Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 3 NB 8/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Art 12 Abs 1 GG
Zulassung zum Studium der Humanmedizin: Klarstellung des Begriffs der Privatpatienten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 16.05.2019 - 9 C 28/19
- OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 3 NB 8/19
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (19)
- OVG Schleswig-Holstein, 24.07.2017 - 3 NB 20/17
Zulassung zum Studium der Humanmedizin in Schleswig-Holstein: …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 3 NB 8/19
Nach der (bisherigen) Rechtsprechung des Senats sind "Privatpatienten" für die Kapazitätsberechnung nicht in die "Gesamtzahl der tagesbelegten Betten des Klinikums" im Sinne von § 18 Abs. 1 S 2 Nr. 1 HZVO einzubeziehen, weil "Privatpatienten" nicht ärztliche Patienten des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein sind (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - Beschl. v. 28.10.2016 - 3 NB 5/16 u.a. - Beschl. v. 15.09.2015 - 3 NB 32/15 u.a. -); an dieser Rechtsprechung hält der Senat verbunden mit der Klarstellung fest, dass nur die "Wahlleistungspatienten" - nicht alle "Privatpatienten" - bei der "Gesamtzahl der tagesbelegten Betten des Klinikums" nicht zu berücksichtigen sind (der Begriff "Privatpatient" ist in diesem Zusammenhang nicht hinreichend präzise).(Rn.20).Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - Beschl. v. 28.10.2016 - NB 5/16 u.a. - Beschl. v. 15.09.2015 - 3 NB 52/15 u.a. - Beschl. v. 29.09.2014 - 3 NB 87/14 u.a.-) entschieden, dass die Gesamtzahl tagesbelegter Betten aufgrund einer an die stationär aufgenommenen Patienten anknüpfenden Mitternachtszählung im Rahmen der Anwendung von § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HZVO zu ermitteln ist und daher eine Einbeziehung der Tageskliniken nicht in Betracht kommt.
Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 24. Juli 2017 - 3 NB 20/17 - ausgeführt hat, regelt § 17 HZVO explizit, dass die Studienanfängerzahl zu erhöhen ist, wenn zu erwarten ist, dass wegen verringerter Lehrnachfrage die Zahl der Abgänge an Studierenden in höheren Fachsemestern größer ist als die Zahl der Zugänge.
Nach der (bisherigen) Rechtsprechung des Senats sind "Privatpatienten" für die Kapazitätsberechnung nicht in die "Gesamtzahl der tagesbelegten Betten des Klinikums" im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HZVO einzubeziehen, weil "Privatpatienten" nicht ärztliche Patienten des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein sind (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - Beschl. v. 28.10.2016 - 3 NB 5/16 u.a. - Beschl. v. 15.09.2015 - 3 NB 32/15 u.a. -).
Insoweit wird ein ärztlicher Behandlungsvertrag nämlich nur zwischen dem jeweiligen "Wahlleistungspatienten" und dem Wahlarzt abgeschlossen; eine vertragliche Beziehung zwischen dem Universitätsklinikum und dem Patienten hinsichtlich der Erbringung ärztlicher Leistungen entsteht nicht (vgl. Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - Beschl. v. 14.09.2015 - 3 NB 4/15 u. a. - Beschl. v. 15.09.2015 - 3 NB 52/15 u. a. - Beschl. v. 29.09.2014 - 3 NB 87/14 u.a. -).
Dieses beinhaltet weder einen Kapazitätserhaltungs- noch einen Kapazitätsbeschaffungsanspruch im Sinne einer Kapazitätserweiterung, sondern nur einen Anspruch auf Erschöpfung und Teilhabe des Bewerbers an der im Rahmen des Auftrags und des Selbstentscheidungsrechts der Hochschule zulässigerweise tatsächlich vorhandenen Ausbildungskapazität nach den Regelungen der Hochschulzulassungsverordnung (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - OVG Münster, Beschl. v. 22.02.2006 - 13 C 3/06 -, juris Rn. 5 f. mwN;… BVerfG, Urt. v. 18.07.1972 - 1 BvL 32/70, 1 BvL 25/71 -, juris).
- OVG Schleswig-Holstein, 28.10.2016 - 3 NB 5/16
Zulassung zum Studium der Humanmedizin in Schleswig-Holstein zum Sommersemester …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 3 NB 8/19
Nach der (bisherigen) Rechtsprechung des Senats sind "Privatpatienten" für die Kapazitätsberechnung nicht in die "Gesamtzahl der tagesbelegten Betten des Klinikums" im Sinne von § 18 Abs. 1 S 2 Nr. 1 HZVO einzubeziehen, weil "Privatpatienten" nicht ärztliche Patienten des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein sind (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - Beschl. v. 28.10.2016 - 3 NB 5/16 u.a. - Beschl. v. 15.09.2015 - 3 NB 32/15 u.a. -); an dieser Rechtsprechung hält der Senat verbunden mit der Klarstellung fest, dass nur die "Wahlleistungspatienten" - nicht alle "Privatpatienten" - bei der "Gesamtzahl der tagesbelegten Betten des Klinikums" nicht zu berücksichtigen sind (der Begriff "Privatpatient" ist in diesem Zusammenhang nicht hinreichend präzise).(Rn.20).Nach der (bisherigen) Rechtsprechung des Senats sind "Privatpatienten" für die Kapazitätsberechnung nicht in die "Gesamtzahl der tagesbelegten Betten des Klinikums" im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HZVO einzubeziehen, weil "Privatpatienten" nicht ärztliche Patienten des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein sind (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - Beschl. v. 28.10.2016 - 3 NB 5/16 u.a. - Beschl. v. 15.09.2015 - 3 NB 32/15 u.a. -).
- OVG Schleswig-Holstein, 15.09.2015 - 3 NB 32/15
Kapazitätsberechnung in Schleswig Holstein unter Ausschluss der Privatpatienten
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 3 NB 8/19
Nach der (bisherigen) Rechtsprechung des Senats sind "Privatpatienten" für die Kapazitätsberechnung nicht in die "Gesamtzahl der tagesbelegten Betten des Klinikums" im Sinne von § 18 Abs. 1 S 2 Nr. 1 HZVO einzubeziehen, weil "Privatpatienten" nicht ärztliche Patienten des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein sind (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - Beschl. v. 28.10.2016 - 3 NB 5/16 u.a. - Beschl. v. 15.09.2015 - 3 NB 32/15 u.a. -); an dieser Rechtsprechung hält der Senat verbunden mit der Klarstellung fest, dass nur die "Wahlleistungspatienten" - nicht alle "Privatpatienten" - bei der "Gesamtzahl der tagesbelegten Betten des Klinikums" nicht zu berücksichtigen sind (der Begriff "Privatpatient" ist in diesem Zusammenhang nicht hinreichend präzise).(Rn.20).Nach der (bisherigen) Rechtsprechung des Senats sind "Privatpatienten" für die Kapazitätsberechnung nicht in die "Gesamtzahl der tagesbelegten Betten des Klinikums" im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HZVO einzubeziehen, weil "Privatpatienten" nicht ärztliche Patienten des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein sind (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - Beschl. v. 28.10.2016 - 3 NB 5/16 u.a. - Beschl. v. 15.09.2015 - 3 NB 32/15 u.a. -).
- OVG Niedersachsen, 09.09.2015 - 2 NB 368/14
Kapazität; Kapazitätserschöpfungsgebot; Mitternachtszählung; Privatpatienten; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 3 NB 8/19
In Anbetracht des Umstandes, dass die ärztliche Betreuung der Privatpatienten jedenfalls zunehmend zu den Vertragspflichten des jeweiligen Universitätsprofessors gehöre, hätten sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert, so dass ab dem Wintersemester 2014/15 unter der "Gesamtzahl der tagesbelegten Betten des Klinikums" auch diejenigen Betten zu verstehen seien, die mit Privatpatienten belegt seien (OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.09.2015 - 2 NB 368/14 -, juris Rn. 35 ff.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2018 - 13 C 20/18
Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. klinischen Fachsemester nach den …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 3 NB 8/19
Hinsichtlich der Privatpatienten von Chefärzten, die über Verträge nach "neuem Chefarztrecht" verfügten (sog. Neuvertragler), sei hingegen eine Einbeziehung vorzunehmen (OVG Münster, Beschl. v. 05.06.2019 - 13 C 3/19 -, juris Rn. 15 bis 17, Beschl. v. 07.05.2018 - 13 C 20/18 -, juris Rn. 20 bis 22). - OVG Hamburg, 30.07.2014 - 3 Nc 10/14
Zulassung zum 2. Abschnitt des Studiums der Humanmedizin (Klinik) an der …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 3 NB 8/19
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat zur Begründung seiner Auffassung, dass Privatpatienten bei der Kapazitätsberechnung zu berücksichtigen seien (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 23.01.2017 - 3 NC 27/16 -, juris Rn. 19; Beschl. v. 30.07.2014 - 3 Nc 10/14 -, juris) in seinem Beschluss vom 30. Juli 2014 (…vgl. a.a.O., Rn. 13) ausgeführt:. - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2019 - 13 C 3/19
Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 5. …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 3 NB 8/19
Hinsichtlich der Privatpatienten von Chefärzten, die über Verträge nach "neuem Chefarztrecht" verfügten (sog. Neuvertragler), sei hingegen eine Einbeziehung vorzunehmen (OVG Münster, Beschl. v. 05.06.2019 - 13 C 3/19 -, juris Rn. 15 bis 17, Beschl. v. 07.05.2018 - 13 C 20/18 -, juris Rn. 20 bis 22). - OVG Hamburg, 23.01.2017 - 3 Nc 27/16
Zulassung zum 2. Abschnitt des Studiums der Humanmedizin (Klinik) an der …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 3 NB 8/19
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat zur Begründung seiner Auffassung, dass Privatpatienten bei der Kapazitätsberechnung zu berücksichtigen seien (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 23.01.2017 - 3 NC 27/16 -, juris Rn. 19; Beschl. v. 30.07.2014 - 3 Nc 10/14 -, juris) in seinem Beschluss vom 30. Juli 2014 (…vgl. a.a.O., Rn. 13) ausgeführt:. - VGH Bayern, 27.09.2017 - 7 ZB 17.20000
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels grundsätzlicher Bedeutung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 3 NB 8/19
Für die "Altfälle" bleibe es jedoch bis zum Ausscheiden der Chefärzte, welche noch über einen Chefarztvertrag nach "Altrecht" verfügten, unverändert dabei, dass deren Privatpatienten für den Unterricht am Krankenbett nicht zur Verfügung stünden und deshalb auch nicht in die Kapazitätsberechnung einzubeziehen seien (VGH München, Beschl. v. 27.09.2017 - 7 ZB 17.20000 -, juris Rn. 8). - BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70
numerus clausus I
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 3 NB 8/19
Dieses beinhaltet weder einen Kapazitätserhaltungs- noch einen Kapazitätsbeschaffungsanspruch im Sinne einer Kapazitätserweiterung, sondern nur einen Anspruch auf Erschöpfung und Teilhabe des Bewerbers an der im Rahmen des Auftrags und des Selbstentscheidungsrechts der Hochschule zulässigerweise tatsächlich vorhandenen Ausbildungskapazität nach den Regelungen der Hochschulzulassungsverordnung (…vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 - OVG Münster, Beschl. v. 22.02.2006 - 13 C 3/06 -, juris Rn. 5 f. mwN; BVerfG, Urt. v. 18.07.1972 - 1 BvL 32/70, 1 BvL 25/71 -, juris). - BGH, 14.01.2016 - III ZR 107/15
Abrechnung ärztlicher Wahlleistungen während eines Krankenhausaufenthalts: …
- BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 3.83
Kapazitätsberechnung - Zahnmedizin - Kapazitätserschöpfungsgebot - Herabsetzung …
- BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 103.86
Errechnung der Schwundquote unter Einbeziehung der semesterlichen …
- VGH Baden-Württemberg, 30.09.2008 - NC 9 S 2234/08
Zahl der Arbeitsplätze als limitierender Faktor für die Kapazitätsberechnung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2015 - 13 C 18/15
Ermittlung der patientenbezogenen Kapazität im Rahmen einer Gewährung eines …
- VGH Bayern, 28.07.2014 - 7 CE 14.10038
Humanmedizin FAU Erlangen-Nürnberg (Wintersemester 2013/2014); erstes Semester …
- OVG Niedersachsen, 20.12.2016 - 2 NB 120/16
Kapazität; Kohortenprinzip; Studienplatz
- VGH Bayern, 26.07.2016 - 7 CE 16.10143
Keine Chance auf Zulassung zum Medizinstudium in München
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2006 - 13 C 3/06
- VG Schleswig, 17.10.2025 - 9 C 30/25
Keine vorläufige Zulassung zum 5. Fachsemester im Studium der Humanmedizin an der …
Daher ist es dem Normgeber im Rahmen seines Ermessens vorbehalten, die der Norm zugrundeliegenden Annahmen und die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen (OVG Schleswig, Beschluss vom 24.06.2020 --- 3 NB 8/19 ---, juris Rn. 7 mit Verweis u. a. auf OVG Lüneburg…, Beschluss vom 20.12.2016 --- 2 NB 120/16 ---, juris Rn. 14; VGH München…, Beschluss vom 26.07.2016 --- 7 CE 16.10143 u. a. ---, juris Rn. 10).Rn. 14 Die Gesamtzahl tagesbelegter Betten des Klinikums ist aufgrund einer sog. "Mitternachtszählung" zu ermitteln (vgl. zuletzt OVG Schleswig, Beschluss vom 24.06.2020 --- 3 NB 8/19 ---, juris Rn. 6 ).
Es ist jedoch nicht ersichtlich, dass dieser Aufschlag die gegenwärtige reale Situation nicht mehr abdeckt, zumal belastbare Erhebungen und Kriterien dazu fehlen, dass und ggf. in welchem Umfang die ambulant versorgten Patient*innen zu Ausbildungszwecken überhaupt geeignet sind und hierfür zur Verfügung stehen (…st. Rspr. der Kammer, zuletzt Beschluss vom 27.07.2022 --- 9 C 2/22 ---, juris Rn. 14 ;… Beschluss vom 25.05.2021 --- 9 C 3/21 ---, Rn. 12 ;… Beschluss vom 03.07.2020 --- 9 C 22/20 ---, juris Rn. 10 ;… Beschluss vom 16.05.2019 --- 9 C 17/19 ---, Rn. 11 juris; sowie des OVG Schleswig, zuletzt Beschluss vom 24.06.2020 --- 3 NB 8/19 ---, juris Rn. 6 ).
Auch nach der Rechtsprechung anderer Obergerichte seien Patient*innen bei der Ermittlung der patient*innenbezogenen Kapazität nicht einzubeziehen, wenn diese --- wie auch die Wahlleistungspatient*innen am UKSH --- für die Ausbildung der Studierenden (Unterricht am Krankenbett) nicht zur Verfügung stünden (siehe zu diesem Abschnitt OVG Schleswig, Beschluss vom 24.06.2020 --- 3 NB 8/19 ---, juris Rn. 20 ff.).
Eine entsprechende Verrechen- oder Austauschbarkeit liegt für die nach dem "Flaschenhalsprinzip" bestehenden ausstattungsbezogenen Engpässe aber nicht vor, so dass eine Schwundkorrektur hier schon aus strukturellen Gründen ausscheiden muss (OVG Schleswig, Beschluss vom 25.06.2020 --- 3 NB 8/19 ---, juris Rn. 13 ; OVG Schleswig…, Beschluss vom 24.07.2017 --- 3 NB 20/17 ---, juris Rn. 16 ; VGH Mannheim…, Beschluss vom 30.09.2008 --- NC 9 S 2234/08 ---, juris Rn. 7).
- VG Schleswig, 03.07.2020 - 9 C 22/20
Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 5. Fachsemester (1. klinisches …
Die Gesamtzahl tagesbelegter Betten des Klinikums ist entgegen der Ansicht einiger Antragsteller:innen aufgrund einer sog. "Mitternachtszählung" zu ermitteln (vgl. zuletzt OVG Schleswig, B. v. 24.06.2020 - 3 NB 8/19 -, n.v.).Es ist jedoch nicht ersichtlich, dass dieser Aufschlag die gegenwärtige reale Situation nicht mehr abdeckt, zumal belastbare Erhebungen und Kriterien dazu fehlen, dass und ggf. in welchem Umfang die ambulant versorgten Patient:innen zu Ausbildungszwecken überhaupt geeignet sind und hierfür zur Verfügung stehen (st. Rspr. der Kammer, zuletzt B. v. 16.05.2019 - 9 C 17/19 -, juris; B. v. 14.05.2018 - 9 C 6/19 -, n.v., sowie des OVG Schleswig, zuletzt B. v. 24.06.2020 - 3 NB 8/19 -, n.v.).
Daher ist es dem Normgeber im Rahmen seines Ermessens vorbehalten, die der Norm zugrundeliegenden Annahmen und die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen (so das OVG Schleswig, B. v. 24.06.2020 -3 NB 8/19 -, mit Verweis u. a. auf OVG Lüneburg, B. v 20.12.2016 -2 NB 120/16 - juris Rn. 14;… VGH München, B. v. 26.07.2016 - 7 CE 16.10143 u. a. -, juris Rn. 10).
Das OVG Schleswig hat dazu zuletzt - auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung anderer Obergerichte - ausgeführt (B. v. 24.06.2020 - 3 NB 8/19 - und - 3 NB 17/19 -):.
Eine entsprechende Verrechen- oder Austauschbarkeit liegt für die nach dem "Flaschenhalsprinzip" bestehenden ausstattungsbezogenen Engpässe aber nicht vor, so dass eine Schwundkorrektur hier schon aus strukturellen Gründen ausscheiden muss (OVG Schleswig, B. v. 25.06.2020 - 3 NB 8/19 - und - 3 NB 17/19 - B. v. 20.07.2017 - 3 NB 12/17 u.a. -, n.v.;… B. v. 28.10.2016, a.a.O. und B. v. 29.09.2014, a.a.O. sowie VGH Mannheim, B. v. 30.09.2008 - NC 9 S 2234/08 -, juris).
- VG Schleswig, 27.07.2022 - 9 C 2/22
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen vorläufiger Zulassung zum 5. …
Die Gesamtzahl tagesbelegter Betten des Klinikums ist aufgrund einer sog. "Mitternachtszählung" zu ermitteln (vgl. zuletzt OVG Schleswig, Beschluss vom 24.06.2020 ? 3 NB 8/19 ?, juris Rn. 6).Es ist jedoch nicht ersichtlich, dass dieser Aufschlag die gegenwärtige reale Situation nicht mehr abdeckt, zumal belastbare Erhebungen und Kriterien dazu fehlen, dass und ggf. in welchem Umfang die ambulant versorgten Patient·innen zu Ausbildungszwecken überhaupt geeignet sind und hierfür zur Verfügung stehen (…st. Rspr. der Kammer, zuletzt Beschluss vom 25.05.2021 ? 9 C 3/21 ?, Rn. 12;… Beschluss vom 03.07.2020 ? 9 C 22/20 ?, juris Rn. 10;… Beschluss vom 16.05.2019 ? 9 C 17/19 ?, Rn. 11 juris; sowie des OVG Schleswig, zuletzt Beschluss vom 24.06.2020 ? 3 NB 8/19 ?, juris Rn. 6).
Daher ist es dem Normgeber im Rahmen seines Ermessens vorbehalten, die der Norm zugrundeliegenden Annahmen und die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen (OVG Schleswig, Beschluss vom 24.06.2020 ? 3 NB 8/19 ?, juris Rn. 7 mit Verweis u. a. auf OVG Lüneburg…, Beschluss vom 20.12.2016 ? 2 NB 120/16 ?, juris Rn. 14; VGH München…, Beschluss vom 26.07.2016 ? 7 CE 16.10143 u. a. ?, juris Rn. 10).
Auch nach der Rechtsprechung anderer Obergerichte seien Patient·innen bei der Ermittlung der patient·innenbezogenen Kapazität nicht einzubeziehen, wenn diese ? wie auch die Wahlleistungspatient·innen am UKSH ? für die Ausbildung der Studierenden (Unterricht am Krankenbett) nicht zur Verfügung stünden (siehe zu diesem Abschnitt OVG Schleswig, Beschluss vom 24.06.2020 ? 3 NB 8/19 ?, juris Rn. 20 ff.).
Eine entsprechende Verrechen- oder Austauschbarkeit liegt für die nach dem "Flaschenhalsprinzip" bestehenden ausstattungsbezogenen Engpässe aber nicht vor, so dass eine Schwundkorrektur hier schon aus strukturellen Gründen ausscheiden muss (OVG Schleswig, Beschluss vom 25.06.2020 ? 3 NB 8/19 ?, juris Rn. 13; OVG Schleswig…, Beschluss vom 24.07.2017 ? 3 NB 20/17 ?, juris Rn. 16; VGH Mannheim…, Beschluss vom 30.09.2008 ? NC 9 S 2234/08 ?, juris Rn. 7).
- VG Schleswig, 22.07.2022 - 9 C 1/22
Zulassung zum 5. Fachsemester im Studium der Humanmedizin an der Universität …
Die Gesamtzahl tagesbelegter Betten des Klinikums ist aufgrund einer sog. "Mitternachtszählung" zu ermitteln (vgl. zuletzt OVG Schleswig, Beschluss vom 24.06.2020 ? 3 NB 8/19 ?, juris Rn. 6).Es ist jedoch nicht ersichtlich, dass dieser Aufschlag die gegenwärtige reale Situation nicht mehr abdeckt, zumal belastbare Erhebungen und Kriterien dazu fehlen, dass und ggf. in welchem Umfang die ambulant versorgten Patient·innen zu Ausbildungszwecken überhaupt geeignet sind und hierfür zur Verfügung stehen (…st. Rspr. der Kammer, zuletzt Beschluss vom 25.05.2021 ? 9 C 3/21 ?, Rn. 12;… Beschluss vom 03.07.2020 ? 9 C 22/20 ?, juris Rn. 10;… Beschluss vom 16.05.2019 ? 9 C 17/19 ?, Rn. 11 juris; sowie OVG Schleswig, zuletzt Beschluss vom 24.06.2020 ? 3 NB 8/19 ?, juris Rn. 6).
Daher ist es dem Normgeber im Rahmen seines Ermessens vorbehalten, die der Norm zugrundeliegenden Annahmen und die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen (OVG Schleswig, Beschluss vom 24.06.2020 ? 3 NB 8/19 ?, juris Rn. 7 mit Verweis u. a. auf OVG Lüneburg…, Beschluss vom 20.12.2016 ? 2 NB 120/16 ?, juris Rn. 14; VGH München…, Beschluss vom 26.07.2016 ? 7 CE 16.10143 u. a. ?, juris Rn. 10).
Auch nach der Rechtsprechung anderer Obergerichte seien Patient·innen bei der Ermittlung der patient·innenbezogenen Kapazität nicht einzubeziehen, wenn diese ? wie auch die Wahlleistungspatient·innen am UKSH ? für die Ausbildung der Studierenden (Unterricht am Krankenbett) nicht zur Verfügung stünden (siehe zu diesem Abschnitt OVG Schleswig, Beschluss vom 24.06.2020 ? 3 NB 8/19 ?, juris Rn. 20 ff.).
Eine entsprechende Verrechen- oder Austauschbarkeit liegt für die nach dem "Flaschenhalsprinzip" bestehenden ausstattungsbezogenen Engpässe aber nicht vor, so dass eine Schwundkorrektur hier schon aus strukturellen Gründen ausscheiden muss (OVG Schleswig, Beschluss vom 25.06.2020 ? 3 NB 8/19 ?, juris Rn. 13; OVG Schleswig…, Beschluss vom 24.07.2017 ? 3 NB 20/17 ?, juris Rn. 16; VGH Mannheim…, Beschluss vom 30.09.2008 ? NC 9 S 2234/08 ?, juris Rn. 7).
- VG Schleswig, 25.05.2021 - 9 C 3/21
Zulassung zum Studium der Humanmedizin, 5. Fachsemester
Die Gesamtzahl tagesbelegter Betten des Klinikums ist aufgrund einer sog. "Mitternachtszählung" zu ermitteln (vgl. zuletzt OVG Schleswig, B. v. 24.06.2020 - 3 NB 8/19 - juris Rn. 6).Es ist jedoch nicht ersichtlich, dass dieser Aufschlag die gegenwärtige reale Situation nicht mehr abdeckt, zumal belastbare Erhebungen und Kriterien dazu fehlen, dass und ggf. in welchem Umfang die ambulant versorgten Patienten zu Ausbildungszwecken überhaupt geeignet sind und hierfür zur Verfügung stehen (st. Rspr. der Kammer, zuletzt B. v. 03.07.2020 - 9 C 25/20 - B. v. 16.05.2019 - 9 C 17/19 - juris; B. v. 14.05.2018 - 9 C 6/19 -, n. v., sowie des OVG Schleswig, zuletzt B. v. 24.06.2020 - 3 NB 8/19 - juris Rn. 6).
Daher ist es dem Normgeber im Rahmen seines Ermessens vorbehalten, die der Norm zugrundeliegenden Annahmen und die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen (so das OVG Schleswig, B. v. 24.06.2020 - 3 NB 8/19 - juris Rn. 7 mit Verweis u. a. auf OVG Lüneburg, B. v. 20.12.2016 - 2 NB 120/16 - juris Rn. 14;… VGH München, B. v. 26.07.2016 - 7 CE 16.10143 u. a. - juris Rn. 10).
Das OVG Schleswig hat dazu zuletzt - auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung anderer Obergerichte - ausgeführt (B. v. 24.06.2020 - 3 NB 8/19 - juris Rn. 20 ff. und - 3 NB 17/19 -- juris Rn. 8 ff.):.
Eine entsprechende Verrechnen- oder Austauschbarkeit liegt für die nach dem "Flaschenhalsprinzip" bestehenden ausstattungsbezogenen Engpässe aber nicht vor, so dass eine Schwundkorrektur hier schon aus strukturellen Gründen ausscheiden muss (OVG Schleswig, B. v. 25.06.2020 - 3 NB 8/19 - juris Rn. 13 und - 3 NB 17/19 - juris Rn. 33; B. v. 20.07.2017 - 3 NB 12/17 u. a. - n. v.;… B. v. 28.10.2016, a. a. O. und B. v. 29.09.2014, a. a. O. sowie VGH Mannheim, B. v. 30.09.2008 - NC 9 S 2234/08 - juris).
- VG Schleswig, 03.07.2020 - 9 C 28/20
Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 5. Fachsemester (1. kllinisches …
Die Gesamtzahl tagesbelegter Betten des Klinikums ist entgegen der Ansicht einiger Antragsteller:innen aufgrund einer sog. "Mitternachtszählung" zu ermitteln (vgl. zuletzt OVG Schleswig, B. v. 24.06.2020 - 3 NB 8/19 -, n.v.).- 9 C 6/19 -, n.v., sowie des OVG Schleswig, zuletzt B. v. 24.06.2020 - 3 NB 8/19 -, n.v.).
Daher ist es dem Normgeber im Rahmen seines Ermessens vorbehalten, die der Norm zugrundeliegenden Annahmen und die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen (so das OVG Schleswig, B. v. 24.06.2020 -3 NB 8/19 -, mit Verweis u. a. auf OVG Lüneburg, B. v 20.12.2016 -2 NB 120/16 - juris Rn. 14;… VGH München, B. v. 26.07.2016 - 7 CE 16.10143 u. a. -, juris Rn. 10).
Das OVG Schleswig hat dazu zuletzt - auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung anderer Obergerichte - ausgeführt (B. v. 24.06.2020 - 3 NB 8/19 - und - 3 NB 17/19 -):.
Eine entsprechende Verrechen- oder Austauschbarkeit liegt für die nach dem "Flaschenhalsprinzip" bestehenden ausstattungsbezogenen Engpässe aber nicht vor, so dass eine Schwundkorrektur hier schon aus strukturellen Gründen ausscheiden muss (OVG Schleswig, B. v. 25.06.2020 - 3 NB 8/19 - und - 3 NB 17/19 - B. v. 20.07.2017 - 3 NB 12/17 u.a. -, n.v.;… B. v. 28.10.2016, a.a.O. und B. v. 29.09.2014, a.a.O. sowie VGH Mannheim, B. v. 30.09.2008 - NC 9 S 2234/08 -, juris).
- VG Schleswig, 25.05.2021 - 9 C 2/21
Zulassung zum Studium der Humanmedizin, 5. Fachsemester, Sommersemester 2021
Die Gesamtzahl tagesbelegter Betten des Klinikums ist aufgrund einer sog. "Mitternachtszählung" zu ermitteln (vgl. zuletzt OVG Schleswig, B. v. 24.06.2020 - 3 NB 8/19 - juris Rn. 6).Es ist jedoch nicht ersichtlich, dass dieser Aufschlag die gegenwärtige reale Situation nicht mehr abdeckt, zumal belastbare Erhebungen und Kriterien dazu fehlen, dass und ggf. in welchem Umfang die ambulant versorgten Patienten zu Ausbildungszwecken überhaupt geeignet sind und hierfür zur Verfügung stehen (st. Rspr. der Kammer, zuletzt B. v. 03.07.2020 - 9 C 25/20 - B. v. 16.05.2019 - 9 C 17/19 - juris; B. v. 14.05.2018 - 9 C 6/19 -, n. v., sowie des OVG Schleswig, zuletzt B. v. 24.06.2020 - 3 NB 8/19 - juris Rn. 6).
Daher ist es dem Normgeber im Rahmen seines Ermessens vorbehalten, die der Norm zugrundeliegenden Annahmen und die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen (so das OVG Schleswig, B. v. 24.06.2020 - 3 NB 8/19 - juris Rn. 7 mit Verweis u. a. auf OVG Lüneburg, B. v. 20.12.2016 - 2 NB 120/16 - juris Rn. 14;… VGH München, B. v. 26.07.2016 - 7 CE 16.10143 u. a. - juris Rn. 10).
Das OVG Schleswig hat dazu zuletzt - auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung anderer Obergerichte - ausgeführt (B. v. 24.06.2020 - 3 NB 8/19 - juris Rn. 20 ff. und - 3 NB 17/19 - juris Rn. 8 ff.):.
Eine entsprechende Verrechen- oder Austauschbarkeit liegt für die nach dem "Flaschenhalsprinzip" bestehenden ausstattungsbezogenen Engpässe aber nicht vor, so dass eine Schwundkorrektur hier schon aus strukturellen Gründen ausscheiden muss (OVG Schleswig, B. v. 25.06.2020 - 3 NB 8/19 - juris Rn. 13 und - 3 NB 17/19 - juris Rn. 33; B. v. 20.07.2017 - 3 NB 12/17 u. a. - n. v.;… B. v. 28.10.2016, a. a. O. und B. v. 29.09.2014, a. a. O. sowie VGH Mannheim, B. v. 30.09.2008 - NC 9 S 2234/08 - juris).
- VG Magdeburg, 09.01.2023 - 7 B 204/22
Berücksichtigung der COVID-19-Pandemie hinsichtlich der Zahl der tagesbelegten …
Es bestehen keine Bedenken dagegen, dass die Zahl der tagesbelegten Betten weiterhin im Wege der sog. Mitternachtszählung erfasst wird (vgl. zuletzt: BayVGH, Beschl. v. 21.07.2022 - 7 CE 22.10000 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23.02.2021 - 3 M 273/20 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 30.10.2020 - 13 C 8/20 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 24.06.2020 - 3 NB 8/19 -, juris BayVGH, Beschl. v. 16.09.2019 - 7 CE 19.10044 - OVG Niedersachsen, Urt. v. 25.06.2019 - 2 LC 265/16 - HessVGH, Beschl. v. 17.06.2019 - 10 B 2741/18.FM.W8 - SächsOVG, Beschl. v. 07.05.2019 - 2 B 46/19.NC - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 08.04.2019 - 13 C 19/19 - a. A. OVG Hamburg, Beschl. v. 21.04.2015 - 3 Nc 121/14 - und Beschl. v. 30.07.2014 - 3 Nc 10/14 -, alle zitiert nach juris).Eine derartige Austauschbarkeit der Lehre scheidet aus strukturellen Gründen auch für die patientenbezogene Kapazität aus, da eine beliebige Umverteilung von Patienten in andere Fachsemester erkennbar nicht in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.1984 - 7 C 3.83 u. a. - SächsOVG, Beschl. v. 23.06.2021 - 2 B 71/21.NC - OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 24.06.2020 - 3 NB 8/19 - VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.09.2018 - NC 9 S 866/18 -, alle zitiert nach juris).
- VG Magdeburg, 06.12.2023 - 7 B 227/23
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Magdeburg …
Es bestehen keine Bedenken dagegen, dass die Zahl der tagesbelegten Betten weiterhin im Wege der sog. Mitternachtszählung erfasst wird (vgl. zuletzt: OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.08.2023 - OVG 5 B 17.19 - BayVGH, Beschl. v. 21.07.2022 - 7 CE 22.10000 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23.02.2021 - 3 M 273/20 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 30.10.2020 - 13 C 8/20 - OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 24.06.2020 - 3 NB 8/19 - a. A. OVG Hamburg, Beschl. v. 21.04.2015 - 3 Nc 121/14 - und Beschl. v. 30.07.2014 - 3 Nc 10/14 -, alle zitiert nach juris).Eine derartige Austauschbarkeit der Lehre scheidet aus strukturellen Gründen auch für die patientenbezogene Kapazität aus, da eine beliebige Umverteilung von Patienten in andere Fachsemester erkennbar nicht in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.1984 - 7 C 3.83 u. a. - SächsOVG, Beschl. v. 23.06.2021 - 2 B 71/21.NC - OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 24.06.2020 - 3 NB 8/19 - VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.09.2018 - NC 9 S 866/18 -, alle zitiert nach juris).
- VG Magdeburg, 23.03.2022 - 7 B 269/21
Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 5. Fachsemester Humanmedizin - 1. …
Es bestehen keine Bedenken dagegen, dass die Zahl der tagesbelegten Betten weiterhin im Wege der sog. Mitternachtszählung erfasst wird (vgl. zuletzt: OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23.02.2021 - 3 M 273/20 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 30.10.2020 - 13 C 8/20 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 24.06.2020 - 3 NB 8/19 -, juris BayVGH, Beschl. v. 16.09.2019 - 7 CE 19.10044 - OVG Niedersachsen, Urt. v. 25.06.2019 - 2 LC 265/16 - HessVGH, Beschl. v. 17.06.2019 - 10 B 2741/18.FM.W8 - SächsOVG, Beschl. v. 07.05.2019 - 2 B 46/19.NC - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 08.04.2019 - 13 C 19/19 - a. A. OVG Hamburg, Beschl. v. 21.04.2015 - 3 Nc 121/14 - und Beschl. v. 30.07.2014 - 3 Nc 10/14 -, alle zitiert nach juris).Eine derartige Austauschbarkeit der Lehre scheidet aus strukturellen Gründen auch für die patientenbezogene Kapazität aus, da eine beliebige Umverteilung von Patienten in andere Fachsemester erkennbar nicht in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.1984 - 7 C 3.83 u. a. - SächsOVG, Beschl. v. 23.06.2021 - 2 B 71/21.NC - OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 24.06.2020 - 3 NB 8/19 - VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.09.2018 - NC 9 S 866/18 -, alle zitiert nach juris).
- VG Magdeburg, 04.12.2020 - 7 B 423/20
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Zulassung zum Studium der Humanmedizin …
- VG Magdeburg, 05.02.2026 - 7 B 772/25
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Magdeburg …
- VG Karlsruhe, 02.06.2021 - NC 7 K 3769/20
Zulassung zum 1. Klinischen Fachsemester des Studiengangs Medizin der Universität …
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2021 - 3 M 273/20
Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2020/2021 (5. …
- VG Karlsruhe, 22.06.2021 - NC 7 K 3761/20
Einstweiliger Rechtsschutz - Zulassung zum Medizinstudium
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2021 - 3 M 290/20
Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2020/2021 (5. …
- VG Schleswig, 31.01.2025 - 9 C 59/24
Zulassung zum Studium der Zahnmedizin an der Christian-Albrechts-Universität zu …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2020 - 13 C 14/20
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