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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.1995 - 3 M 209/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10048
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.1995 - 3 M 209/94 (https://dejure.org/1995,10048)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15.08.1995 - 3 M 209/94 (https://dejure.org/1995,10048)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15. August 1995 - 3 M 209/94 (https://dejure.org/1995,10048)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rinderrichtlinie; Immissionen; Nachbarklage; Gebot der Rücksichtnahnme; Bestandsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 147
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.1999 - 3 M 133/98

    Milchviehanlage, heranrückende Wohnbebauung, Baulast, Gebot der Rücksichtnahme

    Bei der Beurteilung der Frage, ob im vorliegenden Einzelfall die von der Milchviehanlage ausgehenden Immissionen die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten, ist der Entwurf der Rinderrichtlinie (VDI Nr. 3473) als Beurteilungsgrundlage heranzuziehen (OVG Greifswald, Beschluß vom 19.06.1995, 3 M 11/95; OVG Greifswald, Beschluß vom 15.08.1995, 3 M 209/94; OVG Greifswald, Beschluß vom 12.07.1995, 3 M 8/95; VGH Mannheim, Urteil vom 26.05.1994, 5 S 2193/93; VGH Kassel, vom 16.03.1995, 3 TG 50/95).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, sind die VDI-Richtlinien, hier der Entwurf der Rinderrichtlinie, bei der Bewertung von Immissionen als Orientierungshilfe anzusehen (OVG Greifswald, Beschluß vom 15.08.1995, 3 M 209/94, mwN.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.1997 - 7 B 846/96

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für den Neubau eines Wohnhauses mit zwei …

    Rn. 28 Vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26. Mai 1994 - 5 S 2193/93 -, RdL 1995, 24; Hess.VGH, Beschluß vom 16. März 1995 - 3 TG 50/95 -, RdL 95, 333; OVG Greifswald, Beschluß vom 15. August 1995 - 3 M 209/94 -, MDR 1996, 147.
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