Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2017 - 3 M 28/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beißvorfall; Gefährlichkeit; Hund; Provokation; Verteidigung; Wesenstest; Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gefährlichkeit eines Hundes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Halle, 16.01.2017 - 1 B 536/16
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2017 - 3 M 28/17
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.2011 - 3 M 397/11
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2017 - 3 M 28/17
Vielmehr wollte der Gesetzgeber mit der Neuregelung lediglich solche Vorfälle vom Anwendungsbereich des Regelbeispiels des § 3 Abs. 3 Nr. 2 HundeG LSA ausnehmen, bei denen der Biss offensichtlich zum Zwecke der Verteidigung oder aufgrund einer Provokation des Hundes erfolgte, und damit zukünftig eine "Automatik" der Gefährlichkeitsfeststellung (vgl. dazu OVG LSA, Beschluss vom 29. November 2011 - 3 M 397/11 -, juris Rn. 6 ) bei als "Kleinigkeiten" bezeichneten oder "artgerechten bzw. hundetypischen Beißvorfällen" ausschließen (…vgl. zur Begründung des Gesetzentwurfs LT-Drucksache 6/4359, S. 19).Insoweit behält die bisherige Rechtsprechung des Senats (vgl. OVG LSA, Beschlüsse vom 8. November 2011 - 3 M 397/11 -, juris Rn. 7 , vom 29. November 2011, a.a.O., Rn. 6, …und vom 21. März 2013 - 3 M 513/12 -, juris Rn. 6 ) auch weiterhin ihre Geltung.
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2013 - 3 M 513/12
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2017 - 3 M 28/17
Insoweit behält die bisherige Rechtsprechung des Senats (…vgl. OVG LSA, Beschlüsse vom 8. November 2011 - 3 M 397/11 -, juris Rn. 7 , vom 29. November 2011, a.a.O., Rn. 6, und vom 21. März 2013 - 3 M 513/12 -, juris Rn. 6 ) auch weiterhin ihre Geltung.
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2020 - 3 M 46/20
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes; Bissigkeit; Abwehrverhalten
Vielmehr wollte der Gesetzgeber mit der Neuregelung lediglich solche Vorfälle vom Anwendungsbereich des Regelbeispiels des § 3 Abs. 3 Nr. 2 HundeG LSA ausnehmen, bei denen der Biss offensichtlich zum Zwecke der Verteidigung oder aufgrund einer Provokation des Hundes erfolgte, und damit zukünftig eine "Automatik" der Gefährlichkeitsfeststellung (…vgl. dazu Beschluss des Senates vom 8. November 2011 - 3 M 397/11 - juris Rn. 6 ) bei als "Kleinigkeiten" bezeichneten oder "artgerechten bzw. hundetypischen Beißvorfällen" ausschließen (vgl. Beschluss des Senates vom 24. Februar 2017 - 3 M 28/17 - juris Rn. 6 ;… siehe auch die Gesetzesbegründung, LT-Drs 6/4359, S. 19).
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