Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.07.2017 - 3 M 179/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)
Baustopp mit Blick auf bereits begangene Verstöße; Standsicherheit; geprüfte Statik als Teil der Baugenehmigung
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 06.03.2017 - 5 B 361/17
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.07.2017 - 3 M 179/17
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (13)
- OVG Saarland, 21.10.2013 - 2 B 344/13
Nachbarantrag auf bauaufsichtliches Einschreiten - Standsicherheitsnachweis - …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.07.2017 - 3 M 179/17
Rn. 10 Gem. § 58 Abs. 1 Satz 2 LBauO M-V hat die untere Bauaufsichtsbehörde auf substantiierte Einwände eines Nachbarn hin entsprechend ihrer gesetzlichen Aufgabenbeschreibung auch der Frage der Einhaltung nachbarschützender und bei der Ausführung von Vorhaben unabhängig von verfahrensrechtlichen Vorgaben uneingeschränkt zu beachtender materiell-rechtlicher Bestimmungen des öffentlichen Baurechts nachzugehen (vgl. OVG des Saarlandes, B. v. 21.10.2013 - 2 B 344/13 - juris).Insbesondere hat die Bauaufsichtsbehörde auf substantiierte Einwände eines Nachbarn hin entsprechend ihrer gesetzlichen Aufgabenbeschreibung der Frage der Einhaltung nachbarschützender und bei der Ausführung von Vorhaben unabhängig von verfahrensrechtlichen Vorgaben uneingeschränkt zu beachtender materiell-rechtlicher Bestimmungen des öffentlichen Baurechts nachzugehen (vgl. OVG des Saarlandes, B. v. 21.10.2013 - 2 B 344/13 - juris).
- VGH Bayern, 28.03.2017 - 15 ZB 16.1306
Kein Nachbarschutz gegen Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans über die …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.07.2017 - 3 M 179/17
Wie die Ausführung des Vorhabens technisch im Einzelnen vor sich gehen soll und ob dies mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften vereinbar ist, ist nicht Prüfgegenstand der Baugenehmigung (vgl. VGH München, B. v. 28.03.2017 - 15 ZB 16.1306 - juris;… zur Standsicherheit vgl. Nolte in Simon/Busse, BayBO, Art. 10 Rn. 20).Betroffene Nachbarn müssen im Falle eines tatsächlichen, materiellen Verstoßes eines Vorhabens gegen sicherheitsbezogene Anforderungen, hier gegen § 12 Abs. 1 Satz 2 LBauO M-V oder (als Auffangvorschrift) gegen § 3 Abs. 1 LBauO M-V Ansprüche auf bauordnungsrechtliches Einschreiten oder ermessensfehlerfreie Entscheidung hierüber geltend machen (vgl. VGH München, B. v. 28.03.2017 - 15 ZB 16.1306 - juris).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2016 - 3 M 78/15
Recht aus BauGB § 36 Abs 1 S 1 bei Geltendmachung der Unwirksamkeit ihres …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.07.2017 - 3 M 179/17
Eine geprüfte Statik wird als Teil der bautechnischen Nachweise nicht Teil der Baugenehmigung (Bestätigung von OVG Greifswald, B. v. 06.01.2016 - 3 M 78/15 - NordÖR 2016, 107 ; a.A. Erbguth NordÖR 2016, 352).Dies folgt aus § 72 Abs. 8 Satz 2 LBauO M-V , wonach Baugenehmigungen, Bauvorlagen sowie bautechnische Nachweise, soweit es sich nicht um Bauvorlagen handelt, an der Baustelle von Baubeginn an vorliegen müssen ( OVG Greifswald, B. v. 06.01.2016 - 3 M 78/15 - NordÖR 2016, 107 = BauR 2016, 1291 ).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2010 - 3 M 128/10
Störerauswahl bei Beeinträchtigung der Standsicherheit eines Gebäudes nach …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.07.2017 - 3 M 179/17
Auch aus § 12 Abs. 1 Satz 1 LBauO M-V geht deutlich hervor, dass in erster Linie der Grundeigentümer bzw. Bauherr für die Standsicherheit der Gebäude auf seinem Grundstück verantwortlich ist, und zwar nicht nur hinsichtlich Sicherungsmaßnahmen bei drohender Gefahr, sondern in vollem Umfang dessen, was für einen dauerhaft sicheren Zustand erforderlich ist ( OVG Greifswald, B. v. 09.07.2010 - 3 M 128/10 , NordÖR 2010, 494 ; vgl. auch OVG Greifswald, B. v. 11.08.2000 - 2 Bf 226/00 - juris).Die Frage nach der Inanspruchnahme des Nachbarn stellt sich aber nur, wenn dessen Verantwortlichkeit hinreichend geklärt ist ( OVG Greifswald, B. v. 09.07.2010 - 3 M 128/10 - NordÖR 2010, 494 ).
- OVG Saarland, 05.12.2016 - 2 B 298/16
Baueinstellung wegen angeblich fehlender Standsicherheit des Nachbargebäudes aus …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.07.2017 - 3 M 179/17
Rn. 15 Die Bauaufsichtsbehörde hat demgemäß während der Errichtung eines Gebäudes jedenfalls dann, wenn bautechnische Nachweise gem. § 66 Abs. 3 LBauO M-V zu prüfen sind, sorgfältig darauf zu achten, ob und inwieweit sich Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Standsicherheit des Gebäudes eines Nachbarn ergeben, und die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen (vgl. OVG des Saarlandes, B. v. 05.12.2016 - 2 B 298/16 - juris).Sofern durch mangelhafte, einschlägigen technischen Normen zuwiderlaufende Bauarbeiten öffentlich-rechtliche Vorschriften verletzt werden, hat dies daher ebenso wenig wie eine von der Genehmigung abweichende Bauausführung Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit einer Genehmigung (OVG des Saarlandes, B. v. 05.12.2016 - 2 B 298/16 - juris).
- BGH, 27.06.1997 - V ZR 197/96
Vornahme notwendiger Schutzvorkehrungen gegen drohenden Stützverlust; Umfang des …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.07.2017 - 3 M 179/17
Er darf dazu grundsätzlich nicht ohne Einwilligung in das Eigentum des Nachbargrundstücks eingreifen (vgl. BGH, U. v. 27.06.1997 - V ZR 197/96 - NJW 1997, 2595). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2000 - 7 B 2180/99
Abgrenzung der Verantwortungsbereiche bei mehreren Windenergieanlagen
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.07.2017 - 3 M 179/17
Derjenige, der eine neue bauliche Anlage errichtet, muss hiernach seinerseits darauf achten, dass er keine solchen Veränderungen der Standsicherheitsbedingungen bewirkt, die der Nachbar der bestehenden Anlage bei deren Errichtung und ordnungsgemäßer Unterhaltung nicht in Rechnung stellen muss (OVG Münster, B. v. 24.01.2000 - 7 B 2180/99 - NVwZ 2000, 1064; vgl. auch VG Schwerin, B. v. 16.02.2016 - 2 B 4502/15 SN - juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2011 - 8 A 10888/11
Verantwortung von Bauherr und Grundstücksnachbar; Abriss und Neuerrichtung eines …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.07.2017 - 3 M 179/17
Für eine dauerhafte Sicherung ist dann der Nachbar als Eigentümer, nicht der Bauherr verantwortlich (vgl. OVG Koblenz, U. v. 04.11.2011 - 8 A 10888/11 - BauR 2012, 471). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.08.2015 - 3 M 54/15
Anordnung von Sicherungsmaßnahmen bezüglich des Nachbargebäudes im Rahmen einer …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.07.2017 - 3 M 179/17
Rn. 13 Für die Frage der Verantwortlichkeit gelten nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. B. v. 11.08.2015 - 3 M 54/15 - NordÖR 2016, 28 = BauR 2016, 86 ) folgende Grundsätze: Die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung der Gewährleistung der Standsicherheit trifft während der eigentlichen Bautätigkeit den Bauherrn und für die Zeit nach der Bauphase nach allgemeinen sicherheitsrechtlichen Grundsätzen den (jeweiligen) Grundstückseigentümer als Zustandsstörer ( § 70 SOG MV ). - VGH Bayern, 24.11.2016 - 1 CS 16.2009
Keine Prüfung der Standsicherheit im vereinfachten Genehmigungsverfahren
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.07.2017 - 3 M 179/17
Die Anforderungen des § 12 LBauO M-V begründen weder eine objektive noch eine im Interesse der Nachbarn liegende Verpflichtung der Bauaufsichtsbehörde, die Einhaltung dieser Forderung bereits im Baugenehmigungsverfahren sicherzustellen (vgl. VGH München, B. v. 24.11.2016 - 1 CS 16.2009 - juris). - VG Schwerin, 16.02.2016 - 2 B 4502/15
Bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit einer rückwärtigen …
- OVG Saarland, 22.10.1996 - 2 W 34/96
Vorläufiger Rechtsschutz; Bauarbeiten; Nachbar; Verfahrensvorschriften
- OVG Hamburg, 11.08.2000 - 2 Bf 226/00
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2024 - 1 M 163/22
Eilantrag gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung …
Erst recht müssen die mit dem Antrag vorgelegten Unterlagen dann auch nicht solche Umstände belegen, die nach der vom Verwaltungsgericht unwidersprochen wiedergegebenen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (vgl. Beschluss vom 5. Juli 2017 - 3 M 179/17 -, juris Rn. 16 ff.;… Beschluss vom 6. Januar 2016 - 3 M 78/15 -, juris Rn. 30 ;… vgl. auch Urteil vom 25. Mai 2021 - 3 LB 482/16 -, juris Rn. 55 f.; ferner VGH München…, Beschluss vom 28. März 2017 - 15 ZB 16.1306 -, juris Rn. 15;… Beschluss vom 24. November 2016 - 1 CS 16.2009 -, juris Rn. 3; OVG des Saarlandes…, Beschluss vom 25. Januar 2022 - 2 B 268/21 -, juris Rn. 21) schon nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und der Genehmigung selbst sein können. - VGH Bayern, 04.04.2022 - 8 CS 21.2389
Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme und zum Zutagefördern von …
Gegenstand der Beurteilung für die Frage des Vorliegens einer Nachbarrechtsverletzung durch eine wasserrechtliche Erlaubnis ist ausschließlich das erlaubte Vorhaben, nicht aber eine möglicherweise davon abweichend verwirklichte Ausführung (…vgl. BVerwG, B.v. 29.10.2020 - 4 VR 7.20 - Buchholz 451.17 § 43e EnWG Nr. 4 = juris Rn. 12 f. zur Planfeststellung; BayVGH, B.v. 12.7.2016 - 15 ZB 14.1108 - juris Rn. 14 sowie OVG MV, B.v. 5.7.2017 - 3 M 179/17 - juris Rn. 17 zur Baugenehmigung). - VG Schwerin, 26.02.2019 - 2 A 1165/14
Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung eines nicht …
Rn. 59 Denn ganz abgesehen davon, dass die Prüfung der Standsicherheit des Vorhabens nicht Bestandteil der hier angegriffenen Baugenehmigung ist (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschlüsse vom 5. Juli 2017 - 3 M 179/17 - Juris und vom 6. Januar 2016 - 3 M 78/15 - Juris), betrifft die hier in Rede stehende Genehmigung lediglich die Nutzungsänderung des baurechtlich bereits bestandskräftig genehmigten Gebäudes 05 als Lager für Flüssigkeiten bis zu 400.000 Litern. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.04.2023 - 3 LZ 556/18
Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung
Betroffene Nachbarn müssen im Fall eines Verstoßes gegen § 12 Abs. 1 Satz 2 LBauO M-V einen Anspruch auf bauordnungsrechtliches Einschreiten bzw. ermessensfehlerfreie Entscheidung hierüber geltend machen (vgl. Beschluss des Senats vom 5. Juli 2017 - 3 M 179/17 - juris Rn. 17 f. m.w.N.; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 10. Oktober 2022 - 1 ME 49/22 - juris Rn. 19). - VG Schwerin, 11.07.2022 - 2 B 447/22
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für einstweiligen Rechtsschutz bei mangelnder …
Sie berufen sich auf die Rechtsprechung des OVG Greifswald, wonach Fragen der Statik nicht Teil des Baugenehmigungsverfahrens sind (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 3 M 179/17 - juris Rn. 16 ff.).
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