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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.2004 - 3 M 268/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,29653
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.2004 - 3 M 268/04 (https://dejure.org/2004,29653)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 01.10.2004 - 3 M 268/04 (https://dejure.org/2004,29653)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 01. Oktober 2004 - 3 M 268/04 (https://dejure.org/2004,29653)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachbarschützende Wirkung der brandschutzrechtlichen Vorschriften der Landesbauordnung (LBauO); Nachbarschützende Wirkung des § 51 Abs. 1 LBauO Mecklenburg-Vorpommern; Berechtigung zum Abstellen von Motorbooten unter brandschutzrechlicher Betrachtung; Gesichtspunkt der ...

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.12.2011 - 10 B 6.11

    Nachbarklage auf ordnungsbehördliches Einschreiten; Brandschutz; …

    Denn die brandschutzrechtlichen Vorschriften der Landesbauordnung haben insoweit nachbarschützende Wirkung, als sie (auch) die Ausbreitung eines Brandes auf ein Nachbargebäude verhindern sollen; dies gilt insbesondere für die Vorschriften über äußere Brandwände in Bezug auf das Nachbargrundstück (vgl. etwa OVG Bln, Urteil vom 6. Juli 1964 - II B 6.64 -, BRS 15 Nr. 111; VGH BW, Urteil vom 28. März 1968 - III 237/66 -, BRS 20, Nr. 160; OVG RP, Urteil vom 28. März 1974 - 1 A 116/73 -, LS in juris; BayVGH, Urteil vom 21. Dezember 1977 - 273 II 75 -, BayVBl. 1978, 669, 670; OVG MV, Beschluss vom 1. Oktober 2004 - 3 M 268/04 -, NordÖR 2005, 27, juris Rn. 9 f.;… Hoppenberg, a.a.O., Rn. 379;… Böhme in: Jäde/Dirnberger/Förster/Bauer/Böhme/Michel/ Radeisen, Bauordnungsrecht Brandenburg, Stand Oktober 2011, § 26 BbgBO Rn. 4).
  • VG Oldenburg, 13.09.2017 - 5 A 654/15

    Ammoniak; Bioaerosole; biologische Vielfalt; Brandschutz; Brandschutzkonzept; …

    Teilweise wird angenommen, dass die Vorschrift nachbarschützenden Inhalt habe (OVG Greifswald, Beschluss vom 1. Oktober 2004 - 3 M 268/04 -, juris Rn. 9 sowie Kammeyer/Dorn, in: Große-Suchsdorf, NBauO, 9. Auflage 2013, § 14 Rn. 1b).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2013 - 3 M 183/12

    Rücksichtnahmegebot bei illegaler und nicht bestandsgeschützter Bebauung des …

    Denn die brandschutzrechtlichen Vorschriften der Landesbauordnung haben insoweit nachbarschützende Wirkung, als sie (auch) die Ausbreitung eines Brandes auf ein Nachbargebäude verhindern sollen; dies gilt insbesondere für die Vorschriften über äußere Brandwände in Bezug auf das Nachbargrundstück (OVG Greifswald, B. v. 01.10.2004 - 3 M 268/04 -, NordÖR 2005, 27).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.04.2013 - 3 O 80/12

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Sie muss jedoch als Anschlussrechtmittel gegen die Beschwerde gerichtet sein; ein bloßer Beitritt ist nicht vorgesehen (vgl. Beschluss des Senats vom 01.10.2004 - 3 M 268/04 -, NordÖR 2005, 27).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.05.2013 - 1 MB 4/13

    Nachbarrechtliche Auswirkungen des Fehlens Stellplatzzahl in einer …

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend ausgeführt, dass in diesem Bereich solche bauordnungsrechtlichen Vorschriften nachbarschützend sind, die die Ausbreitung eines Brandes auf ein Nachbargebäude verhindern sollen; dies gilt für Vorschriften über äußere Brandwände und über Abstände (s. dazu auch unten zu 5.; vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 01.10.2004, 3 M 268/04, NordÖR 2005, 27 f.).
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