Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 02.08.2021 - 3 MB 24/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Abwahlverfahren eines hauptamtlichen Bürgermeisters; Übersendung einer von dem abzuwählenden Bürgermeister verfassten Stellungnahme an die Abstimmungsberechtigten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abstimmungsbenachrichtigung; Abwahl; Abwahlverfahren; Bürgermeister; Standpunkt und Begründung; Kommunalrecht; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Verfahren bei der Abwahl eines hauptamtlichen Bürgermeisters nach § 57d GO
- rechtsportal.de
Abstimmungsbenachrichtigung; Abwahl; Abwahlverfahren; Bürgermeister; Standpunkt und Begründung; Kommunalrecht; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Verfahren bei der Abwahl eines hauptamtlichen Bürgermeisters nach § 57d GO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an den Inhalt im Bürgerentscheid zur Abwahl eines Bürgermeisters
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 15.07.2021 - 6 B 34/21
- OVG Schleswig-Holstein, 02.08.2021 - 3 MB 24/21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65
Parteienfinanzierung I
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.08.2021 - 3 MB 24/21
Allein aufgrund des der Abstimmungsbenachrichtigung beigefügten Informationsschreibens der Stadtvertretung entsteht auch kein derartiges Informationsgefälle bei den Abstimmungsberechtigten, dass von einer mit dem Demokratieprinzip unvereinbaren und sich bloß einseitig vollziehenden Willensbildung von den Staatsorganen aus ausgegangen werden könnte (vgl. hierzu Schmehl, KommJur 2006, 321, 323 f. m. V. a. BVerfG, Urt. v. 19.07.1966 - 2 BvF 1/65 -, BVerfGE 20, 56-119, Rn. 117). - VG Frankfurt/Main, 03.08.2005 - 7 E 2234/04
Abwahl eines Bürgermeisters durch die Bürger und Regeln im "Abwahlkampf"
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.08.2021 - 3 MB 24/21
Aus dem Sachlichkeitsgebot ergibt sich die Verpflichtung, dass mitgeteilte Tatsachen zutreffend wiedergegeben werden müssen und Werturteile nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen und den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreiten dürfen sowie auf einem im Wesentlichen zutreffenden und zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen müssen (vgl. VG Frankfurt, Urt. v. 03.08.2005 - 7 E 2234/04 (V) -, juris Rn. 135).
- VG Schleswig, 19.11.2024 - 6 A 10014/21
Abwahl des Bürgermeisters Koech der Stadt Ratzeburg im Jahr 2021 ungültig
Die hiergegen am 19.07.2021 eingelegte Beschwerde hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 02.08.2021 ( 3 MB 24/21 ) zurückgewiesen.Dies bereits deswegen nicht, weil die Gemeindevertretung auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen das Abwahlverfahren initiieren ( § 57d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO ) oder unter den Voraussetzungen des § 57d Abs. 4 GO sogar selbst die Abwahlentscheidung treffen kann (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 02.08.2021 - 3 MB 24/21 -, juris, Rn. 33 ).
Hiernach darf die freie und sachliche Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere durch beleidigende, polemische oder suggestive Formulierungen, nicht gefährdet werden (vgl. hierzu auch OVG Schleswig, Beschluss vom 02.08.2021 - 3 MB 24/21 -, juris, Rn. 33 ).
Sie müssen zudem auf einen im Wesentlichen zutreffenden und zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern zurückzuführen sein (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 02.08.2021 - 3 MB 24/21 -, juris, Rn. 34 m. w. N.; VGH Kassel…, Urteil vom 02.08.2023 - 8 A 616/18 -, juris, Rn. 34 m. w. N.; zum Sachlichkeitsgebot auch: VGH München…, Beschluss vom 24.05.2006 - 4 CE 06.1217 -, juris, Rn. 29).
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