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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 01.06.1999 - 3 M 17/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,15317
OVG Schleswig-Holstein, 01.06.1999 - 3 M 17/99 (https://dejure.org/1999,15317)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01.06.1999 - 3 M 17/99 (https://dejure.org/1999,15317)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01. Juni 1999 - 3 M 17/99 (https://dejure.org/1999,15317)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundsatz der Bestenauslese; Beförderungsstelle; Vorwegbeteiligung; Personalrat; Schwerbehindertenvertretung; Gleichstellungsbeauftragter

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.08.1993 - 6 C 14.92

    Inkompatibilitätsregelung bezüglich Personalratsmandat und Mitgliedschaft in …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.06.1999 - 3 M 17/99
    Das Verwaltungsgericht hat zur Begründung unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. August 1993 - 6 C 14.92 - (E 94, 53 - 63) sowie die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 27. Juni 1994 - 12 B 1084/94 - (NVwZ-RR 1995, 100 f.) und des erkennenden Senats vom 06. Januar 1999 - 3 M 63/98.

    Demgegenüber kann der Antragsteller sich nicht mit Erfolg auf die vom Verwaltungsgericht insoweit zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. August 1993 (aaO), des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 27. Juni 1994 (…aaO) sowie des erkennenden Senats vom 06. Januar 1999 - 3 M 63/98 - - berufen; denn diesen Entscheidungen liegen jeweils andere Sachverhalte zugrunde.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1994 - 12 B 1084/94

    Eignungsbeurteilung; Leistungsbeurteilung; Beförderungsentscheidung; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.06.1999 - 3 M 17/99
    Das Verwaltungsgericht hat zur Begründung unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. August 1993 - 6 C 14.92 - (E 94, 53 - 63) sowie die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 27. Juni 1994 - 12 B 1084/94 - (NVwZ-RR 1995, 100 f.) und des erkennenden Senats vom 06. Januar 1999 - 3 M 63/98.

    Demgegenüber kann der Antragsteller sich nicht mit Erfolg auf die vom Verwaltungsgericht insoweit zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. August 1993 (…aaO), des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 27. Juni 1994 (aaO) sowie des erkennenden Senats vom 06. Januar 1999 - 3 M 63/98 - - berufen; denn diesen Entscheidungen liegen jeweils andere Sachverhalte zugrunde.

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1996 - 3 M 94/96

    Versetzungsbewerber; Dienstherr; Grundsatz der Bestenauslese; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.06.1999 - 3 M 17/99
    Die Entscheidung darüber, wer nach Leistungsstand und Befähigung die speziellen Voraussetzungen des Anforderungsprofils am besten erfüllt, ist - wie die Eignungsbeurteilung, schlechthin - ein dem Dienstherrn vorbehaltener Akt wertender Erkenntnis, der vom Gericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (OVG Schleswig, Beschluß vom 02.12.1996 - 3 M 94/96 - m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.05.2013 - 3 CE 12.2469

    Dienstliche Beurteilung als Grundlage für Auswahlentscheidung

    Dies hat die einschränkende Folge, dass ein Vergleich der Bewerber im Hinblick auf das Anforderungsprofil im Wesentlichen zunächst auf der Grundlage der aktuellen dienstlichen Beurteilungen und erst dann aufgrund sonstiger Umstände durchzuführen ist, wenn nach dem Anforderungsprofil Fähigkeiten und Eigenschaften zu erfüllen sind, die durch die dienstlichen Beurteilungen nicht erfasst werden (…BayVGH v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 113; OVG Schleswig v. 1.6.1999 - 3 M 17/99 - juris Rn. 80).
  • VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675

    Richter; Dienstpostenvergabe; Berufserfahrung; Anforderungsprofil; …

    Dies hat demnach die einschränkende Folge, dass ein Vergleich der Bewerber im Hinblick auf das Anforderungsprofil im Wesentlichen zunächst auf der Grundlage der aktuellen dienstlichen Beurteilungen und erst dann aufgrund sonstiger Umstände durchzuführen ist, wenn nach dem Anforderungsprofil Fähigkeiten und Eigenschaften zu erfüllen sind, die durch die dienstlichen Beurteilungen nicht erfasst werden (OVG für das Land Schleswig-Holstein vom 1.6.1999, Az. 3 M 17/99, PersR 1999, 402, RdNr. 80 nach ).
  • VGH Bayern, 17.05.2013 - 3 CE 12.2470

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung (BesGr. A 11); Leistungsgrundsatz; Vorrang …

    Dies hat die einschränkende Folge, dass ein Vergleich der Bewerber im Hinblick auf das Anforderungsprofil im Wesentlichen zunächst auf der Grundlage der aktuellen dienstlichen Beurteilungen und erst dann aufgrund sonstiger Umstände durchzuführen ist, wenn nach dem Anforderungsprofil Fähigkeiten und Eigenschaften zu erfüllen sind, die durch die dienstlichen Beurteilungen nicht erfasst werden (…BayVGH v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 113; OVG Schleswig v. 1.6.1999 - 3 M 17/99 - juris Rn. 80).
  • VG München, 14.02.2024 - M 5 E 23.4837

    Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Deklaratorisches Anforderungsprofil, …

    Dabei ist stets zu berücksichtigen, dass ein Vergleich der Bewerber im Hinblick auf das Anforderungsprofil im Wesentlichen zunächst auf der Grundlage der aktuellen dienstlichen Beurteilungen und erst dann aufgrund sonstiger Umstände durchzuführen ist, wenn nach dem Anforderungsprofil Fähigkeiten und Eigenschaften erfüllt sind, die durch die dienstlichen Beurteilungen nicht erfasst werden (vgl. OVG SH, B.v. 1.6.1999 - 3 M 17/99 - PersR 1999, 402 - juris Rn. 80).

    Rn. 34 Die Entscheidung darüber, wer nach Leistungsstand und Befähigung die speziellen Voraussetzungen des Anforderungsprofils am besten erfüllt, ist - wie die Eignungsbeurteilung schlechthin - ein dem Dienstherrn vorbehaltener Akt wertender Erkenntnis, der vom Gericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (OVG SH, B.v. 1.6.1999 - 3 M 17/99 - juris Rn. 80 m.w.N.).

  • VG Augsburg, 19.12.2013 - Au 2 E 13.491

    Recht der Beamten nach Landesrecht

    Dies hat die einschränkende Folge, dass ein Vergleich der Bewerber im Hinblick auf das Anforderungsprofil im Wesentlichen zunächst auf der Grundlage der aktuellen dienstlichen Beurteilungen und erst dann aufgrund sonstiger Umstände durchzuführen ist, wenn nach dem Anforderungsprofil Fähigkeiten und Eigenschaften zu erfüllen sind, die durch die dienstlichen Beurteilungen nicht erfasst werden (… BayVGH, B.v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 113; OVG SH, B.v. 1.6.1999 - 3 M 17/99 - juris Rn. 80).
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