Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 11.02.2010 - 3 M 313/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Schülerbeförderungspflicht durch Ersatzschule ist unabhängig von Finanzhilfen des Landes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Finanzhilfen des Landes für Ersatzschulen nur nach Maßgabe des § 18 Abs. 2 S. 1 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ( SchulG LSA) bzgl. der Pflicht zur Beförderung von Schülern einer Ersatzschule von besonderer pädagogischer Bedeutung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)
Umfang des Anspruchs auf Schülerbeförderung zu privaten Ersatzschulen
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Schülerbeförderung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schülerbeförderung - nur Waldorf oder auch Montessori?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Finanzhilfen des Landes für Ersatzschulen nur nach Maßgabe des § 18 Abs. 2 S. 1 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) bzgl. der Pflicht zur Beförderung von Schülern einer Ersatzschule von besonderer pädagogischer Bedeutung
Verfahrensgang
- VG Halle, 05.08.2009 - 6 B 348/09
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.02.2010 - 3 M 313/09
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- VGH Hessen, 31.05.1999 - 7 UE 2961/95
Ersatzschulfinanzierung - Schulen besonderer pädagogischer Prägung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.02.2010 - 3 M 313/09
Eine besondere pädagogische Bedeutung kommt Ersatzschulen dann zu, wenn sie nach ihrem betätigten Schulkonzept Aufgaben wahrnehmen, die öffentliche Schulen im Regelfall nicht oder nicht ausreichend wahrnehmen können, oder wenn sie sich in organisatorischer oder methodisch und didaktischer Hinsicht signifikant von öffentlichen Schulen unterscheiden (vgl. HessVGH, Beschl. v. 31.05.1999 - 7 UE 2961/95 -, Rdnr. 48 ).
- OVG Niedersachsen, 13.05.2013 - 2 LC 380/10
Rechtmäßigkeit des Anbietens eines eigenständigen Bildungsgangs im Sinne des § …
Dies habe in der Rechtsprechung Anklang gefunden (OVG Magdeburg, Beschl. v. 11.2.2010 - 3 M 313/09 -).Rn. 32 Einen anderen Weg ist (zeitweise) das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt gegangen, das auf die "besondere pädagogische Bedeutung" von Ersatzschulen nicht nur für die Finanzhilfe abgehoben hat (§ 18 Abs. 2 Satz 1 SchulG LSA 2005), sondern ausdrücklich auch für die Schülerbeförderung selbst (§ 71 Abs. 2 Satz 2 SchulG LSA 2005, vgl. dazu OVG Magdeburg, Beschl. v. 11.2.2010 - 3 M 313/09 -, LKV 2010, 177).
Rn. 45 Inhaltlich werden die angeführten Befunde zum pädagogischen Konzept u.a. durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg vom 11. Februar 2010 (- 3 M 313/09 -, LKV 201, 177) und das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 20. November 2012 (- 6 A 3160/11 -, juris) bestätigt.
- LSG Sachsen-Anhalt, 20.04.2015 - L 8 SO 49/14
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - …
Rn. 5 Mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt vom 11. Februar 2010 (Az. 3 M 313/09 ) wurde der B. als Träger der Schülerbeförderung im Rahmen einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Ast. vorläufig im Schuljahr 2009/2010 schultäglich unter zumutbaren Bedingungen von seinem Wohnort in N. an die M.-Grundschule als Ersatzschule mit besonderer pädagogischer Bedeutung und zurück zu befördern oder seinen Eltern die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten. - OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2010 - 3 L 475/08
Bestimmung einer Antragsfrist als Ausschlussfrist für die Erstattung von …
Von besonderer pädagogischer Bedeutung ist eine Ersatzschule nur, wenn sie nach ihrem betätigten Schulkonzept Aufgaben wahrnimmt, die öffentliche Schulen im Regelfall nicht oder nicht ausreichend wahrnehmen können, oder wenn sie sich in organisatorischer oder in methodischer und didaktischer Hinsicht signifikant von öffentlichen Schulen unterscheiden (OVG LSA, Beschl. v. 11.02.2010 - 3 M 313/09 -).
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2012 - 3 L 295/11
Wartefrist für Inanspruchnahme von Finanzhilfe durch Ersatzschule
Rn. 23 Eine besondere pädagogische Bedeutung kommt einer Ersatzschule dann zu, wenn sie nach ihrem betätigten Schulkonzept Aufgaben wahrnimmt, die öffentliche Schulen im Regelfall nicht oder nicht ausreichend wahrnehmen können, oder wenn sie sich in organisatorischer oder methodisch und didaktischer Hinsicht signifikant von öffentlichen Schulen unterscheiden (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 11.02.2010 - 3 M 313/09 - Rdnr. 4 zu § 71 Abs. 2 SchulG LSA a. F.). - VG Halle, 03.07.2017 - 6 B 429/17
(Kein) Recht auf Zugang zu einer bestimmten Schule
Die Anspruchsberechtigung der Antragsteller unterstellt, begründet dies eine Rechtsverletzung, die hinzunehmen ihnen nicht zuzumuten ist (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 11. Februar 2010 - 3 M 313/09 - juris Rn. 2 ). - OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2012 - 2 L 295/11
Wartefrist für Inanspruchnahme von Finanzhilfe durch Ersatzschule
Rn. 23 Eine besondere pädagogische Bedeutung kommt einer Ersatzschule dann zu, wenn sie nach ihrem betätigten Schulkonzept Aufgaben wahrnimmt, die öffentliche Schulen im Regelfall nicht oder nicht ausreichend wahrnehmen können, oder wenn sie sich in organisatorischer oder methodisch und didaktischer Hinsicht signifikant von öffentlichen Schulen unterscheiden (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 11.02.2010 - 3 M 313/09 - Rdnr. 4 zu § 71 Abs. 2 SchulG LSA a. F.). - VG Halle, 25.07.2017 - 6 B 431/17
Einschulung; Elternwahlrecht hinsichtlich einer bestimmten Schule
Die Anspruchsberechtigung des Antragstellers unterstellt, begründete dies eine Rechtsverletzung, die hinzunehmen ihnen nicht zuzumuten ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Februar 2010 - 3 M 313/09 -, zit. nach juris Rdn. 2). - VG Magdeburg, 25.03.2013 - 7 A 63/11
Erstattung der Schülerbeförderungskosten; Versäumung der Antragsfrist
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat dies mit Beschluss vom 11.2.2010 - 3 M 313/09 - für die Montessori-Grundschule in Weissenfels festgestellt und dies mit der signifikanten Unterscheidung der Grundschule von öffentlichen Schulen in methodisch-didaktischer Hinsicht begründet.
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