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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2017 - 3 M 246/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,13464
OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2017 - 3 M 246/16 (https://dejure.org/2017,13464)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.03.2017 - 3 M 246/16 (https://dejure.org/2017,13464)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. März 2017 - 3 M 246/16 (https://dejure.org/2017,13464)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Verbot der Haltung eines gefährlichen Hundes trotz Antrags auf Haltererlaubnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LSA-HundeG 4; LSA-HundeG 5; LSA-SOG 45; LSA-SOG 58
    Antrag; Erlaubnis; Fristverlängerung; Haltung; Hund, gefährlicher; Verbot; Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2017 - 3 M 245/16

    Anforderungen an die Feststellung der Gefährlichkeit im Einzelfall gemäß § 3 Abs. …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2017 - 3 M 246/16
    Nach der im vorliegenden vorläufigen Rechtsschutzverfahren allein veranlassten überschlägigen Prüfung der Sach- und Rechtslage rechtfertigen die erhobenen Einwendungen und das Ergebnis des mit Beschluss vom 6. März 2017 beendeten Verfahrens 3 M 245/16 eine andere Bewertung, da Erfolgsaussichten im noch anzustrengenden Hauptsacheverfahren voraussichtlich nicht bestehen.

    Rn. 9 Nachdem die Antragsgegnerin die Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes des Antragstellers mit Bescheid vom 8. Juli 2016, dem Antragsteller zugestellt am 14. Juli 2016, voraussichtlich zu Recht getroffen hat (vgl. Beschluss des Senats vom 6. März 2017 - 3 M 245/16 -), bedurfte der Antragsteller zur Haltung des Hundes gemäß § 4 Abs. 2 HundeG LSA einer Erlaubnis.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2011 - 3 M 484/11

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2017 - 3 M 246/16
    Gerade im Recht der Gefahrenabwehr und der Gefahrenvorsorge können sich die für den Erlass des Verwaltungsaktes und für die sofortige Vollziehung maßgebenden Gründe decken (OVG LSA, Beschluss vom 29. November 2011 - 3 M 484/11 -, juris, Rn. 12 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2013 - 3 M 167/13

    Sicherstellung eines Hundes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2017 - 3 M 246/16
    Eine solche gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit liegt auch dann vor, wenn ein Hundehalter einen im Einzelfall gefährlichen Hund i. S. d. § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HundeG LSA ohne die erforderliche Erlaubnis hält und auch die Erlaubnisfiktion des § 5 Abs. 2 HundeG LSA mangels noch laufenden Antragsverfahrens auf Erteilung einer Erlaubnis nicht mehr einschlägig ist (OVG LSA, Beschluss vom 3. Mai 2013 - 3 M 167/13 -, juris, Rn. 4 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2017 - 3 M 245/16

    Anforderungen an die Feststellung der Gefährlichkeit im Einzelfall gemäß § 3 Abs. …

    Rn. 14 Vorliegend kann für den Fall, dass auch Bissverletzungen an Menschen auf ihre Geringfügigkeit hin zu überprüfen wären, dahinstehen, ob - wofür einiges spricht - schon die aus dem zu dem Verfahren 3 M 246/16 vorgelegten Verwaltungsvorgang ersichtlichen Verletzungen der Zeugin A. (K.) als "nicht geringfügig" einzuschätzen sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2020 - 1 S 2771/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Haltungsuntersagung und Beschlagnahme eines …

    Dann darf das Gebrauchmachen von der vom Verordnungsgeber eröffneten Möglichkeit einer Prüfung nach § 1 Abs. 4 PolVOgH nicht unzumutbar erschwert werden (ähnlich, wenngleich bei anderer Gesetzeslage: NdsOVG, Beschl. v. 31.08.2020 - 11 ME 136/20 - juris und OVG LSA, Beschl. v. 13.03.2017 - 3 M 246/16 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2020 - 1 S 277120

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Haltungsuntersagung und Beschlagnahme eines …

    Dann darf das Gebrauchmachen von der vom Verordnungsgeber eröffneten Möglichkeit einer Prüfung nach § 1 Abs. 4 PolVOgH nicht unzumutbar erschwert werden (ähnlich, wenngleich bei anderer Gesetzeslage: NdsOVG, Beschl. v. 31.08.2020 - 11 ME 136/20 - juris und OVG LSA, Beschl. v. 13.03.2017 - 3 M 246/16 - juris).
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