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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 3 NB 17/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,17475
OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 3 NB 17/19 (https://dejure.org/2020,17475)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.06.2020 - 3 NB 17/19 (https://dejure.org/2020,17475)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Juni 2020 - 3 NB 17/19 (https://dejure.org/2020,17475)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Art 12 Abs 1 GG
    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (1. klinisches Semester); Berücksichtigung von Privatpatienten bzw. Wahlleistungspatienten bei der Kapazitätsberechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (15)

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.07.2017 - 3 NB 20/17

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin in Schleswig-Holstein: …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 3 NB 17/19
    Nach der (bisherigen) Rechtsprechung des Senats sind "Privatpatienten" für die Kapazitätsberechnung nicht in die "Gesamtzahl der tagesbelegten Betten des Klinikums" im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HZVO (juris: HSchulZulV SH) einzubeziehen, weil "Privatpatienten" nicht ärztliche Patienten des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein sind (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - Beschl. v. 28.10.2016 - 3 NB 5/16 u.a. - Beschl. v. 15.09.2015 - 3 NB 32/15 u.a. -); an dieser Rechtsprechung hält der Senat verbunden mit der Klarstellung fest, dass nur die "Wahlleistungspatienten" - nicht alle "Privatpatienten" - bei der "Gesamtzahl der tagesbelegten Betten des Klinikums" nicht zu berücksichtigen sind (der Begriff "Privatpatient" ist in diesem Zusammenhang nicht hinreichend präzise).(Rn.8).

    Nach der (bisherigen) Rechtsprechung des Senats sind "Privatpatienten" für die Kapazitätsberechnung nicht in die "Gesamtzahl der tagesbelegten Betten des Klinikums" im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HZVO einzubeziehen, weil "Privatpatienten" nicht ärztliche Patienten des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein sind (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - Beschl. v. 28.10.2016 - 3 NB 5/16 u.a. - Beschl. v. 15.09.2015 - 3 NB 32/15 u.a. -).

    Insoweit wird ein ärztlicher Behandlungsvertrag nämlich nur zwischen dem jeweiligen "Wahlleistungspatienten" und dem Wahlarzt abgeschlossen; eine vertragliche Beziehung zwischen dem Universitätsklinikum und dem Patienten hinsichtlich der Erbringung ärztlicher Leistungen entsteht nicht (vgl. Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - Beschl. v. 14.09.2015 - 3 NB 4/15 u. a. - Beschl. v. 15.09.2015 - 3 NB 52/15 u. a. - Beschl. v. 29.09.2014 - 3 NB 87/14 u.a. -).

    Dieses beinhaltet weder einen Kapazitätserhaltungs- noch einen Kapazitätsbeschaffungsanspruch im Sinne einer Kapazitätserweiterung, sondern nur einen Anspruch auf Erschöpfung und Teilhabe des Bewerbers an der im Rahmen des Auftrags und des Selbstentscheidungsrechts der Hochschule zulässigerweise tatsächlich vorhandenen Ausbildungskapazität nach den Regelungen der Hochschulzulassungsverordnung (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - OVG B-Stadt, Beschl. v. 22.02.2006 - 13 C 3/06 -, juris Rn. 5 f. mwN;… BVerfG, Urt. v. 18.07.1972 - 1 BvL 32/70, 1 BvL 25/71 -, juris).

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 24. Juli 2017 - 3 NB 20/17 - ausgeführt hat, regelt § 17 HZVO explizit, dass die Studienanfängerzahl zu erhöhen ist, wenn zu erwarten ist, dass wegen verringerter Lehrnachfrage die Zahl der Abgänge an Studierenden in höheren Fachsemestern größer ist als die Zahl der Zugänge.

  • OVG Hamburg, 23.01.2017 - 3 Nc 27/16

    Zulassung zum 2. Abschnitt des Studiums der Humanmedizin (Klinik) an der …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 3 NB 17/19
    Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat zur Begründung seiner Auffassung, dass Privatpatienten bei der Kapazitätsberechnung zu berücksichtigen seien (OVG Hamburg, Beschl. v. 23.01.2017 - 3 NC 27/16 -, juris Rn. 19; Beschl. v. 30.07.2014 - 3 Nc 10/14 -, juris) in seinem Beschluss vom 30. Juli 2014 (…vgl. a.a.O., Rn. 13) ausgeführt:.

    Es fehlt (eindeutig) an einer (verordnungs-) rechtlichen Grundlage für einen Schwundausgleich hinsichtlich der patientenbezogenen Kapazität, weshalb auch eine entsprechende Anwendung des § 17 HZVO im Rahmen der patientenbezogenen Kapazitätsberechnung nicht in Betracht kommt (anderer Auffassung: OVG Hamburg, Beschl. v. 23.01.2017 - 3 Nc 27/16 -, juris Rn. 23).

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.2016 - 3 NB 5/16

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin in Schleswig-Holstein zum Sommersemester …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 3 NB 17/19
    Nach der (bisherigen) Rechtsprechung des Senats sind "Privatpatienten" für die Kapazitätsberechnung nicht in die "Gesamtzahl der tagesbelegten Betten des Klinikums" im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HZVO (juris: HSchulZulV SH) einzubeziehen, weil "Privatpatienten" nicht ärztliche Patienten des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein sind (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - Beschl. v. 28.10.2016 - 3 NB 5/16 u.a. - Beschl. v. 15.09.2015 - 3 NB 32/15 u.a. -); an dieser Rechtsprechung hält der Senat verbunden mit der Klarstellung fest, dass nur die "Wahlleistungspatienten" - nicht alle "Privatpatienten" - bei der "Gesamtzahl der tagesbelegten Betten des Klinikums" nicht zu berücksichtigen sind (der Begriff "Privatpatient" ist in diesem Zusammenhang nicht hinreichend präzise).(Rn.8).

    Nach der (bisherigen) Rechtsprechung des Senats sind "Privatpatienten" für die Kapazitätsberechnung nicht in die "Gesamtzahl der tagesbelegten Betten des Klinikums" im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HZVO einzubeziehen, weil "Privatpatienten" nicht ärztliche Patienten des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein sind (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - Beschl. v. 28.10.2016 - 3 NB 5/16 u.a. - Beschl. v. 15.09.2015 - 3 NB 32/15 u.a. -).

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.09.2015 - 3 NB 32/15

    Kapazitätsberechnung in Schleswig Holstein unter Ausschluss der Privatpatienten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 3 NB 17/19
    Nach der (bisherigen) Rechtsprechung des Senats sind "Privatpatienten" für die Kapazitätsberechnung nicht in die "Gesamtzahl der tagesbelegten Betten des Klinikums" im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HZVO (juris: HSchulZulV SH) einzubeziehen, weil "Privatpatienten" nicht ärztliche Patienten des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein sind (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - Beschl. v. 28.10.2016 - 3 NB 5/16 u.a. - Beschl. v. 15.09.2015 - 3 NB 32/15 u.a. -); an dieser Rechtsprechung hält der Senat verbunden mit der Klarstellung fest, dass nur die "Wahlleistungspatienten" - nicht alle "Privatpatienten" - bei der "Gesamtzahl der tagesbelegten Betten des Klinikums" nicht zu berücksichtigen sind (der Begriff "Privatpatient" ist in diesem Zusammenhang nicht hinreichend präzise).(Rn.8).

    Nach der (bisherigen) Rechtsprechung des Senats sind "Privatpatienten" für die Kapazitätsberechnung nicht in die "Gesamtzahl der tagesbelegten Betten des Klinikums" im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HZVO einzubeziehen, weil "Privatpatienten" nicht ärztliche Patienten des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein sind (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - Beschl. v. 28.10.2016 - 3 NB 5/16 u.a. - Beschl. v. 15.09.2015 - 3 NB 32/15 u.a. -).

  • BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 3.83

    Kapazitätsberechnung - Zahnmedizin - Kapazitätserschöpfungsgebot - Herabsetzung …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 3 NB 17/19
    Diese Unterstellung ist auf das "Flaschenhalsprinzip", das sich in den das Höchstmaß an Einsatzfähigkeit der Sachausstattung verkörpernden Grenzwerten ausdrückt, nicht zu übertragen (BVerwG, Urt. v. 13.12.1984 - 7 C 3.83 u. a. -, juris Rn. 55).
  • BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 103.86

    Errechnung der Schwundquote unter Einbeziehung der semesterlichen …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 3 NB 17/19
    - 7 C 103.86 u.a. -, juris Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 09.09.2015 - 2 NB 368/14

    Kapazität; Kapazitätserschöpfungsgebot; Mitternachtszählung; Privatpatienten; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 3 NB 17/19
    - 2 NB 368/14 -, juris Rn. 35 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2008 - NC 9 S 2234/08

    Zahl der Arbeitsplätze als limitierender Faktor für die Kapazitätsberechnung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 3 NB 17/19
    Dementsprechend macht § 15 Abs. 3 Nr. 3 HZVO die Berücksichtigung des Schwundverhaltens von einer Entlastung des Lehrpersonals abhängig und knüpft damit lediglich an die personalbezogene Kapazität der Lehreinheit an (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 30.09.2008 - NC 9 S 2234/08 -, juris Rn. 7).
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 3 NB 17/19
    Dieses beinhaltet weder einen Kapazitätserhaltungs- noch einen Kapazitätsbeschaffungsanspruch im Sinne einer Kapazitätserweiterung, sondern nur einen Anspruch auf Erschöpfung und Teilhabe des Bewerbers an der im Rahmen des Auftrags und des Selbstentscheidungsrechts der Hochschule zulässigerweise tatsächlich vorhandenen Ausbildungskapazität nach den Regelungen der Hochschulzulassungsverordnung (…vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - OVG B-Stadt, Beschl. v. 22.02.2006 - 13 C 3/06 -, juris Rn. 5 f. mwN; BVerfG, Urt. v. 18.07.1972 - 1 BvL 32/70, 1 BvL 25/71 -, juris).
  • BGH, 14.01.2016 - III ZR 107/15

    Abrechnung ärztlicher Wahlleistungen während eines Krankenhausaufenthalts: …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 3 NB 17/19
    Der Bundesgerichtshof hat hierzu in seinem Urteil vom 24. Januar 2016 - III ZR 107/15 - (…juris Rn. 23 mwN) ausgeführt, dass sich beim gespaltenen Arzt-Krankenhaus-Vertrag der Vertrag mit dem Krankenhausträger auf die Unterbringung, Verpflegung und pflegerische Versorgung beschränke, während die ärztliche Versorgung nicht zu den Pflichten des Krankenhauses gehöre und die ärztlichen Leistungen nur auf Grund eines besonderen Behandlungsvertrags mit dem Arzt erbracht werden würden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2018 - 13 C 20/18

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. klinischen Fachsemester nach den …

  • OVG Hamburg, 30.07.2014 - 3 Nc 10/14

    Zulassung zum 2. Abschnitt des Studiums der Humanmedizin (Klinik) an der …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2019 - 13 C 3/19

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 5. …

  • VGH Bayern, 27.09.2017 - 7 ZB 17.20000

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2006 - 13 C 3/06
  • VG Schleswig, 03.07.2020 - 9 C 22/20

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 5. Fachsemester (1. klinisches …

    Das OVG Schleswig hat dazu zuletzt - auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung anderer Obergerichte - ausgeführt (B. v. 24.06.2020 - 3 NB 8/19 - und - 3 NB 17/19 -):.

    Eine entsprechende Verrechen- oder Austauschbarkeit liegt für die nach dem "Flaschenhalsprinzip" bestehenden ausstattungsbezogenen Engpässe aber nicht vor, so dass eine Schwundkorrektur hier schon aus strukturellen Gründen ausscheiden muss (OVG Schleswig, B. v. 25.06.2020 - 3 NB 8/19 - und - 3 NB 17/19 - B. v. 20.07.2017 - 3 NB 12/17 u.a. -, n.v.;… B. v. 28.10.2016, a.a.O. und B. v. 29.09.2014, a.a.O. sowie VGH Mannheim, B. v. 30.09.2008 - NC 9 S 2234/08 -, juris).

  • VG Schleswig, 25.05.2021 - 9 C 3/21

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin, 5. Fachsemester

    Das OVG Schleswig hat dazu zuletzt - auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung anderer Obergerichte - ausgeführt (B. v. 24.06.2020 - 3 NB 8/19 - juris Rn. 20 ff. und - 3 NB 17/19 -- juris Rn. 8 ff.):.

    Eine entsprechende Verrechnen- oder Austauschbarkeit liegt für die nach dem "Flaschenhalsprinzip" bestehenden ausstattungsbezogenen Engpässe aber nicht vor, so dass eine Schwundkorrektur hier schon aus strukturellen Gründen ausscheiden muss (OVG Schleswig, B. v. 25.06.2020 - 3 NB 8/19 - juris Rn. 13 und - 3 NB 17/19 - juris Rn. 33; B. v. 20.07.2017 - 3 NB 12/17 u. a. - n. v.;… B. v. 28.10.2016, a. a. O. und B. v. 29.09.2014, a. a. O. sowie VGH Mannheim, B. v. 30.09.2008 - NC 9 S 2234/08 - juris).

  • VG Schleswig, 03.07.2020 - 9 C 28/20

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 5. Fachsemester (1. kllinisches …

    Das OVG Schleswig hat dazu zuletzt - auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung anderer Obergerichte - ausgeführt (B. v. 24.06.2020 - 3 NB 8/19 - und - 3 NB 17/19 -):.

    Eine entsprechende Verrechen- oder Austauschbarkeit liegt für die nach dem "Flaschenhalsprinzip" bestehenden ausstattungsbezogenen Engpässe aber nicht vor, so dass eine Schwundkorrektur hier schon aus strukturellen Gründen ausscheiden muss (OVG Schleswig, B. v. 25.06.2020 - 3 NB 8/19 - und - 3 NB 17/19 - B. v. 20.07.2017 - 3 NB 12/17 u.a. -, n.v.;… B. v. 28.10.2016, a.a.O. und B. v. 29.09.2014, a.a.O. sowie VGH Mannheim, B. v. 30.09.2008 - NC 9 S 2234/08 -, juris).

  • VG Schleswig, 25.05.2021 - 9 C 2/21

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin, 5. Fachsemester, Sommersemester 2021

    Das OVG Schleswig hat dazu zuletzt - auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung anderer Obergerichte - ausgeführt (B. v. 24.06.2020 - 3 NB 8/19 - juris Rn. 20 ff. und - 3 NB 17/19 - juris Rn. 8 ff.):.

    Eine entsprechende Verrechen- oder Austauschbarkeit liegt für die nach dem "Flaschenhalsprinzip" bestehenden ausstattungsbezogenen Engpässe aber nicht vor, so dass eine Schwundkorrektur hier schon aus strukturellen Gründen ausscheiden muss (OVG Schleswig, B. v. 25.06.2020 - 3 NB 8/19 - juris Rn. 13 und - 3 NB 17/19 - juris Rn. 33; B. v. 20.07.2017 - 3 NB 12/17 u. a. - n. v.;… B. v. 28.10.2016, a. a. O. und B. v. 29.09.2014, a. a. O. sowie VGH Mannheim, B. v. 30.09.2008 - NC 9 S 2234/08 - juris).

  • OVG Sachsen, 23.06.2021 - 2 B 71/21

    Humanmedizin; 5. Fachsemester; patientenbezogene Kapazität

    Entsprechendes gilt für den patientenbezogenen Engpass, da eine beliebige Umverteilung von Patienten in andere Fachsemester erkennbar nicht in Betracht kommt (vgl. OVG Schl.-H., Beschl. v. 24. Juni 2020 - 3 NB 17/19 -, juris Rn. 33 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 23.06.2021 - 2 B 73/21

    NC; Humanmedizin 5. FS; patientenbezogene Kapazität

    Entsprechendes gilt für den patientenbezogenen Engpass, da eine beliebige Umverteilung von Patienten in andere Fachsemester erkennbar nicht in Betracht kommt (vgl. OVG Schl.-H., Beschl. v. 24. Juni 2020 - 3 NB 17/19 -, juris Rn. 33 m. w. N.).
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