Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2013 - 3 M 513/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 GefHundG ohne die Erforschung der Ursache der Beißerei
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 GefHundG LSA
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beißvorfall vor Inkrafttreten des GefHundG LSA kann Gefährlichkeit eines Hundes rechtfertigen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 GefHundG ohne die Erforschung der Ursache der Beißerei
Verfahrensgang
- VG Halle, 30.05.2012 - 3 B 170/11
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2013 - 3 M 513/12
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2011 - 3 M 484/11
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2013 - 3 M 513/12
Dabei kommt es weder darauf an, ob "(G.)" vor oder nach dem Biss verhaltensunauffällig war, noch darauf, ob der gebissene Hund ihn provoziert hat oder der Biss zu einer ernsthaften Verletzung führte oder oberflächlich blieb (st. Rspr. des Senats, vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 29.11.2011 - 3 M 484/11 - Beschl. v. 22.01.2013 - 3 M 754/12 - beide: juris).Zum anderen entspricht es ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats, dass der bloße Zeitablauf zwischen einem Biss und der behördlichen Feststellung der Gefährlichkeit nicht zur Unverhältnismäßigkeit der Feststellung führt (Beschl. v. 29.11.2011 - 3 M 484/11 -, juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2013 - 3 M 754/12
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2013 - 3 M 513/12
Dabei kommt es weder darauf an, ob "(G.)" vor oder nach dem Biss verhaltensunauffällig war, noch darauf, ob der gebissene Hund ihn provoziert hat oder der Biss zu einer ernsthaften Verletzung führte oder oberflächlich blieb (st. Rspr. des Senats, vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 29.11.2011 - 3 M 484/11 - Beschl. v. 22.01.2013 - 3 M 754/12 - beide: juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2017 - 3 M 28/17
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes
Insoweit behält die bisherige Rechtsprechung des Senats (…vgl. OVG LSA, Beschlüsse vom 8. November 2011 - 3 M 397/11 -, juris Rn. 7 , vom 29. November 2011, a.a.O., Rn. 6, und vom 21. März 2013 - 3 M 513/12 -, juris Rn. 6 ) auch weiterhin ihre Geltung. - VG Magdeburg, 23.01.2020 - 1 B 272/19
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes nach Biss einer Paketzustellerin; …
Nach der ständigen Rechtsprechung des OVG LSA (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 29. November 2011 - 3 M 484/11 - OVG LSA, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 M 397/11 - ; OVG LSA, Beschluss vom 21. März 2013 - 3 M 513/12 -) sieht das Gesetz bisher davon ab, bei der Feststellung der Bissigkeit prüfen zu müssen, ob der Biss zum Zwecke der Verteidigung oder aufgrund einer Provokation des Hundes erfolgte.
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