Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.12.2005 - 3 M 145/05 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.08.2006 - 3 M 94/06
Keine Aussetzung des Bebauungsplans Nr. 12 für den Marina Ferienpark in …
Da grundsätzlich die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens nicht berücksichtigt werden können, würde die Berücksichtigung solcher regelmäßig auftretenden Nachteile dazu fuhren, dass bereits eine wesentliche Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung eröffnet und damit die Aussetzung des Vollzugs zur Regel werden würde (OVG Greifswald, B. v. 15.07.2004 - 3 M 77/04 - m.w.N.; B. v. 23.12.2005 - 3 M 145/05; B. v. 01.07.206 - 3 M 28/06).d) Erleidet der Antragsteller durch den Vollzug des Bebauungsplanes keine schweren Nachteile, kommt es auf die von ihm geltend gemachte offensichtliche Begründetheit des Normenkontrollantrages nicht an (OVG Greifswald, B. v. 23.12.2005 - 3 M 145/05; vgl. auch OVG Münster, B .v. 24.03.2005 - 10 B 2003/04.NE; dasselbe, B. v. 15.02.2005 - 10 B 515/04.NE; dasselbe, B. v. 16.10.2003 - 10a B 2515/02.NE ; VGH Kassel, B. v. 26.11.1999 - 4 NG 1902/99, NVwZ-RR 2000, 655;… Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Auflage Rn. 615; a.A. VGH Mannheim, B .v. 23.11.1998 - 14 S 2844/98, NJW 1999, 1569; OVG Weimar, B. v. 29.09.2000 - 2 N 804/00 , NVwZ-RR 2001, 234;… wohl auch Kopp/Schenke, VwGO, 14. Auflage 2005, § 47 Rn. 153, wie hier aber Rn. 154 jeweils m.w.N. aus der Rechtsprechung).
Dies gilt auch dann, wenn der Normenkontrollantrag in der Hauptsache mit großer Wahrscheinlichkeit Aussicht auf Erfolg haben wird; dies ergibt sich daraus, dass Voraussetzung des Erlasses der einstweiligen Anordnung ist, dass diese dringend geboten ist (OVG Greifswald, B. v. 23.12.2005 - 3 M 145/05; vgl. auch VGH München, B. v. 26.09.1994 - 20 NE 94.2811, NJW 1995, 935).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2016 - 2 M 61/16
Antragsbefugnis einer Gewerkschaft - erweiterte Ladenöffnungszeiten nach der …
Erleidet der Antragsteller durch den Vollzug der angegriffenen Normen keinen schweren Nachteil und liegen keine anderen wichtigen Gründe vor, kommt es auf die von ihm geltend gemachte Begründetheit des Normenkontrollantrages nicht an (vgl. OEufach0000000005, Beschluss vom 23.12.2005 - 3 M 145/05 -, zitiert nach juris; OVG Münster, Beschlüsse vom 24.03.2005 - 10 B 2003/04.NE - und vom 15.02.2005 - 10 B 515/04.NE - VGH Kassel, Beschluss vom 26.11.1999 - 4 NG 1902/99 - NVwZ-RR 2000, 655;… Dombert in Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Auflage, Rdn. 594; a. A. VGH Mannheim, Beschluss vom 23.11.1998 - 14 S 2844/98, NJW 1999, 1569; OVG Weimar, Beschluss vom 29.09.2000 - 2 N 804/00, NVwZ-RR 2001, 234;… Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage 2015, § 47 Rdn. 154 m.w.N).
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