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| OVG Schleswig-Holstein, 16.08.1996 - 3 M 51/96 |
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OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. August 1996 - 3 M 51/96 (https://dejure.org/1996,13082)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufschiebende Wirkung; Bestimmtheit; Schaublätter; Fahrtenschreiber
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 10.06.1996 - 12 B 79/96
- OVG Schleswig-Holstein, 16.08.1996 - 3 M 51/96
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Schleswig, 15.09.1980 - 1 Ss OWi 359/80
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.08.1996 - 3 M 51/96
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet, § 4 Abs. 3 Nr. 3 FPersG dahingehend auszulegen, daß sich die Vorlagepflicht nur auf jene Unterlagen erstreckt, zu deren Aufbewahrung das Unternehmen gesetzlich verpflichtet ist (ähnlich wohl OLG Schleswig, Beschl. v. 15.09.1980 - 1 Ss OWi 359/80 -, VRS 60, 233; vgl. auch Das Deutsche Bundesrecht, Kommentierung zu § 4 FPersG).
- OLG Bamberg, 04.12.2007 - 2 Ss OWi 1265/07
Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen einer Zuwiderhandlungen gegen die …
Zur Bestimmung des Begriffes "Unternehmer" im Sinne von § 4 III FPersG kann daher im Blick auf die europarechtlichen Vorschriften letztlich nur an den Unternehmensträger bzw. -inhaber angeknüpft werden, bei dem es sich um eine natürliche Person oder - wie hier - um eine Gesellschaft handeln kann, die letztlich für das Unternehmen verantwortlich ist (vgl. VG Stuttgart NZV 2000, 390/391; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.08.1996, Az. 3 M 51/96, bei [...]). - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2005 - 7 B 1761/05
Verwaltungsprozessrechtliche Ausgestaltung der Möglichkeit einer Anordnung der …
Rn. 10 vom 16. August 1996 - 3 M 51/96 -, JURIS-Dokumentation. - VG Stuttgart, 04.04.2000 - 10 K 1067/00
Ansspruch auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; …
Zur Bestimmung des Begriffes "Unternehmer" im Sinne von § 4 Abs. 3 Satz 1 FPersG kann daher im Blick auf die europarechtlichen Vorschriften an den Inhaber eines Güterkraftverkehrsunternehmens angeknüpft werden (so auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16.8.1996 - 3 M 51/96 -, zit. nach juris; vgl. auch die das Berufsfeld regelnde Richtlinie 96/26/EG vom 29.4.1996 über den Zugang zum Beruf des Personen- und Güterkraftverkehrsunternehmers, ABl. EG 1996 Nr. L 124/1 i.d.F. v. 1.10.1998, ABl. EG 1998 Nr. L 277/17).
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