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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.1996 - 3 M 74/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,9517
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.1996 - 3 M 74/96 (https://dejure.org/1996,9517)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 03.09.1996 - 3 M 74/96 (https://dejure.org/1996,9517)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 03. September 1996 - 3 M 74/96 (https://dejure.org/1996,9517)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen bezüglich eines armenischen Staatsangehörigen; Rechtsstreitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz; Ausschluss der Beschwerde in allen Rechtsstreitigkeiten der Maßnahmen des Bundesamtes gegenüber Asylbewerbern; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (9)

  • VGH Hessen, 23.07.2019 - 3 B 1160/19

    Statthaftigkeit der Beschwerde bei asylunabhängigen Sachverhalten

    OVG, Beschluss vom 02.08.2018 - 8 ME 42/18 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.06.2017 - 3 S 37/17 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.01.2016 - 10 C 15.2105 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 03.09.1996 - 3 M 74/96 - ihm folgend OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.05.2018 - 1 O 422/18OVG -, juris; Marx, AsylG, Kommentar, 9. Aufl., 2017, § 80 Rdnr. 7 ff.; Müller in Hofmann, AuslR, Kommentar, 2. Aufl., 2015, § 80 AsylG Rdnr. 5; Hailbronner, AuslR, Kommentar, Loseblatt 2011, § 80 Rdnr. 16 AsylG; keine eindeutige Position beziehend: Neuendorf in Kluth/Heusch, AuslR, Kommentar, 2016, § 80 AsylG Rdnr. 7; unklar insoweit Bergmann in Bergmann/Dienelt, AuslR, Kommentar, 12. Aufl., 2018, § 80 Rdnr. 4 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.1999 - 2 M 66/99

    Erteilung einer Duldung zum Aufenthalt eines Ausländers ; Duldung im Wege …

    Jedoch ist ein Duldungsanspruch dann anzuerkennen, wenn die Eheschließung tatsächlich ernsthaft beabsichtigt ist und unmittelbar bevorsteht (BVerwG, Beschluß vom 04.07.1995 - 1 B 223.94 -, InfAuslR 1995, 403; OVG M-V, Beschluß vom 03.09.1996 - 3 M 74/96 - und Beschluß vom 15.07.1997 - 3 M 108/97 - OVG Saarland, Beschluß vom 01.12.1994 - 3 W 34/94 -, JURIS CD-ROM; Sächs. OVG, Beschluß vom 20.12.1995 - 3 S 282/95 -, …
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.05.2018 - 1 O 421/18

    Prozesskostenhilfebeschwerde in Asylstreitigkeiten betreffend Abschiebungsverbote

    Durch diese Regelung soll gerade eine Zweispurigkeit einerseits der Entscheidung über die Asylberechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und andererseits über den Abschiebungsschutz durch die Ausländerbehörde verhindert werden (vgl. nur OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 03.09.1996 - 3 M 74/96 -, juris, Rn. 13 zu den früheren Vorschriften der §§ 51 und 53 AuslG a. F.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.05.2018 - 1 O 422/18

    Statthaftigkeit der PKH-Beschwerde in Asylsachen

    Durch diese Regelung soll gerade eine Zweispurigkeit einerseits der Entscheidung über die Asylberechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und andererseits über den Abschiebungsschutz durch die Ausländerbehörde verhindert werden (vgl. nur OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 03.09.1996 - 3 M 74/96 -, juris, Rn. 13 zu den früheren Vorschriften der §§ 51 und 53 AuslG a. F.).
  • VG Schwerin, 09.07.2007 - 6 B 221/07

    Sachliche Zuständigkeit der zentralen Ausländerbehörde in Mecklenburg-Vorpommern …

    Rn. 26 Der Antragsgegner kann seine gegenteilige Auffassung, hier gemäß § 1 Nr. 2 ZuwFlAGDLVO M-V für die Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zuständig zu sein, auch nicht auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 3. September 1996 (Az. 3 M 74/96) stützen.
  • VG Düsseldorf, 14.11.2000 - 24 L 3466/00

    Durchsetzung einer vollziehbaren Ausreisepflicht; Abschiebung eines Ausländers …

    Rn. 7 Dazu, dass dann an eine Ausnahme von der Durchsetzung einer vollziehbaren Ausreisepflicht gedacht werden kann, vgl.: Oberverwaltungsgericht Meckelenburg-Vorpommern, Beschluss vom 3. September 1996 - 3 M 74/96 - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Mai 1999 - 17 B 2737/98 - NVwZ Beilage I 10/1999, S. 100.
  • VG Schwerin, 16.02.2010 - 6 B 221/07
    Der Antragsgegner kann seine gegenteilige Auffassung, hier gemäß § 1 Nr. 2 ZuwFlAGDLVO M-V für die Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zuständig zu sein, auch nicht auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 3. September 1996 (Az. 3 M 74/96) stützen.
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