Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 28.04.1993 - 3 M 16/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gerichtspräsident; Hausverbot; Sitzungspolizeigewalt; Körperliche Durchsuchung; Menschenwürde; Körperliche Unversehrtheit
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 9 B 18/93
- OVG Schleswig-Holstein, 28.04.1993 - 3 M 16/93
Papierfundstellen
- NJW 1994, 340
- NVwZ 1994, 301 (Ls.)
- DÖV 1993, 963
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 07.04.1978 - 2 BvR 202/78
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Durchsuchung von Besuchern …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.04.1993 - 3 M 16/93
Die angeordneten Maßnahmen sind verhältnismäßig (vgl. BVerfG, Beschluß vom 07.04.1978 - 2 BvR 202/78 -, BVerfGE 48, S.118, 124).
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2010 - 10 B 2.10
Betreibensaufforderung; Rücknahmefiktion; Anlass für Zweifel am …
Rn. 57 Dem Gerichtspräsidenten als Inhaber des Hausrechts steht somit das Recht zu, zur Gewährleistung des Dienstbetriebs Regelungen über den Zutritt zum Dienstgebäude und den Aufenthalt von Personen in den Räumen des Gerichts zu treffen (vgl. insbesondere im Zusammenhang mit Hausverboten etwa OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28. April 1993 - 3 M 16/93 -, NJW 1994, 340, juris;… Schilken, a.a.O., Rn. 206;… Kissel/Mayer, GVG, 6. Aufl. 2010, § 12 Rn. 93 ff.; a.A. bzgl. Hausverbote BayVGH, Beschluss vom 9. Juli 1980 - CS 80 A.268 -, BayVBl. 1980, 723 724, der allerdings einen formlosen Hausverweis für zulässig hält). - OLG Bremen, 13.04.2016 - 1 Ws 44/16
Beschränkungen der Presseberichterstattung in Strafverfahren durch …
In Gerichtsgebäuden steht das Hausrecht dem Behördenleiter als Organ der Justizverwaltung zu, mithin bei den Gerichten dem jeweiligen Gerichtspräsidenten, wenn nur ein Gericht in dem Gebäude untergebracht ist (vgl. OVG Celle, DRiZ 1979, 376; Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 28.04.1993 - 3 M 16/93 -, Rn. 6, zitiert nach juris;… Kissel/Mayer, GVG, 8. Auflage, 2015, § 12 GVG Rn. 93). - BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 218/07
Schriftliche Erlaubnis des Gerichtspräsidenten als Voraussetzung der Zulassung …
Gegen in Ausübung des Hausrechts getroffene Maßnahmen des Behördenleiters eines Gerichts kann der Betroffene verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen (vgl. VGH München…, Beschluss vom 9. Juli 1980, - 9 CS 80 A.268 -, NJW 1980, S. 2722; OVG Schleswig, Beschluss vom 28. April 1993 - 3 M 16/03 -, NJW 1994, S. 340).
- VG Karlsruhe, 11.01.2018 - 3 K 10935/17
Hausverbot für Gerichtsgebäude wegen aggressiven Verhaltens und Drohungen; …
Das Hausverbot beruht auf dem Hausrecht des Präsidenten des Amtsgerichts in seiner Funktion als Behördenleiter, welches die Befugnis umfasst, Ordnungsmaßnahmen zu treffen, um die Verwirklichung des Widmungszwecks des Gerichtsgebäudes zu gewährleisten, Störungen des Dienstbetriebs abzuwenden und dabei insbesondere auch über den Aufenthalt von Personen in den Räumen des öffentlichen Gebäudes zu bestimmen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.05.2017 - 1 S 893/7 -, juris; OVG Schlesw.-Holst. v. 28.04.1993 - 3 M 16/93 -, juris; VG Neustadt/Weinstr., Beschl. v. 14.06.2011 - 4 L 543/11.NW -, juris).Denn diesem steht hinsichtlich eines Gerichtsgebäudes das Recht zur Ausübung des Hausrechts als Organ der Justizverwaltung zu, sofern es nicht durch die Wahrnehmung sitzungspolizeilicher Befugnisse (§ 176 GVG) oder anderer spezialgesetzlicher Befugnisse - welche hier nicht einschlägig sind - verdrängt wird (BVerfG, Beschl. v. 06.02.2007 - 1 BvR 218/07 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.05.2017 - 1 S 893/7 -, juris; OVG Schlesw.-Holst., Beschl. v. 28.04.1993 - 3 M 16/93 -, juris).
- VG Neustadt, 14.06.2011 - 4 L 543/11
Hausverbot im Gerichtsgebäude
In einem Gerichtsgebäude steht das Hausrecht dem Behördenleiter als einem Organ der Justizverwaltung zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 2007 - 1 BvR 218/07 -, NJW-RR 2007, 1053; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28. April 1993 - 3 M 16/93 -, NJW 1994, 340).Dem Amtsgerichtsdirektor als Inhaber des Hausrechts steht somit das Recht zu, zur Gewährleistung des Dienstbetriebs Regelungen über den Zutritt zum Dienstgebäude und den Aufenthalt von Personen in den Räumen des Gerichts zu treffen (vgl. im Zusammenhang mit Hausverboten z.B. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28. April 1993 - 3 M 16/93 -, NJW 1994, 340; VG Hamburg, Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 17 VG 3697/2002 -, juris;… Kissel/Mayer, GVG, 6. Auflage 2010, § 12 Rn. 93 ff.).
- VG Neustadt, 23.02.2010 - 4 L 103/10
Hausverbot für Räume der ARGE; Rechtscharakter und Rechtsweg; …
Das von einem öffentlich-rechtlichen Verwaltungsträger ausgesprochene Hausverbot hat dann öffentlich-rechtlichen Charakter, wenn es dazu dient, (allgemein) die Erfüllung der staatlichen Aufgaben im Verwaltungsgebäude zu sichern bzw. (konkret) die unbeeinträchtigte Wahrnehmung einer bestimmten staatlichen Sachkompetenz zu gewährleisten (BSG, Beschluss vom 01. April 2009 - B 14 SF 1/08 R -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 1989, 316 zu Hausverbot in einem städtischen Bibliotheksgebäude; Bay. VGH, NJW 1980, 2722 und OVG Schleswig-Holstein, NJW 1994, 340 zur Anordnung eines Hausverbots durch einen Gerichtspräsidenten). - BVerfG, 29.09.2011 - 1 BvR 2377/11
Nichtannahme einer mangels Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) …
Eine solche Anordnung stellt einen Verwaltungsakt des Gerichtspräsidenten als Behörde im funktionellen Sinne dar, der auf dem Verwaltungsrechtsweg angegriffen werden kann (…vgl. Kissel/Mayer, GVG, 6. Aufl. 2010, § 12 Rn. 100;… Lehr, Bildberichterstattung der Medien über Strafverfahren, NStZ 2001, S. 63 ; bezüglich Hausverbot/Durchsuchungsanordnung: OVG Schleswig, NJW 1994, S. 340). - VG Berlin, 15.03.2010 - 34 K 78.09
Rechtsweg bei Anfechtung eines Hausverbots für ein öffentliches Gebäude
Aber auch darüber hinaus - d.h. bei nicht ausdrücklicher Regelung - verfügt nach ganz überwiegender Auffassung, der das Gericht folgt und auf die der angegriffene Widerspruchsbescheid vom 14. Juli 2008 zutreffend gestützt ist, in öffentlichen Gebäuden der jeweilige Behördenleiter - oder der Präsident eines Gerichts (vgl. Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 28. April 1993 - 3 M 16/93 -, DÖV 1993, 963) - über das Hausrecht und die Ordnungsgewalt und verbunden damit über die Befugnis, gegen Störer im Wege des Hausverbots vorzugehen (vgl. OVG NRW…, Urteil vom 26. April 1990 - 15 A 864/88 -, DÖV 1990, 979 m.w.N., Ronellenfitsch a.a.O., Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, § 3 Rdnr. 34 m.w.N.). - OLG Hamm, 23.03.2021 - 3 Ws 71/21
Erledigung; Unterbringung; Sicherungsverwahrung; mündliche Anhörung …
Eine solche Anordnung stellt einen Verwaltungsakt des Gerichtspräsidenten als Behörde im funktionellen Sinne dar (…BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. September 2011 - 1 BvR 2377/11 -, Rn. 6, juris;… vgl. auch Kissel/Mayer, GVG, 6. Aufl. 2010, § 12 Rn. 100;… Lehr, Bildberichterstattung der Medien über Strafverfahren, NStZ 2001, S. 63 ; bezüglich Hausverbot/Durchsuchungsanordnung: OVG Schleswig, NJW 1994, S. 340), gegen die der Rechtsschutz - und Eilrechtsschutz gem. § 80 Abs. 5 VwGO - nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegeben gewesen wäre (…BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. September 2011 - 1 BvR 2377/11 -, Rn. 6, juris; vgl. auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 29. März 2018 - 4 B 232/18 -, Rn. 2 - 7, juris). - VG München, 13.12.2012 - M 17 K 11.5544
Hausverbot in Gerichtsgebäude
In einem Gerichtsgebäude steht das Hausrecht dem Behördenleiter als einem Organ der Justizverwaltung zu (vgl. BVerfG vom 06.02.2007, 1 BvR 218/07; OVG Schleswig-Holstein vom 28.04.1993, 3 M 16/93).
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