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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1994 - 3 M 49/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1764
OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1994 - 3 M 49/94 (https://dejure.org/1994,1764)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.09.1994 - 3 M 49/94 (https://dejure.org/1994,1764)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. September 1994 - 3 M 49/94 (https://dejure.org/1994,1764)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gebot erschöpfender Kapazitätsauslastung; Kapazitätsauslastung; Juristischer Vorbereitungsdienst; Ausbildungsplätze

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 11 B 68/94
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1994 - 3 M 49/94

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 279
  • DVBl 1995, 208
  • DÖV 1995, 202
 
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Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1994 - 3 M 49/94
    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, die Stellenbewilligungen des Parlaments unter Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit zu untersuchen und etwa aufgrund eigener Prioritätsvorstellungen über den Einsatz staatlicher Finanzmittel zu anderen Ergebnissen zu gelangen (vgl. OVG Hamburg, Beschluß vom 28.04.1987 - OVG Bs 1 27/87 -, HmbJVB1.1988, 15; siehe dazu auch BVerfGE 33, 303, 332 f).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1994 - 3 M 49/94
    Einstweiliger Rechtsschutz ist danach zu gewähren, wenn anders dem Antragsteller eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, es sei denn, daß ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfG, Beschluß vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 NJW 1989, 827.
  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/73

    Kapazitätsausnutzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1994 - 3 M 49/94
    Der Gleichheitssatz würde ein solches Ergebnis schon deshalb nicht rechtfertigen, weil ein rechtlich erheblicher Unterschied besteht zwischen solchen Bewerbern, die eine Ablehnung hinnehmen, und solchen, die den Rechtsweg beschreiten und den Nachweis ungenutzter Kapazitäten führen (vgl. BVerfGE 39, 258, 270 f.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der …

    Denn das Verwaltungsgericht stellt im Anschluß an die Entscheidungen des OVG Schleswig vom 30.9.1994 (DVBl. 1995, 208) und des Hessischen VGH vom 27.12.1996 (NJW 1997, 959) - ebenso OVG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 27.1.1995 (RiA 1997, 47) - entscheidungstragend darauf ab, daß eine vom Haushaltsgesetzgeber wirksam vorgenommene Beschränkung der Zahl der Ausbildungsplätze im juristischen Vorbereitungsdienst vorliegt (vgl. § 23 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 LBG), die von der Verwaltung und den Gerichten grundsätzlich hinzunehmen ist.
  • VGH Hessen, 28.02.1997 - 1 TG 684/97

    Zum Anspruch eines Rechtsreferendars auf Zulassung zum juristischen …

    Da der juristische Vorbereitungsdienst nicht nur Teil einer beamtenrechtlichen Laufbahn, sondern allgemeine Ausbildungsstätte ist, eröffnet Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG den Zugang unter bestimmten subjektiven Zulassungsvoraussetzungen grundsätzlich unabhängig von der objektiven Stellensituation oder einem angenommenen Bedarf (vgl. OVG S. -H., Beschluß vom 30. September 1994 - 3 M 49/94 -, DVBl. 1995, 208 f.).

    Rn. 25 Hingegen vermag der Senat der Auffassung des Antragsgegners nicht zu folgen, eine vergleichbare rechtliche Bindung bestehe hinsichtlich der in der Stellenübersicht als Erläuterung zu dem Titel 422 61 genannten Stellenzahl (vgl. zum Problem OVG S. -H., das in seinem Beschluß vom 30. September 1994, a.a.O., für das schleswig-holsteinische Landesrecht je nach Festlegung des Haushaltsgesetzgebers bindende Stellenbegrenzungen für möglich hält).

  • VG Schleswig, 14.03.2018 - 9 B 9/18

    Auskunftssperre - Anforderungen an die Annahme einer abstrakten Gefahr für alle …

    Zudem muss mindestens eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit eines Obsiegens in der Hauptsache bestehen (vgl. OVG Schleswig, Beschlüsse vom 30.09.1994 - 3 M 49/94 - SchlHA 1995, 22 und vom 30.08.2005 - 3 MB 38/05 - juris).
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