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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 20.08.1992 - 3 M 36/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3176
OVG Schleswig-Holstein, 20.08.1992 - 3 M 36/92 (https://dejure.org/1992,3176)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.08.1992 - 3 M 36/92 (https://dejure.org/1992,3176)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. August 1992 - 3 M 36/92 (https://dejure.org/1992,3176)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mündliche Prüfung - Fehlerhafte Bewertung einer mündlichen Abiturprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorläufiger Rechtsschutz; Abiturprüfung; Prüfungsentscheidung; Mündliche Prüfung

Besprechungen u.ä.

  • zimmerling.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der vorläufige Rechtsschutz im Prüfungsrecht (Dr. Wolfgang Zimmerling, Dr. Robert Brehm)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 9 B 49/92
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.08.1992 - 3 M 36/92

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 30
  • DVBl 1993, 66
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • OVG Bremen, 22.04.2009 - 2 B 117/09

    Abitur; Protokollierung der mündlichen Prüfung - Abiturprüfung; Protokoll

    Insofern unterscheidet sich § 14 Abs. 5 Satz 1 AP-V von der in dem Beschluss des OVG Schleswig vom 20.08.1992 (3 M 36/92, DVBl 93, 66) beurteilten Vorschrift, die eine Beratung über einen vorgeschlagenen Punktwert vorschrieb.
  • SG Kassel, 30.11.2017 - S 8 KR 23/17

    Krankenversicherung

    Die Voraussetzungen für einen Anordnungsanspruch sind im Falle der Vorwegnahme der Hauptsache nur glaubhaft gemacht, wenn eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit für das Obsiegen im Hauptsacheverfahren besteht (so OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.08.1992, DVBl. 93, 66 [OVG Schleswig-Holstein 20.08.1992 - 3 M 36/92] ).
  • VG Hamburg, 14.06.2021 - 17 E 2207/21

    Erfolgloser Eilantrag eines Personaltrainers auf Erteilung einer vorläufigen …

    Dann bedarf es keiner gesetzlichen Grundlage für ein erneutes Ablegen der Prüfung, da der Prüfungsanspruch des Betreffenden noch nicht erfüllt ist; es handelt sich um eine erneute - im Rechtssinne erstmalige - Abnahme der Prüfung (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 19.6.2001, 9 S 1164/01, NVwZ 2002, 235; OVG Schleswig, Beschl. v. 20.8.1992, 3 M 36/92, NVwZ-RR 1993, 30).
  • SG Leipzig, 19.10.2007 - S 21 SO 95/07

    Vorläufiger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren über die Höhe der …

    Die Voraussetzungen für einen Anordnungsanspruch sind im Falle der Vorwegnahme der Hauptsache nur glaubhaft gemacht, wenn eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit für das Obsiegen im Hauptsacheverfahren besteht (so: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.08.1992, DVBl. 93, 66).
  • SG Leipzig, 29.01.2007 - S 8 KR 399/06

    Familienversicherung in der Krankenversicherung für arbeitslose Kinder nach …

    Die Voraussetzungen für einen Anordnungsanspruch sind im Falle der Vorwegnahme der Hauptsache nur glaubhaft gemacht, wenn eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit für das Obsiegen im Hauptsacheverfahren besteht (so: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.08.1992, DVBl. 93, 66).
  • SG Leipzig, 22.11.2004 - S 8 KR 608/04

    Anspruch auf einstweilige Anordnung i.R.d. Antrags auf Krankenversicherung der …

    Die Voraussetzungen für einen Anordnungsanspruch sind im Falle der Vorwegnahme der Hauptsache nur glaubhaft gemacht, wenn eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit für das Obsiegen im Hauptsacheverfahren besteht (so: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.08.1992, DVBl. 93, 66).
  • SG Leipzig, 09.03.2006 - S 8 KR 53/06

    Zulassungsüberschreitende Verordnung eines Arzneimittels zu Lasten der …

    Die Voraussetzungen für einen Anordnungsanspruch sind im Falle der Vorwegnahme der Hauptsache nur glaubhaft gemacht, wenn eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit für das Obsiegen im Hauptsacheverfahren besteht (so: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.08.1992, DVBl. 93, 66).
  • SG Leipzig, 09.05.2006 - S 8 KR 201/06

    Wahl der Krankenkasse, Kündigungsbestätigung bei Kassenwechsel

    Die Voraussetzungen für einen Anordnungsanspruch sind im Falle der Vorwegnahme der Hauptsache nur glaubhaft gemacht, wenn eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit für das Obsiegen im Hauptsacheverfahren besteht (so: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.08.1992, DVBl. 93, 66).
  • VG Schleswig, 18.11.2019 - 12 B 28/19

    Beihilfen - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Die Voraussetzungen für einen Anordnungsanspruch sind im Falle der Vorwegnahme der Hauptsache deshalb nur glaubhaft gemacht, wenn eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit eines Obsiegens in der Hauptsache besteht (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 3 MB 24/13 -, nicht veröffentlicht; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein Beschluss vom 20. August 1992 - 3 M 36/92 -, Rn. 8, juris).
  • SG Halle, 05.03.2018 - S 13 SO 4/18

    Ausschluss der Bewilligung eines bestimmten Trägers der Eingliederungshilfe durch …

    Die Voraussetzungen für einen Anordnungsanspruch sind im Falle der Vorwegnahme der Hauptsache nur glaubhaft gemacht, wenn eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit für das Obsiegen im Hauptsacheverfahren besteht (so: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.08.1992, DVBl. 93, 66).
  • SG Leipzig, 10.08.2004 - S 8 KR 416/04

    Übernahme von Kosten für eine Interferon alfa-2a (Roferon-A)-Therapie als …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.1997 - 4 S 135/97

    Bildungswesen; Prüfungen; sonstiges Verwaltungsverfahren, Wiedereinsetzung - …

  • SG Leipzig, 30.11.2007 - S 21 SO 87/07
  • SG Leipzig, 30.10.2007 - S 21 SO 85/07
  • SG Leipzig, 29.09.2003 - S 8 KR 144/03
  • VG Schleswig, 20.02.2023 - 12 B 66/22
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