Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 24.07.2017 - 3 NB 20/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 17 KHEntgG
Zulassung zum Studium der Humanmedizin in Schleswig-Holstein: Kapazitätsrechtliche Berücksichtigung von Privatpatienten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 15.05.2017 - 9 C 76/17
- OVG Schleswig-Holstein, 24.07.2017 - 3 NB 20/17
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (21)
- BGH, 14.01.2016 - III ZR 107/15
Abrechnung ärztlicher Wahlleistungen während eines Krankenhausaufenthalts: …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.07.2017 - 3 NB 20/17
Unter Beachtung der vorstehenden Maßgaben hat das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt, dass im Rahmen der zwischen dem Krankenhausträger und dem Patienten geschlossenen Vereinbarung über die Erbringung und Abrechnung wahlärztlicher Leistungen zugleich der gesonderte Behandlungsvertrag im Wege eines Vertretergeschäftes abgeschlossen werden kann (Beschlussabdruck Seite 7f.; BGH, Urt. v. 14.01.2016 - III ZR 107/15 -, juris Rn. 23).Der Bundesgerichtshof hat hierzu in seinem Urteil vom 24. Januar 2016 (Az. III ZR 107/15, juris Rn. 23 mwN) ausgeführt, dass sich beim gespaltenen Arzt-Krankenhaus-Vertrag der Vertrag mit dem Krankenhausträger auf die Unterbringung, Verpflegung und pflegerische Versorgung beschränke, während die ärztliche Versorgung nicht zu den Pflichten des Krankenhauses gehöre und die ärztlichen Leistungen nur auf Grund eines besonderen Behandlungsvertrags mit dem Arzt erbracht werden würden.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2015 - 13 C 18/15
Ermittlung der patientenbezogenen Kapazität im Rahmen einer Gewährung eines …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.07.2017 - 3 NB 20/17
Die Nichtberücksichtigung von Privatpatienten stellt insbesondere keinen Verstoß gegen das Kapazitätserschöpfungsgebot dar, weil sich dieses ausschließlich an die Hochschule als Trägerin öffentlicher Gewalt richtet (…vgl. die ständ. Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 15.05.2017 - 13 B 110/17 -, juris Rn. 26; Beschl. v. 07.12.2015 - 13 C 18/15 -, juris Rn. 2ff.;… Beschl. v. 09.09.2013 - 13 C 51/13 -, juris Rn. 3ff;… Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 23.06.2015 - 10 B 201/15.FM.W4 -, juris Rn. 26 unter Bezugnahme auf Oberverwaltungsgericht für das Land Nord-Westfalen, Beschl. v. 19.12.2013 - 13 C 107/13 -, juris, Rn. 11ff.;… and.a. O., Rn. 14 mwN
; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 07.12.2015 - 13 C 18/15 -, juris Rn. 5f.;… Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 22.06.2015 - 3 M 49/15 - u. a., juris Rn. 15;… vgl. ferner Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 26.07.2016 - 7 CE 16.10143 u. a. -, juris Rn. 10 mwN). - OVG Schleswig-Holstein, 28.10.2016 - 3 NB 5/16
Zulassung zum Studium der Humanmedizin in Schleswig-Holstein zum Sommersemester …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.07.2017 - 3 NB 20/17
Dass die Chefärzte in allen Fällen ärztlicher Wahlleistung, also sowohl bei klassischem Liquidationsrecht als auch bei bestehenden Chefarztverträgen, zu persönlicher Leistungserbringung verpflichtet sind, und aufgrund dessen regelmäßig kein Unterricht am Krankenbett von Privatpatienten stattfindet, hat der Senat in seinen Beschlüssen vom 28. Oktober 2016 (Az. 3 NB 5/16 u.a.) und vom 12. Dezember 2016 (Az. 3 NB 11/16 u.a.) festgestellt.Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. Beschl. v. 29.09.2014 - 3 NB 87/14; Beschl. v. 28.10.2016 - 3 NB 5/16 u.a.) entschieden, dass die Gesamtzahl tagesbelegter Betten aufgrund einer an die stationär aufgenommenen Patienten anknüpfenden Mitternachtszählung im Rahmen der Anwendung von § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HZVO nicht zu beanstanden ist und daher eine Einbeziehung der Tageskliniken nicht in Betracht kommt (vgl. Beschl. v. 29.09.2014 - 3 NB 87/14; Beschl. v. 28.10.2016 - 3 NB 5/16 u.a.).
- OVG Hamburg, 30.07.2014 - 3 Nc 10/14
Zulassung zum 2. Abschnitt des Studiums der Humanmedizin (Klinik) an der …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.07.2017 - 3 NB 20/17
Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 30.07.2014 - 3 Nc 10/14 -, juris Rn. 11).Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts zur Einbeziehung der Privatpatienten (Beschl. v. 30.07.2014, a.a.O) verweist der Senat auf die dortige Rn. 13, in der es heißt:.
- BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 103.86
Errechnung der Schwundquote unter Einbeziehung der semesterlichen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.07.2017 - 3 NB 20/17
Erst diese Fiktion ermöglicht es, in einen Rechenvorgang einzutreten, der angibt, wie viele Studenten mehr zugelassen sind, weil andere Studenten ihr Studium nicht beenden (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.11.1987 - 7 C 103.86 u. a.- juris Rn. 12). - VGH Baden-Württemberg, 30.09.2008 - NC 9 S 2234/08
Zahl der Arbeitsplätze als limitierender Faktor für die Kapazitätsberechnung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.07.2017 - 3 NB 20/17
Dementsprechend macht § 15 Abs. 3 Nr. 3 HZVO die Berücksichtigung des Schwundverhaltens von einer Entlastung des Lehrpersonals abhängig und knüpft damit lediglich an die personalbezogene Kapazität der Lehreinheit an (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.09.2008, - NC 9 S 2234/08 -, juris Rn. 7). - VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 109/13
Verletzung des Kapazitätserschöpfungsgebots durch Nichtbeachtung der …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.07.2017 - 3 NB 20/17
Auch insoweit kann derzeit (noch) nicht festgestellt werden, dass der Verordnungsgeber seine ihm obliegende Pflicht zur Beobachtung und Überprüfung verletzt habe wie die Antragstellerin im Hinblick auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 15. Januar 2014 (Az.: VerfGH 109/13) und die nach ihrer Auffassung auf die zugrunde zu legende Kapazität durchschlagenden Veränderungen im Krankenhauswesen geltend macht. - BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 3.83
Kapazitätsberechnung - Zahnmedizin - Kapazitätserschöpfungsgebot - Herabsetzung …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.07.2017 - 3 NB 20/17
Diese Unterstellung ist auf das "Flaschenhalsprinzip", das sich in den das Höchstmaß an Einsatzfähigkeit der Sachausstattung verkörpernden Grenzwerten ausdrückt, nicht zu übertragen (BVerwG, Urt. v. 13.12.1984 - 7 C 3.83 u. a. -, juris Rn. 55; BVerwGE 70, 318ff.). - VGH Bayern, 12.06.2014 - 7 CE 14.10012
Humanmedizin Regensburg (Wintersemester 2013/2014); erstes Semester des …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.07.2017 - 3 NB 20/17
Hierzu ergibt sich aus der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. v. 12.06.2014 - 7 CE 14.10012 - u. a., juris Rn. 21 mwN), dass es auf der Hand liege, dass die Einhaltung der in der ÄAppO enthaltenen Ausbildungsvorgaben eine ausreichende Zahl von für die Lehre geeigneten Patienten und Patientinnen erfordere und sich hierbei insbesondere eine längere Verweildauer der Patienten in der Klinik günstig auswirke. - OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2015 - 3 M 49/15
Zulassung zum Studium der Humanmedizin - 1. Klinisches Semester
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.07.2017 - 3 NB 20/17
a. O., Rn. 14 mwN; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 07.12.2015 - 13 C 18/15 -, juris Rn. 5f.; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 22.06.2015 - 3 M 49/15 - u. a., juris Rn. 15; vgl. ferner Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 26.07.2016 - 7 CE 16.10143 u. a. -, juris Rn. 10 mwN). - OVG Niedersachsen, 20.12.2016 - 2 NB 120/16
Kapazität; Kohortenprinzip; Studienplatz
- VGH Bayern, 26.07.2016 - 7 CE 16.10143
Keine Chance auf Zulassung zum Medizinstudium in München
- OVG Niedersachsen, 10.03.2016 - 2 NB 122/15
Höhere Semester; Kohortenprinzip; patientenbezogen
- BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 66.83
Universitätsrecht - Kapazitätsermittlung - Kapazitätserschöpfungsgebot - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2013 - 13 C 107/13
Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Klinischen …
- OVG Niedersachsen, 09.09.2015 - 2 NB 368/14
Kapazität; Kapazitätserschöpfungsgebot; Mitternachtszählung; Privatpatienten; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2017 - 13 B 110/17
Zulassung zum Studium der Humanmedizin i.R.d. Ausbildungskapazität
- BVerfG, 10.03.1999 - 1 BvL 27/97
Verfassungsrechtliche Prüfung der schrittweisen Absenkung der Aufnahmekapazität …
- VGH Hessen, 23.06.2015 - 10 B 201/15
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2006 - 13 C 3/06
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2013 - 13 C 51/13
Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluss des VG …
- OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 3 NB 8/19
Zulassung zum Studium der Humanmedizin: Klarstellung des Begriffs der …
Nach der (bisherigen) Rechtsprechung des Senats sind "Privatpatienten" für die Kapazitätsberechnung nicht in die "Gesamtzahl der tagesbelegten Betten des Klinikums" im Sinne von § 18 Abs. 1 S 2 Nr. 1 HZVO einzubeziehen, weil "Privatpatienten" nicht ärztliche Patienten des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein sind (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - Beschl. v. 28.10.2016 - 3 NB 5/16 u.a. - Beschl. v. 15.09.2015 - 3 NB 32/15 u.a. -); an dieser Rechtsprechung hält der Senat verbunden mit der Klarstellung fest, dass nur die "Wahlleistungspatienten" - nicht alle "Privatpatienten" - bei der "Gesamtzahl der tagesbelegten Betten des Klinikums" nicht zu berücksichtigen sind (der Begriff "Privatpatient" ist in diesem Zusammenhang nicht hinreichend präzise).(Rn.20).Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - Beschl. v. 28.10.2016 - NB 5/16 u.a. - Beschl. v. 15.09.2015 - 3 NB 52/15 u.a. - Beschl. v. 29.09.2014 - 3 NB 87/14 u.a.-) entschieden, dass die Gesamtzahl tagesbelegter Betten aufgrund einer an die stationär aufgenommenen Patienten anknüpfenden Mitternachtszählung im Rahmen der Anwendung von § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HZVO zu ermitteln ist und daher eine Einbeziehung der Tageskliniken nicht in Betracht kommt.
Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 24. Juli 2017 - 3 NB 20/17 - ausgeführt hat, regelt § 17 HZVO explizit, dass die Studienanfängerzahl zu erhöhen ist, wenn zu erwarten ist, dass wegen verringerter Lehrnachfrage die Zahl der Abgänge an Studierenden in höheren Fachsemestern größer ist als die Zahl der Zugänge.
Nach der (bisherigen) Rechtsprechung des Senats sind "Privatpatienten" für die Kapazitätsberechnung nicht in die "Gesamtzahl der tagesbelegten Betten des Klinikums" im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HZVO einzubeziehen, weil "Privatpatienten" nicht ärztliche Patienten des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein sind (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - Beschl. v. 28.10.2016 - 3 NB 5/16 u.a. - Beschl. v. 15.09.2015 - 3 NB 32/15 u.a. -).
Insoweit wird ein ärztlicher Behandlungsvertrag nämlich nur zwischen dem jeweiligen "Wahlleistungspatienten" und dem Wahlarzt abgeschlossen; eine vertragliche Beziehung zwischen dem Universitätsklinikum und dem Patienten hinsichtlich der Erbringung ärztlicher Leistungen entsteht nicht (vgl. Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - Beschl. v. 14.09.2015 - 3 NB 4/15 u. a. - Beschl. v. 15.09.2015 - 3 NB 52/15 u. a. - Beschl. v. 29.09.2014 - 3 NB 87/14 u.a. -).
Dieses beinhaltet weder einen Kapazitätserhaltungs- noch einen Kapazitätsbeschaffungsanspruch im Sinne einer Kapazitätserweiterung, sondern nur einen Anspruch auf Erschöpfung und Teilhabe des Bewerbers an der im Rahmen des Auftrags und des Selbstentscheidungsrechts der Hochschule zulässigerweise tatsächlich vorhandenen Ausbildungskapazität nach den Regelungen der Hochschulzulassungsverordnung (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - OVG Münster, Beschl. v. 22.02.2006 - 13 C 3/06 -, juris Rn. 5 f. mwN;… BVerfG, Urt. v. 18.07.1972 - 1 BvL 32/70, 1 BvL 25/71 -, juris).
- OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 3 NB 17/19
Zulassung zum Studium der Humanmedizin (1. klinisches Semester); Berücksichtigung …
Nach der (bisherigen) Rechtsprechung des Senats sind "Privatpatienten" für die Kapazitätsberechnung nicht in die "Gesamtzahl der tagesbelegten Betten des Klinikums" im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HZVO (juris: HSchulZulV SH) einzubeziehen, weil "Privatpatienten" nicht ärztliche Patienten des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein sind (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - Beschl. v. 28.10.2016 - 3 NB 5/16 u.a. - Beschl. v. 15.09.2015 - 3 NB 32/15 u.a. -); an dieser Rechtsprechung hält der Senat verbunden mit der Klarstellung fest, dass nur die "Wahlleistungspatienten" - nicht alle "Privatpatienten" - bei der "Gesamtzahl der tagesbelegten Betten des Klinikums" nicht zu berücksichtigen sind (der Begriff "Privatpatient" ist in diesem Zusammenhang nicht hinreichend präzise).(Rn.8).Nach der (bisherigen) Rechtsprechung des Senats sind "Privatpatienten" für die Kapazitätsberechnung nicht in die "Gesamtzahl der tagesbelegten Betten des Klinikums" im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HZVO einzubeziehen, weil "Privatpatienten" nicht ärztliche Patienten des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein sind (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - Beschl. v. 28.10.2016 - 3 NB 5/16 u.a. - Beschl. v. 15.09.2015 - 3 NB 32/15 u.a. -).
Insoweit wird ein ärztlicher Behandlungsvertrag nämlich nur zwischen dem jeweiligen "Wahlleistungspatienten" und dem Wahlarzt abgeschlossen; eine vertragliche Beziehung zwischen dem Universitätsklinikum und dem Patienten hinsichtlich der Erbringung ärztlicher Leistungen entsteht nicht (vgl. Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - Beschl. v. 14.09.2015 - 3 NB 4/15 u. a. - Beschl. v. 15.09.2015 - 3 NB 52/15 u. a. - Beschl. v. 29.09.2014 - 3 NB 87/14 u.a. -).
Dieses beinhaltet weder einen Kapazitätserhaltungs- noch einen Kapazitätsbeschaffungsanspruch im Sinne einer Kapazitätserweiterung, sondern nur einen Anspruch auf Erschöpfung und Teilhabe des Bewerbers an der im Rahmen des Auftrags und des Selbstentscheidungsrechts der Hochschule zulässigerweise tatsächlich vorhandenen Ausbildungskapazität nach den Regelungen der Hochschulzulassungsverordnung (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - OVG B-Stadt, Beschl. v. 22.02.2006 - 13 C 3/06 -, juris Rn. 5 f. mwN;… BVerfG, Urt. v. 18.07.1972 - 1 BvL 32/70, 1 BvL 25/71 -, juris).
Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 24. Juli 2017 - 3 NB 20/17 - ausgeführt hat, regelt § 17 HZVO explizit, dass die Studienanfängerzahl zu erhöhen ist, wenn zu erwarten ist, dass wegen verringerter Lehrnachfrage die Zahl der Abgänge an Studierenden in höheren Fachsemestern größer ist als die Zahl der Zugänge.
- VG Schleswig, 03.07.2020 - 9 C 22/20
Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 5. Fachsemester (1. klinisches …
"Nach der (bisherigen) Rechtsprechung des Senats sind "Privatpatienten" für die Kapazitätsberechnung nicht in die "Gesamtzahl der tagesbelegten Betten des Klinikums" im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HZVO einzubeziehen, weil "Privatpatienten" nicht ärztliche Patienten des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein sind (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - Beschl. v. 28.10.2016.Insoweit wird ein ärztlicher Behandlungsvertrag nämlich nur zwischen dem jeweiligen "Wahlleistungspatienten" und dem Wahlarzt abgeschlossen; eine vertragliche Beziehung zwischen dem Universitätsklinikum und dem Patienten hinsichtlich der Erbringung ärztlicher Leistungen entsteht nicht (vgl. Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - Beschl. v. 14.09.2015 - 3 NB 4/15 u. a. - Beschl. v. 15.09.2015 - 3 NB 52/15 u. a. - Beschl. v. 29.09.2014 - 3 NB 87/14 u.a. -).
Dieses beinhaltet weder einen Kapazitätserhaltungs- noch einen Kapazitätsbeschaffungsanspruch im Sinne einer Kapazitätserweiterung, sondern nur einen Anspruch auf Erschöpfung und Teilhabe des Bewerbers an der im Rahmen des Auftrags und des Selbstentscheidungsrechts der Hochschule zulässigerweise tatsächlich vorhandenen Ausbildungskapazität nach den Regelungen der Hochschulzulassungsverordnung (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - OVG B-Stadt, Beschl. v. 22.02.2006 - 13 C 3/06 -, juris Rn. 5 f. mwN;… BVerfG, Urt. v. 18.07.1972 - 1 BvL 32/70, 1 BvL 25/71 -, juris).
- VG Schleswig, 03.07.2020 - 9 C 28/20
Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 5. Fachsemester (1. kllinisches …
"Nach der (bisherigen) Rechtsprechung des Senats sind "Privatpatienten" für die Kapazitätsberechnung nicht in die "Gesamtzahl der tagesbelegten Betten des Klinikums" im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HZVO einzubeziehen, weil "Privatpatienten" nicht ärztliche Patienten des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein sind (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - Beschl. v. 28.10.2016.Insoweit wird ein ärztlicher Behandlungsvertrag nämlich nur zwischen dem jeweiligen "Wahlleistungspatienten" und dem Wahlarzt abgeschlossen; eine vertragliche Beziehung zwischen dem Universitätsklinikum und dem Patienten hinsichtlich der Erbringung ärztlicher Leistungen entsteht nicht (vgl. Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - Beschl. v. 14.09.2015 - 3 NB 4/15 u. a. - Beschl. v. 15.09.2015 - 3 NB 52/15 u. a. - Beschl. v. 29.09.2014 - 3 NB 87/14 u.a. -).
Dieses beinhaltet weder einen Kapazitätserhaltungs- noch einen Kapazitätsbeschaffungsanspruch im Sinne einer Kapazitätserweiterung, sondern nur einen Anspruch auf Erschöpfung und Teilhabe des Bewerbers an der im Rahmen des Auftrags und des Selbstentscheidungsrechts der Hochschule zulässigerweise tatsächlich vorhandenen Ausbildungskapazität nach den Regelungen der Hochschulzulassungsverordnung (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - OVG B-Stadt, Beschl. v. 22.02.2006 - 13 C 3/06 -, juris Rn. 5 f. mwN;… BVerfG, Urt. v. 18.07.1972 - 1 BvL 32/70, 1 BvL 25/71 -, juris).
- VG Schleswig, 16.05.2019 - 9 C 17/19
Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Christians-Albrechts-Universität …
Es ist nicht ersichtlich, dass dieser Aufschlag die gegenwärtige reale Situation nicht mehr abdeckt, zumal belastbare Erhebungen und Kriterien dazu fehlen, dass und ggf. in welchem Umfang die ambulant versorgten Patienten zu Ausbildungszwecken überhaupt geeignet sind und hierfür zur Verfügung stehen (st. Rspr. der Kammer, zuletzt B. v. 14.05.2018 - 9 C 9/18 -, n.v., und B. v. 15.05.2017 - 9 C 18/17 -, juris, sowie des OVG Schleswig, zuletzt B. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 -, n.v., sowie BayVGH, B. v. 28.07.2014 - 7 CE 14.10052 -, OVG Lüneburg, B. v. 09.09.2015 - 2 NB 368/14 - U. v. 07.04.2016 - 2 LB 60/15 - und OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 21.02.2011 - OVG 5 NC 286.11 -, OVG Bautzen, B .v. 07.07.2015 - 2 B 19/15.NC -, alle juris;… anders soweit ersichtlich nur OVG Hamburg, B. v. 30.07.2014 - 3 Nc 10/14 -, juris und Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht Bd. 2, 2013, Rn. 754 ff.).Eine gerichtliche Korrektur ist jedenfalls derzeit nicht erforderlich (st. Rspr. der Kammer, vgl. B. v. 15.05.2017 - 9 C 18/17 -, juris, sowie des OVG Schleswig, zuletzt B. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 -, n.v.;… OVG Lüneburg, B. v. 09.09.2015, a.a.O. und U. v. 07.04.2016 a.a.O.;… OVG Hamburg, B. v. 21.04.2015 - 3 Nc 121/14 -, juris Rn. 15).
Im Beschluss zum Sommersemester 2017 (B. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - n.v.) hat der Senat seine Rechtsprechung nochmals ausführlich dargelegt und auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung anderer Obergerichte daran festgehalten.
- VG Schleswig, 29.05.2019 - 9 C 19/19
Anspruch auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 5. Fachsemester (1. …
Es ist nicht ersichtlich, dass dieser Aufschlag die gegenwärtige reale Situation nicht mehr abdeckt, zumal belastbare Erhebungen und Kriterien dazu fehlen, dass und ggf. in welchem Umfang die ambulant versorgten Patienten zu Ausbildungszwecken überhaupt geeignet sind und hierfür zur Verfügung stehen (st. Rspr. der Kammer, zuletzt B. v. 14.05.2018 - 9 C 9/18 -,n.v., und B. v. 15.05.2017 - 9 C 18/17 -, juris, sowie des OVG Schleswig, zuletzt B. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 -, n.v, sowie BayVGH, B. v. 28.07.2014 - 7 CE 14.10052 -, OVG Lüneburg, B. v. 09.09.2015 - 2 NB 368/14 - U. v. 07.04.2016 - 2 LB 60/15 - und OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 21.02.2011 - OVG 5 NC 286.11 -, OVG Bautzen, B .v. 07.07.2015 - 2 B 19/15.NC -, alle juris;… anders soweit ersichtlich nur OVG Hamburg, B. v. 30.07.2014 - 3 Nc 10/14 -, juris und Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht Bd. 2, 2013, Rn. 754 ff.).Eine gerichtliche Korrektur ist jedenfalls derzeit nicht erforderlich (st. Rspr. der Kammer, vgl. B. v. 15.05.2017 - 9 C 18/17 -, juris, sowie des OVG Schleswig, zuletzt B. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 -, n.v.;… OVG Lüneburg, B. v. 09.09.2015, a.a.O. und U. v. 07.04.2016 a.a.O.;… OVG Hamburg, B. v. 21.04.2015 - 3 Nc 121/14 -, juris Rn. 15).
Im Beschluss zum Sommersemester 2017 (B. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - n.v.) hat der Senat seine Rechtsprechung nochmals ausführlich dargelegt und auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung anderer Obergerichte daran festgehalten.
- VG Schleswig, 25.05.2021 - 9 C 3/21
Zulassung zum Studium der Humanmedizin, 5. Fachsemester
"Nach der (bisherigen) Rechtsprechung des Senats sind "Privatpatienten" für die Kapazitätsberechnung nicht in die "Gesamtzahl der tagesbelegten Betten des Klinikums" im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HZVO einzubeziehen, weil "Privatpatienten" nicht ärztliche Patienten des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein sind (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - Beschl. v. 28.10.2016 - 3 NB 5/16 u. a. - Beschl. v. 15.09.2015 - 3 NB 32/15 u. a. -).Insoweit wird ein ärztlicher Behandlungsvertrag nämlich nur zwischen dem jeweiligen "Wahlleistungspatienten" und dem Wahlarzt abgeschlossen; eine vertragliche Beziehung zwischen dem Universitätsklinikum und dem Patienten hinsichtlich der Erbringung ärztlicher Leistungen entsteht nicht (vgl. Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - Beschl. v. 14.09.2015 - 3 NB 4/15 u. a. - Beschl. v. 15.09.2015 - 3 NB 52/15 u. a. - Beschl. v. 29.09.2014 - 3 NB 87/14 u. a. -).
Dieses beinhaltet weder einen Kapazitätserhaltungs- noch einen Kapazitätsbeschaffungsanspruch im Sinne einer Kapazitätserweiterung, sondern nur einen Anspruch auf Erschöpfung und Teilhabe des Bewerbers an der im Rahmen des Auftrags und des Selbstentscheidungsrechts der Hochschule zulässigerweise tatsächlich vorhandenen Ausbildungskapazität nach den Regelungen der Hochschulzulassungsverordnung (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - OVG B-Stadt, Beschl. v. 22.02.2006 - 13 C 3/06 -, juris Rn. 5 f. mwN;… BVerfG, Urt. v. 18.07.1972 - 1 BvL 32/70, 1 BvL 25/71 -, juris).
- VG Schleswig, 25.05.2021 - 9 C 2/21
Zulassung zum Studium der Humanmedizin, 5. Fachsemester, Sommersemester 2021
"Nach der (bisherigen) Rechtsprechung des Senats sind "Privatpatienten" für die Kapazitätsberechnung nicht in die "Gesamtzahl der tagesbelegten Betten des Klinikums" im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HZVO einzubeziehen, weil "Privatpatienten" nicht ärztliche Patienten des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein sind (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - Beschl. v. 28.10.2016 - 3 NB 5/16 u. a. - Beschl. v. 15.09.2015 - 3 NB 32/15 u. a. -).Insoweit wird ein ärztlicher Behandlungsvertrag nämlich nur zwischen dem jeweiligen "Wahlleistungspatienten" und dem Wahlarzt abgeschlossen; eine vertragliche Beziehung zwischen dem Universitätsklinikum und dem Patienten hinsichtlich der Erbringung ärztlicher Leistungen entsteht nicht (vgl. Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - Beschl. v. 14.09.2015 - 3 NB 4/15 u. a. - Beschl. v. 15.09.2015 - 3 NB 52/15 u. a. - Beschl. v. 29.09.2014 - 3 NB 87/14 u. a. -).
Dieses beinhaltet weder einen Kapazitätserhaltungs- noch einen Kapazitätsbeschaffungsanspruch im Sinne einer Kapazitätserweiterung, sondern nur einen Anspruch auf Erschöpfung und Teilhabe des Bewerbers an der im Rahmen des Auftrags und des Selbstentscheidungsrechts der Hochschule zulässigerweise tatsächlich vorhandenen Ausbildungskapazität nach den Regelungen der Hochschulzulassungsverordnung (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - OVG B-Stadt, Beschl. v. 22.02.2006 - 13 C 3/06 -, juris Rn. 5 f. mwN;… BVerfG, Urt. v. 18.07.1972 - 1 BvL 32/70, 1 BvL 25/71 -, juris).
- VG Schleswig, 27.07.2022 - 9 C 2/22
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen vorläufiger Zulassung zum 5. …
Eine entsprechende Verrechen- oder Austauschbarkeit liegt für die nach dem "Flaschenhalsprinzip" bestehenden ausstattungsbezogenen Engpässe aber nicht vor, so dass eine Schwundkorrektur hier schon aus strukturellen Gründen ausscheiden muss (OVG Schleswig…, Beschluss vom 25.06.2020 ? 3 NB 8/19 ?, juris Rn. 13; OVG Schleswig, Beschluss vom 24.07.2017 ? 3 NB 20/17 ?, juris Rn. 16; VGH Mannheim…, Beschluss vom 30.09.2008 ? NC 9 S 2234/08 ?, juris Rn. 7). - VG Schleswig, 17.10.2025 - 9 C 30/25
Keine vorläufige Zulassung zum 5. Fachsemester im Studium der Humanmedizin an der …
Eine entsprechende Verrechen- oder Austauschbarkeit liegt für die nach dem "Flaschenhalsprinzip" bestehenden ausstattungsbezogenen Engpässe aber nicht vor, so dass eine Schwundkorrektur hier schon aus strukturellen Gründen ausscheiden muss (OVG Schleswig…, Beschluss vom 25.06.2020 --- 3 NB 8/19 ---, juris Rn. 13 ; OVG Schleswig, Beschluss vom 24.07.2017 --- 3 NB 20/17 ---, juris Rn. 16 ; VGH Mannheim…, Beschluss vom 30.09.2008 --- NC 9 S 2234/08 ---, juris Rn. 7). - VG Schleswig, 22.07.2022 - 9 C 1/22
Zulassung zum 5. Fachsemester im Studium der Humanmedizin an der Universität …
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