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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2023 - 3 LZ 471/19 OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,9134
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2023 - 3 LZ 471/19 OVG (https://dejure.org/2023,9134)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22.02.2023 - 3 LZ 471/19 OVG (https://dejure.org/2023,9134)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22. Februar 2023 - 3 LZ 471/19 OVG (https://dejure.org/2023,9134)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    LBauO M-V § 6.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung auf bauaufsichtliches Einschreiten und Beseitigung vorgenommener Aufschüttungen mit Stützmauer samt errichteter Doppelhaushälften; Verstoß des Gesamtvorhabens gegen die nachbarschützenden Vorschriften des Abstandsflächenrechts

  • rechtsportal.de

    Anordnung auf bauaufsichtliches Einschreiten und Beseitigung vorgenommener Aufschüttungen mit Stützmauer samt errichteter Doppelhaushälften; Verstoß des Gesamtvorhabens gegen die nachbarschützenden Vorschriften des Abstandsflächenrechts

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (22)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.11.2013 - 3 M 222/13

    Abstandsflächenrechtliche Einheit bei Aufschüttung und Errichtung einer …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2023 - 3 LZ 471/19
    Das Gericht folge insoweit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss vom 14. November 2013 - 3 M 222/13 - juris).

    Die abstandflächenrechtliche Beurteilung hat vielmehr - ebenso wie bei einem Gebäude mit Staffelgeschoss - für das einheitliche Vorhaben insgesamt zu erfolgen; lediglich bei der Berechnung der Abstandflächen wird nach den einzelnen, unterschiedlich hohen Abschnitten des Vorhabens unterschieden ( OVG Greifswald, Beschluss vom 14. November 2013 - 3 M 222/13 - juris Rn. 13 ).

    Rn. 50 bb) Die Beigeladene zu 1. macht geltend, das Bauvorhaben habe sich bis zum Ergehen der Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Greifswald vom 14. November 2013 - 3 M 222/13 - und vom 4. Februar 2015 - 3 M 166/14 - als zulässig dargestellt.

    Das Verwaltungsgericht hat unter Bezugnahme auf den Beschluss des Senats vom 14. November 2013 - 3 M 222/13 - (…juris Rn. 16 ) konkret begründet, weshalb eine Anhebung des Geländeniveaus im unmittelbaren Grenzbereich für das Nachbargrundstück nachteilige Folgen hat, nämlich weil ohne Schutzmaßnahmen die Lebensäußerungen auf dem Grundstück der Beigeladenen von demjenigen der Kläger aus in stärkerem Maße wahrnehmbar sind und die Einsichtsmöglichkeiten auf das Grundstück der Kläger sich entsprechend erhöhen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2015 - 2 A 126/15

    Ordnungsbehördliches Einschreiten zur Beseitigung eines im Bereich der Terrasse …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2023 - 3 LZ 471/19
    Diese Rechtsprechung beruht auf der Erwägung, dass es einerseits nicht Aufgabe der Bauaufsicht ist, für den Bauherrn die Planung eines bauordnungsrechtlich beanstandungsfreien Vorhabens zu übernehmen, und dass andererseits dem Bauherrn nicht gegen seinen Willen eine neue Anlage aufgedrängt werden darf (vgl. OVG Münster…, Beschluss vom 18. März 1997 - 10 A 853/93 - juris Rn. 6 ff. m.w.N.;… Beschluss vom 26. Januar 2015 - 7 A 1070/14 - juris Rn. 4; Beschluss vom 18. Mai 2015 - 2 A 126/15 - juris Rn. 19).

    Es obliegt dem Bauherrn, den Rückbau einer baulichen Anlage auf ein rechtlich zulässiges Maß als Austauschmittel (vgl. § 14 Abs. 2 SOG M-V ) anzubieten und die dafür erforderlichen Unterlagen vorzulegen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 18. Mai 2015 - 2 A 126/15 - juris Rn. 19 m.w.N.).

  • BVerwG, 29.09.1965 - IV B 214.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Jagdhütte bzw. Wochenendhaus …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2023 - 3 LZ 471/19
    Im Hinblick auf diese Voraussetzungen wird in dem Verlangen auf (Gesamt-)Abbruch eines materiell rechtswidrigen Bauwerks nur in den seltensten Fällen ein Übermaß gesehen werden können, nämlich dann, wenn von vornherein erkennbar ist, dass ein für sich allein ohne Weiteres lebensfähiger, dem materiellen Baurecht entsprechender Rest-Baukörper stehen bleiben kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. September 1965 - IV B 214.65 - beck-online).

    Etwaige Möglichkeiten der Abänderung sind nicht von Amts wegen zu prüfen und zu ermitteln; es ist vielmehr Sache des Betroffenen, einen ganz bestimmten Gegenvorschlag zu unterbreiten, um die rechtswidrige Anlage rechtmäßig zu machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. September 1965 - IV B 214.65 - beck-online).

  • VGH Bayern, 04.08.2004 - 1 B 01.2807
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2023 - 3 LZ 471/19
    Allerdings setzt die Teilbarkeit der baulichen Anlage voraus, dass eine Teilung bautechnisch möglich und mit der vom Bauherrn bestimmten Funktion der Anlage zu vereinbaren ist (vgl. VGH München…, Urteil vom 29. September 2003 - 1 B 01.2425 - juris Rn. 17; Urteil vom 4. August 2004 - 1 B 01.2807 - juris Rn. 25).

    Dabei muss die Wegnahme bestimmter Teile zu einem rechtmäßigen Zustand führen und es muss eine funktionsgemäß nutzbare Anlage verbleiben, ohne dass die Anlage umgebaut werden muss; die teilweise Beseitigung muss ohne Neubaumaßnahmen technisch möglich sein (vgl. VGH München, Urteil vom 4. August 2004 - 1 B 01.2807 - juris Rn. 25;… Jeromin, LBauO RP, 4. Aufl. 2016, § 81 Rn. 55 m.w.N.).

  • OVG Hamburg, 14.07.2015 - 2 Bs 131/15

    Vorläufiger Nachbarrechtsschutz - Stützmauer an der gemeinsamen Grundstücksgrenze …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2023 - 3 LZ 471/19
    Rn. 24 Das Zulassungsvorbringen knüpft an die Auffassung des Verwaltungsgerichts an, das Gesamtvorhaben halte die vorgeschriebenen Abstandsflächen nicht ein, weil die zu diesem gehörende Aufschüttung mit Stützmauer sich innerhalb der Abstandsfläche von 3 m zur Grundstücksgrenze befinde, § 6 Abs. 5 LBauO M-V. Der Beklagte beruft sich darauf, dass das Oberverwaltungsgericht Hamburg in seinem Beschluss vom 14. Juli 2015 - 2 Bs 131/15 - (juris) die gegenteilige Auffassung vertreten und eine Aufschüttung, die sie sichernde Stützmauer und die auf der Aufschüttung errichteten Gebäude nicht als einheitliche bauliche Anlage betrachtet habe.

    Rn. 28 Das Oberverwaltungsgericht Hamburg stützt sich in dem angesprochenen Beschluss vom 14. Juli 2015 - 2 Bs 131/15 - sowie dem weiter in Bezug genommenen Beschluss vom 17. November 2011 - 2 Bs 177/11 - (juris) maßgeblich auf die Regelung über die abstandsflächenrechtliche Privilegierung der Stützmauer.

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2023 - 3 LZ 471/19
    Diese ist aufgrund der Unabhängigkeit der Richter konstitutionell uneinheitlich (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 -, BVerfGE 122, 248 = juris Rn. 85;… Beschluss vom 21. Juli 2010 - 1 BvL 11/06 -, BVerfGE 126, 369 = juris Rn. 79;… Grzeszick, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, Stand: Sept. 2022, Art. 20 Rn. 102 ff.).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2023 - 3 LZ 471/19
    Diese ist aufgrund der Unabhängigkeit der Richter konstitutionell uneinheitlich (vgl. z.B. BVerfG…, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 -, BVerfGE 122, 248 = juris Rn. 85; Beschluss vom 21. Juli 2010 - 1 BvL 11/06 -, BVerfGE 126, 369 = juris Rn. 79;… Grzeszick, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, Stand: Sept. 2022, Art. 20 Rn. 102 ff.).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2023 - 3 LZ 471/19
    Das Zulassungsverfahren hat nicht die Aufgabe, das Berufungsverfahren vorwegzunehmen (vgl. BVerfGE 110, 77 ; 125, 104 ; 134, 106 ; 151, 173 ;… BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. April 2020 - 1 BvR 2705/16 - juris Rn. 21 f.).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2023 - 3 LZ 471/19
    Das Zulassungsverfahren hat nicht die Aufgabe, das Berufungsverfahren vorwegzunehmen (vgl. BVerfGE 110, 77 ; 125, 104 ; 134, 106 ; 151, 173 ;… BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. April 2020 - 1 BvR 2705/16 - juris Rn. 21 f.).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Personenbeförderung Sachsen-Anhalt

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2023 - 3 LZ 471/19
    Das Zulassungsverfahren hat nicht die Aufgabe, das Berufungsverfahren vorwegzunehmen (vgl. BVerfGE 110, 77 ; 125, 104 ; 134, 106 ; 151, 173 ;… BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. April 2020 - 1 BvR 2705/16 - juris Rn. 21 f.).
  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der …

  • BVerfG, 02.09.2004 - 1 BvR 1860/02

    Verhältnismäßigkeit einer bauordnungsrechtlichen Beseitigungsanordnung

  • BVerfG, 16.04.2020 - 1 BvR 2705/16

    Stattgebender Kammerbeschluss: "Durchentscheiden" einer bislang ungeklärten …

  • OVG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Bs 177/11

    Nachbarwiderspruch gegen die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2013 - 3 M 98/13

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen bauordnungsrechtliche Maßnahme zur Entfernung …

  • VGH Bayern, 29.09.2003 - 1 B 01.2425

    Teilrücknahme der Klage, Teilbarkeit einer Beseitigungsanordnung, Teilbarkeit …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.1996 - 8 A 13546/95
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2007 - 3 L 243/03

    Abstandsflächenrelevanz einer grenzständigen Stützmauer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.1997 - 10 A 853/93

    Baurechtlicher Nachbarprozeß; Abriß; Teilabriß; Umgestaltung; Austauschmittel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - 7 A 1070/14

    Verpflichtung eines Bauhern auf Rückbau einer baulichen Anlage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2012 - 4 A 326/11

    Anforderungen an die gerichtliche Auslegung eines Zuwendungsbescheides i.R. eines …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.2015 - 3 L 215/10

    Aufschüttung als Bestandteil einer einheitlichen baulichen Anlage

  • VG Schwerin, 22.12.2022 - 2 A 2681/15

    Abstandsflächenverletzung durch Aufschüttung mit Stützmauer

    Deshalb kommt dem Vorbringen, auf dem (heutigen) Flurstück 13 sei eine Abgrabung vorgenommen worden, keine Relevanz zu (vgl. auch OVG Greifswald, Beschluss vom 22. Februar 2023 - 3 LZ 471/19 - amtlicher Umdruck S. 20).

    Lässt das Abstandsflächenrecht Spielraum für eine Aufschüttung, so muss diese zusammen mit dem Gebäude und einer etwaigen Stützmauer den rechtlichen Vorgaben entsprechen, wozu insbesondere die Einhaltung eines Abstands von 3 m von der Grundstücksgrenze gehört (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 22. Februar 2023 - 3 LZ 471/19 - amtlicher Umdruck S. 26).

    Denn die Privilegierung nach § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 3 LBauO M-V setzt voraus, dass die Stützmauer allein das natürliche Gelände stützt (vgl. bereits OVG Greifswald…, Urteil vom 16. Mai 2007 - 3 L 243/03 - juris Rn. 37 zur Vorgängerregelung; OVG Greifswald, Beschluss vom 22. Februar 2023 - 3 LZ 471/19 - amtlicher Umdruck S. 12).

    Trotz und in Kenntnis dieser, indes für das Bauordnungsrecht anderer Bundesländer entwickelten Rechtsprechung (vgl. diesbezüglich auch die gänzlich andere Rechtslage etwa in Niedersachen, wo gemäß § 5 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b) NBauO neben Stützmauern auch Aufschüttungen mit einer Höhe von nicht mehr als 2 m keinen Abstand zu halten haben), hat das OVG Greifswald für das Bauordnungsrecht Mecklenburg-Vorpommern entschieden (OVG Greifswald, Beschluss vom 22. Februar 2023 - 3 LZ 471/19 - amtlicher Umdruck S.11 f.):.

    Sie wird nach dem oben unter (3) Gesagten auch nicht von einer (vermeintlichen) Privilegierung der Stützmauer, die nach dem Vorgesagten für Fälle der vorliegenden Art gerade nicht gegeben ist, "mitgezogen" (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 22. Februar 2023 - 3 LZ 471/19 - amtlicher Umdruck S. 11).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2024 - 7 N 1.24

    Windenergieanlagen, Berufungszulassungsantrag, Ersatzzahlung, Beeinträchtigung …

    Der Begründungsaufwand des angegriffenen Urteils kann allenfalls ein Indiz für die besondere Schwierigkeit sein (vgl. nur OVG Greifswald, Beschluss vom 22. Februar 2023 - 3 LZ 471/19 OVG - juris Rn. 64).

    Ebenso wenig kann der (Gesamt-)Umfang der erstinstanzlichen Entscheidung ohne Weiteres zur Zulassung der Berufung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO führen (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 22. Februar 2023 - 3 LZ 471/19 OVG - juris Rn. 66).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.06.2023 - 3 M 80/23

    Grenzabstandswahrung bei Aufschüttungen und einem Dachüberstand von mehr als 50 …

    Die abstandflächenrechtliche Beurteilung hat vielmehr - ebenso wie bei einem Gebäude mit Staffelgeschoss - für das einheitliche Vorhaben insgesamt zu erfolgen; lediglich bei der Berechnung der Abstandflächen wird nach den einzelnen, unterschiedlich hohen Abschnitten des Vorhabens unterschieden ( OVG Greifswald…, Beschluss vom 14. November 2013 - 3 M 222/13 -, juris Rn. 13 ; Beschluss vom 22. Februar 2023 - 3 LZ 471/19 OVG -, juris Rn. 27).
  • VG Magdeburg, 28.03.2024 - 4 A 106/22

    Beurteilungszeitpunkt bei nach Zeitabschnitten teilbaren Dauermaßnahmen der …

    Im Verlangen auf Abbruch eines Bauwerkes kann daher nur in den seltensten Fällen ein Übermaß gesehen werden, nämlich dann, wenn es bei der Struktur des Bauwerks möglich erschiene, durch Wegnahme bestimmter Bauteile einen genehmigungsfähigen Zustand zu erreichen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. September 1965 - IV B 214.65 -, BeckRS 1965, 31302545; OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22. Februar 2023 - 3 LZ 471/19 OVG -, juris, Rn. 37).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.04.2026 - 1 LZ 186/24

    Verwaltungsgebühren für die Verlängerung der Gültigkeitsdauer einer Genehmigung …

    Besondere Schwierigkeiten liegen vor bei erheblich über dem Durchschnitt liegender Komplexität der Rechtssache, in rechtlicher Hinsicht auch bei neuartigen oder "ausgefallenen" Rechtssachen (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 22. Februar 2023 - 3 LZ 471/19 OVG -, juris Rn. 64).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2024 - 2 M 84/24

    Nutzungsuntersagung; sofortige Vollziehung; baurechtswidrige Nutzung; mehrere …

    Maßgebend ist dabei auch, dass beim Teilabbruch von baulichen Anlagen schwerwiegende bautechnische, statische, gestalterische und finanzielle Probleme auftreten können (vgl. zum Ganzen: OVG MV, Beschluss vom 22. Februar 2023 - 3 LZ 471/19 OVG - juris Rn. 37 f., m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.04.2023 - 3 LZ 556/18

    Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung

    Die Darlegung des Zulassungsgrundes erfordert mindestens, dass die besonderen Schwierigkeiten als solche benannt und erläutert werden (vgl. Beschlüsse des Senats vom 22. Februar 2023 - 3 LZ 471/19 - S. 22 d. Umdrucks, vom 12. März 2020 - 3 LZ 404/18 - und vom 11. April 2019 - 3 LZ 95/17 - jeweils m.w.N.).

    Die Frage ist entscheidungserheblich, wenn sie für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war und sich auch im Berufungsverfahren stellen würde (vgl. z.B. Beschlüsse des Senats vom 22. Februar 2023 - 3 LZ 471/19 - S. 9, vom 24. Februar 2020 - 3 LZ 19/17 - S. 6).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2025 - 9 N 41.25

    Grundgebühr; Abrundungsregelung; Teilnichtigkeit; Fälligkeitsfrist; …

    Das mit der Berufung angestrebte Ziel der Rechtseinheit ist hinsichtlich des Landesrechts auf die Landesgrenzen beschränkt (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 22. Februar 2023 - 3 LZ 471/19 - Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 124 Rn. 128 f.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.03.2025 - 3 LZ 600/21

    Rechtmäßigkeit einer Rückbauanordnung; Aufschüttung; bauliche Anlage

    Rn. 31 Soweit die Klägerin schließlich bemängelt, das Verwaltungsgericht habe sich nicht vollständig mit den Voraussetzungen des § 80 Abs. 1 LBauO M-V auseinandergesetzt, weil es nicht geprüft habe, ob rechtmäßige Zustände nicht auf andere Weise hergestellt werden können, genügt der Hinweis, dass es die Sache der Klägerin wäre, zur "Teilbarkeit" der baulichen Anlage vorzutragen oder geeignete Austauschmittel anzubieten (vgl. OVG M-V, Beschluss vom 22. Februar 2023 - 3 LZ 471/19 OVG -, juris Rn. 37 f.).
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