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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2017 - 3 M 326/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,58106
OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2017 - 3 M 326/17 (https://dejure.org/2017,58106)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.11.2017 - 3 M 326/17 (https://dejure.org/2017,58106)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. November 2017 - 3 M 326/17 (https://dejure.org/2017,58106)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anordnung eines Leinen- oder Maulkorbzwanges nach einem Beißvorfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnung eines Leinen- oder Maulkorbzwanges für einen Hund aufgrund zweier Beißvorfälle

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 26.11.2014 - 10 B 14.1235

    Anordnungen zur Hundehaltung; konkrete Gefahr nach Beissvorfall mit einem anderen …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2017 - 3 M 326/17
    Rn. 7 Ob bei der insoweit anzustellenden Gefahrenprognose auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen ist, hier also auf den 4. Mai 2017, oder ob es sich bei der betreffenden Anordnung um einen Dauerverwaltungsakt handelt, für dessen gerichtliche Überprüfung auch hinsichtlich der Gefahrenprognose der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich ist (vgl. hierzu auch Bay. VGH, Urteil vom 26. November 2014 - 10 B 14.1235 -, juris Rn. 20 m.w.N.; für tierschutzrechtliche Anordnungen vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 2013 - 3 B 100.12 -, juris; für Anordnungen zum Leinen- und Maulkorbzwang vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 30. April 2004 - 5 A 1890/03 -, juris Rn. 24), kann vorliegend dahinstehen.
  • BVerwG, 09.07.2013 - 3 B 100.12

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2017 - 3 M 326/17
    Rn. 7 Ob bei der insoweit anzustellenden Gefahrenprognose auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen ist, hier also auf den 4. Mai 2017, oder ob es sich bei der betreffenden Anordnung um einen Dauerverwaltungsakt handelt, für dessen gerichtliche Überprüfung auch hinsichtlich der Gefahrenprognose der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich ist (vgl. hierzu auch Bay. VGH…, Urteil vom 26. November 2014 - 10 B 14.1235 -, juris Rn. 20 m.w.N.; für tierschutzrechtliche Anordnungen vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 2013 - 3 B 100.12 -, juris; für Anordnungen zum Leinen- und Maulkorbzwang vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 30. April 2004 - 5 A 1890/03 -, juris Rn. 24), kann vorliegend dahinstehen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2017 - 3 M 245/16

    Anforderungen an die Feststellung der Gefährlichkeit im Einzelfall gemäß § 3 Abs. …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2017 - 3 M 326/17
    Deshalb hat die Antragsgegnerin bereits mit (bestandskräftigem) Bescheid vom 3. Juli 2014 gegenüber dem vormaligen Hundehalter u.a. festgestellt, dass es sich um einen gefährlichen Hund i. S. d. § 3 Abs. 3 Nr. 2 HundeG LSA in der bis zum 29. Februar 2016 geltenden Fassung handelt, weil er sich in der Vergangenheit als bissig erwiesen hat (zur Definition der "Bissigkeit", an der sich auch durch die Neufassung des § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HundeG LSA nichts geändert hat, siehe im Übrigen OVG LSA, Beschluss vom 6. März 2017 - 3 M 245/16 -, juris).
  • VGH Bayern, 17.04.2013 - 10 ZB 12.2706

    Anordnung zur Hundehaltung; Maulkorbzwang

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2017 - 3 M 326/17
    Ein zusätzlicher Maulkorbzwang könne nur verfügt werden, wenn es im Einzelfall zur effektiven Gefahrenabwehr unabdingbar sei, einen kombinierten Leinen- und Maulkorbzwang zu verhängen (vgl. etwa Beschluss vom 17. April 2013 - 10 ZB 12.2706 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2004 - 5 A 1890/03

    Anordnung der Anleinpflicht und Maulkorbpflicht bei bissigen Hunden; Feststellung …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2017 - 3 M 326/17
    Rn. 7 Ob bei der insoweit anzustellenden Gefahrenprognose auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen ist, hier also auf den 4. Mai 2017, oder ob es sich bei der betreffenden Anordnung um einen Dauerverwaltungsakt handelt, für dessen gerichtliche Überprüfung auch hinsichtlich der Gefahrenprognose der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich ist (vgl. hierzu auch Bay. VGH…, Urteil vom 26. November 2014 - 10 B 14.1235 -, juris Rn. 20 m.w.N.; für tierschutzrechtliche Anordnungen vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 2013 - 3 B 100.12 -, juris; für Anordnungen zum Leinen- und Maulkorbzwang vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. April 2004 - 5 A 1890/03 -, juris Rn. 24), kann vorliegend dahinstehen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2023 - 3 L 60/22

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes; zeugenschaftliche Sachaufklärung

    Darauf hat bereits das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 15. April 2015 - 3 L 310/13 - n.v., vom 29. November 2017 - 3 M 326/17 - juris Rn. 9 …und vom 29. März 2019 - 3 M 47/19 - juris Rn. 5 ) hingewiesen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2023 - 3 L 4/23

    Anhörungsrüge gegen Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung

    Dabei hat der Senat das Vorbringen der Klägerin nicht als ausreichend angesehen, die von der Klägerin für grundsätzlich bedeutsam gehaltene Rechtsfrage, die der Senat in den Beschlüssen vom 15. April 2015 (- 3 L 310/13 - n.v.), vom 29. November 2017 (- 3 M 326/17 - juris Rn. 9 ) und vom 29. März 2019 (…- 3 M 47/19 - juris Rn. 5 ) bereits geklärt hatte, in einem Berufungsverfahren erneut aufzuwerfen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2019 - 3 M 45/19

    Widerruf der Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes

    Insofern hat die Behörde auch nach "bestandenem" Wesenstest nicht nur von Amts wegen zu prüfen, ob vom betreffenden Hund eine konkrete Gefahr i. S. v. §§ 13, 3 Nr. 3 lit. a) SOG LSA ausgeht (hierzu Beschluss des Senates vom 25. Oktober 2017 - 3 M 326/17 -, juris).
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