Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 10.02.1997 - 3 M 856/97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,9053) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bth-umweltrecht.de (Auszüge)
Tötungsanordnungen
Papierfundstellen
- NVwZ 1997, 407
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.1997 - 6 B 11871/96
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.1997 - 3 M 856/97
Die Frage der Zuständigkeit für den Erlaß der Rechtsverordnung, die das OVG Koblenz in seiner Entscheidung vom 3.2.1997 (NVwZ 1997, 408) nicht näher geprüft hat, kann hier deshalb nicht offen bleiben, weil mit der getroffenen Tötungsanordnung, sofern sie vollzogen wird, in einer Vielzahl von Fällen im Lande Niedersachsen endgültige Tatsachen geschaffen werden, die sich später bei einer Nachprüfung der Verwaltungsentscheidung im Hauptsacheverfahren nicht wieder rückgängig machen lassen würden. - VG Braunschweig, 31.01.1997 - 1 B 1025/97
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.1997 - 3 M 856/97
Den hiergegen gerichteten Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die Tötungsanordnung anzuordnen, lehnte das VG Braunschweig (NVwZ-RR 1997, 168) ab.
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2025 - 6 B 6.24
Pandemiebedingten Überlassungsverbote für Feuerwerk der Kategorie F2; Herstellung …
Rn. 77 Darüber hilft auch der Hinweis der Klägerin im Schriftsatz vom 15. September 2025 auf Entscheidungen des VGH Mannheim, Beschluss vom 12. Februar 1997 - 7 S 430/97 - und des OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Februar 1997 - 3 M 856/97 - nicht hinweg. - VG Hannover, 05.09.2022 - 4 B 2288/22
Anfechtung Beschluss Wohnungseigentümergemeinschaft; Brandschutz; …
Sollte sich der Verwaltungsakt hingegen als offensichtlich rechtmäßig erweisen, so tritt das Interesse der Antragstellerin regelmäßig zurück (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.02.1997 - 3 M 856/97 -, NVwZ 1997, 407, 407). - VGH Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 7 S 430/97
Zulassung der Beschwerde: Durchentscheiden im Zulassungsverfahren bei …
Eine solche gesteigerte Notsituation vermag der Senat nicht festzustellen (ebenso Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluß vom 10.2.1997 - 3 M 856/97). - VGH Hessen, 25.04.1997 - 11 TG 1050/97
BSE-Gefahr: Tötungsanordnung wegen Seuchengefahr
Rn. 5 Der Senat legt insoweit zugrunde, daß der Verwaltungsakt nach der BSE-Schutzverordnung vom 27. Januar 1997 unter diesem Gesichtspunkt jedenfalls nicht nichtig, sondern allenfalls rechtswidrig war, und dies auch nur dann, wenn man davon ausgeht, daß die Voraussetzungen für den Erlaß der Verordnung nach § 79 Abs. 1a TierSG zum Erlaß der Verordnung ohne Zustimmung des Bundesrates wegen Fehlens einer "Gefahr im Verzuge" nicht vorlagen (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, B.v. 12.02.1997 - 7 S 430/97 - Niedersächsisches OVG, B.v.10.02.1997 - 3 M 856/97 - Sächsisches OVG, B.v. 14.02.1997 - 3 S 80/97 - a.M.: OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 3.02.1997 - 6 B 11871/96 -). - VG Minden, 12.02.2004 - 9 K 175/02
BSE-Untersuchungen rechtmäßig Verwaltungsgericht Minden weist Klage eines …
Rn. 28 - vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Februar 1997 - 3 N 856/97, NVwZ 1997, 407 (408); VGH Mannheim, Beschluss vom 12. Februar 1997 - 7 T 430/07, NVwZ 1997, 405 (406) -.
dejure.org
Übersicht OVG Niedersachsen
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.