Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 09.06.2022 - 3 M 50/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Feststellung der Gefährlichkeit von Hunden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Angriff; Austausch: Rechtsgrundlage; Gefahrenverdacht; Gefährlichkeit; Hund; Regelbeispiel; Feststellung der Gefährlichkeit von Hunden
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Feststellung der Gefährlichkeit von Hunden
Verfahrensgang
- VG Halle, 20.04.2022 - 1 B 64/22
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.06.2022 - 3 M 50/22
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 31.03.2010 - 8 C 12.09
Kontrolle; Rechtmäßigkeit; Gründe; Begründung; Rechtfertigung; Stilllegung; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.06.2022 - 3 M 50/22
Erweist sie sich aus anderen als in dem Bescheid angegebenen Gründen als rechtmäßig, ohne dass sie durch den Austausch der Begründung in ihrem Wesen geändert würde, dann ist der Verwaltungsakt im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht rechtswidrig (BVerwG, Urteil vom 31. März 2010 - 8 C 12.09 - juris Rn. 16; VGH BW, Urteil vom 11. Juli 2017 - 5 S 2067/15 - juris Rn. 25; OVG NRW, Beschluss vom. - VGH Baden-Württemberg, 11.07.2017 - 5 S 2067/15
Beseitigung eines Lager- und Abstellplatzes
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.06.2022 - 3 M 50/22
Erweist sie sich aus anderen als in dem Bescheid angegebenen Gründen als rechtmäßig, ohne dass sie durch den Austausch der Begründung in ihrem Wesen geändert würde, dann ist der Verwaltungsakt im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht rechtswidrig (BVerwG, Urteil vom 31. März 2010 - 8 C 12.09 - juris Rn. 16; VGH BW, Urteil vom 11. Juli 2017 - 5 S 2067/15 - juris Rn. 25; OVG NRW, Beschluss vom. - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2015 - 5 A 990/14
Stützung der Anordnung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf laufende und …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.06.2022 - 3 M 50/22
5. August 2015 - 5 A 990/14 - juris Rn. 4).
- VGH Bayern, 23.07.2020 - 14 B 18.1472
Austausch der Befugnisnorm bei Ermessensentscheidungen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.06.2022 - 3 M 50/22
Bei der Feststellung der Gefährlichkeit gemäß § 4 Abs. 4 Satz 2 HundeG i.V.m. § 3 Abs. 1 und 3 HundeG LSA steht der zuständigen Behörde auch kein Ermessen zu, so dass sich nicht die Frage stellt, ob die leitenden Ermessenserwägungen bei Heranziehung einer anderen rechtlichen Grundlage noch tragfähig sind (vgl. dazu BayVGH, Urteil vom 23. Juli 2020 - 14 B 18.1472 - juris Rn. 31). - OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2013 - 3 M 754/12
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.06.2022 - 3 M 50/22
Rn. 5 Ein ordnungsbehördliches Einschreiten ist demnach bereits dann gerechtfertigt, wenn aufgrund der festgestellten Tatsachen zwar nicht gewiss ist, es aber zumindest als möglich erscheint, dass der Hund zukünftig ein die Rechtsgüter Dritter schädigendes Verhalten zeigt (vgl. Beschluss des Senats vom 22. Januar 2013 - 3 M 754/12 - juris Rn. 5 ). - OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2020 - 3 M 46/20
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes; Bissigkeit; Abwehrverhalten
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.06.2022 - 3 M 50/22
Feststellungen hierzu sind nach der Intention des Gesetzgebers erst in dem Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes zu treffen (vgl. Beschluss des Senats vom 9. Juli 2020 - 3 M 46/20 - juris Rn. 15 ).
- VG Magdeburg, 20.03.2023 - 1 A 139/22
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes
Feststellungen hierzu sind nach der Intention des Gesetzgebers erst in dem Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes zu treffen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 9. Juni 2022 - 3 M 50/22 -, juris Rn. 4 - 5 m.w.N.).Erweist sich die Regelung aus anderen als in dem Bescheid angegebenen Gründen als rechtmäßig, ohne dass sie durch den Austausch der Begründung in ihrem Wesen geändert würde, dann ist der Verwaltungsakt im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht rechtswidrig (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 9. Juni 2022 - 3 M 50/22 -, juris Rn. 11 m.w.N.).
Dabei liegt im "Austausch" des gesetzlichen Regelbeispiels für die Annahme der Gefährlichkeit im Einzelfall keine Wesensänderung des Bescheides, da der Regelungsgehalt der angefochtenen Verfügung nicht verändert wird, der Tenor der Verfügung, in dem die Gefährlichkeit der Hunde festgestellt wird, von dem Austausch unberührt bleibt, die Feststellung der Gefährlichkeit auf denselben Sachverhalt gestützt wird und der zuständigen Behörde auch kein Ermessen bei der Gefährlichkeitsfeststellung zusteht, so dass sich nicht die Frage stellt, ob die leitenden Ermessenserwägungen bei Heranziehung einer anderen rechtlichen Grundlage noch tragfähig sind (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 9. Juni 2022 - 3 M 50/22 -, juris Rn. 12 ).
- VG Halle, 08.01.2026 - 7 B 361/25
Gefährlichkeitsfeststellung eines Hundes
Auch wenn der Gesetzgeber ein möglichst frühzeitiges ordnungsbehördliches Einschreiten ermöglicht, so genügen nach dem Wortlaut des § 4 Abs. 4 Satz 2 HundeG LSA und dem gesetzessystematischen Zusammenhang mit § 3 Abs. 3 HundeG LSA andererseits Vermutungen nicht, um den Gefahrenverdacht zu rechtfertigen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. Juni 2022 - 3 M 50/22 - juris und Beschluss vom 22. Januar 2013 - 3 M 754/12 - juris).Erweist sich die Regelung aus anderen als in dem Bescheid angegebenen Gründen als rechtmäßig, ohne dass sie durch den Austausch der Begründung in ihrem Wesen geändert würde, dann ist der Verwaltungsakt im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht rechtswidrig (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 9. Juni 2022 - 3 M 50/22 -, juris).
Dabei liegt im "Austausch" des gesetzlichen Regelbeispiels für die Annahme der Gefährlichkeit im Einzelfall keine Wesensänderung des Bescheides, weil der Regelungsgehalt der angefochtenen Verfügung nicht verändert wird, der Tenor der Verfügung, in dem die Gefährlichkeit der Hunde festgestellt wird, von dem Austausch unberührt bleibt, die Feststellung der Gefährlichkeit auf denselben Sachverhalt gestützt wird und der zuständigen Behörde auch kein Ermessen bei der Gefährlichkeitsfeststellung zusteht, so dass sich nicht die Frage stellt, ob die leitenden Ermessenserwägungen bei Heranziehung einer anderen rechtlichen Grundlage noch tragfähig sind (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 9. Juni 2022 - 3 M 50/22 -, juris).
- VG Magdeburg, 25.03.2025 - 1 A 191/23
Waffenrechtliche Unzulässigkeit wegen AfD-Mitgliedschaft
Bei der getroffenen Entscheidung steht der zuständigen Behörde auch kein Ermessen zu, so dass sich nicht die Frage stellt, ob die leitenden Ermessenserwägungen bei Heranziehung einer anderen rechtlichen Grundlage noch tragfähig sind (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. Juni 2022 - 3 M 50/22 -, juris Rn. 12 ; VGH Bayern…, Urteil vom 23. Juli 2020 - 14 B 18.1472 -, juris Rn. 31). - VG Halle, 08.10.2025 - 1 A 585/22
Gefahrhunderechts
Vielmehr sind auf Tatsachen gründende Feststellungen dazu, ob sich ein Hund in der Vergangenheit als bissig erwiesen hat, Voraussetzung für den Gefahrenverdacht, dass sich der Hund auch zukünftig möglicherweise als bissig erweisen wird ( OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 9. Juni 2022 - 3 M 50/22 - juris, Rn. 5 , vom 22. Januar 2013 - 3 M 754/12 - juris, Rn. 5 …und vom 20. Juni 2012 - 3 M 531/11 - juris, Rn. 6 ).
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