Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2016 - 3 M 340/15 |
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Kurzfassungen/Presse
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)
§ 80 Abs 3 VwGO
Anforderungen nach § 80 Abs 3 VwGO bei einer Nutzungsuntersagung wegen formeller Illegalität; Baugenehmigung für gastronomisch genutzte Terrasse
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 05.08.2015 - 5 B 644/15
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2016 - 3 M 340/15
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.03.2000 - 3 M 13/00
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2016 - 3 M 340/15
Der Senat hat bereits zur Vorgängervorschrift von § 61 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. e LBauO M-V a.F. entschieden, dass eine einem Gastronomiebetrieb zugeordnete, gewerblich genutzte Terrasse grundsätzlich keine unbedeutende Anlage ist, sondern regelmäßig eine bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Relevanz hat, die es erforderlich macht, sie der präventiven Kontrolle der Bauaufsichtsbehörden zu unterstellen (OVG Greifswald, Beschl. v. 16.03.2000 - 3 M 13/00 -, NordÖR 2000, 429).
- VGH Hessen, 27.01.2020 - 3 B 1864/19
Bordell im allgemeinen Wohngebiet
Nur so kann sichergestellt werden, dass der "Schwarzbauer" keine ungerechtfertigten Vorteile gegenüber dem rechtstreuen Bürger erzielt und die präventive Kontrolle der Bauaufsicht ihre Wirksamkeit behält (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 06.01.2016 - 3 M 340/15 -, juris Rdnr. 6;… außerdem Hornmann, HBO, Kommentar, 3. Auflage, § 82 Rdnr. 240). - VGH Bayern, 29.09.2026 - 1 ZB 25.1077
Almwirtschaft, Terrassenerweiterung, Beseitigungsanordnung, Verfahrensfreiheit …
Mit dem weiteren Einwand, die Beurteilung der Wesentlichkeit der Maßnahme stehe in keinem unmittelbaren Zusammenhang zu der gastronomischen Nutzung, verkennt der Kläger die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Relevanz, die durch ein erhöhtes Gästeaufkommen und damit etwa verbundenen Lärmimmissionen ausgelöst werden kann (vgl. OVG MV, B.v. 6.1.2016 - 3 M 340/15 - juris Rn. 8). - VGH Bayern, 29.09.2026 - 1 ZB 25.1076
Baueinstellung, Erledigung einer Baueinstellungsverfügung nach einer …
Mit dem weiteren Einwand, die Beurteilung der Wesentlichkeit der Maßnahme stehe in keinem unmittelbaren Zusammenhang zu der gastronomischen Nutzung, verkennt der Kläger die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Relevanz, welche durch ein erhöhtes Gästeaufkommen und damit etwa verbundenen Lärmimmissionen ausgelöst werden kann (vgl. OVG MV, B.v. 6.1.2016 - 3 M 340/15 - juris Rn. 8).
- VGH Bayern, 18.09.2017 - 15 CS 17.1675
Keine Duldungsverfügung gegenüber dem Grundstückseigentümer bei …
Die sofortige Vollziehung einer rechtmäßigen Nutzungsuntersagung liegt vielmehr regelmäßig im besonderen öffentlichen Interesse, weil sie die Vorbildwirkungen einer formell illegalen Nutzung bekämpft, dem "Schwarzbauer" sowie dem "Schwarznutzer" ungerechtfertigte Vorteile gegenüber dem erst nach Erteilung einer Genehmigung Nutzenden entzieht und ein Unterlaufen der präventiven Kontrolle der Bauaufsicht verhindert (OVG MV, B.v. 6.1.2016 - 3 M 340/15 - juris Rn. 6). - OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2018 - 1 MB 22/17
Bauaufsichtliche Untersagung der Nutzung eines Grundstücks als Lagerfläche; …
Die sofortige Vollziehung einer (rechtmäßigen) Nutzungsuntersagung liegt vielmehr regelmäßig im besonderen öffentlichen Interesse, weil sie die Vorbildwirkungen einer formell illegalen Nutzung bekämpft, dem "Schwarzbauer" sowie dem "Schwarznutzer" ungerechtfertigte Vorteile gegenüber dem erst nach Erteilung einer Genehmigung Nutzenden entzieht und ein Unterlaufen der präventiven Kontrolle der Bauaufsicht verhindert (OVG Greifswald, Beschluss vom 06.01.2016 - 3 M 340/15 -, juris [Rn. 6]; BayVGH…, Beschluss vom 18.09.2017 - 15 CS 17.1675 -, juris [Rn. 9]). - VG Schwerin, 22.12.2022 - 2 A 2681/15
Abstandsflächenverletzung durch Aufschüttung mit Stützmauer
Der Wegfall des Adressaten lässt Erledigung nur eintreten, wenn der Verwaltungsakt keine Rechtswirkungen für den Rechtsnachfolger hat, also höchstpersönlich ist (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 2. Februar 2016 - 3 M 340/15 - NordÖR 2016, 263 ). - VG Regensburg, 01.08.2017 - RO 2 S 17.1207
Nutzungsänderung von landwirtschaftlicher zu gewerblicher Nutzung
Dies gilt umso mehr, als ein bloßes Nutzungsverbot den Bestand der baulichen Anlagen unberührt lässt und dem Bauherrn mangels Schaffung vollendeter Tatsachen in der Regel ohne Weiteres angesonnen werden kann, bis zur Klärung der Genehmigungsfähigkeit seiner formell illegal aufgenommenen Nutzung zu verzichten (vgl. OVG MV, B.v. 06.01.2016 - 3 M 340/15 - juris). - VG Greifswald, 11.08.2017 - 2 B 1456/17
Einstweiliger Antrag gegen Sofortvollzug der Untersagung einer gewerblichen …
Soweit von der Rechtsprechung in anderen Rechtsgebieten für den Sofortvollzug von Untersagungsverfügungen für die einzelfallbezogene Begründung des Sofortvollzugs die Darlegung des Interesses an der Unterbindung der illegalen Nutzung für ausreichend gehalten wird (vgl. für die baurechtliche Nutzungsuntersagung OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 06.01.2016 - 3 M 340/15 - Juris Rn. 6 ), ist dies jedenfalls nicht auf die Fälle übertragbar, in denen besondere Umstände des Einzelfalls vorliegen, ohne deren Berücksichtigung die Begründung des Sofortvollzugs sich nicht als konkret, substantiiert und schlüssig erweist (…vgl. OVG Mecklenburg- Vorpommern, Beschl. v. 10.08.2005 a.a.O. Rn. 20 ff. - zur naturschutzrechtlichen Nutzungsuntersagung).
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