Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2004 - 3 MB 26/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
LBG SH § 76
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verhängung des Verbotes der Führung von Dienstgeschäften; Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens innerhalb der Drei-Monats-Frist; Vorermittlungen als Teil des Disziplinarverfahrens; Fortführung bereits eingeleiteter Verfahren nach altem Recht; Vorliegen ...
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 17.12.2003 - 11 B 42/03
- OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2004 - 3 MB 26/04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2000 - 2 M 63/00
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2004 - 3 MB 26/04
Vor einer Entscheidung über die Anordnung eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte ist nicht die (strafrechtliche) Klärung der Vorwürfe abzuwarten (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 16.10.2000 - 2 M 63/00 - Juris m.w.N.). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.07.1981 - 5 B 28/81
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2004 - 3 MB 26/04
Unabhängig von der Frage, ob ein teilweises Verbot überhaupt zulässig ist (vgl. dazu einerseits OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.071981 - 5 B 28/81 - Juris; andererseits Plog/Wiedow/V./Lehmhöfer, BBG, § 60 Rn 12), sind damit die Feststellungen des Verwaltungsgerichts nicht in Frage gestellt worden.
- VG Schleswig, 24.10.2024 - 12 B 58/24
Einstweiliger Rechtschutz bei Verbot der Führung der Dienstgeschäfte
Die Vorwürfe bzw. Folgen sind als so schwerwiegend einzustufen, dass bis zur (endgültigen) Klärung der Vorwürfe eine Tätigkeit des Antragstellers als Vollzugsbeamter die dienstlichen Interessen erheblich gefährden würde (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 26.02.2004 - 3 MB 26/04 -, juris Rn. 15).Bei einer derartigen pflichtwidrigen Diensteinstellung ist der Antragsteller daher - jedenfalls bis zur (endgültigen) Klärung der Vorwürfe - für sämtliche Tätigkeiten in der Justizvollzugsanstalt ausgeschlossen (siehe dazu auch OVG Schleswig, Beschluss vom 26.02.2004 - 3 MB 26/04 -, juris Rn. 14 f.), zumal für Bedienstete im Verwaltungsdienst des Justizvollzugs hinsichtlich ihrer Integrität ähnlich hohe Anforderungen zu stellen sind, wie an das übrige Vollzugspersonal (vgl. OVG Magdeburg…, Urteil vom 03.04.2008 - 10 L 2/07 -, juris Rn. 42).
Es ist auch keinesfalls ungewöhnlich, dass der Dienstherr - wie der vorliegende Fall zeigt - erst nach Abschluss strafrechtlicher Ermittlungen zu der Entscheidung gelangt ist, ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte als dienstrechtliche Maßnahme sei zwingend geboten (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 26.02.2004 - 3 MB 26/04 -, juris Rn. 6).
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