer durch Schätzung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - 3 LB 720/21
    Auf welche Weise der entsprechende fiktive Mietwert ermittelt wird, ist gesetzlich nicht vorgegeben, sondern liegt im Ermessen der Gemeinde (VGH München, Beschluss vom 4. März 2021 - 4 ZB 20.246 -, juris Rn. 14 m. w. N.).

    Aus Gründen der rechtsstaatlichen Bestimmtheit und der abgabenrechtlichen Gleichbehandlung muss der Satzungsgeber allerdings - wie hier geschehen - die Parameter festlegen, an denen sich die Schätzung zu orientieren hat (VGH München, Beschluss vom 4. März 2021, a. a. O., Rn. 15).

    Auch die Heranziehung eines Mietspiegels, in dem sich nicht nur die Mietzinsen für Ferienwohnungen/-häuser, sondern auch die Mieten für dauerbewohnten Wohnraum widerspiegeln, ist dann rechtlich möglich (vgl. bei vollständig selbstgenutzten/leerstehenden Zweitwohnungen VGH München, Beschluss vom 4. März 2021, a. a. O., Rn. 15).

  • BVerwG, 29.01.2003 - 9 C 3.02

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Jahresrohmiete; pauschalierter Steuermaßstab.

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - 3 LB 720/21
    Rn. 42 c) Der anhand der Jahresnettokaltmiete festgestellte Mietaufwand ist eine anerkannte Bemessungsgrundlage für die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2003 - 9 C 3.02 -, BVerwGE 117, 345 = juris, Rn. 22 f.).

    Da für un- oder selbstgenutzte, unentgeltlich oder zum vorübergehenden Gebrauch überlassene Zweitwohnungen keine Miete des Steuerpflichtigen zu zahlen ist, kann darauf in diesen Fällen nicht zurückgegriffen werden (BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2003, a. a. O., Rn. 29), sondern ist ein anderer generalisierender, aber realitätsnaher Maßstab zu finden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1993 - 22 A 3850/92

    Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer; Begriff des Innehabens einer Wohnung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - 3 LB 720/21
    Der Begriff des Innehabens einer Zweitwohnung lässt sich durch Auslegung hinreichend klar bestimmen (BVerfG…, Beschluss vom 12. Februar 1986 - 2 BvR 36/86 -, juris Rn. 2) und verstößt deshalb nicht gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot von Normen (VGH München…, Urteil vom 24. November 2022 - 4 N 20.2783 -, juris Rn. 20 m. w. N.; OVG Münster, Urteil vom 23. April 1993 - 22 A 3850/92 -, juris Rn. 30 m. w. N.;… Holz, in: Aussprung/Seppelt/ders., Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern, § 3 Erl. 3.4.4 m. w. N., Stand: Dezember 2016).

    Ohnehin geht es bei dieser örtlichen Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG nicht um die Einhaltung eines Kostendeckungsprinzips, sondern um die Besteuerung auf die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende (besondere) wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die sich hier im Innehaben einer Zweitwohnung offenbart (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 529/09 -, BVerfGK 17, 44 ff. = juris Rn. 32 m. w. N.; BVerwG…, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 9 C 5.13 -, NVwZ 2015, 376 = juris Rn. 12 m. w. N.; OVG Greifswald, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 1 LZ 764/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks; OVG Greifswald…, Urteil vom 24. März 2015, a. a. O. Rn. 24; OVG Münster, Urteil vom 23. April 1993, a. a. O., Rn. 13 m. w. N.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2015 - 1 L 90/13

    Zweitwohnungssteuer; Verfügungsmöglichkeit von jährlich nur 21 Tagen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - 3 LB 720/21
    Ohnehin geht es bei dieser örtlichen Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG nicht um die Einhaltung eines Kostendeckungsprinzips, sondern um die Besteuerung auf die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende (besondere) wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die sich hier im Innehaben einer Zweitwohnung offenbart (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 529/09 -, BVerfGK 17, 44 ff. = juris Rn. 32 m. w. N.; BVerwG…, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 9 C 5.13 -, NVwZ 2015, 376 = juris Rn. 12 m. w. N.; OVG Greifswald, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 1 LZ 764/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks; OVG Greifswald, Urteil vom 24. März 2015, a. a. O. Rn. 24; OVG Münster…, Urteil vom 23. April 1993, a. a. O., Rn. 13 m. w. N.).

    Rn. 40 b) Mit der 2. Änderungssatzung enthält die Satzung in § 5 Abs. 5 ff. zudem für Fälle zeitlich beschränkter Eigennutzungsmöglichkeit der Zweitwohnung den von der Rechtsprechung geforderten verhältnismäßigen Steuermaßstab ( OVG Greifswald, Urteil vom 24. März 2015 - 1 L 90/13 -, NVwZ-RR 2015, 710 = juris Rn. 23, 26 f. unter Bezug auf BVerwG…, Urteil vom 26. September 2001 - 9 C 1.01 -, BVerwGE 115, 165 = juris Rn. 36).

  • BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Leerstandszeiten; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - 3 LB 720/21
    Ob darüber hinaus auch die - tatsächlich offenbar häufig sehr geringen - Leerstandszeiten der Wohnung in der Zeit, in der der Kläger sie im Veranlagungsjahr zur Vermietung anbietet, kann dahinstehen (vgl. allerdings BVerwG…, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 9 C 5.13 -, juris Rn. 13 m. w. N.; BVerwG…, Urteil vom 26. September 2001, a. a. O. Rn. 29, BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2004 - 10 C 2.04 -, juris Rn. 21 f.).
  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09

    Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - 3 LB 720/21
    Ohnehin geht es bei dieser örtlichen Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG nicht um die Einhaltung eines Kostendeckungsprinzips, sondern um die Besteuerung auf die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende (besondere) wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die sich hier im Innehaben einer Zweitwohnung offenbart (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 529/09 -, BVerfGK 17, 44 ff. = juris Rn. 32 m. w. N.; BVerwG…, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 9 C 5.13 -, NVwZ 2015, 376 = juris Rn. 12 m. w. N.; OVG Greifswald, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 1 LZ 764/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks; OVG Greifswald…, Urteil vom 24. März 2015, a. a. O. Rn. 24; OVG Münster…, Urteil vom 23. April 1993, a. a. O., Rn. 13 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 02.05.2016 - 4 BV 15.2777

    Zweitwohnungsteuer in Schliersee und Bad Wiessee verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - 3 LB 720/21
    Angesichts dieser unterschiedlichen abgabenrechtlichen Begründung und Ausgestaltung schließen Zweitwohnungsteuer und Kurabgabe einander nicht aus; sie können vielmehr nebeneinander erhoben werden (vgl. OVG Greifswald…, Urteil vom 15. November 2006 - 1 L 38/05 -, juris Rn. 34 m. w. N.; VGH München, Urteil vom 2. Mai 2016 - 4 BV 15.2777 -, juris Rn. 54 m. w. N.).
  • BVerwG, 19.12.2008 - 9 C 16.07

    Klärung der Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung einer …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - 3 LB 720/21
    Das gilt auch dann, wenn der Aufenthalt in der Zweitwohnung die Dauer eines Tages überschreitet (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2008 - 9 C 16.07 -, juris Rn. 15; VG Schleswig…, Beschluss vom 27. Juni 2022 - 4 B 14/22 -, juris Rn. 48).
  • VG Schleswig, 27.06.2022 - 4 B 14/22

    Zweitwohnungssteuer - Anforderungen an den Eigennutzungsausschluss; Aufenthalt zu …

  • BVerfG, 12.02.1986 - 2 BvR 36/86
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.11.2006 - 1 L 38/05
  • VGH Bayern, 24.11.2022 - 4 N 21.1172

    Zweitwohnungsteuersatzung des Marktes Oberstdorf verstößt nicht gegen …

  • VGH Bayern, 24.11.2022 - 4 N 20.2783

    Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Sonthofen verstößt nicht gegen höherrangiges …

  • VG Greifswald, 15.08.2025 - 3 A 1984/22

    Erhebung der Zweitwohnungssteuer; Abgrenzung zwischen Kapitalanlage und …

    Rn. 35 Neben den gesetzlichen Vorgaben in § 3 Abs. 1 Sätze 5 und 6 Kommunalabgabengesetz M-V (nachfolgend: KAG M-V), die mit § 2 Abs. 3 Nr. 1 der Satzung rechtmäßig umgesetzt werden, weist die Satzung den nach § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG M-V für kommunale Abgabensatzungen erforderlichen Mindestinhalt in rechtlich einwandfreier Weise auf (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 28. März 2023 - 3 LB 720/21 - juris, Rn.37; zu einer inhaltsgleichen Satzung).

    Rn. 38 a) Für die verfassungsrechtlich gebotene Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerfreier reiner Kapitalanlage und zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung der Wohnung auch für die persönliche Lebensführung sowie für die Frage, ob die Zweitwohnungssteuer mit dem vollen Jahresbetrag oder nur anteilig erhoben werden darf, ist nicht auf das Ausmaß der tatsächlichen Vermietung, sondern allein darauf abzustellen, welche Dauer die rechtlich realisierbare Eigennutzungsmöglichkeit aufweist (OVG Greifswald, Urteil vom 28. März 2023 - 3 LB 720/21 -, juris, Rn.47).

    Das Verfahren ist in § 5 Abs. 6 ZWS geregelt; es handelt sich um ein selbstständiges Erstattungsverfahren, welches nicht Bestandteil des Steuerfestsetzungsverfahrens ist (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 28. März 20223 - 3 LB 720/21 -, juris, Rn.40).

  • VG Stuttgart, 10.06.2026 - 1 K 3489/23

    Zweitwohnungssteuer; Anhörung; Begründung; Heilung; Unbeachtlichkeit; …

    Enthält die Satzungsbestimmung - wie hier § 5 Abs. 3 ZwStS - für die Ermittlung der maßgeblichen Nettokaltmiete über die Benennung der Bewertungskriterien "Art, Lage und Ausstattung" hinaus keine weiteren Vorgaben bezüglich des Schätzungsverfahrens, ist die Schätzung in Anlehnung an den jeweils aktuellen qualifizierten Mietspiegel eine zulässige Vorgehensweise (…vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.02.2024 - 2 S 1338/23 -, juris Rn. 22 ;… OVG Nds., Urteil vom 19.04.2023 - 9 LB 189/20 -, juris Rn. 89; vgl. darüber hinaus zur hinreichenden inhaltlichen Bestimmtheit einer solchen Satzungsregelung OVG MVP, Urteil vom 28.03.2023 - 3 LB 720/21 OVG -, juris Rn. 42; Bay. VGH…, Beschluss vom 04.03.2021 - 4 ZB 20.246 -, juris Rn. 15; VG Greifswald…, Urteil vom 07.08.2025 - 3 A 1848/24 HGW -, juris Rn. 62 m.w.N.).
  • VG Greifswald, 25.07.2025 - 3 A 1227/25

    Zweitwohnungssteuer; Abgrenzung Zweitwohnung zu Kapitalanlage

    Rn. 21 Neben den gesetzlichen Vorgaben in § 3 Abs. 1 Sätze 5 und 6 Kommunalabgabengesetz M-V (nachfolgend: KAG M-V), die mit § 2 Abs. 3 Nr. 1 der Satzung rechtmäßig umgesetzt werden, weist die Satzung den nach § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG M-V für kommunale Abgabensatzungen erforderlichen Mindestinhalt in rechtlich einwandfreier Weise auf (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 28. März 2023 - 3 LB 720/21 - juris, Rn.37; zu einer inhaltsgleichen Zweitwohnungssteuersatzung).

    Rn. 29 a) Für die verfassungsrechtlich gebotene Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerfreier reiner Kapitalanlage und zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung der Wohnung auch für die persönliche Lebensführung sowie für die Frage, ob die Zweitwohnungssteuer mit dem vollen Jahresbetrag oder nur anteilig erhoben werden darf, ist nicht auf das Ausmaß der tatsächlichen Vermietung, sondern allein darauf abzustellen, welche Dauer die rechtlich realisierbare Eigennutzungsmöglichkeit aufweist (OVG Greifswald, Urteil vom 28. März 2023 - 3 LB 720/21 -, juris, Rn.47).

  • VG Greifswald, 28.03.2025 - 3 A 768/24

    Zweitwohnungssteuer; reine Kapitalanlage; Schätzung der Vergleichsmiete

    Rn. 20 Neben den gesetzlichen Vorgaben in § 3 Abs. 1 Sätze 5 und 6 Kommunalabgabengesetz M-V (nachfolgend: KAG M-V), die mit § 2 Abs. 3 Nr. 1 der Satzung rechtmäßig umgesetzt werden, weist die Satzung den nach § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG M-V für kommunale Abgabensatzungen erforderlichen OVG (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 28. März 2023 - 3 LB 720/21 -, zu einer Zweitwohnungssteuersatzung, welche eine Regelung zur Staffelung der Zweitwohnungssteuer für Fälle der begrenzten Eigennutzungsmöglichkeit enthält, juris, Rn.37, 40).

    Rn. 29 aa) Für die verfassungsrechtlich gebotene Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerfreier reiner Kapitalanlage und zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung der Wohnung auch für die persönliche Lebensführung sowie für die Frage, ob die Zweitwohnungssteuer mit dem vollen Jahresbetrag oder nur anteilig erhoben werden darf, ist nicht auf das Ausmaß der tatsächlichen Vermietung, sondern allein darauf abzustellen, welche Dauer die rechtlich realisierbare Eigennutzungsmöglichkeit aufweist (OVG Greifswald, Urteil vom 28. März 2023 - 3 LB 720/21 -, juris, Rn.47).

  • VG Greifswald, 01.08.2025 - 3 A 1153/25

    Zweitwohnungssteuer; Abgrenzung Zweitwohnung zu Kapitalanlage

    Rn. 22 Neben den gesetzlichen Vorgaben in § 3 Abs. 1 Sätze 5 und 6 Kommunalabgabengesetz M-V (nachfolgend: KAG M-V), die mit § 2 Abs. 3 Nr. 1 der Satzung rechtmäßig umgesetzt werden, weist die Satzung den nach § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG M-V für kommunale Abgabensatzungen erforderlichen Mindestinhalt in rechtlich einwandfreier Weise auf (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 28. März 2023 - 3 LB 720/21 - juris, Rn.37).

    Rn. 25 a) Für die verfassungsrechtlich gebotene Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerfreier reiner Kapitalanlage und zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung der Wohnung auch für die persönliche Lebensführung sowie für die Frage, ob die Zweitwohnungssteuer mit dem vollen Jahresbetrag oder nur anteilig erhoben werden darf, ist nicht auf das Ausmaß der tatsächlichen Vermietung, sondern allein darauf abzustellen, welche Dauer die rechtlich realisierbare Eigennutzungsmöglichkeit aufweist (OVG Greifswald, Urteil vom 28. März 2023 - 3 LB 720/21 -, juris, Rn.47).

  • VG Greifswald, 10.10.2025 - 3 B 2500/25

    Beschluss vom 10.10.2025

    Rn. 48 Neben den gesetzlichen Vorgaben in § 3 Abs. 1 Sätze 5 und 6 Kommunalabgabengesetz M-V (nachfolgend: KAG M-V), die mit § 2 Abs. 3 Nr. 1 der Satzung rechtmäßig umgesetzt werden, weist die Satzung den nach § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG M-V für kommunale Abgabensatzungen erforderlichen Mindestinhalt in rechtlich einwandfreier Weise auf (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 28. März 2023 - 3 LB 720/21 - juris, Rn.37; zu einer inhaltsgleichen Zweitwohnungssteuersatzung).

    Rn. 51 (1) Für die verfassungsrechtlich gebotene Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerfreier reiner Kapitalanlage und zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung der Wohnung auch für die persönliche Lebensführung sowie für die Frage, ob die Zweitwohnungssteuer mit dem vollen Jahresbetrag oder nur anteilig erhoben werden darf, ist nicht auf das Ausmaß der tatsächlichen Vermietung, sondern allein darauf abzustellen, welche Dauer die rechtlich realisierbare Eigennutzungsmöglichkeit aufweist (OVG Greifswald, Urteil vom 28. März 2023 - 3 LB 720/21 -, juris, Rn.47).

  • VG Greifswald, 07.08.2025 - 3 A 1848/24

    Zweitwohnungssteuer; Abgrenzung Zweitwohnung zu Kapitalanlage

    Rn. 38 aa) Für die verfassungsrechtlich gebotene Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerfreier reiner Kapitalanlage und zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung der Wohnung auch für die persönliche Lebensführung sowie für die Frage, ob die Zweitwohnungssteuer mit dem vollen Jahresbetrag oder nur anteilig erhoben werden darf, ist nicht auf das Ausmaß der tatsächlichen Vermietung, sondern allein darauf abzustellen, welche Dauer die rechtlich realisierbare Eigennutzungsmöglichkeit aufweist (OVG Greifswald, Urteil vom 28. März 2023 - 3 LB 720/21 -, juris, Rn.47).
  • VG Greifswald, 10.11.2025 - 3 A 454/23
    Rn. 56 Die Satzung weist den nach § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG M-V für alle kommunalen Abgabensatzungen erforderlichen Mindestinhalt in rechtlich einwandfreier Weise auf (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 28. März 2023 - 3 LB 720/21 -, juris, Rn.37, 40; zu einer Zweitwohnungssteuersatzung, welche eine Regelung zur Staffelung der Zweitwohnungssteuer für Fälle der begrenzten Eigennutzungsmöglichkeit enthält).
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